hier: Entwurfs- und Auslegungsbeschluss
1. Derzeitiger Stand des Verfahrens
Mit dem Beschluss über die Aufstellung wurde das Verfahren am
30.09.2021 eröffnet.
Der Antragsteller beabsichtigt, im geplanten räumlichen Geltungsbereich
folgende Vorhaben durch Nutzung der innerhalb des Bebauungsplanes getroffene
Festsetzung § 11 BauNVO zu realisieren:
·
die Errichtung einer Freiflächenphotovoltaikanlage einschließlich der
erforderlichen Nebenanlagen.
Aufgrund der Regelungsmöglichkeiten der Baunutzungsverordnung kommt
hierfür nur die Ausweisung eines Sonstigen Sondergebietes nach § 11 BauNVO mit
projektbezogener Nutzungsdefinition in Betracht. Entsprechend der beschriebenen
Nutzungsabsicht soll das Sondergebiet der Erzeugung von umweltfreundlichen
Solarstrom dienen. Die Schaffung eines Sondergebiets zur Nutzung der Energiegewinnung von
umweltfreundlicher Solarkraft ist mit der bereits bestehenden Windkraftanlage
vereinbar.
Zur Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB i.V.m. § 3
Abs. 1 Planungsicherstellungsgesetz (PlanSiG) wurde die Auslegung im Internet
durchgeführt. Zusätzlich lag der Planvorentwurf und die dazugehörige Begründung
mit Stand vom 30.09.2021 in der Zeit vom 23.01.2023 bis zum 08.02.2023 in der
Stadtverwaltung Burg, In der Alten Kaserne2, 39288 Burg, Haus 2, 2.Obergeschoss,
Fachbereich 3 – Stadtentwicklung und Bauen (Schaukasten), zu folgenden Zeiten:
Montag 09.00 –
12.00 Uhr
Dienstag 09.00 –
12.00 Uhr und 13.30 – 16.00 Uhr
Mittwoch geschlossen
Donnerstag 09.00 – 12.00
Uhr und 13.30 – 17.00 Uhr
Freitag 09.00 – 12.00
Uhr
zu
jedermanns Einsicht öffentlich aus. Es bestand die Gelegenheit zu Erörterung. Gemäß
§ 4 Abs. 4 Satz 1 BauGB wurde innerhalb des oben genannten
Zeitraumes der Vorentwurf des Bebauungsplanes Nr. 117 mit der Begründung
einschließlich des Umweltberichtes auf der Internetseite der Stadt Burg (www.stadt-burg.de (► Bauen und Wohnen ► Beteiligung Bauleitplanungen)) eingestellt und online eingesehen
sowie Einwendungen abgegeben werden.
Eine Beteiligung der Raumordnung nach § 1 Abs. 4 BauGB wurde mit
Schreiben (auch E-Mail) vom 23.12.2022 durchgeführt. Die Abstimmung mit den
Nachbarkommunen gemäß § 2 Abs. 2 BauGB erfolgte mit Schreiben (auch E-Mail) vom
23.12.2022. Die Behörden und Träger öffentlicher Belange wurden gemäß § 4 Abs.
1 BauGB mit Schreiben (auch E-Mail) vom 23.12.2022 zur Stellungnahme
aufgefordert.
2. Erläuterungen zum Inhalt der Beschlussfassung
Die im Rahmen der frühzeitigen
Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange
eingegangenen Stellungnahmen wurden seitens der Verwaltung und dem vom
Vorhabenträger beauftragten Planungsbüro geprüft. Ebenso wurden die Ergebnisse
der Abstimmung des Vorentwurfes mit den Zielen der Raumordnung und
Landesplanung seitens der Verwaltung und dem vom Vorhabenträger beauftragten
Planungsbüro geprüft.
Innerhalb der frühzeitigen
Beteiligung der Öffentlichkeit sind keine Stellungnahmen eingegangen.
Das vom Vorhabenträger beauftragte
Planungsbüro hat in den Entwurf Teile der Stellungnahmen von den Behörden und
den sonstigen Trägern öffentlicher Belange übernommen.
Hinsichtlich der Hinweise zu
Belangen der Archäologie und des Denkmalschutzes gab es Kontakte zum Landesamt
für Archäologie und Denkmalpflege, eine Vereinbarung zur Begleitung von
Bauarbeiten innerhalb des Plangebietes zwischen Landesamt und Vorhabenträger
ist in Vorbereitung.
Ebenso wurde seitens des
Vorhabenträgers mit dem Landkreis Jerichower Land den Hinweisen zu eventuellen
Bodenbelastungen nachgegangen, ein entsprechendes analytisches Gutachten wurde
beauftragt. Dieses Gutachten ist aktuell (31.08.2023) noch nicht
schlussbearbeitet, wird jedoch bis zur Beteiligung der Behörden und sonstigen
Träger öffentlicher Belange vorliegen und in das Beteiligungsverfahren
einfließen.
3. Weitere
Verfahrensweise
Mit dem Entwurfs- und Auslegungsbeschluss wird der
vorliegende Planentwurf des Bebauungsplanes, der Entwurf des Vorhaben- und
Erschließungsplanes sowie die dazugehörige Begründung einschließlich des
Umweltberichtes in der Fassung vom September 2023 bestätigt und zur Beteiligung
der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB
sowie für die Dauer einer Monats zur Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3
Abs. 2 BauGB bestimmt. Die Verwaltung wird die Behörden und sonstigen Träger
öffentlicher Belange im weiteren Verfahren beteiligen und zur Abgabe einer
Stellungnahme zum Planentwurf auffordern.
Auf die Beteiligung der Öffentlichkeit zum Entwurf des
Bebauungsplanes Nr. 117 einschließlich der zugehörigen Dokumente wird durch
ortsübliche Bekanntmachung in einem kommenden Amtsblatt der Stadt Burg
hingewiesen. Innerhalb des noch exakt zu bestimmenden Zeitraumes von mindestens
einem Monat besteht die Möglichkeit für jedermann, Einsicht in den Entwurf
einschließlich der zugehörigen Dokumente zu nehmen. Zugleich werden der Entwurf
einschließlich der zugehörigen Dokumente während des Monatszeitraumes im
Internet ebenfalls für jedermann zur Einsicht bereitgestellt.
Die Verwaltung wird gemeinsam mit dem beauftragten
Planungsbüro die eingegangenen Stellungnahmen der Behörden und sonstigen
Trägerbelange sowie die Ergebnisse der Beteiligung der Öffentlichkeit prüfen,
mit einer Wertung versehen und gegebenenfalls mit einer Beschlussempfehlung für
die weitere Behandlung durch den Stadtrat diesem vorlegen.
Anlagen:
Anlage 1.1: Entwurf des vorhabenbezogenen
Bebauungsplanes
Anlage 1.2: Entwurf des Vorhaben- und
Erschließungsplanes
Anlage 1.3: Entwurf Begründung
Anlage 1.4 Entwurf Umweltbericht
1.
Der Stadtrat der Stadt Burg beschließt den Entwurf des Bebauungsplanes
Nr. 117 Sondergebiet „Solarpark östlich von Gütter“ (Anlage 1.1), den Entwurf des Vorhaben- und Erschließungsplanes (Anlage 1.2), den Entwurf der Begründung
(Anlage 1.3) und den Entwurf des Umweltberichts (Anlage 1.4), alle in der Fassung vom September 2023 und bestimmt
diese für die Dauer eines Monats zur Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB.
2. Die von der Aufstellung des
Bebauungsplanes betroffenen Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange
sind gem. § 4 Abs. 2 BauGB zur Abgabe einer Stellungnahme aufzufordern.
3. Die Verwaltung wird beauftragt:
a) die ortsübliche Bekanntmachung über die Durchführung der öffentlichen Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB zu veranlassen,
b) die öffentliche Auslegung durchzuführen und die betroffenen Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange zur Stellungnahme aufzufordern,
c)
die eingegangenen
Stellungnahmen aus der Öffentlichkeitsbeteiligung und aus der Beteiligung der
betroffenen Behörden mit ihrer Wertung versehen dem Stadtrat zur weiteren
Behandlung zuzuleiten.
Finanzielle Auswirkungen ?
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ja |
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x |
nein |
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1 |
Gesamtkosten der Maßnahmen
(Beschaffungs- Herstellkosten) |
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jährliche Folgekosten/-lasten |
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Land: EUR |
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EUR |
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Sonstige: EUR |
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Produktsachkonto |
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Folgejahr: |
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Verfahrensweise gegenüber der Kommunalaufsicht
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Genehmigung |
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