Betreff
1. Änderungssatzung zur Änderung der Entgeltordnung der Schwimmhalle und der Sauna der Stadt Burg
Vorlage
126/2023
Art
Beschlussvorlage

Die Neufassung der Entgeltordnung für die Benutzung der Schwimmhalle und der Sauna erfolgte mit Beschluss des Stadtrates vom 29.04.2023, Vorlagennummer 002/2023.

Nach Abschluss der Sanierung öffnete die Einrichtung am 28.04.2023.

Nach den ersten Monaten des Badebetriebes werden folgende Änderungen vorgeschlagen:

1.            Streichung § 1 Pkt.1.4.   Zehner Karte, 10 x 1 Stunde (Schwimmhalle)

2.            Streichung § 1 Ptk. 2.4.  Zehner Karte, 10 x 1 Stunde (Schwimmhalle)

3.            Streichung § 2 Pkt. 1.3.  Zehner Karte, 10 x 2 Stunden (Sauna)

4.            Streichung § 2 Ptk. 2.3.  Zehner Karte, 10 x 2 Stunden (Sauna)

5.            Anpassung der Entgeltgestaltung der Familienkarte 2 Stunden von 10,50 EUR auf 

            14,50 EUR.

6.            Der § 3 wird folgendermaßen geändert:

1.            Wertkarte 50,00 EUR                       45,00 EUR

2.            Wertkarte 100,00 EUR                    90,00 EUR

3.            Schwimmkurs   15 Stunden                        105,00 EUR

4.            Kurs „Aquafitness“ 10 Stunden 100,00 EUR

5.            Kartenpfand                                                         5,00 EUR

6.            Verlust Schlüssel/Chip/Coin       15,00 EUR

Begründung:

Zu 1. bis 4. 

Die Zehner Karten werden durch die Einstellung der Wertkarten nicht mehr notwendig.

Zu 5.

Die Anpassung der Preisgestaltung der Familienkarte von 10,50 EUR auf 14,50 EUR ist erforderlich, da sie im Verhältnis zu den regulären Tarifen (2x Erwachsene je 6,00 EUR und 3x Kinder je 3,50 EUR = 22,50 EUR) immer noch angemessen ist und gleichzeitig weitere Einnahmen erzielt. Ein vergünstigter Eintritt für Familien besteht weiterhin, selbst für Familien mit einem Kind (reguläre Tarife = 15,50 EUR).

Zu 6.

Nr. 1 und 2: Die Gutscheinkarte wird in Wertkarten umbenannt. Die Wertkarten können flexibler eingesetzt werden. Das hat z.B. den Vorteil, dass auch die Nachlösegebühren mit den Wertkarten entrichtet werden können.

Nr. 3 und 4: Künftig soll die Abnahme des Schwimmabzeichens „Seepferdchen“ möglich sein und Aquafitnesskurse angeboten werden können. Die Entgeltgestaltung orientiert sich an den Preisen des SC Hellas e.V. und stellt eine Ergänzung dar. Die Schwimmhalle Burg steht mit diesem Angebot der Kurse nicht in Konkurrenz mit dem SC Hellas e.V., da der Bedarf in der Bevölkerung enorm groß ist.  Durch das Angebot der Schwimmkurse mit Abnahme des Schwimmabzeichens „Seepferdchen“ rechnet die Stadt Burg mit jährlichen Mehreinnahmen von ca. 12.000,00 Euro. Ab 2024 sollen zudem Aquafitnesskurse angeboten werden. Jährlich Mehreinnahmen weitere 6.000,00 Euro.

Nr. 5: Der Schlüsselpfand wird nur begrifflich zum Kartenpfand umbenannt, da keine Schlüssel- sondern (Wert-)Karten herausgegeben werden.

Nr. 6: bleibt unverändert

Mit den geplanten Änderungen soll den Nutzern der Schwimmhalle ein weiter vereinfachtes Leistungsportfolio angeboten werden, welches sich durch weniger Tarifoptionen auch in der vereinfachten Bedienung des Kassenautomaten auswirkt. Gleichzeitig soll durch die Abnahme des Schwimmabzeichens „Seepferdchen“ und das Angebot von Aquafitnesskursen die Attraktivität der Schwimmhalle weiter gesteigert werden.

Ergänzung:

Die Verwaltung folgt dem Änderungsantrag von Frau Fenger-Schwindack aus der Sitzung des Kultur-, Tourismus- und Sozialausschusses vom 31.08.2023 und nimmt folgende Änderung im § 4 Abs. 2 auf: statt „…, wenn für die begleitete Person eine entsprechende Karte nach § 1 oder § 2 erworben wird.“ wird die eindeutigere Formulierung „…, wenn für den Schwerbehinderten eine entsprechende Karte nach § 1 oder § 2 erworben wird.“ verwendet.


Anlagen:


Der Stadtrat beschließt die 1. Änderungssatzung zur Änderung  der Entgeltordnung der Schwimmhalle und der Sauna der Stadt Burg


Finanzielle Auswirkungen ?

x

ja

nein

1

Gesamtkosten der Maßnahmen (Beschaffungs- Herstellkosten)

2

davon Zuschüsse:

3

jährliche Folgekosten/-lasten

                                  0,00 EUR

Land:                                    EUR

                                   0,00 EUR

                                               

Sonstige:                              EUR

Veranschlagung im

Teilhaushalt Nr.

HH-Jahr:

20.000,00      EUR

Produktsachkonto

Folgejahr:

68.000,00      EUR

42420.1412.432107                

 

Verfahrensweise gegenüber der Kommunalaufsicht

  Genehmigung

  Anzeige

  nicht erforderlich