Die Haushaltssatzung nebst Haushaltsplan ermächtigt die Verwaltung, entsprechend der veranschlagten Haushaltsansätze, die für die Aufgabenerfüllung notwendigen ergebnis- und finanzrelevanten Aktivitäten umzusetzen. Der Haushaltplan ist damit die Grundlage für die Haushaltswirtschaft und im Innenverhältnis für die Gemeinde verbindlich. Neben dem eigentlichen Haushaltsplanjahr wird zusätzlich die mittelfristige Ergebnis- und Finanzplanung einbezogen. Der Haushaltsplan beinhaltet die voraussichtlich eingehenden Erträge und Einzahlungen sowie Aufwendungen und Auszahlungen sowie die notwendigen Verpflichtungsermächtigungen.

Die Stadt Burg befindet sich seit dem Jahr 2013 in der Phase der Haushaltskonsolidierung. Auf Grund der haushaltswirtschaftlichen Gesamtsituation war sie verpflichtet, das Haushaltskonsolidierungskonzept fortzuführen. Die Stadt Burg ist haushaltsrechtlich verpflichtet, den Haushaltsausgleich und seine finanzielle Leistungsfähigkeit schnellstmöglich herzustellen. Mit Ablauf des Jahres 2022 hätte die Stadt Burg ihre Haushaltskonsolidierungsziele erreichen müssen. Es ist jedoch festzustellen, dass unter den nunmehr vorherrschen und durch Krisen bestimmten Rahmenbedingungen die gesteckten Haushaltskonsolidierungsziele nicht mehr zu erreichen sind. Hinzu kommen die durch die Inflationsentwicklung ausgelöste Zinswende, Kostensteigerungen und der hohe Tarifabschluss für die Tarifbeschäftigten des öffentlichen Dienstes zusätzlichen Mehraufwendungen. Belastet wird das Ergebnis ebenso durch den Anstieg der Kreisumlage sowie dem deutlichen Rückgang der Schlüsselzuweisungen. Der Kostenblock fordert eine Mehrbelastung von mehr als 4 Millionen EUR. Im Ergebnis macht insbesondere dieser Kostenblock die scheinbar erreichbaren Konsolidierungsziele und damit den Ausgleich zunichte. Nachstehend wird auf die Ergebnis- und Finanzplanung eingegangen:

Die Erträge und Aufwendungen werden im Ergebnisplan dargestellt. Für das Haushaltsjahr 2023 weist der Ergebnisplan ordentliche Erträge in Höhe von 46.932.400 EUR (Zeile 9) und ordentliche Aufwendungen in Höhe von 49.906.500 EUR (Zeile 17) aus. Als Ergebnis wird ein Jahresfehlbetrag in Höhe von 2.974.100 EUR (EP Zeile 22) für das Haushaltsjahr 2023 erwartet. Der Ergebnishaushalt ist nicht ausgeglichen. Wesentliche Einflussfaktoren sind die Investitionsabschreibungen der Tarifabschluss, Energiebezugskosten, inflationsbedingte Kostensteigerungen, der Rückgang der Schlüsselzuweisungen und der Anstieg der Kreisumlage auf der Grundlage der Steuerkraft im Jahr 2021. Für die Kreisumlage wird ein Satz von 41 % festgesetzt. Dies entspricht einen abzuführenden Betrag von mehr als 10.000.000 EUR. Trotz vorläufiger Haushaltsführung gelingt es im laufenden Jahr 2023 nicht, den Planansatz deutlich zu unterschreiten, sodass mit Stand 31. August 2023 nicht von einem wesentlichen Unterschreiten des Planansatzes auszugehen ist. Mithilfe der Liquiditätsprognose für den Zeitraum von September bis Dezember 2023 wird das Ergebnis geschätzt. Aus heutiger Sicht ist davon auszugehen, dass sich der Planansatz bestätigt.

 

Die Einzahlungen und Auszahlungen werden im Finanzplan dargestellt. Für das Haushaltsjahr 2023 wird im Finanzplan ein Saldo aus Einzahlungen und Auszahlungen für die laufende Verwaltungstätigkeit in Höhe von – 1.479.100 EUR ausgewiesen (Zeile 16 im Finanzplan). Die Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit übersteigen die Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit. Durch die Konsolidierungsmaßnahmen konnte das Einnahmeniveau halbwegs stabilisiert werden. Die bereits genannten Mehrbelastungen führen allerdings zu einem deutlichen Anstieg der geplanten Auszahlungen.

Die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit übersteigen die Auszahlungen. Es wird ein positiver Salde von 699.900 EUR (Zeile 23) erwartet. Für das Jahr 2023 ist eine Kreditermächtigung nicht notwendig. Für die Jahre 2024 und 2025 werden Kreditermächtigungen zur Finanzierung der Investitionstätigkeit, insbesondere für die in die Feuerwachen und Maßnahmen Anbindung IGP / Ausbau Lindenallee, notwendig sein. Insgesamt ergibt sich für das Jahr 2023 aus dem Saldo der laufenden Verwaltungstätigkeit und dem Saldo aus Investitionstätigkeit ein Finanzmittelfehlbetrag von insgesamt 779.200 EUR (Zeile 24 im Finanzplan).

Das zu erwartende Finanzmitteldefizit in Höhe von 1.966.500 EUR macht theoretisch die Inanspruchnahme von Liquiditätskrediten, wie auch bereits aus der mittelfristigen Finanzplanung der Vorjahre ersichtlich, erforderlich. Zum Ende des Jahres 2023 wird ein Finanzmittelbestand in Höhe von insgesamt 14,8 Millionen EUR ausgewiesen. Für das Haushaltsjahr 2023 ist theoretisch ein Liquiditätskreditrahmen in Höhe von 18.500.000 EUR, um jederzeit die Zahlungsfähigkeit zu gewährleisten. Rückblickend auf das bereits fortgeschrittene Haushaltsjahr 2023 ist festzustellen, dass der Liquiditätsrahmen bisher nicht ausgeschöpft wurde. Die Ursachen dafür sind zum einen in den restriktiven Bedingungen der vorläufigen Haushaltsführung und zum anderen in einem Sondereffekt, der durch verzögerte Umsetzungen von Investitionen aus Vorjahren entsteht, zu finden. Der verzögerte Abfluss der aufgenommenen Kreditmittel unterstützt so unbeabsichtigt den Liquiditätsbedarf. Unter den aktuellen Planungsvoraussetzungen kann die Stadt Burg die Genehmigungsfreigrenze nicht erreichen. 

Trotz der schwierigen finanziellen Rahmenbedingungen beabsichtigt die Stadt Burg, zusätzlich zu den fortzuführenden Investitionen, weitere Investitionsmaßnahmen. Dazu zählen unaufschiebbare Investitionen im Bereich des Infrastrukturvermögens (Straßen, Straßenquerungen, Brücken), die Beschaffung von Feuerwehrfahrzeugen sowie der Neubau der Feuerwehrgerätehäuser Burg und Ihleburg. Für die Maßnahmen wurden Fördermittel beantragt.

Verpflichtungsermächtigungen

Da viele dieser Projekte über mehrere Planjahre und zusätzlich mit Fördermittel realisiert werden sollen, sind Verpflichtungsermächtigungen notwendig. Sie bedürfen in Höhe der erforderlichen Kreditaufnahme der Genehmigung durch die Kommunalaufsicht. Mit dem Haushalt 2023 werden Verpflichtungsermächtigungen in Höhe von insgesamt 19.284.500 EUR veranschlagt.

Auf Grund der Energiekrise (Blackout Gefahr) sowie die zukünftigen Anforderungen an den Brand- und Katastrophenschutz ergeben sich zusätzliche Investitionsfelder. Neben den Bauvorhaben sind Investitionen in Löschbrunnen sowie die Umsetzung des Sirenenkonzepts und Tankkonzepts vorgesehen.

Mittelfristige Ergebnis- und Finanzplanung

Die Ergebnisplanung und Finanzplanung weisen, wie die Planung für das Jahr 2023, deutliche Fehlbeträge / Defizite aus. Trotz der ergriffenen Maßnahmen kann der Ergebnisplan dauerhaft nicht ausgeglichen werden. Es zeichnet sich ab, dass das Eigenkapital in kurzer Zeit nicht mehr ausreichen wird, die Jahresfehlbeträge zu decken. Der rechtswidrige Tatbestand der Überschuldung droht bereits im Jahr 2027. Die Finanzplanung zeig ebenso deutliche Fehlbeträge auf, was kumulativ den Altfehlbetrag deutlich steigen lassen wird. Auch hier liegt ein Verstoß gegen das Haushaltsrecht vor. Insgesamt lässt sich so die finanzielle Leistungsfähigkeit nicht ableiten. Die Verschuldung wird unter den genannten Bedingungen zunehmen. Die Verwaltung und der Stadtrat werden unter diesen Umständen weitere Maßnahmen ergreifen müssen, um die Liquiditätslage als oberste Priorität zu stabilisieren und den Altfehlbetrag abzubauen. Dazu wird es gehören, auch die Inanspruchnahme von Liquiditätshilfen und die in diesem Zusammenhang zu erfüllenden Bedingungen zu thematisieren. Ein Rückgang der Energiepreise und der Inflationskosten würde die Entwicklung der Planansätze in der Zukunft begünstigen. Gegenwärtige gehen wir jedoch von einem gleichhohen Niveau über den mittelfristigen Planungszeitraum aus.

Liquiditätslage  /  Tilgungskonzept

Auf Grund der Haushaltslage ist die Stadt Burg verpflichtet, ein Tilgungskonzept zum Abbau des aufgelaufenen Liquiditätskredites vorzulegen. Eine Tilgung ist jedoch erst möglich, wenn Finanzmittelüberschüsse zu erwarten sind. Folglich muss zunächst der Ausgleich des Finanzhaushaltes gelingen. Die beschlossenen Maßnahmen würden über den Ausgleich hinaus fortgesetzt werden müssen. Der Liquiditätskreditrahmen ist über das Jahr 2023 nicht im vollen Umfang ausgenutzt worden. Auf Grund der Zinsentwicklung ist die Stadtkasse zu einem aktiven Zinsmanagement übergegangen. Durch regelmäßige Abfrage und Bestimmung der Liquiditätsbedarfe und die Aufnahme von kurzfristigem Tagesgeld wird die Zinslast so niedrig wie möglich gehalten. Der tatsächliche Liquiditätsbedarf wird maßgeblich vom Abfluss der investiven Kreditmittel bestimmt, sodass hier ein Sondereffekt eintritt. Verschiebt sich der Mittelabfluss, so weicht der Mittelbedarf häufig deutlich vom Plan ab. Unbeabsichtigt stärken damit investive Mittel über einen längeren Zeitraum die Liquiditätslage. Zieht man diese Mittel jedoch ab, würde der Liquiditätskredit deutlich höher in Anspruch genommen. Gleicher Effekt tritt in den Folgejahren auf, sofern die Kreditmittel zur Deckung der Investitionen in Anspruch genommen werden muss, um die Finanzierung von begonnen Maßnahmen sicherzustellen. Ein positiver Nebeneffekt ist, dass dadurch kostenintensivere Liquiditätskredite nicht in Anspruch genommen werden mussten

Jahresabschlüsse

Im Jahr 2018 konnte die Stadt Burg die Eröffnungsbilanz für das Jahr 2013 erstellen. Der Prüfvermerk erfolgte am 20. April 2018. Mit der Eröffnungsbilanz gingen umfangreiche Korrektur- und Nachbesserungsaufgaben einher. Schlussendlich konnte der Jahresabschluss für das Jahr 2013 im Jahr 2022 geprüft und bestätigt werden. Auf der Grundlage von Erleichterungserlassen konnte der Jahresabschluss 2014 in verkürzter Form im April 2023 zur Prüfung angemeldet werden. Dieser wurde im Juni/Juli 2023 geprüft. Zwischenzeitlich wurde die Prüfbereitschaft für den verkürzten Jahresabschluss 2015 zum 1. November 2023 gegenüber dem Rechnungsprüfungsamt erklärt. Noch bis Ende des Jahres soll mindestens der Jahresabschluss 2016 in verkürzter Form erstellt werden. Vom Fortschritt der rückständigen Jahresabschlüsse hängt die Genehmigungsfähigkeit der Haushalte ab. Um schnellstmöglich die rückständigen Jahresabschlüsse aufzustellen, wurden die Kommunalaufsicht, die Nachbargemeinden und der Softwareanbieter des eingesetzten Haushaltsprogramms um Unterstützung gebeten. Der Softwareanbieter für das eingesetzte Haushaltsprogramm konnte Hilfestellung zur Beschleunigung der Abarbeitung geben.

Gesamtbewertung der Haushaltslage und Fortsetzung der Haushaltskonsolidierung

Den Stadträten, dem Bürgermeister und der Veraltung ist die finanzielle Notlage bewusst. Aus diesem Grund wurde eine Arbeitsgemeinschaft „Haushalt“ mit Teilnehmern aus allen Fraktionen, dem Bürgermeister und der Führungsspitze der Verwaltung gegründet. Hier wurden weitergehende Konsolidierungsmaßnahmen vorbesprochen. Ein Teil der Maßnahmen ist auf dem Weg gebracht. Die Erhöhung der Kita-Beiträge ab dem Jahr 2024 wurde beschlossen. Vorschläge der Verwaltung zur massiven Anhebung der Hebesätze und Elternbeiträge wurde aus sozialen Aspekten nicht gefolgt. Eine Überbelastung der Bürgerinnen, Bürger und Unternehmen sollte vermieden werden, sodass die Steuererhöhungen weitaus moderater ausfielen, als von der Verwaltung vorgeschlagen. Insbesondere mit Blick auf die gesamtwirtschaftlichen Rahmenbedingungen, welche unter dem Einfluss von Pandemie, Krieg und Energiekrise sowie steigender Inflation liegen, konnten sich für den Vorschlag der Verwaltung keine Mehrheiten finden. Die haushaltsrechtlich eingeforderten Zielstellungen stehen in einem Zielkonflikt und behindern und verhindern zunehmend pflichtige Ausgaben. Einzelgenehmigungen für Pflichtaufgaben blieben bisher erfolglos. Die finanzielle Leistungsfähigkeit muss, auf Grund der Regelungen im Kommunalverfassungsgesetz, über die Pflichtaufgaben einer Kommune gestellt werden. Die Stadt Burg bzw. die Stadträte stehen vor dem Dilemma, in der Pflicht zu sein, notwendige Aufgaben zu erfüllen und bei der Gegenfinanzierung die Einwohner und Unternehmen der Stadt Burg nicht finanziell zu überfordern. Am Ende bleibt weiterhin zum Ausgleich nur der Verzicht auf freiwillige Aufgaben, die Reduzierung des kommunalen Angebotes und die Erhöhung der Entgelte, Gebühren, Beiträge und letzten Endes der Steuern, sofern sich keine weiteren finanziellen Möglichkeiten aus dem Finanzausgleichsgesetz eröffnen.


Anlagen:

Haushaltsplan und Haushaltssatzung

Haushaltskonsolidierungskonzept

Beteiligungsbericht



Finanzielle Auswirkungen ?

x

ja

nein

1

Gesamtkosten der Maßnahmen (Beschaffungs- Herstellkosten)

2

davon Zuschüsse:

3

jährliche Folgekosten/-lasten

                                          EUR

Land:                                    EUR

                                           EUR

                                               

Sonstige:                              EUR

Veranschlagung im

Teilhaushalt Nr.

HH-Jahr:

                     EUR

Produktsachkonto

Folgejahr:

                     EUR

Grundsatzbeschluss                

 

Verfahrensweise gegenüber der Kommunalaufsicht

  Genehmigung

  Anzeige

  nicht erforderlich