Die Kostenbeitragssatzung nach § 13 KiFöG LSA zur Nutzung von Tageseinrichtungen und Tagespflegestellen der Stadt Burg vom 02.12.2020 in der Fassung der 2. Änderung vom 08.12.2021 trat am 01.01.2021 in Kraft. Grundlage zur Berechnung der Kostenbeiträge waren die Entgeltvereinbarungen zwischen dem Landkreis Jerichower Land und dem jeweiligen Träger von Tageseinrichtungen aus dem Jahr 2019. Die dadurch errechneten durchschnittlichen Defizite bilden die Grundlage der derzeitigen Kostenbeiträge. Zum Beschlusszeitpunkt (02.12.2020) erfolgte durch die Kostenbeiträge eine durchschnittliche Deckung in Höhe von 33 Prozent.

Der derzeitige Kostendeckungsgrad (Stand 2022) beträgt aufgrund gestiegener Kosten nunmehr noch durchschnittlich 22,5 Prozent.

Der Haushalt der Stadt Burg erfordert die Erreichung einer verbesserten Kostendeckung. Entsprechend war eine Neukalkulation erforderlich. Mit der Neukalkulation wurde die Kommunal- und Unternehmensberatung Dipl. Kaufmann Robert Roller beauftragt. Grundlage für die Kalkulation sind die Kosten aus 2021. Der Abschlussbericht ist als Anlage beigefügt.

Die Kosten eines Betreuungsplatzes für das Kalenderjahr 2021 (Kalkulationsgrundlage) betragen:

Kinderkrippe (KK)

5 h

6 h

7 h

8 h

9 h

10 h

913,73 €

1.074,06  

1.234,39 €

1.394,72 €

1.555,05 €

1.715,38 €

Kindergarten (KG)

5 Stunden

6 Stunden

7 Stunden

8 Stunden

9 Stunden

10 Stunden

333,23 €

387,11 €

440,98 €

494,85 €

548,73 €

602,60 €

Hort (HO)

4 h

5 h

6 h

231,81 €

273,28 €

314,75 €

Die erforderliche Anhörung der in der Stadt Burg tätigen freien Träger von Tageseinrichtungen und deren Elternvertretungen gemäß § 13 Abs. 2 Kinderförderungsgesetz (KiFöG LSA), sowie die Anhörungen der Elternvertretungen der Tageseinrichtungen in Trägerschaft der Stadt Burg gemäß §13 Abs. 2 i.V.m. § 19 Abs. 3 Nr. 7 KiFöG LSA erfolgte auf der Grundlage der Kostendeckungsgrade Kinderkrippe (KK) 25%, Kindergarten (KG) 45% und Hort (HO) 35%.

Die Gemeindeelternvertretung wurde ebenfalls gemäß § 13 Abs. 2 KiFöG LSA mit Übersendung der Kalkulationsunterlagen im Juli 2023 angehört. Die Informationsveranstaltung zur Erläuterung der Kostenbeitragskalkulation wurde seitens der Gemeindeelternvertretung nicht wahrgenommen.

Im Ergebnis der vorgenannten Anhörungen kann festgestellt werden, dass die vorgeschlagenen Kostenbeiträge auf der Grundlage der Kostendeckungsgrade Kinderkrippe (KK) 25%, Kindergarten (KG) 45% und Hort (HO) 35% einstimmig keine Zustimmung fanden. Die Erhöhung in der KK um 79% wurde als zu hoch eingeschätzt. Vielmehr wurden eine gleichmäßige und sozial vertretbare Erhöhung der aktuellen Kostenbeiträge empfohlen. So sollte eine geringere Erhöhung im Bereich der KK und als Ausgleich eine stärkere Erhöhung im Hort und damit eine moderatere Zuordnung der Kosten zu den Endkostenstellen (KK, KG, Hort) erfolgen.

Nach entsprechender Würdigung der Anhörungen sowie unter Betrachtung der Haushaltslage der Stadt Burg werden in ab dem 1. Januar 2024 entsprechend des Änderungsantrages in der Sitzung des Stadtrates am 12.10.2023Erhöhung der Kostenbeiträge je Betreuungsform und -umfang pauschal um 50,00 Euro folgende Kostenbeiträge (durchschnittliche Deckungsgrade: KK 17,7%, KG 42,5%, HO 45,5%) festgelegt:

Kinderkrippe (KK)

Betreuungsstunden

Bisheriger Kostenbeitrag

Neuer Kostenbeitrag

Prozentuale Erhöhung

Erhöhung in Euro

5

133,00 €

183,00 €

37,6%

50,00 €

6

156,00 €

206,00 €

32,1%

50,00 €

7

173,00 €

223,00 €

28,9%

50,00 €

8

192,00 €

242,00 €

26,0%

50,00 €

9

212,00 €

262,00 €

23,6%

50,00 €

10

230,00 €

280,00 €

21,7%

50,00 €

Kindergarten (KG)

Betreuungsstunden

Bisheriger Kostenbeitrag

Neuer Kostenbeitrag

Prozentuale Erhöhung

Erhöhung in Euro

5

117,00 €

167,00 €

42,7%

50,00 €

6

131,00 €

181,00 €

38,2%

50,00 €

7

143,00 €

193,00 €

35,0%

50,00 €

8

155,00 €

205,00 €

32,3%

50,00 €

9

167,00 €

217,00 €

29,9%

50,00 €

10

180,00 €

230,00 €

27,8%

50,00 €

Hort (HO)

Hortbetreuung während der Schulzeit (pro Tag)

Hortbetreuung während der Ferienzeit (pro Tag)

Bisheriger Kosten-beitrag

Neuer Kosten-beitrag

Prozentuale Erhöhung

Erhöhung in Euro

4 Stunden

kein Betreuungsbedarf

48,00 €

98,00 €

104,2%

50,00 €

5 Stunden

64,00 €

114,00 €

78,1%

50,00 €

6 Stunden

64,00 €

114,00 €

78,1%

50,00 €

7 Stunden

73,00 €

123,00 €

68,5%

50,00 €

8 Stunden

73,00 €

123,00 €

68,5%

50,00 €

9 Stunden

73,00 €

123,00 €

68,5%

50,00 €

10 Stunden

73,00 €

123,00 €

68,5%

50,00 €

5 Stunden

kein Betreuungsbedarf

64,00 €

114,00 €

78,1%

50,00 €

5 Stunden

73,00 €

123,00 €

68,5%

50,00 €

6 Stunden

73,00 €

123,00 €

68,5%

50,00 €

7 Stunden

73,00 €

123,00 €

68,5%

50,00 €

8 Stunden

79,00 €

129,00 €

63,3%

50,00 €

9 Stunden

79,00 €

129,00 €

63,3%

50,00 €

10 Stunden

79,00 €

129,00 €

63,3%

50,00 €

6 Stunden

kein Betreuungsbedarf

73,00 €

123,00 €

68,5%

50,00 €

5 Stunden

79,00 €

129,00 €

63,3%

50,00 €

6 Stunden

79,00 €

129,00 €

63,3%

50,00 €

7 Stunden

79,00 €

129,00 €

63,3%

50,00 €

8 Stunden

79,00 €

129,00 €

63,3%

50,00 €

9 Stunden

92,00 €

142,00 €

54,3%

50,00 €

10 Stunden

92,00 €

142,00 €

54,3%

50,00 €

Festzustellen ist, dass aufgrund der erheblich gestiegenen Kosten die Erreichung des Kostendeckungsgrades von ca. 33 Prozent (vgl. 2021) mit der vorliegenden Erhöhung der Kostenbeiträge um je 50,00 Euro (+38,82%) mit 31,2% nicht erreicht werden kann.

Mit den in der ursprünglichen Beschlussvorlage festzulegenden Kostenbeiträgen waren folgende Einnahmen zu erwarten:

Beschlussvorlage (Kostendeckungsgrade KK 20%, KG 45%, HO 40%) = 1.190.328,00 €

Mit den nach dem ÄnderungsantragErhöhung der Kostenbeiträge je Betreuungsform und -umfang pauschal um 50,00 Euro“ festzulegenden Kostenbeiträgen sind folgende Einnahmen zu erwarten:

Pauschal 50€ (Kostendeckungsgrade KK 17,7%, KG 42,5%, HO 45,5%) = 982.200,00 €

 


Anlagen:


Der Stadtrat der Stadt Burg beschließt die als Anlage beigefügte Neufassung der Kostenbeitragssatzung nach § 13 KiFöG LSA zur Nutzung von Tageseinrichtungen und Tagespflegestellen „lt. Änderungsantrag“.


Finanzielle Auswirkungen ?

X

ja

nein

1

Gesamtkosten der Maßnahmen (Beschaffungs- Herstellkosten)

2

davon Zuschüsse:

3

jährliche Folgekosten/-lasten

                                          EUR

Land:                                    EUR

                                           EUR

                                               

Sonstige:                              EUR

Veranschlagung im

Teilhaushalt Nr.

HH-Jahr:

2,5 Mio. EUR

Produktsachkonto

Folgejahr:

3.5 Mio. EUR

                                             

 

Verfahrensweise gegenüber der Kommunalaufsicht

  Genehmigung

  Anzeige

  nicht erforderlich