hier: Aufstellungsbeschluss nach § 2 Abs. 1 BauGB
1. Derzeitiger Stand des Verfahrens
Mit dem Beschluss über die Aufstellung wird
das Verfahren eröffnet.
Dem Grunde nach besteht die Absicht der
Stadt Burg, mit der Unterstützung Dritter die Entwicklung von gewerblichen
Bauflächen im Bereich der Ortschaft Madel vorzunehmen.
Mit der Erarbeitung des Bebauungsplanes
einschließlich der zur Erstellung des Umweltberichts und der Bewertung der
notwendigen Eingriffe in Natur und Landschaft soll ein Dritter (ein
leistungsfähiges Planungsbüro) beauftragt werden. Weiterhin besteht die
Aufgabe, innerhalb eines artenschutzrechtlichen Fachbeitrages das Vorkommen von
besonders geschützten Arten der Flora und Fauna zu überprüfen.
Zusätzliche konkrete gutachterliche
Betrachtungen sind hinsichtlich der Auswirkungen des Industrie- und
Gewerbebauprojekts bezüglich zu erwartender Lärmimmissionen auf schützenswerte
Nutzungen im räumlichen Umfeld im Rahmen der Erarbeitung des Bebauungsplanes
erforderlich.
2. Erläuterungen zum Inhalt der
Beschlussfassung
Mit
dem Beschluss über die Einleitung des Aufstellungsverfahrens beginnt die
Erarbeitungsphase.
Mit dem zukünftig agierenden Dritten, der die Stadt Burg bei der Realisierung
des Vorhabens unterstützten wird, soll ein städtebaulicher
Vertrag geschlossen
werden, in dem die Verfahrens- und
Zuständigkeitsfragen innerhalb des Aufstellungsverfahrens des Bebauungsplanes
Nr. 123 geregelt werden sollen. Zugleich übernimmt der Antragsteller die Kosten
für die Planbearbeitung, die Verfahrensdurchführung und die Verfahrensbetreuung.
Es soll erst nach
Vertragsabschluss und nach Geldeingang bei der Stadt Burg die Auftragsvergabe
durch die Stadt an ein leistungsfähiges Planungsbüro erfolgen.
Auf die explizite Darstellung der finanziellen
Auswirkungen kann verzichtet werden, da erst nach Abschluss des städtebaulichen
Vertrages und nach Eingang der Mittel seitens der Antragstellerin bei der Stadt
Burg die Beauftragung des Planungsbüros durch die Stadt erfolgt. Die Stadt Burg
geht für die Erarbeitung der notwendigen Planungsdokumente von einer Summe von
ca. 60.000,00 € aus. Das PSK für die Einnahme der Mittel und das PSK für die
Ausgabe bilden einen gemeinsamen Deckungskreis, der bei erhöhten Einnahmen zu
gleich hohen Ausgaben berechtigt.
Im Rahmen der Erstellung des Vorentwurfes werden
weitergehende Untersuchungen zu den durch die Planung betroffenen Belangen
vorbereitet und entsprechende Stellen mit einbezogen.
Nach
Fertigstellung des Vorentwurfs
wird dieser dem Umweltausschuss
und dem Bau- und Ordnungsausschuss
sowie dem Wirtschafts- und
Vergabeausschuss zur Beratung/Erörterung vorgelegt. Danach schließen sich die
Beteiligung der Öffentlichkeit entsprechend § 3 Abs. 1 BauGB und die
Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4
Abs. 1 BauGB an.
In der Anlage
3 ist die Checkliste im Stand des Schritt 1 zum Zeitpunkt des
Aufstellungsbeschlusses bearbeitet worden und wird im Laufe des
Aufstellungsverfahrens fortgeschrieben.
Mit dem Beschluss über die Einleitung des
Aufstellungsverfahrens des Bebauungsplanes besteht auch eine Grundlage, eine
Sicherung der Planungsziele durch Maßnahmen nach §§ 14 ff. BauGB durchzuführen.
3. Weitere Verfahrensweise
Die
Einleitung des Aufstellungsverfahrens ist gem. § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB
ortsüblich bekanntzumachen.
Mit dem Beschluss über die Einleitung des Aufstellungsverfahrens beginnt die Erarbeitungsphase des Vorentwurfes des
Bebauungsplanes Nr. 123.
Mit dem zukünftig agierenden Dritten, der die Stadt Burg bei der Realisierung
des Vorhabens unterstützten wird, soll ein städtebaulicher
Vertrag geschlossen
werden, in dem die Verfahrens- und
Zuständigkeitsfragen innerhalb dieses Aufstellungsverfahrens des
Bebauungsplanes Nr. 123 geregelt werden sollen. Zugleich übernimmt der
Antragsteller die Kosten für die Planbearbeitung, die Verfahrensdurchführung
und die Verfahrensbetreuung.
Es soll erst nach
Vertragsabschluss und nach Geldeingang bei der Stadt Burg die Auftragsvergabe
durch die Stadt an ein leistungsfähiges Planungsbüro erfolgen.
Auf die explizite Darstellung der finanziellen
Auswirkungen kann verzichtet werden, da erst nach Abschluss des städtebaulichen
Vertrages und nach Eingang der Mittel seitens der Antragstellerin bei der Stadt
Burg die Beauftragung des Planungsbüros durch die Stadt erfolgt. Das PSK für
die Einnahme der Mittel und das PSK für die Ausgabe bilden einen gemeinsamen
Deckungskreis, der bei erhöhten Einnahmen zu gleich hohen Ausgaben berechtigt.
Die Verwaltung erarbeitet nach der
Vorstellung des Vorentwurfes in den Ausschüssen des Stadtrates die
entsprechende Bekanntmachung zur Durchführung der frühzeitigen
Beteiligungsverfahren. Nach der Durchführung der Beteiligung der Öffentlichkeit
entsprechend § 3 Abs. 1 BauGB für die Dauer von einem Monat und der Beteiligung der Behörden und sonstigen
Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB wird die Verwaltung die
eingegangenen Stellungnahmen bewerten und Festlegungen zur Ausarbeitung des Entwurfes der Planung
abstimmen.
Aus diesen Informationen wird dann der Entwurf des Bebauungsplanes für die nächste Beschlussfassung erstellt.
Inhalt der 1. Änderung
Nach Ablehnung der ursprünglichen Vorlage im Umweltausschuss wurde die Vorlage in den folgenden Gremien mit einem Änderungsantrag bestätigt. Der Änderungsantrag bezog sich auf die Streichung folgenden Satzes in der Problembeschreibung:
„Die Beschlussvorlage geht zurück auf den nichtöffentlich behandelten Grundsatzbeschluss BV 125/2023, mit dem die Grundzüge der Vorbereitung der Entwicklung der Gewerbeflächenausweisung zum aktuellen Stand beschrieben werden.“ Dieser Satz ist in dieser 1. Änderung von 130/2023 ausdrücklich nicht mehr Bestandteil der Beschlussvorlage.
Anlagen:
Anlage 1: Übersichtsplan zur
Lage des geplanten räumlichen Geltungsbereiches in der Gemarkung Burg
Anlage 2: Festlegung des
Umfanges und des Detaillierungsgrades für die Ermittlung der
Belange für
die Abwägung (Anwendung des § 2 Abs. 4 Satz 2 BauGB)
Anlage 3 klimagerechte
Bauleitplanung Liste
- Der Stadtrat der Stadt Burg beschließt gem. §
2 Abs. 1 BauGB die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 123 mit der
Bezeichnung „Gewerbestandort Madel“. Die Anlage 1 gibt Auskunft über die Lage der städtebaulichen
Planung im Stadtgebiet. Der geplante räumliche Geltungsbereich umfasst die
Flurstücke:
10000, 10001, 10002, 10003, 10004, 10005, 24/18, 57/8, 24/17, 24/2, 23/4, 24/14,
24/13 und 59/24 in der Flur 48 der Gemarkung Burg
und ist ebenfalls in der Anlage 1 dargestellt.
- Im Bebauungsplan soll die zukünftige Nutzung als Gewerbe- oder Industriegebiet gem. § 9 Abs. 1 Nr. 1 BauGB i.V.m. §§ 8 und 9 BauNVO, sowie die Erschließung mit öffentlicher Straßenverkehrsfläche i.S. des § 9 Abs. 1 Nr. 11 BauGB festgesetzt werden. Weiterhin sollen randlich betroffene und geeignete Flurstücke oder Teile davon als Flächen oder Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft i.S. des § 9 Abs. 1 Nr. 20 BauGB oder als Grünflächen gem. § 9 Abs. 1 Nr. 15 BauGB festgesetzt werden.
- In Anwendung des § 2 Abs. 4 Satz 2 BauGB werden der Umfang und der Detaillierungsgrad der Ermittlung der Belange für die Abwägung wie in Anlage 2 dargestellt zur Kenntnis genommen.
- In der Anlage 3 ist die Bewertung der
Klimarelevanz der beabsichtigten Planung zum Zeitpunkt des
Aufstellungsbeschlusses enthalten.
- Der erarbeitete Vorentwurf des Planes soll dem Umweltausschuss, dem Bau- und Ordnungsausschuss sowie dem Wirtschafts- und Vergabeausschuss des Stadtrates vor der Durchführung der Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 (1) BauGB zur Beratung/Erörterung vorgelegt werden.
- Zur Darlegung und Erörterung der allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung wird auf der Grundlage des § 3 (1) BauGB zum Vorentwurf des Bebauungsplanes eine Öffentlichkeitsbeteiligung in Form einer öffentlichen Auslegung über den Zeitraum von einem Monat durchgeführt. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind gem. § 4 Abs.1 BauGB zur Abgabe einer Stellungnahme aufzufordern.
Finanzielle Auswirkungen ?
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ja |
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x |
nein |
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Gesamtkosten der Maßnahmen
(Beschaffungs- Herstellkosten) |
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3 |
jährliche Folgekosten/-lasten |
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Land: EUR |
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EUR |
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Sonstige: EUR |
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Veranschlagung
im Teilhaushalt
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HH-Jahr: |
EUR |
Produktsachkonto |
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Folgejahr: |
EUR |
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Verfahrensweise gegenüber der Kommunalaufsicht
Genehmigung |
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