Betreff
1. Änderungssatzung zur Entgeltordnung für die Stadthalle Burg
Vorlage
143/2023
Art
Beschlussvorlage

Wie im Stadtratsbeschluss 046/2020 vom 02. April 2019 festgelegt, betreibt die Stadt Burg die Stadthalle eigenständig. Am 15. Juni 2023 wurde die derzeit gültige Entgeltordnung beschlossen (BV 048/2023).

Die 1. Änderungssatzung ist erforderlich, da die Stadthalle lt. Befreiungsvorschrift § 4 Nr. 12. UstG von der Umsatzsteuer i.H.v. 19% befreit ist. Dies bedeutet, dass die angestrebte Kostenneutralität für extern erbrachte Leistungen wie Punkt 2.12 „Einsatz eines Veranstaltungstechnikers“ nicht mit den Netto = Brutto Werten erreicht werden kann. Der Dienstleister erhebt eine Mehrwertsteuer in Höhe von 19 %, welche aufgrund der Umsatzsteuerbefreiung nicht an den Mieter weiter berechnet werden kann.

An den Preisen in der Entgeltordnung ändert sich bis auf eine Ausnahme nichts. § 1 erhält folgende Änderungen:

1.    Erhöhung des Entgelts für Punkt 2.12 um 100,00 € auf 579,00 €

Hintergrund: Aufgrund der Betreiberpflichten gemäß §38 & 40 VStättVO muss die Stadthalle einen Veranstaltungstechniker vorhalten – da bei der Stadt Burg keine Person mit entsprechenden Qualifikationen angestellt ist, muss diese Person extern zugekauft werden. Pro Einsatz belaufen sich die Kosten hier auf ca. 570,00 €. Damit diese Kosten durch die entsprechende Position gedeckt werden können, muss eine Preiserhöhung erfolgen.

2.    § 1 Punkt 5: Die Entgelte verstehen sich inkl. der gesetzlichen Umsatzsteuer, soweit eine Steuerbefreiung nach § 4 Umsatzsteuergesetz nicht gegeben ist.

Aufgrund der Kurzfristigkeit kann für diese Vorlage keine Vorberatung im Finanz- bzw. Kultur-, Tourismus- und Sozialausschuss stattfinden. Beide Ausschüsse wurden über diese Beschlussvorlage informiert.


Anlagen:


Der Stadtrat beschließt die 1. Änderungssatzung der Entgeltordnung für die Stadthalle Burg.


Finanzielle Auswirkungen ?

ja

nein

1

Gesamtkosten der Maßnahmen (Beschaffungs- Herstellkosten)

2

davon Zuschüsse:

3

jährliche Folgekosten/-lasten

                                          EUR

Land:                                    EUR

                                           EUR

                                               

Sonstige:                              EUR

Veranschlagung im

Teilhaushalt Nr.

HH-Jahr:

                     EUR

Produktsachkonto

Folgejahr:

                     EUR

                                             

 

Verfahrensweise gegenüber der Kommunalaufsicht

  Genehmigung

  Anzeige

  nicht erforderlich