Das Erfordernis zum Erlass einer Satzung über die Festlegung von Schulbezirken besteht gemäß § 8 KVG LSA und bemisst sich nach den Anforderungen des § 3 der Verordnung zur Schulentwicklungsplanung 2014. Die Notwendigkeit die bestehenden Schulbezirke anzupassen besteht, da die „Vereinbarung zur Aufnahme von Schülerinnen und Schülern an der in Trägerschaft der Stadt Möckern OT Grabow befindlichen Grundschule, die ihren Wohnsitz in der Ortschaft Reesen haben“ zum 31. Juli 2017 beendet wurde, sowie aufgrund der über Kapazität steigenden Schülerzahlen in den Grundschulen J.H. Pestalozzi und Albert Einstein.

Mit Kündigung der vorgenannten Vereinbarung wurde mit der Stadt Möckern das Einvernehmen erziehlt, die Schülerinnen und Schüler die ihren Wohnsitz in der Ortschaft Reesen haben, noch bis zum 31. Juli 2018 an der in Schulträgerschaft der Stadt Möckern OT Grabow befindlichen Grundschule zu belassen, da eine Beschulung in einer in Trägerschaft der Stadt Burg befindlichen Grundschule auf Grund der bereits erfolgten Anmeldung zur Einschulung in der Grundschule Grabow zum Zeitpunkt der Entscheidung nicht zweckmäßig erschien. Entsprechend sind die betreffenden Schülerinnen und Schüler nunmehr zum 01. August 2018 einem Schulbezirk der Stadt Burg zuzuordnen.

Zudem besteht das Erfordernis der Anpassung, resultierend aus den der Schulentwicklungsplanung zu entnehmenden voraussichtlichen Schülerzahlen im Schulbezirk der Grundschule J.H. Pestalozzi, welche bereits ab dem Schuljahr 2017/18 Schülerzahlen von 8,5% (282 Schüler) über Kapazität aufweist. Im Folgejahr steigen die Schülerzahlen in der betreffenden Grundschule auf 11,5% (290 Schüler) bzw. im Schuljahr 2019/2020 auf 14,5% (298 Schüler) über Kapazität. Die Grundschule Albert Einstein weist ab dem Schuljahr 2019/20 mit 264 Schülern eine Belegung von 1,5% über Kapazität auf, welche bis zum Schuljahr 2022/23 auf 289 Schüler (11,1% über Kapazität) ansteigt.

Zu dieser Problemstellung wurden mit den Grundschulleiterinnen, dem Landkreis Jerichower Land, sowie mit dem Landesschulamt Gespräche geführt. Mit allen Beteiligten wurde das Einvernehmen zu dieser Verfahrensweise, sowie zu den vorgeschlagenen Varianten erziehlt.

Die als Anlage beigefügten Varianten der Zuordnung einzelner Straßen zu den Schulbezirken erfolgte unter Berücksichtigung der zu erwartenden Schülerzahlen sowie unter Berücksichtigung der örtlichen Gegebenheiten im Stadtgebiet und stadtplanerischen Aspekten. Zudem ist ein regional ausgeglichenes Bildungsangebot unter Berücksichtigung der Zumutbarkeit von Schulwegzeiten Ziel aller beteiligten und handelnden Personen.

Die Variante 1 (hier Anlage 1, 5, 8, 13 und 14) beinhaltet die Zuordnung der Reesener Schülerinnen und Schüler zur Grundschule Burg Süd und berücksichtigt gleichzeitig eine Entlastung der Grundschulen Albert Einstein und J.H. Pestalozzi mit Stärkung der Grundschulen Burg Süd und Niegripp. Zudem konnte auch eine Entlastung von der Grundschule J.H. Pestalozzi zur Grundschule Albert Einstein realisiert werden. Hier werden die Franzosen-, sowie Kammacherstraße und Hinter Sankt Petri der Grundschule Albert Einstein zugeordnet. Die wesentlichste Veränderung ist die Überleitung des innenstädtischen Straßenbereiches der Grundschule J.H. Pestalozzi von der Brüderstraße bis zum Conrad-Tack-Ring sowie von der Magdeburger Chaussee bis zur Zerbster Straße an die Grundschule Burg Süd. Der Grundschule Niegripp wurden zudem, zur weiteren Entlastung Straßenbereiche der Grundschule Albert Einstein zugeordnet (hier Zum Kurzen Busch, Überfunder, Am Birkenwäldchen, An den kurzen Enden, Mittelweg, Am Kanal sowie Gossel).

Mit all diesen Maßnahmen kann jedoch eine ausgewogene Kapazitätsauslastung unter Berücksichtigung der örtlichen und planerischen Möglichkeiten nicht vollständig realisiert werden. Die Grundschule Albert Einstein würde zwar entlastet, weisst jedoch in den Schuljahren 2020/21 bis 2023/24 noch eine Belegung über Kapazität aus. Die Grundschule Pestalozzi würde bis zum Schuljahr 2019/20 Schülerzahlen über Kapazität verzeichnen. Diese Belegung über Kapazität der Grundschule Pestalozzi würde jedoch möglicherweise mit Öffnung des Schulstandortes der evangelischen Grundschule kompensiert.

Die Variante 2 (hier Anlage 2, 6, 9, 15 und 16) berücksichtigt die Empfehlung des Landkreises Jerichower Land, als Träger der Schülerbeforderung, vom 18. Oktober 2016, und beinhaltet die Zuordnung der Reesener Schülerinnen und Schüler zur Grundschule Albert Einstein, unter analoger Berücksichtigung der Entlastung der Grundschulen Albert Einstein und J.H. Pestalozzi, sowie Stärkung der Grundschulen Burg Süd und Niegripp der Variante 1. Im Rahmen der Kapazitätsauslastung muss jedoch festgestellt werden, dass eine Entlastung der Grundschule J.H. Pestalozzi, unter Berücksichtigung der örtlichen und planerischen Möglichkeiten, nicht vollständig realisierbar ist. Sie würde im Schuljahr 2018/19 mit 9,6% (285 Schülern) sowie im Schuljahr 2019/20 mit 11,1 % (289 Schülern) über Kapazität belegt. Auch die Grundschule Albert Einstein kann in dieser Variante, aufgrund vorgenannter Schilderung, nicht so effektiv wie in der Variante 1 entlastet werden. Sie würde bereits ab dem Schuljahr 2019/20 über Kapazität belegt und eine Steigerung bis zum Schuljahr 2022/23 auf 6,5% (277 Schüler) über Kapazität  verzeichnen.

Die Variante 3 (hier Anlage 3, 7, 10, 17 und 18) beinhaltet analog der Variante 1 die Zuordnung der Reesener Schülerinnen und Schüler zur Grundschule Burg Süd und schlägt eine Schulbezirksverschiebung mit dem Uhrzeigersinn vor. Der Grundschule Burg Süd werden Straßenbereiche der Grundschule Albert Einstein (hier Gartenstraße und Martin-Luther-Straße) und der Grundschule Albert Einstein Straßenbereiche der Grundschule J.H. Pestalozzi (hier Franzosenstraße, Hinter Sankt Petri, Kammacherstraße, Bruchstraße, Brückenstraße, Hainstraße, Bergstraße, Johannesstraße, Weinbergstraße, Nordstraße, Treppengang sowie Waagestraße) zugeordnet. Auch hierbei ist festzustellen, dass die aus der Grundschule Pestalozzi übergebenen Straßenbezirke an die Grundschule Albert Einstein auch mit Weiterleitung von Straßenbezirke an die Grundschule Burg Süd nur kompensiert werden kann, wenn unterstützend abermals, analog der Variante 1, die Grundschule Albert Einstein zur Grundschule Niegripp entlastet wird. Diese Maßnahmen bewirken für die Grundschule Burg Süd eine Stärkung bis knapp über die Kapazitätsgrenze im Schuljahr 2021/22 (222 Schüler, 100,9 %). Im Ergebnis der zuküntigen Kapazitätsauslastung konnte jedoch somit, mit Ausnahme einer kurzfristigen Überkapazität in der Grundschule Pestalozzi, bis zum Schuljahr 2019/20, eine ingesamt ausgewogene Verteilung der Schülerinnen und Schüler auf die vorhandenen Schulkapazitäten erreicht werden.

Prägend bei allen Varianten ist die stärkere Auslastung der Grundschule Burg Süd. Eine Kompensation durch Reaktivierung des 3. Obergeschosses ist jedoch nicht erforderlich.

Zusammenfassend ist festzustellen, dass für ein regional ausgeglichenes Verhältniss alle drei Varianten eine Entlastung der Grundschulen Albert Einstein und J.H. Pestalozzi und somit eine Stärkung der Grundschulen Burg Süd und Niegripp enthalten müssen.

In Anbetracht der Auswirkungen der Verschiebung von Straßenbezirken auf die Unterrichtsversorgung, sowie die unterrichtenden Lehrkräfte, wird, nach Abwägung aller zum Erstellungszeitpunkt bekannten Tatsachen, seitens der Verwaltung die Anlage 3, Satzung über die Schulbezirke für die Grundschulen der Stadt Burg in der Variante 3, zur Beschlussfassung empfohlen. Sie verbindet alle Komponenten in einem ausgewogenen Maße und weist den geringsten Eingriff in die vorhandenen Schulbezirke auf.

Das Einvernehmen zu diesem Variantenbeschluss, sowie zur Empfehlung der Verwaltung, wurde mit Schreiben vom 15. August 2017 mit dem Landkreis Jerichower Land, sowie mit Schreiben vom 29. August 2017 mit dem Landesschulamt hergestellt. Aus Sicht des Landkreises Jerichower Landes, als Träger der Schulentwicklungsplanung, wird die Umsetzung der in Variante 3 dargestellten Veränderungen befürwortet. Damit ist, so der Landkreis weiter, mittelfristig die Voraussetzung für eine ausgewogene Auslastung aller Grundschulstandorte der Stadt Burg, mit gleichzeitiger Stärkung der Standorte Burg Süd und Niegripp, geschaffen. Auch aus Sicht des Landesschulamtes bestehen hierzu keine Einwände,


Anlagen:


Der Stadtrat beschließt die als Anlage 3 beigefügte Satzung über die Schulbezirke für die Grundschulen der Stadt Burg.


Finanzielle Auswirkungen ?

ja

X

nein

1

Gesamtkosten der Maßnahmen (Beschaffungs- Herstellkosten)

2

davon Zuschüsse:

3

jährliche Folgekosten/-lasten

                                                   EUR

Land:                                         EUR

                                                    EUR

                                                                       

Sonstige:                                EUR

Veranschlagung im

Teilhaushalt Nr.

HH-Jahr:

                   EUR

Produktsachkonto

Folgejahr:

                   EUR

                                                                    

 

Verfahrensweise gegenüber der Kommunalaufsicht

  Genehmigung

  Anzeige

  nicht erforderlich