Mit dem Beschluss
über die Aufstellung wurde das Verfahren zur Aufstellung des Bebauungsplanes am
4. März 2021 eröffnet.
Die Antragstellerin
beabsichtigt, im geplanten räumlichen Geltungsbereich folgende Vorhaben durch
Nutzung der innerhalb des Bebauungsplanes getroffene Festsetzung
§ 11 BauNVO zu realisieren:
·
die
Errichtung eines Einfamilienhauses incl. Nebengelass, Garage, Pferdestall,
Reitplatz sowie Lager- und Reithalle
·
einschließlich
der Errichtung eines Praxisraumes (Tierarzt).
Aufgrund der
Regelungsmöglichkeiten der Baunutzungsverordnung kommt hierfür nur die
Ausweisung eines Sonstigen Sondergebietes nach § 11 BauNVO mit projektbezogener
Nutzungsdefinition in Betracht. Entsprechend der beschriebenen Nutzungsabsicht
soll das Sondergebiet dem Wohnen und der Pferdehaltung dienend definiert
werden. Untergeordnet soll die Nutzung von Räumen für freie Berufe ermöglicht
werden.
Die beabsichtigte
Nutzung hat einen hohen Flächenbedarf, der in den wenigen leergefallenen
Grundstücken der Ortslage Schartau nicht erfüllt werden kann. Deshalb
beabsichtigt der Antragsteller die Neuinanspruchnahme von Grundstücken östlich
des derzeitigen Siedlungskörpers und nördlich der Straße zum Sportplatz.
Bebauungspläne sind entsprechend § 8 (2) BauGB aus dem Flächennutzungsplan
zu entwickeln. Aktuell ist diese Fläche im Flächennutzungsplan als Grünfläche
ausgewiesen. Entsprechend ist eine Änderung des Flächennutzungsplanes hierbei
ebenfalls erforderlich. Im Rahmen § 8 (3) BauGB kann mit der Aufstellung eines
Bebauungsplanes gleichzeitig auch der Flächennutzungsplan geändert werden. Von
diesem sogenannten Parallelverfahren wird Gebrauch gemacht.
Zur Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB i. V. m. § 3
Abs. 1 Planungssicherstellungsgesetz (PlanSiG) wurde die Auslegung im Internet
durchgeführt. Zusätzlich lag der Planvorentwurf und die dazugehörige Begründung
mit Stand vom April 2021 in der Zeit vom 05. Juli 2021 bis zum 22. Juli 2021 in
der Stadtverwaltung Burg, In der Alten Kaserne 2, 39288 Burg, Haus 2, 2.
Obergeschoss, Fachbereich 3 – Stadtentwicklung und Bauen (Schaukasten zu
jedermanns Einsichtnahme und Erörterung öffentlich aus. Gemäß § 4a (4) Satz 1
konnten alle Dokumente, vom 05. Juli 2021 bis zum 22. Juli 2021 unter
https://www.stadtburg.info/bauleitplanungen.html, online eingesehen werden und
Einwendungen ebenfalls abgegeben werden.
Eine Beteiligung der Raumordnung nach § 1 Abs. 4 BauGB wurde mit
Schreiben vom 24. Juni 2021 durchgeführt. Die Abstimmung mit den
Nachbarkommunen gemäß § 2 Abs. 2 BauGB erfolgte mit
Schreiben vom 24. Juni 2021.
Die Behörden und Träger sonstiger öffentlicher Belange wurden gemäß § 4
Abs. 1 BauGB mit Schreiben vom 24. Juni 2021 zur Stellungnahme aufgefordert.
Seitens der Verwaltung und des beauftragten Planungsbüros sind die
Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange geprüft
worden. Im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit sind keine
Stellungnahmen eingegangen.
Das Planungsbüro hat in den Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 116 „Zum
Sportplatz“ Teile
von Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange
übernommen
und den Entwurf dahingehend überarbeitet.
Mit Beschluss des Stadtrates 100/2022 vom 15. September 2022 wurde der
überarbeitete Entwurf bestätigt und die Durchführung des Beteiligungsverfahrens
entsprechen § 3 Abs. 2 BauGB und § 4 Abs. 2 BauGB bestimmt. Die Unterlagen des
Bebauungsplanes Nr. 116 Sondergebiet „Zum Sportplatz“ mit Planzeichnung und
Begründung einschl. des zugehörigen Umweltbericht (Stand: April 2022) sowie die
umweltrelevanten Stellungnahmen lagen vom 10. Oktober 2022 bis einschließlich
11. November 2022 in der Stadtverwaltung Burg, In der Alten Kaserne 2, 39288
Burg, Fachbereich 3 Stadtentwicklung und Bauen, 2. Obergeschoss, (Schaukasten/Raum
221) zu jedermanns Einsicht öffentlich aus. Gemäß § 4a Abs. 4 Satz 1 BauGB kann
der Entwurf des Bebauungsplanes mit der Begründung einschließlich des
Umweltberichts auf der Internetseite der Stadt Burg unter www.stadt-burg.de (► Bauen und Wohnen ► Beteiligung Bauleitplanungen) online
eingesehen und unter Verwendung der E-Mail:
beteiligung-bauleitplanung@stadt-burg.de konnten Anregungen und Stellungnahmen
abgegeben werden.
Seitens der Verwaltung und des beauftragten Planungsbüros sind die eingegangenen
Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange geprüft
worden. Im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit sind keine Stellungnahmen
eingegangen. Mit Beschluss des Stadtrates 041/2023 vom 27.04.2023 wurde über
die eingegangenen Stellungnahmen beraten und eine Anpassung des Entwurfes der
Satzung, der Begründung und des Umweltberichtes beschlossen. Die Verwaltung
wurde beauftragt, den überarbeiteten Entwurf und die dazugehörige Begründung
der Beteiligung nach § 3 Abs. 2 BauGB und § 4 Abs. 2 BauGB i.V.m. § 4a Abs. 3
Satz 4 BauGB zuzuführen. Dabei wurde mit Bezug auf § 4 a Abs. 3 Satz 2 und 4
BauGB bestimmt, dass Stellungnahmen nur zu den geänderten und ergänzten Teilen
abgeben werden können. Die Dauer der öffentlichen Auslegung wurde auf 14 Tage
verkürzt (§ 4a Abs. 3 Satz 3 BauGB).
Die Behörden und Träger sonstiger öffentlicher Belange wurden gemäß § 4
Abs. 1 BauGB mit Schreiben vom 21. Juni 2023 erneut zur Stellungnahme
aufgefordert. Die Unterlagen des Bebauungsplanes Nr. 116 Sondergebiet „Zum
Sportplatz“ mit Planzeichnung und Begründung einschl. des zugehörigen
Umweltbericht (Stand: Februar 2023) sowie die umweltrelevanten Stellungnahmen
lagen vom 12. Juni 2023 bis einschließlich 27. Juni 2023 in der Stadtverwaltung
Burg, In der Alten Kaserne 2, 39288 Burg, Fachbereich 3 Stadtentwicklung und
Bauen, 2. Obergeschoss, (Schaukasten/Raum 221) zu jedermanns Einsicht
öffentlich aus. Gemäß § 4a Abs. 4 Satz 1 BauGB kann der Entwurf des
Bebauungsplanes mit der Begründung einschließlich des Umweltberichts auf der
Internetseite der Stadt Burg unter www.stadt-burg.de (► Bauen und Wohnen ► Beteiligung Bauleitplanungen) online
eingesehen und unter Verwendung der E-Mail:
beteiligung-bauleitplanung@stadt-burg.de konnten Anregungen und Stellungnahmen
abgegeben werden.
Mit Beschluss des Stadtrates Nr. 108/2023 am 14.09.2023 wurde über die
eingegangenen Stellungnahmen beraten und ein Abwägungsbeschluss gefasst.
Entwurf der Satzung, die Begründung und der Umweltbericht wurden an das
Abwägungsergebnis angepasst.
Erläuterungen zum Inhalt der
Beschlussfassung
Das Aufstellungsverfahren des Bebauungsplanes wird mit dem
Satzungsbeschluss abgeschlossen.
Weiteres Verfahren
Die Verwaltung wird die Satzung ausfertigen. Der
Satzungsbeschluss wird gemäß § 10 Abs. 3 BauGB in der Fassung der
Bekanntmachung vom 3. November 2017 (BGBl. I S. 3634), zuletzt geändert durch
Artikel 2 des Gesetzes vom 4. Januar 2023 (BGBl. 2023 I Nr. 6) bekannt gemacht.
Mit der Bekanntmachung im Amtsblatt der Stadt Burg tritt die Satzung in Kraft.
Anlagen: Anlage
1 - Satzung mit Planteil A und Planteil B
Anlage
2 - Begründung
Anlage
3 - Umweltbericht
- Auf Grundlage des § 10 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB), in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. November 2017 (BGBl. I S. 3634), welches zuletzt durch Artikel 1 des Gesetzes vom 4. Januar 2023 (BGBl. Nr. 6 vom 11.01.2023) geändert worden ist und § 8 Abs. 1 des Kommunalverfassungsgesetzes für das Land Sachsen-Anhalt (KVG LSA) in der Fassung vom 17. Juni 2014 (GVBl. LSA S. 288), in der zuletzt geltenden Fassung, beschließt der Stadtrat der Stadt Burg die Satzung über den Bebauungsplan Nr. 116 Sondergebiet „Zum Sportplatz“ in der Ortschaft Schartau bestehend aus der Planzeichnung (Planteil A) und den Textlichen Festsetzungen (Planteil B) mit Stand Juli 2023 (Siehe Anlage 1 zu diesem Beschluss) als Satzung.
- Die Begründung einschließlich des Umweltberichts mit Stand Juli 2023 (siehe Anlage 2) wird gebilligt.
- Die Verwaltung wird beauftragt, den Beschluss über die Satzung des Bebauungsplanes gemäß § 10 Abs. 3 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. Dabei ist anzugeben, wo die Satzung mit Begründung während der Dienststunden eingesehen und über deren Inhalt Auskunft verlangt werden kann. Mit der ortsüblichen Bekanntmachung tritt der Bebauungsplan NR. 116 Sondergebiet „Zum Sportplatz“ in der Ortschaft Schartau in Kraft.
Finanzielle Auswirkungen ?
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ja |
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x |
nein |
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Gesamtkosten der Maßnahmen
(Beschaffungs- Herstellkosten) |
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jährliche Folgekosten/-lasten |
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Land: EUR |
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Sonstige: EUR |
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Veranschlagung
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Produktsachkonto |
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Folgejahr: |
EUR |
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Verfahrensweise gegenüber der Kommunalaufsicht
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nicht erforderlich |