Das Erfordernis zum Erlass
einer Satzung über die Festlegung von Schulbezirken besteht gemäß § 8 KVG LSA und bemisst sich nach den
Anforderungen des § 3 der Verordnung zur Schulentwicklungsplanung 2014. Die
Notwendigkeit die bestehenden Schulbezirke anzupassen besteht, da die „Vereinbarung zur Aufnahme von Schülerinnen und
Schülern an der in Trägerschaft der Stadt Möckern OT Grabow befindlichen
Grundschule, die ihren Wohnsitz in der Ortschaft Reesen haben“ zum 31. Juli
2017 beendet wurde, sowie aufgrund der über Kapazität steigenden Schülerzahlen
in den Grundschulen J.H. Pestalozzi und Albert Einstein.
Mit Kündigung der
vorgenannten Vereinbarung wurde mit der Stadt Möckern das Einvernehmen
erziehlt, die Schülerinnen und Schüler die ihren Wohnsitz in der Ortschaft
Reesen haben, noch bis zum 31. Juli 2018 an der in Schulträgerschaft der
Stadt Möckern OT Grabow befindlichen Grundschule zu belassen, da eine
Beschulung in einer in Trägerschaft der Stadt Burg befindlichen Grundschule auf
Grund der bereits erfolgten Anmeldung zur Einschulung in der Grundschule Grabow
zum Zeitpunkt der Entscheidung nicht zweckmäßig erschien. Entsprechend sind die betreffenden Schülerinnen und
Schüler nunmehr zum 01. August 2018 einem Schulbezirk der Stadt Burg
zuzuordnen.
Zudem besteht das Erfordernis
der Anpassung, resultierend aus den der Schulentwicklungsplanung zu
entnehmenden voraussichtlichen Schülerzahlen im Schulbezirk der Grundschule
J.H. Pestalozzi, welche bereits ab dem Schuljahr 2017/18 Schülerzahlen von
8,5% (282 Schüler) über Kapazität aufweist. Im Folgejahr steigen die
Schülerzahlen in der betreffenden Grundschule auf 11,5% (290 Schüler) bzw. im
Schuljahr 2019/2020 auf 14,5% (298 Schüler) über Kapazität. Die Grundschule
Albert Einstein weist ab dem Schuljahr 2019/20 mit 264 Schülern eine Belegung
von 1,5% über Kapazität auf, welche bis zum Schuljahr 2022/23 auf 289 Schüler
(11,1% über Kapazität) ansteigt.
Zu dieser Problemstellung
wurden mit den Grundschulleiterinnen, dem Landkreis Jerichower Land, sowie mit
dem Landesschulamt Gespräche geführt. Mit allen Beteiligten wurde das
Einvernehmen zu dieser Verfahrensweise, sowie zu den vorgeschlagenen Varianten
erziehlt.
Die als Anlage beigefügten
Varianten der Zuordnung einzelner Straßen zu den Schulbezirken erfolgte unter
Berücksichtigung der zu erwartenden Schülerzahlen sowie unter Berücksichtigung
der örtlichen Gegebenheiten im Stadtgebiet und stadtplanerischen Aspekten.
Zudem ist ein regional ausgeglichenes Bildungsangebot unter Berücksichtigung
der Zumutbarkeit von Schulwegzeiten Ziel aller beteiligten und handelnden
Personen.
Die Variante 1 (hier Anlage 1, 5, 8, 13 und 14) beinhaltet die
Zuordnung der Reesener Schülerinnen und Schüler zur Grundschule Burg Süd und
berücksichtigt gleichzeitig eine Entlastung der Grundschulen Albert Einstein
und J.H. Pestalozzi mit Stärkung der Grundschulen Burg Süd und Niegripp. Zudem
konnte auch eine Entlastung von der Grundschule J.H. Pestalozzi zur Grundschule
Albert Einstein realisiert werden. Hier werden die Franzosen-, sowie
Kammacherstraße und Hinter Sankt Petri der Grundschule Albert Einstein
zugeordnet. Die wesentlichste Veränderung ist die Überleitung des
innenstädtischen Straßenbereiches der Grundschule J.H. Pestalozzi von der
Brüderstraße bis zum Conrad-Tack-Ring sowie von der Magdeburger Chaussee bis
zur Zerbster Straße an die Grundschule Burg Süd. Der Grundschule Niegripp wurden
zudem, zur weiteren Entlastung Straßenbereiche der Grundschule Albert Einstein
zugeordnet (hier Zum Kurzen Busch, Überfunder, Am Birkenwäldchen, An den kurzen
Enden, Mittelweg, Am Kanal sowie Gossel).
Mit all diesen Maßnahmen kann
jedoch eine ausgewogene Kapazitätsauslastung unter Berücksichtigung der
örtlichen und planerischen Möglichkeiten nicht vollständig realisiert
werden. Die Grundschule Albert Einstein würde zwar entlastet, weisst jedoch in
den Schuljahren 2020/21 bis 2023/24 noch eine Belegung über Kapazität aus. Die
Grundschule Pestalozzi würde bis zum Schuljahr 2019/20 Schülerzahlen über
Kapazität verzeichnen. Diese Belegung über Kapazität der Grundschule Pestalozzi
würde jedoch möglicherweise mit Öffnung des Schulstandortes der evangelischen
Grundschule kompensiert.
Die Variante 2 (hier Anlage 2, 6, 9, 15 und 16) berücksichtigt die
Empfehlung des Landkreises Jerichower Land, als Träger der Schülerbeforderung,
vom 18. Oktober 2016, und beinhaltet die Zuordnung der Reesener Schülerinnen
und Schüler zur Grundschule Albert Einstein, unter analoger Berücksichtigung
der Entlastung der Grundschulen Albert Einstein und J.H. Pestalozzi, sowie
Stärkung der Grundschulen Burg Süd und Niegripp der Variante 1. Im Rahmen der
Kapazitätsauslastung muss jedoch festgestellt werden, dass eine Entlastung der
Grundschule J.H. Pestalozzi, unter Berücksichtigung der örtlichen und
planerischen Möglichkeiten, nicht vollständig realisierbar ist. Sie würde im
Schuljahr 2018/19 mit 9,6% (285 Schülern) sowie im Schuljahr 2019/20 mit 11,1 %
(289 Schülern) über Kapazität belegt. Auch die Grundschule Albert Einstein kann
in dieser Variante, aufgrund vorgenannter Schilderung, nicht so effektiv wie in
der Variante 1 entlastet werden. Sie würde bereits ab dem Schuljahr 2019/20
über Kapazität belegt und eine Steigerung bis zum Schuljahr 2022/23 auf 6,5%
(277 Schüler) über Kapazität
verzeichnen.
Die Variante 3 (hier Anlage 3, 7, 10, 17 und 18) beinhaltet analog der
Variante 1 die Zuordnung der Reesener Schülerinnen und Schüler zur Grundschule
Burg Süd und schlägt eine Schulbezirksverschiebung mit dem Uhrzeigersinn vor.
Der Grundschule Burg Süd werden Straßenbereiche der Grundschule Albert Einstein
(hier Gartenstraße und Martin-Luther-Straße) und der Grundschule Albert
Einstein Straßenbereiche der Grundschule J.H. Pestalozzi (hier Franzosenstraße,
Hinter Sankt Petri, Kammacherstraße, Bruchstraße, Brückenstraße, Hainstraße,
Bergstraße, Johannesstraße, Weinbergstraße, Nordstraße, Treppengang sowie
Waagestraße) zugeordnet. Auch hierbei ist festzustellen, dass die aus der
Grundschule Pestalozzi übergebenen Straßenbezirke an die Grundschule Albert
Einstein auch mit Weiterleitung von Straßenbezirke an die Grundschule Burg Süd
nur kompensiert werden kann, wenn unterstützend abermals, analog der Variante
1, die Grundschule Albert Einstein zur Grundschule Niegripp entlastet wird.
Diese Maßnahmen bewirken für die Grundschule Burg Süd eine Stärkung bis knapp
über die Kapazitätsgrenze im Schuljahr 2021/22 (222 Schüler, 100,9 %). Im
Ergebnis der zuküntigen Kapazitätsauslastung konnte jedoch somit, mit Ausnahme
einer kurzfristigen Überkapazität in der Grundschule Pestalozzi, bis zum
Schuljahr 2019/20, eine ingesamt ausgewogene Verteilung der Schülerinnen und
Schüler auf die vorhandenen Schulkapazitäten erreicht werden.
Prägend bei allen Varianten
ist die stärkere Auslastung der Grundschule Burg Süd. Eine Kompensation durch
Reaktivierung des 3. Obergeschosses ist jedoch nicht erforderlich.
Zusammenfassend ist
festzustellen, dass für ein regional ausgeglichenes Verhältniss alle drei
Varianten eine Entlastung der Grundschulen Albert Einstein und J.H. Pestalozzi
und somit eine Stärkung der Grundschulen Burg Süd und Niegripp enthalten
müssen.
In Anbetracht der
Auswirkungen der Verschiebung von Straßenbezirken auf die
Unterrichtsversorgung, sowie die unterrichtenden Lehrkräfte, wird, nach
Abwägung aller zum Erstellungszeitpunkt bekannten Tatsachen, seitens der
Verwaltung die Anlage 3, Satzung über die Schulbezirke für die Grundschulen der
Stadt Burg in der Variante 3, zur Beschlussfassung empfohlen. Sie verbindet
alle Komponenten in einem ausgewogenen Maße und weist den geringsten Eingriff
in die vorhandenen Schulbezirke auf.
Das Einvernehmen zu diesem Variantenbeschluss, sowie zur Empfehlung der Verwaltung, wurde mit Schreiben vom 15. August 2017 mit dem Landkreis Jerichower Land, sowie mit Schreiben vom 29. August 2017 mit dem Landesschulamt hergestellt. Aus Sicht des Landkreises Jerichower Landes, als Träger der Schulentwicklungsplanung, wird die Umsetzung der in Variante 3 dargestellten Veränderungen befürwortet. Damit ist, so der Landkreis weiter, mittelfristig die Voraussetzung für eine ausgewogene Auslastung aller Grundschulstandorte der Stadt Burg, mit gleichzeitiger Stärkung der Standorte Burg Süd und Niegripp, geschaffen. Auch aus Sicht des Landesschulamtes bestehen hierzu keine Einwände,
Anlagen:
Der Stadtrat beschließt die als Anlage 3 beigefügte Satzung über die Schulbezirke für die Grundschulen der Stadt Burg.
Finanzielle Auswirkungen ?
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ja |
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X |
nein |
1 |
Gesamtkosten
der Maßnahmen (Beschaffungs- Herstellkosten) |
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davon
Zuschüsse: |
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jährliche Folgekosten/-lasten |
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Land: EUR |
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EUR |
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Sonstige: EUR |
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Veranschlagung
im Teilhaushalt
Nr. |
HH-Jahr: |
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Produktsachkonto |
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Folgejahr: |
EUR |
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Verfahrensweise gegenüber der Kommunalaufsicht
Genehmigung |
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nicht erforderlich |