Die
Haushaltssatzung nebst Haushaltsplan ermächtigt die Verwaltung, entsprechend
der veranschlagten Haushaltsansätze, die für die Aufgabenerfüllung notwendigen
ergebnis- und finanzrelevanten Aktivitäten umzusetzen. Der Haushaltplan ist
damit die Grundlage für die Haushaltswirtschaft und im Innenverhältnis für die
Gemeinde verbindlich. Neben dem eigentlichen Haushaltsplanjahr wird zusätzlich
die mittelfristige Ergebnis- und Finanzplanung einbezogen. Der Haushaltsplan
beinhaltet die voraussichtlich eingehenden Erträge und Einzahlungen sowie
Aufwendungen und Auszahlungen sowie die notwendigen
Verpflichtungsermächtigungen.
Die
Stadt Burg befindet sich seit dem Jahr 2013 in der Phase der
Haushaltskonsolidierung. Auf Grund der haushaltswirtschaftlichen Gesamtsituation
war sie verpflichtet, das Haushaltskonsolidierungskonzept fortzuführen. Die
Stadt Burg ist haushaltsrechtlich verpflichtet, den Haushaltsausgleich und
seine finanzielle Leistungsfähigkeit schnellstmöglich herzustellen. Mit Ablauf
des Jahres 2022 hätte die Stadt Burg ihre Haushaltskonsolidierungsziele
erreichen müssen. Es ist jedoch festzustellen, dass unter den nunmehr
vorherrschen und durch Krisen bestimmten Rahmenbedingungen die gesteckten
Haushaltskonsolidierungsziele nicht mehr zu erreichen sind. Hinzu kommen die
durch die Inflationsentwicklung ausgelöste Zinswende, Kostensteigerungen und
der hohe Tarifabschluss für die Tarifbeschäftigten des öffentlichen Dienstes
zusätzlichen Mehraufwendungen. Belastet wird das Ergebnis ebenso durch den
Anstieg der Kreisumlage sowie dem deutlichen Rückgang der Schlüsselzuweisungen.
Der Kostenblock fordert eine Mehrbelastung von mehr als 4 Millionen EUR. Im
Ergebnis macht insbesondere dieser Kostenblock die scheinbar erreichbaren
Konsolidierungsziele und damit den Ausgleich zunichte. Nachstehend wird auf die
Ergebnis- und Finanzplanung eingegangen:
Die
Erträge und Aufwendungen werden im Ergebnisplan dargestellt. Für das
Haushaltsjahr 2023 weist der Ergebnisplan
ordentliche Erträge in Höhe von 46.932.400 EUR (Zeile 9) und ordentliche
Aufwendungen in Höhe von 49.906.500 EUR (Zeile 17) aus. Als Ergebnis wird
ein Jahresfehlbetrag in Höhe von
2.974.100 EUR (EP Zeile 22) für das Haushaltsjahr 2023 erwartet. Der
Ergebnishaushalt ist nicht ausgeglichen. Wesentliche Einflussfaktoren sind die
Investitionsabschreibungen der Tarifabschluss, Energiebezugskosten,
inflationsbedingte Kostensteigerungen, der Rückgang der Schlüsselzuweisungen
und der Anstieg der Kreisumlage auf der Grundlage der Steuerkraft im Jahr 2021.
Für die Kreisumlage wird ein Satz von 41 % festgesetzt. Dies entspricht einen
abzuführenden Betrag von mehr als 10.000.000 EUR. Trotz vorläufiger
Haushaltsführung gelingt es im laufenden Jahr 2023 nicht, den Planansatz
deutlich zu unterschreiten, sodass mit Stand 31. August 2023 nicht von einem
wesentlichen Unterschreiten des Planansatzes auszugehen ist. Mithilfe der
Liquiditätsprognose für den Zeitraum von September bis Dezember 2023 wird das
Ergebnis geschätzt. Aus heutiger Sicht ist davon auszugehen, dass sich der Planansatz
bestätigt.
Die
Einzahlungen und Auszahlungen werden im Finanzplan
dargestellt. Für das Haushaltsjahr 2023 wird im Finanzplan ein Saldo aus
Einzahlungen und Auszahlungen für die laufende Verwaltungstätigkeit in Höhe von
– 1.479.100 EUR ausgewiesen (Zeile
16 im Finanzplan). Die Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit
übersteigen die Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit. Durch die
Konsolidierungsmaßnahmen konnte das Einnahmeniveau halbwegs stabilisiert
werden. Die bereits genannten Mehrbelastungen führen allerdings zu einem
deutlichen Anstieg der geplanten Auszahlungen.
Die
Einzahlungen aus Investitionstätigkeit
übersteigen die Auszahlungen. Es wird ein positiver Salde von 699.900 EUR (Zeile 23) erwartet. Für das Jahr 2023 ist eine Kreditermächtigung
nicht notwendig. Für die Jahre 2024 und 2025 werden Kreditermächtigungen
zur Finanzierung der Investitionstätigkeit, insbesondere für die in die
Feuerwachen und Maßnahmen Anbindung IGP / Ausbau Lindenallee, notwendig sein.
Insgesamt ergibt sich für das Jahr 2023 aus dem Saldo der laufenden
Verwaltungstätigkeit und dem Saldo aus Investitionstätigkeit ein Finanzmittelfehlbetrag von insgesamt
779.200 EUR (Zeile 24 im
Finanzplan).
Das
zu erwartende Finanzmitteldefizit in Höhe von 1.966.500 EUR macht theoretisch die Inanspruchnahme von
Liquiditätskrediten, wie auch bereits aus der mittelfristigen Finanzplanung der
Vorjahre ersichtlich, erforderlich. Zum Ende des Jahres 2023 wird ein
Finanzmittelbestand in Höhe von insgesamt 14,8 Millionen EUR ausgewiesen. Für
das Haushaltsjahr 2023 ist theoretisch ein Liquiditätskreditrahmen
in Höhe von 18.500.000 EUR, um jederzeit die Zahlungsfähigkeit zu
gewährleisten. Rückblickend auf das bereits fortgeschrittene Haushaltsjahr 2023
ist festzustellen, dass der Liquiditätsrahmen bisher nicht ausgeschöpft wurde.
Die Ursachen dafür sind zum einen in den restriktiven Bedingungen der
vorläufigen Haushaltsführung und zum anderen in einem Sondereffekt, der durch
verzögerte Umsetzungen von Investitionen aus Vorjahren entsteht, zu finden. Der
verzögerte Abfluss der aufgenommenen Kreditmittel unterstützt so unbeabsichtigt
den Liquiditätsbedarf. Unter den aktuellen Planungsvoraussetzungen kann die
Stadt Burg die Genehmigungsfreigrenze nicht erreichen.
Trotz der
schwierigen finanziellen Rahmenbedingungen beabsichtigt die Stadt Burg,
zusätzlich zu den fortzuführenden Investitionen, weitere Investitionsmaßnahmen.
Dazu zählen unaufschiebbare Investitionen im Bereich des Infrastrukturvermögens
(Straßen, Straßenquerungen, Brücken), die Beschaffung von Feuerwehrfahrzeugen
sowie der Neubau der Feuerwehrgerätehäuser Burg und Ihleburg. Für die Maßnahmen
wurden Fördermittel beantragt.
Verpflichtungsermächtigungen
Da viele
dieser Projekte über mehrere Planjahre und zusätzlich mit Fördermittel
realisiert werden sollen, sind Verpflichtungsermächtigungen
notwendig. Sie bedürfen in Höhe der erforderlichen Kreditaufnahme der
Genehmigung durch die Kommunalaufsicht. Mit dem Haushalt 2023 werden
Verpflichtungsermächtigungen in Höhe von insgesamt 19.284.500 EUR veranschlagt.
Auf
Grund der Energiekrise (Blackout Gefahr) sowie die zukünftigen Anforderungen an
den Brand- und Katastrophenschutz ergeben sich zusätzliche Investitionsfelder.
Neben den Bauvorhaben sind Investitionen in Löschbrunnen sowie die Umsetzung
des Sirenenkonzepts und Tankkonzepts vorgesehen.
Mittelfristige Ergebnis- und Finanzplanung
Die Ergebnisplanung und Finanzplanung weisen, wie die
Planung für das Jahr 2023, deutliche Fehlbeträge / Defizite aus. Trotz der
ergriffenen Maßnahmen kann der Ergebnisplan dauerhaft nicht ausgeglichen
werden. Es zeichnet sich ab, dass das Eigenkapital in kurzer Zeit nicht mehr
ausreichen wird, die Jahresfehlbeträge zu decken. Der rechtswidrige Tatbestand
der Überschuldung droht bereits im Jahr 2027. Die Finanzplanung zeig ebenso
deutliche Fehlbeträge auf, was kumulativ den Altfehlbetrag deutlich steigen
lassen wird. Auch hier liegt ein Verstoß gegen das Haushaltsrecht vor.
Insgesamt lässt sich so die finanzielle Leistungsfähigkeit nicht ableiten. Die
Verschuldung wird unter den genannten Bedingungen zunehmen. Die Verwaltung und
der Stadtrat werden unter diesen Umständen weitere Maßnahmen ergreifen müssen,
um die Liquiditätslage als oberste Priorität zu stabilisieren und den
Altfehlbetrag abzubauen. Dazu wird es gehören, auch die Inanspruchnahme von
Liquiditätshilfen und die in diesem Zusammenhang zu erfüllenden Bedingungen zu
thematisieren. Ein Rückgang der Energiepreise und der Inflationskosten würde
die Entwicklung der Planansätze in der Zukunft begünstigen. Gegenwärtige gehen
wir jedoch von einem gleichhohen Niveau über den mittelfristigen
Planungszeitraum aus.
Liquiditätslage
/ Tilgungskonzept
Auf Grund der Haushaltslage ist die Stadt Burg
verpflichtet, ein Tilgungskonzept zum Abbau des aufgelaufenen
Liquiditätskredites vorzulegen. Eine Tilgung ist jedoch erst möglich, wenn
Finanzmittelüberschüsse zu erwarten sind. Folglich muss zunächst der Ausgleich
des Finanzhaushaltes gelingen. Die beschlossenen Maßnahmen würden über den
Ausgleich hinaus fortgesetzt werden müssen. Der Liquiditätskreditrahmen ist
über das Jahr 2023 nicht im vollen Umfang ausgenutzt worden. Auf Grund der
Zinsentwicklung ist die Stadtkasse zu einem aktiven Zinsmanagement
übergegangen. Durch regelmäßige Abfrage und Bestimmung der Liquiditätsbedarfe
und die Aufnahme von kurzfristigem Tagesgeld wird die Zinslast so niedrig wie
möglich gehalten. Der tatsächliche Liquiditätsbedarf wird maßgeblich vom
Abfluss der investiven Kreditmittel bestimmt, sodass hier ein Sondereffekt
eintritt. Verschiebt sich der Mittelabfluss, so weicht der Mittelbedarf häufig
deutlich vom Plan ab. Unbeabsichtigt stärken damit investive Mittel über einen
längeren Zeitraum die Liquiditätslage. Zieht man diese Mittel jedoch ab, würde
der Liquiditätskredit deutlich höher in Anspruch genommen. Gleicher Effekt
tritt in den Folgejahren auf, sofern die Kreditmittel zur Deckung der
Investitionen in Anspruch genommen werden muss, um die Finanzierung von
begonnen Maßnahmen sicherzustellen. Ein positiver Nebeneffekt ist, dass dadurch
kostenintensivere Liquiditätskredite nicht in Anspruch genommen werden mussten
Jahresabschlüsse
Im Jahr 2018 konnte die Stadt Burg die Eröffnungsbilanz für das Jahr 2013 erstellen. Der Prüfvermerk erfolgte am 20. April 2018. Mit der Eröffnungsbilanz gingen umfangreiche Korrektur- und Nachbesserungsaufgaben einher. Schlussendlich konnte der Jahresabschluss für das Jahr 2013 im Jahr 2022 geprüft und bestätigt werden. Auf der Grundlage von Erleichterungserlassen konnte der Jahresabschluss 2014 in verkürzter Form im April 2023 zur Prüfung angemeldet werden. Dieser wurde im Juni/Juli 2023 geprüft. Zwischenzeitlich wurde die Prüfbereitschaft für den verkürzten Jahresabschluss 2015 zum 1. November 2023 gegenüber dem Rechnungsprüfungsamt erklärt. Noch bis Ende des Jahres soll mindestens der Jahresabschluss 2016 in verkürzter Form erstellt werden. Vom Fortschritt der rückständigen Jahresabschlüsse hängt die Genehmigungsfähigkeit der Haushalte ab. Um schnellstmöglich die rückständigen Jahresabschlüsse aufzustellen, wurden die Kommunalaufsicht, die Nachbargemeinden und der Softwareanbieter des eingesetzten Haushaltsprogramms um Unterstützung gebeten. Der Softwareanbieter für das eingesetzte Haushaltsprogramm konnte Hilfestellung zur Beschleunigung der Abarbeitung geben.
Gesamtbewertung der Haushaltslage und Fortsetzung der
Haushaltskonsolidierung
Den
Stadträten, dem Bürgermeister und der Veraltung ist die finanzielle Notlage
bewusst. Aus diesem Grund wurde eine Arbeitsgemeinschaft „Haushalt“ mit
Teilnehmern aus allen Fraktionen, dem Bürgermeister und der Führungsspitze der
Verwaltung gegründet. Hier wurden weitergehende Konsolidierungsmaßnahmen
vorbesprochen. Ein Teil der Maßnahmen ist auf dem Weg gebracht. Die Erhöhung
der Kita-Beiträge ab dem Jahr 2024 wurde beschlossen. Vorschläge der Verwaltung
zur massiven Anhebung der Hebesätze und Elternbeiträge wurde aus sozialen
Aspekten nicht gefolgt. Eine Überbelastung der Bürgerinnen, Bürger und
Unternehmen sollte vermieden werden, sodass die Steuererhöhungen weitaus
moderater ausfielen, als von der Verwaltung vorgeschlagen. Insbesondere mit
Blick auf die gesamtwirtschaftlichen Rahmenbedingungen, welche unter dem
Einfluss von Pandemie, Krieg und Energiekrise sowie steigender Inflation
liegen, konnten sich für den Vorschlag der Verwaltung keine Mehrheiten finden.
Die haushaltsrechtlich eingeforderten Zielstellungen stehen in einem
Zielkonflikt und behindern und verhindern zunehmend pflichtige Ausgaben.
Einzelgenehmigungen für Pflichtaufgaben blieben bisher erfolglos. Die
finanzielle Leistungsfähigkeit muss, auf Grund der Regelungen im
Kommunalverfassungsgesetz, über die Pflichtaufgaben einer Kommune gestellt
werden. Die Stadt Burg bzw. die Stadträte stehen vor dem Dilemma, in der
Pflicht zu sein, notwendige Aufgaben zu erfüllen und bei der Gegenfinanzierung
die Einwohner und Unternehmen der Stadt Burg nicht finanziell zu überfordern.
Am Ende bleibt weiterhin zum Ausgleich nur der Verzicht auf freiwillige
Aufgaben, die Reduzierung des kommunalen Angebotes und die Erhöhung der
Entgelte, Gebühren, Beiträge und letzten Endes der Steuern, sofern sich keine
weiteren finanziellen Möglichkeiten aus dem Finanzausgleichsgesetz eröffnen.
Anlagen:
Haushaltsplan und
Haushaltssatzung
Haushaltskonsolidierungskonzept
Beteiligungsbericht
Finanzielle Auswirkungen ?
x |
ja |
|
|
nein |
1 |
Gesamtkosten der Maßnahmen
(Beschaffungs- Herstellkosten) |
2 |
davon Zuschüsse: |
3 |
jährliche Folgekosten/-lasten |
|
EUR |
|
Land: EUR |
|
EUR |
|
|
|
Sonstige: EUR |
|
|
Veranschlagung
im Teilhaushalt
Nr. |
HH-Jahr: |
EUR |
Produktsachkonto |
|
|
|
Folgejahr: |
EUR |
Grundsatzbeschluss |
Verfahrensweise gegenüber der Kommunalaufsicht
|
Anzeige |
|
nicht erforderlich |