Der in der Satzung enthaltene Gebührentarif stammt aus dem Jahr 2020 und entspricht nicht mehr den aktuellen Erfordernissen. Ziel der Änderung ist es, die Gebühren sozialverträglich sowie stufenweise anzupassen. Hierfür wurde entschieden ausschließlich die Position „Erinnerung auf Rückgabe von ausgeliehenen Medien“ (Säumnisgebühren) lt. dem beigefügten Gebührentarif zu erhöhen.

Die Aufgabe zur Änderung ist als Auftrag aus der Arbeitsgruppe Haushalt 2023 heraus ergangen.

Bisher betrug die Summe der Säumnisgebühren ca. 600,00 EUR je Jahr.

Die erwarteten Mehreinnahmen betragen ca. 450,00 EUR je Jahr.


Anlagen:


Der Stadtrat beschließt die 3. Änderungsatzung zur Satzung der Stadtbibliothek „Brigitte Reimann“ gemäß der Anlage.


Finanzielle Auswirkungen ?

x

ja

nein

1

Gesamtkosten der Maßnahmen (Beschaffungs- Herstellkosten)

2

davon Zuschüsse:

3

jährliche Folgekosten/-lasten

                                          EUR

Land:                                    EUR

                                           EUR

                                               

Sonstige:                              EUR

Veranschlagung im

Teilhaushalt Nr.

HH-Jahr:

600               EUR

Produktsachkonto

Folgejahr:

1.050             EUR

272101403                            

 

Verfahrensweise gegenüber der Kommunalaufsicht

  Genehmigung

  Anzeige

  nicht erforderlich