Wie im Stadtratsbeschluss 046/2020 vom 02. April 2019
festgelegt, betreibt die Stadt Burg die Stadthalle eigenständig. Am 15. Juni
2023 wurde die derzeit gültige Entgeltordnung beschlossen (BV 048/2023).
Die 1. Änderungssatzung ist erforderlich, da die Stadthalle lt. Befreiungsvorschrift § 4 Nr. 12. UstG von der Umsatzsteuer i.H.v. 19% befreit ist.
Dies bedeutet, dass die angestrebte Kostenneutralität für extern erbrachte
Leistungen wie Punkt 2.12 „Einsatz eines Veranstaltungstechnikers“ nicht mit
den Netto = Brutto Werten erreicht werden kann. Der Dienstleister erhebt eine
Mehrwertsteuer in Höhe von 19 %, welche aufgrund der Umsatzsteuerbefreiung
nicht an den Mieter weiter berechnet werden kann.
An den Preisen in der Entgeltordnung ändert sich bis auf eine Ausnahme
nichts. § 1 erhält folgende Änderungen:
1.
Erhöhung
des Entgelts für Punkt 2.12 um 100,00 € auf 579,00 €
Hintergrund: Aufgrund der Betreiberpflichten
gemäß §38 & 40 VStättVO muss die Stadthalle einen Veranstaltungstechniker
vorhalten – da bei der Stadt Burg keine Person mit entsprechenden
Qualifikationen angestellt ist, muss diese Person extern zugekauft werden. Pro
Einsatz belaufen sich die Kosten hier auf ca. 570,00 €. Damit diese Kosten
durch die entsprechende Position gedeckt werden können, muss eine Preiserhöhung
erfolgen.
2. § 1 Punkt 5: Die Entgelte verstehen sich inkl.
der gesetzlichen Umsatzsteuer, soweit eine Steuerbefreiung nach § 4
Umsatzsteuergesetz nicht gegeben ist.
Aufgrund der Kurzfristigkeit kann für diese Vorlage keine Vorberatung im
Finanz- bzw. Kultur-, Tourismus-
und Sozialausschuss stattfinden. Beide Ausschüsse wurden über diese
Beschlussvorlage informiert.
Anlagen:
Der Stadtrat beschließt die 1. Änderungssatzung der Entgeltordnung für die Stadthalle Burg.
Finanzielle Auswirkungen ?
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ja |
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nein |
1 |
Gesamtkosten der Maßnahmen
(Beschaffungs- Herstellkosten) |
2 |
davon Zuschüsse: |
3 |
jährliche Folgekosten/-lasten |
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EUR |
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Land: EUR |
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EUR |
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Sonstige: EUR |
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Veranschlagung
im Teilhaushalt
Nr. |
HH-Jahr: |
EUR |
Produktsachkonto |
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Folgejahr: |
EUR |
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Verfahrensweise gegenüber der Kommunalaufsicht
Genehmigung |
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Anzeige |
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nicht erforderlich |