Die Neufassung der Entgeltordnung für die Benutzung der Schwimmhalle und
der Sauna erfolgte mit Beschluss des Stadtrates vom 29.04.2023, Vorlagennummer
002/2023.
Nach Abschluss der Sanierung öffnete die Einrichtung am 28.04.2023.
Nach den ersten Monaten des Badebetriebes werden folgende Änderungen
vorgeschlagen:
1. Streichung § 1
Pkt.1.4. Zehner Karte, 10 x 1 Stunde
(Schwimmhalle)
2. Streichung § 1 Ptk.
2.4. Zehner Karte, 10 x 1 Stunde
(Schwimmhalle)
3. Streichung § 2 Pkt.
1.3. Zehner Karte, 10 x 2 Stunden
(Sauna)
4. Streichung § 2 Ptk.
2.3. Zehner Karte, 10 x 2 Stunden
(Sauna)
5. Anpassung der
Entgeltgestaltung der Familienkarte 2 Stunden von 10,50 EUR auf
14,50 EUR.
6. Der § 3 wird
folgendermaßen geändert:
1. Wertkarte 50,00 EUR 45,00 EUR
2. Wertkarte 100,00 EUR 90,00 EUR
3. Schwimmkurs 15 Stunden 105,00
EUR
4. Kurs „Aquafitness“ 10
Stunden 100,00 EUR
5. Kartenpfand 5,00 EUR
6. Verlust
Schlüssel/Chip/Coin 15,00 EUR
Begründung:
Zu 1. bis 4.
Die Zehner Karten werden durch die Einstellung der Wertkarten nicht mehr
notwendig.
Zu 5.
Die Anpassung der Preisgestaltung der Familienkarte von 10,50 EUR auf
14,50 EUR ist erforderlich, da sie im Verhältnis zu den regulären Tarifen (2x
Erwachsene je 6,00 EUR und 3x Kinder je 3,50 EUR = 22,50 EUR) immer noch
angemessen ist und gleichzeitig weitere Einnahmen erzielt. Ein vergünstigter
Eintritt für Familien besteht weiterhin, selbst für Familien mit einem Kind
(reguläre Tarife = 15,50 EUR).
Zu 6.
Nr. 1 und 2: Die Gutscheinkarte wird in Wertkarten umbenannt. Die
Wertkarten können flexibler eingesetzt werden. Das hat z.B. den Vorteil, dass
auch die Nachlösegebühren mit den Wertkarten entrichtet werden können.
Nr. 3 und 4: Künftig soll die Abnahme des Schwimmabzeichens
„Seepferdchen“ möglich sein und Aquafitnesskurse angeboten werden können. Die
Entgeltgestaltung orientiert sich an den Preisen des SC Hellas e.V. und stellt
eine Ergänzung dar. Die Schwimmhalle Burg steht mit diesem Angebot der Kurse
nicht in Konkurrenz mit dem SC Hellas e.V., da der Bedarf in der Bevölkerung
enorm groß ist. Durch das Angebot der
Schwimmkurse mit Abnahme des Schwimmabzeichens „Seepferdchen“ rechnet die Stadt
Burg mit jährlichen Mehreinnahmen von ca. 12.000,00 Euro. Ab 2024 sollen zudem
Aquafitnesskurse angeboten werden. Jährlich Mehreinnahmen weitere 6.000,00
Euro.
Nr. 5: Der Schlüsselpfand wird nur begrifflich zum Kartenpfand umbenannt,
da keine Schlüssel- sondern (Wert-)Karten herausgegeben werden.
Nr. 6: bleibt unverändert
Mit den geplanten Änderungen soll den Nutzern der Schwimmhalle ein weiter
vereinfachtes Leistungsportfolio angeboten werden, welches sich durch weniger
Tarifoptionen auch in der vereinfachten Bedienung des Kassenautomaten auswirkt.
Gleichzeitig soll durch die Abnahme des Schwimmabzeichens „Seepferdchen“ und
das Angebot von Aquafitnesskursen die Attraktivität der Schwimmhalle weiter
gesteigert werden.
Ergänzung:
Die Verwaltung folgt dem Änderungsantrag von Frau
Fenger-Schwindack aus der Sitzung des Kultur-, Tourismus- und Sozialausschusses
vom 31.08.2023 und nimmt folgende Änderung im § 4 Abs. 2 auf: statt „…, wenn
für die begleitete Person eine entsprechende Karte nach § 1 oder § 2
erworben wird.“ wird die eindeutigere Formulierung „…, wenn für den Schwerbehinderten
eine entsprechende Karte nach § 1 oder § 2 erworben wird.“ verwendet.
Anlagen:
Der Stadtrat beschließt die 1. Änderungssatzung zur Änderung der Entgeltordnung der Schwimmhalle und der Sauna der Stadt Burg
Finanzielle Auswirkungen ?
x |
ja |
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nein |
1 |
Gesamtkosten der Maßnahmen
(Beschaffungs- Herstellkosten) |
2 |
davon Zuschüsse: |
3 |
jährliche Folgekosten/-lasten |
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0,00
EUR |
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Land: EUR |
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0,00
EUR |
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Sonstige: EUR |
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Veranschlagung
im Teilhaushalt
Nr. |
HH-Jahr: |
20.000,00 EUR |
Produktsachkonto |
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Folgejahr: |
68.000,00 EUR |
42420.1412.432107 |
Verfahrensweise gegenüber der Kommunalaufsicht
Genehmigung |
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nicht erforderlich |