1. Derzeitiger Stand des Verfahrens

Mit dem Beschluss über die Aufstellung wurde das Verfahren am 30.09.2021 eröffnet.

Der Antragsteller beabsichtigt, im geplanten räumlichen Geltungsbereich folgende Vorhaben durch Nutzung der innerhalb des Bebauungsplanes getroffene Festsetzung § 11 BauNVO zu realisieren:

·         die Errichtung einer Freiflächenphotovoltaikanlage einschließlich der erforderlichen Nebenanlagen.

Aufgrund der Regelungsmöglichkeiten der Baunutzungsverordnung kommt hierfür nur die Ausweisung eines Sonstigen Sondergebietes nach § 11 BauNVO mit projektbezogener Nutzungsdefinition in Betracht. Entsprechend der beschriebenen Nutzungsabsicht soll das Sondergebiet der Erzeugung von umweltfreundlichen Solarstrom dienen. Die Schaffung eines Sondergebiets zur Nutzung der Energiegewinnung von umweltfreundlicher Solarkraft ist mit der bereits bestehenden Windkraftanlage vereinbar.

Zur Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB i.V.m. § 3 Abs. 1 Planungsicherstellungsgesetz (PlanSiG) wurde die Auslegung im Internet durchgeführt. Zusätzlich lag der Planvorentwurf und die dazugehörige Begründung mit Stand vom 30.09.2021 in der Zeit vom 23.01.2023 bis zum 08.02.2023 in der Stadtverwaltung Burg, In der Alten Kaserne2, 39288 Burg, Haus 2, 2.Obergeschoss, Fachbereich 3 – Stadtentwicklung und Bauen (Schaukasten), zu folgenden Zeiten:

Montag                  09.00 – 12.00 Uhr

Dienstag                09.00 – 12.00 Uhr und 13.30 – 16.00 Uhr

Mittwoch              geschlossen

Donnerstag           09.00 – 12.00 Uhr und 13.30 – 17.00 Uhr

Freitag                   09.00 – 12.00 Uhr

 

zu jedermanns Einsicht öffentlich aus. Es bestand die Gelegenheit zu Erörterung. Gemäß § 4 Abs. 4 Satz 1 BauGB wurde innerhalb des oben genannten Zeitraumes der Vorentwurf des Bebauungsplanes Nr. 117 mit der Begründung einschließlich des Umweltberichtes auf der Internetseite der Stadt Burg (www.stadt-burg.de ( Bauen und Wohnen Beteiligung Bauleitplanungen)) eingestellt und online eingesehen sowie Einwendungen abgegeben werden.

Eine Beteiligung der Raumordnung nach § 1 Abs. 4 BauGB wurde mit Schreiben (auch E-Mail) vom 23.12.2022 durchgeführt. Die Abstimmung mit den Nachbarkommunen gemäß § 2 Abs. 2 BauGB erfolgte mit Schreiben (auch E-Mail) vom 23.12.2022. Die Behörden und Träger öffentlicher Belange wurden gemäß § 4 Abs. 1 BauGB mit Schreiben (auch E-Mail) vom 23.12.2022 zur Stellungnahme aufgefordert.

2. Erläuterungen zum Inhalt der Beschlussfassung

Die im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange eingegangenen Stellungnahmen wurden seitens der Verwaltung und dem vom Vorhabenträger beauftragten Planungsbüro geprüft. Ebenso wurden die Ergebnisse der Abstimmung des Vorentwurfes mit den Zielen der Raumordnung und Landesplanung seitens der Verwaltung und dem vom Vorhabenträger beauftragten Planungsbüro geprüft.

Innerhalb der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit sind keine Stellungnahmen eingegangen.

Das vom Vorhabenträger beauftragte Planungsbüro hat in den Entwurf Teile der Stellungnahmen von den Behörden und den sonstigen Trägern öffentlicher Belange übernommen.

Hinsichtlich der Hinweise zu Belangen der Archäologie und des Denkmalschutzes gab es Kontakte zum Landesamt für Archäologie und Denkmalpflege, eine Vereinbarung zur Begleitung von Bauarbeiten innerhalb des Plangebietes zwischen Landesamt und Vorhabenträger ist in Vorbereitung.

Ebenso wurde seitens des Vorhabenträgers mit dem Landkreis Jerichower Land den Hinweisen zu eventuellen Bodenbelastungen nachgegangen, ein entsprechendes analytisches Gutachten wurde beauftragt. Dieses Gutachten ist aktuell (31.08.2023) noch nicht schlussbearbeitet, wird jedoch bis zur Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange vorliegen und in das Beteiligungsverfahren einfließen.

3. Weitere Verfahrensweise

Mit dem Entwurfs- und Auslegungsbeschluss wird der vorliegende Planentwurf des Bebauungsplanes, der Entwurf des Vorhaben- und Erschließungsplanes sowie die dazugehörige Begründung einschließlich des Umweltberichtes in der Fassung vom September 2023 bestätigt und zur Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB sowie für die Dauer einer Monats zur Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB bestimmt. Die Verwaltung wird die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange im weiteren Verfahren beteiligen und zur Abgabe einer Stellungnahme zum Planentwurf auffordern.

Auf die Beteiligung der Öffentlichkeit zum Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 117 einschließlich der zugehörigen Dokumente wird durch ortsübliche Bekanntmachung in einem kommenden Amtsblatt der Stadt Burg hingewiesen. Innerhalb des noch exakt zu bestimmenden Zeitraumes von mindestens einem Monat besteht die Möglichkeit für jedermann, Einsicht in den Entwurf einschließlich der zugehörigen Dokumente zu nehmen. Zugleich werden der Entwurf einschließlich der zugehörigen Dokumente während des Monatszeitraumes im Internet ebenfalls für jedermann zur Einsicht bereitgestellt.

Die Verwaltung wird gemeinsam mit dem beauftragten Planungsbüro die eingegangenen Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Trägerbelange sowie die Ergebnisse der Beteiligung der Öffentlichkeit prüfen, mit einer Wertung versehen und gegebenenfalls mit einer Beschlussempfehlung für die weitere Behandlung durch den Stadtrat diesem vorlegen.


Anlagen:

Anlage 1.1:        Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes

Anlage 1.2:        Entwurf des Vorhaben- und Erschließungsplanes
Anlage 1.3:        Entwurf Begründung

Anlage 1.4            Entwurf Umweltbericht


1.       Der Stadtrat der Stadt Burg beschließt den Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 117 Sondergebiet „Solarpark östlich von Gütter“ (Anlage 1.1), den Entwurf des Vorhaben- und Erschließungsplanes (Anlage 1.2), den Entwurf der Begründung (Anlage 1.3) und den Entwurf  des Umweltberichts (Anlage 1.4), alle in der Fassung vom September 2023 und bestimmt diese für die Dauer eines Monats zur Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB.

2.       Die von der Aufstellung des Bebauungsplanes betroffenen Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind gem. § 4 Abs. 2 BauGB zur Abgabe einer Stellungnahme aufzufordern.

3.       Die Verwaltung wird beauftragt:

a)    die ortsübliche Bekanntmachung über die Durchführung der öffentlichen Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB zu veranlassen,

b)    die öffentliche Auslegung durchzuführen und die betroffenen Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange zur Stellungnahme aufzufordern,

c)     die eingegangenen Stellungnahmen aus der Öffentlichkeitsbeteiligung und aus der Beteiligung der betroffenen Behörden mit ihrer Wertung versehen dem Stadtrat zur weiteren Behandlung zuzuleiten.


Finanzielle Auswirkungen ?

ja

x

nein

1

Gesamtkosten der Maßnahmen (Beschaffungs- Herstellkosten)

2

davon Zuschüsse:

3

jährliche Folgekosten/-lasten

                                          EUR

Land:                                    EUR

                                           EUR

                                               

Sonstige:                              EUR

Veranschlagung im

Teilhaushalt Nr.

HH-Jahr:

                     EUR

Produktsachkonto

Folgejahr:

                     EUR

                                             

 

Verfahrensweise gegenüber der Kommunalaufsicht

  Genehmigung

  Anzeige

  nicht erforderlich