Der in der Satzung
enthaltene Gebührentarif stammt aus dem Jahr 2020 und entspricht nicht mehr den
aktuellen Erfordernissen. Ziel der Änderung ist es, die Gebühren
sozialverträglich sowie stufenweise anzupassen. Hierfür wurde entschieden
ausschließlich die Position „Erinnerung auf Rückgabe von ausgeliehenen Medien“
(Säumnisgebühren) lt. dem beigefügten Gebührentarif zu erhöhen.
Die Aufgabe zur
Änderung ist als Auftrag aus der Arbeitsgruppe Haushalt 2023 heraus ergangen.
Bisher betrug die
Summe der Säumnisgebühren ca. 600,00 EUR je Jahr.
Die erwarteten
Mehreinnahmen betragen ca. 450,00 EUR je Jahr.
Anlagen:
Der Stadtrat beschließt die 3. Änderungsatzung zur Satzung der Stadtbibliothek „Brigitte Reimann“ gemäß der Anlage.
Finanzielle Auswirkungen ?
x |
ja |
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nein |
1 |
Gesamtkosten der Maßnahmen
(Beschaffungs- Herstellkosten) |
2 |
davon Zuschüsse: |
3 |
jährliche Folgekosten/-lasten |
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EUR |
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Land: EUR |
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EUR |
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Sonstige: EUR |
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Veranschlagung
im Teilhaushalt
Nr. |
HH-Jahr: |
600 EUR |
Produktsachkonto |
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Folgejahr: |
1.050 EUR |
272101403 |
Verfahrensweise gegenüber der Kommunalaufsicht
Genehmigung |
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nicht erforderlich |