Gemäß § 11a KiFöG LSA hat der örtliche Träger der öffentlichen Jugendhilfe, hier: Landkreis Jerichower Land (LK JL), mit den Trägern von Tageseinrichtungen in seinem Zuständigkeitsbereich Vereinbarungen über den Betrieb von Tageseinrichtungen nach den §§ 78b bis 78e Sozialgesetzbuch (SGB) Achtes Buch (VIII) im Einvernehmen der Gemeinde für das Jahr 2022 abgeschlossen. Die Lebenshilfe für Menschen mit geistiger Behinderung, vertreten durch Herrn Erik Dietzel, Am Brunnenfeld 7 in 39288 Burg fordert für das Jahr 2024 zu Neuverhandlungen auf.
Dazu wurden dem Landkreis Jerichower Land entsprechende Unterlagen durch den Träger der integrativen Kindertagesstätte „Lummerland“ übergeben. Auf Grundlage der vorgelegten Kalkulationsblätter für den Betrieb der oben genannten Kindertageseinrichtung hat der Landkreis Jerichower Land die Leistungs-, Qualifizierungs- und Entgeltvereinbarungen erarbeitet.
Für die Entgeltvereinbarungen wurden die Ausgaben der jeweiligen Kindertageseinrichtung für das Haushaltsjahr 2022 unter Berücksichtigung der voraussichtlichen Durchschnittsbelegung 2024 zu Grunde gelegt. Bei den Ausgaben wurden u.a. die Personalkosten unter Berücksichtigung des gesetzlich vorgeschriebenen Mindestpersonalschlüssels, Kosten für die pädagogische Arbeit, Sach- und Bewirtschaftungskosten für das Grundstück und Gebäude, Ersatzbeschaffungen sowie Verwaltungskosten erfasst.
Auf Grundlage dieser Kalkulationen wurde die beigefügte Entgeltvereinbarung für den Betrieb der integrativen Kindertagesstätte „Lummerland“ durch den LK JL zur Erklärung des Einvernehmens zur Verfügung gestellt.
Laut Finanzierungsvereinbarung hat der Träger der Kindertageseinrichtung der Stadt Burg spätestens zum 5. eines Monats die Anzahl der im Monat zuvor tatsächlich in Anspruch genommenen Plätze getrennt nach Betreuungsform und Betreuungsstunden zu melden. Der Finanzierungsbedarf wird monatlich durch die Stadt Burg auf Grundlage der mit dem Landkreis Jerichower Land vereinbarten Entgelte anhand der gemeldeten Inanspruchnahme von Betreuungsplätzen ermittelt. Der ermittelte Finanzbedarf wird dem Träger der Kindertagesstätte zum 15. jeden Monats durch die Stadt Burg überwiesen. Diese Zahlungsmodalitäten sind in einer Finanzierungsvereinbarung geregelt.
Entwicklung verbleibender Finanzbedarf abzüglich der Landes-/ Landkreiszuweisung.
Festsetzung Entgelt:
Vgl. 2023/2024
Betreuungsumfang |
Kinder 0-3 Jahre (KK) |
Kinder 3 Jahre bis Schuleintritt (KG) |
||
|
2023 |
2024 |
2023 |
2024 |
5 Stunden |
1.024,32 € |
961,81 € |
677,86 € |
643,83 € |
6 Stunden |
1.148,91 € |
1.076,16 € |
733,16 € |
694,58 € |
7 Stunden |
1.273,50 € |
1.190,51 € |
788,46 € |
745,34 € |
8 Stunden |
1.398,09 € |
1.304,86 € |
843,76 € |
796,09 € |
9 Stunden |
1.522,68 € |
1.419,21 € |
899,06 € |
846,85 € |
10 Stunden |
1.647,27 € |
1.533,56 € |
954,36 € |
897,60 € |
Die Entgelte setzen sich wie folgt zusammen:
Im Jahr 2023 wurde mit einer durchschnittlichen Betreuung von 8 Kindern 0-3 Jahre und 37 Kindern 3 Jahr bis Schuleintritt geplant. Im Jahr 2024 sollen im Durchschnitt ebenso 8 Kinder 0-3 Jahre und 37 Kindern 3 Jahr bis Schuleintritt betreut werden. 20 Plätze für Kinder mit Behinderung können in allen Altersgruppen geltend gemacht werden.
Entwicklung verbleibender Finanzbedarf abzüglich der Landes-/ Landkreiszuweisung:
2023 = 368.203,68 €
2024 =
316.410,72 €
Anlagen:
Der Stadtrat stimmt der Erklärung des erforderlichen Einvernehmens gemäß § 11a Abs. 1 KiFöG LSA zu der als Anlage beigefügten Leistungs-, Qualitäts- und Entgeltsvereinbarungen für den Betrieb der Tageseinrichtung Integrative Kindertagesstätte „Lummerland“ der Lebenshilfe für Menschen mit geistiger Behinderung zu.
Finanzielle Auswirkungen ?
x |
ja |
|
|
nein |
1 |
Gesamtkosten der Maßnahmen
(Beschaffungs- Herstellkosten) |
2 |
davon Zuschüsse: |
3 |
jährliche Folgekosten/-lasten |
|
316.410,72
EUR |
|
Land: EUR |
|
EUR |
|
|
|
Sonstige: EUR |
|
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Veranschlagung
im Teilhaushalt
Nr. |
HH-Jahr: |
EUR |
Produktsachkonto |
|
|
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Folgejahr: |
EUR |
365108403.531810 |
Verfahrensweise gegenüber der Kommunalaufsicht
Genehmigung |
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