1.
derzeitiger Stand des Verfahrens
Der Stadtrat der Stadt Burg hat in seiner Sitzung am 08.12.2022 die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 119 am Gewerbestandort „Reesener Triftweg“ für eine Freiflächenphotovoltaik-anlage im Projekt „ENERGIE ZU GAS beschlossen.
Nach Abschluss eines städtebaulichen Vertrages und Bereitstellung entsprechenden finanziellen Mittel durch den Vertragspartner und der seitens der Stadt Burg erfolgten Beauftragung des Planungsbüros wurden die entsprechenden Unterlagen (Planzeichnung und Begründung einschließlich Umweltbericht) zum Vorentwurf des Bebauungsplanes Nr. 119 erarbeitet.
Zu Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB wurde die öffentliche Auslegung des Planvorentwurfes einschließlich der Begründung mit Stand vom Januar 2023 in der Zeit vom 01.02.2023 bis zum 15.02.2023 durchgeführt. Auf diese Beteiligung der Öffentlichkeit wurde im „Amtsblatt der Stadt Burg mit den Ortschaften Detershagen, Ihleburg, Niegripp, Parchau, Reesen und Schartau“ Nr. 2 vom 23. Januar 2023 ortsüblich hingewiesen.
Die entsprechenden Unterlagen lagen in diesem Zeitraum in der Stadtverwaltung Burg, In der Alten Kaserne 2, 39288 Burg, 2. Obergeschoss, Fachbereich 3 - Stadtentwicklung und Bauen (Schaukasten) zu folgenden Zeiten
Montag 9.00 – 12.00 Uhr
Dienstag 9.00 – 12.00 Uhr und 13.30 – 16.00 Uhr
Mittwoch geschlossen
Donnerstag 9.00 – 12.00 Uhr und 13.30 – 17.00 Uhr
Freitag 9.00 – 12.00 Uhr
und darüber hinaus nach telefonischer Terminvereinbarung für jedermann zur Einsichtnahme und Erörterung öffentlich aus.
Gemäß § 4 Abs. 4 Satz 1 BauGB wurde innerhalb des oben genannten Zeitraumes der Vorentwurf des Bebauungsplanes Nr. 119 mit der Begründung einschließlich des Umweltberichtes auf der Internetseite der Stadt Burg (www.stadt-burg.de (► Bauen und Wohnen ► Beteiligung Bauleitplanungen)) eingestellt und online eingesehen werden. Weiterhin konnten Einwendungen auch auf digitalem Weg abgegeben werden.
Eine Beteiligung der Raumordnung nach § 1 Abs. 4 BauGB wurde mit Schreiben (auch per E-Mail) vom 23.01.2023 durchgeführt. Die Beteiligung der Nachbargemeinden gemäß § 2 Abs. 2 BauGB erfolgte mit Schreiben (auch per E-Mail) vom 20.01.2023.
Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden mit Schreiben (auch per E-Mail) vom 20.01.2023 zum Vorentwurf der Planung zur Abgabe einer Stellungnahme aufgefordert.
2. Erläuterungen zum Inhalt der
Beschlussfassung
Die im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange eingegangenen Stellungnahmen wurden seitens der Verwaltung und dem beauftragten Planungsbüro geprüft. Ebenso wurden die Ergebnisse der Abstimmung des Vorentwurfes mit den Zielen der Raumordnung und Landesplanung seitens der Verwaltung und dem beauftragten Planungsbüro geprüft.
Innerhalb der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit sind keine Stellungnahmen eingegangen.
Das Planungsbüro hat in den Entwurf der 17. Änderung des Flächennutzungsplanes Teile der Stellungnahmen von den Behörden und den sonstigen Trägern öffentlicher Belange übernommen. Ebenso wurden die Ergebnisse der Abstimmung der Planung mit den Zielen der Raumordnung und Landesplanung in den Planentwurf eingearbeitet. Die innerhalb der Begründung bei der Erarbeitung des Entwurfes ergänzten bzw. geänderten Inhalte sind in „rot“ geschrieben.
2.1 Prüfung auf
Klimarelevanz
Hinsichtlich der mit dem Stadtrat vereinbarten Prüfung der kommunalen Bauleitplanung auf Klimarelevanz ist bei den Entwurfs- und Auslegungsbeschlüssen der Schritt 2 abzuarbeiten. Die entsprechende Bearbeitung der Klimarelevanz-Prüfung ist erfolgt und liegt in der Anlage 1.3 hier bei.
Zu diesem Sachverhalt ist seitens der Verwaltung mitzuteilen, dass die Bearbeitung und Einschätzung zu den entsprechenden Kriterien sich bei den Sondergebieten „Freiflächenphotovoltaikanlagen“ in einigen Sachverhalten aufgrund der Atypik der Gebietsart nicht vergleichbar zu anderen Gebietsarten einschätzen lässt.
3. Weitere Verfahrensweise
Mit dem Entwurfs- und Auslegungsbeschluss wird der vorliegende Planentwurf sowie die dazugehörige Begründung einschließlich des Umweltberichtes in der Fassung vom August .2023 bestätigt und zur Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB sowie zur Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB bestimmt.
Die Verwaltung wird die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange im weiteren Verfahren beteiligen und zur Abgabe einer Stellungnahme zum Planentwurf auffordern.
Auf die Beteiligung der Öffentlichkeit zum Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 119 einschließlich der zugehörigen Dokumente wird durch ortsübliche Bekanntmachung in einem kommenden Amtsblatt der Stadt Burg hingewiesen. Innerhalb des noch exakt zu bestimmenden Zeitraumes von mindestens einem Monat besteht die Möglichkeit für jedermann, Einsicht in den Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 119 einschl. der zugehörigen Dokumente zu nehmen.
Zugleich werden der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 119 einschl. der zugehörigen Dokumente während des gesamten Monatszeitraumes im Internet ebenfalls für jedermann zur Einsicht bereitgestellt.
Die Verwaltung wird gemeinsam mit dem beauftragten Planungsbüro die eingegangenen Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Trägerbelange sowie die Ergebnisse der Beteiligung der Öffentlichkeit prüfen, mit einer Wertung versehen und gegebenenfalls mit einer Beschlussempfehlung für die weitere Behandlung durch den Stadtrat diesem vorlegen.
Anlagen:
Anlage 1.1 -
Planzeichnung
Anlage 1.2 –
Begründung und Umweltbericht
Anlage 1.3 –
Klimarelevanz-Prüfung Schritt 1+2
1. Der
Stadtrat der Stadt Burg beschließt den als Anlage
1.1 anliegenden Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 119 und den Entwurf der
Begründung einschließlich des zugehörigen Umweltberichtes (Anlage 1.2) in der Fassung vom August 2023 und bestimmt diese Dokumente
zum Zwecke der Beteiligung der Öffentlichkeit an der Bauleitplanung für die
Dauer eines Monats zur Durchführung einer öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs.
2 BauGB. Die Klimarelevanz-Prüfung (Anlage
1.3) wird zur Kenntnis genommen.
2. Die
Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind gemäß § 4 Abs. 2 BauGB
zur Abgabe einer Stellungnahme aufzufordern.
3. Die
Verwaltung wird beauftragt
a) die ortsübliche Bekanntmachung über die Durchführung der
öffentlichen
Auslegung gemäß §
3 Abs. 2 BauGB zu veranlassen,
b) die öffentliche Auslegung durchzuführen und die Behörden
und sonstigen
Träger
öffentlicher Belange zur Stellungnahme aufzufordern sowie
c) die eingegangenen Stellungnahmen aus der Beteiligung der
Öffentlichkeit und aus der
Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange mit ihrer Wertung
versehen dem Stadtrat zur weiteren Behandlung zuzuleiten.
Finanzielle Auswirkungen ?
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ja |
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nein |
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Gesamtkosten der Maßnahmen
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jährliche Folgekosten/-lasten |
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Land: EUR |
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Sonstige: EUR |
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Veranschlagung
im Teilhaushalt
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Produktsachkonto |
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Folgejahr: |
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Verfahrensweise gegenüber der Kommunalaufsicht
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Genehmigung |
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