Betreff
Kommunales Förderprogramm zur Gebäude- und Hofbegrünung
Vorlage
184/2023
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

Bereits heute sind Auswirkungen des Klimawandels in Sachsen-Anhalt und auch in Burg zu spüren. Höhere Temperaturen im Sommer, geringere Niederschlagsmengen bei gleichzeitig vermehrten Starkregenereignissen und stärkere Stürme sind aktuell häufig auftretende Phänomene. Insbesondere in urbanen Räumen, die von einer hohen Versiegelung gekennzeichnet sind, können diese Extremereignisse schnell lebensbedrohlich werden. Zeuge dessen sind jährlich steigende Zahlen der Hitzetoten in Deutschland und Überschwemmungen in urbanen Räumen.

Um diesen Entwicklungen ein Stück weit entgegenzuwirken, sind lokale Klimaanpassungsmaßnahmen wichtiger denn je. Hierzu gehören insbesondere die Reduzierung versiegelter Räume und die Begrünung dieser. Da im Straßenraum aufgrund beengter Verhältnisse für verschiedene Nutzungen und des fehlenden Platzes für großflächige Baumpflanzungen eine Begrünung nur bedingt möglich ist, müssen andere Maßnahmen ergriffen werden, die einen ähnlichen Effekt erzielen können. Einen positiven Beitrag kann hier die Gebäudebegrünung leisten. Im klassischen Sinne wird unter Gebäudebegrünung die (intensive/extensive) Dachbegrünung sowie die Fassadenbegrünung verstanden. 

Mit einer Gebäudebegrünung oder Entsiegelung können private Gebäudeeigentümer einen positiven Beitrag zur Verbesserung des städtischen Mikroklimas leisten und gleichzeitig auch private Interessen, wie eine Wertsteigerung der Immobilie sowie Energieeinsparung, Dämmung, Kühlung und Verschattung, verfolgen. Für die Gesellschaft stehen jedoch folgende positiven Aspekte der Gebäudebegrünung im Vordergrund:

-          Starkregen- und Überflutungsvorsorge

-          Erhalt des natürlichen Wasserhaushalts

-          Hitzevorsorge

-          Verbesserung des Stadtbildes und der Aufenthaltsqualität

-          Förderung der Biodiversität

-          Verbesserung der Luftqualität

-          Lärmminderung

-          Reduktion von CO

Um an diesem Punkt auf kommunaler Ebene anzusetzen, hat die Stadt Burg die Möglichkeit, Anreize zu schaffen, um Privateigentümer zur Begrünung ihrer Immobilien zu animieren.

Dazu hat die Stadt Burg im Rahmen der Städtebauförderung im Programmjahresantrag 2022 ein kommunales Förderprogramm für Gebäudebegrünungsmaßnahmen beantragt. Wie alle Maßnahmen im Rahmen der Städtebauförderung, wird die Maßnahme zu 1/3 vom Bund und zu 1/3 vom Land bezuschusst, sodass sich die Ausgaben der Stadt erheblich reduzieren und nur 1/3 aus dem städtischen Haushalt zu zahlen ist.

Das kommunale Förderprogramm dient im Rahmen der Städtebauförderung als Klimaschutzmaßnahme. Eine solche Klimaschutzmaßnahme ist inzwischen für jeden Programmjahresantrag verpflichtend, um Mittel aus den Töpfen der Städtebauförderung zu erhalten. Gemäß Förderrichtlinie werden Mittel aus der Städtebauförderung lediglich gewährt, wenn mindestens eine Klimaschutzmaßnahme pro Programmjahresantrag durchgeführt wird:

Städtebauförderrichtlinie, Abschnitt A, Nr. 5, Buchstabe h): „Städtebauförderungsmittel werden unter den Voraussetzungen gewährt, dass Maßnahmen des Klimaschutzes oder zur Anpassung an den Klimawandel, insbesondere durch Verbesserung der grünen Infrastruktur, umgesetzt werden […]. Maßnahmen nach Satz 1 müssen in angemessenem Umfang erfolgen. Als angemessen gilt mindestens eine Maßnahme im Zuwendungszeitraum des Programmjahres.“

Durch das Fehlen der Klimaanpassungs- bzw. Klimaschutzmaßnahme fehlt eine der Voraussetzungen für eine Bewilligung von Mitteln über die Städtebauförderung. Ein Widerruf des geltenden Zuwendungsbescheides für das Programmjahr 2022 und eine Versagung künftiger Bescheide ist zu befürchten. Folgende Maßnahmen sind in Folge einer Nicht-Umsetzung dieser Klimaschutzmaßnahme gefährdet:

-          Programmjahr 2022   à Sicherung ehem. Brauerei (Förderquote 100%)

-          Programmjahr 2023   à Grundschule Pestalozzi, Planungsleistungen (beantragt)

à Sanierung Ihlebrücke Breiter Weg (beantragt)

à Rückbau Fritz-Ebert Str. 1-3 (beantragt)

Förderkulisse ist die klassische Gebietskulisse der Städtebauförderung, bestehend aus den Teilbereichen Innenstadt, West und Süd. In diesen Gebieten sollen die Bürgerinnen und Bürger mithilfe des kommunalen Förderprogrammes die Möglichkeit erhalten, Zuschüsse für Maßnahmen der Gebäudebegrünung (Dach- und Fassadenbegrünung) sowie der Hofentsiegelung und -begrünung zu beantragen.

Die Förderquote beträgt maximal 50 Prozent der förderfähigen Kosten. Die maximal förderfähigen Kosten sind je nach Fördergegenstand unterschiedlich hoch und sind in der Förderrichtlinie aufgeschlüsselt (siehe Anlage).

Je nach Art des Begrünungsvorhabens können die Kosten der Projekte sehr unterschiedlich ausfallen. Insbesondere großflächige Vorhaben an Mehrfamilienhäusern könnten die vorgehaltenen Mittel zügig aufzehren. Je nach Umfang des Vorhabens kann die Stadt Burg entscheiden, ggf. eine gesonderte Maßnahme beim Landesverwaltungsamt zu beantragen.

Sofern das Angebot auf Zustimmung bei den Bürgerinnen und Bürgern trifft und erkennbar ist, dass die vorgehaltenen Mittel ausgeschöpft oder sogar überzeichnet werden, ist langfristig eine Verstetigung der Förderung mit der jährlichen Beantragung weiterer Tranchen beim Landesverwaltungsamt anzustreben.

Über die Entwicklungen in Zusammenhang mit dem Förderprogramm sind Berichte auf dem Weg regelmäßiger Informationsvorlagen im Umwelt- und Bauausschuss geplant. 

Nach Beschluss des Förderprogrammes durch den Stadtrat, kann mit der Bekanntmachung begonnen werden, was den Druck von Informationsmaterial, die Informationsverteilung auf der Webseite sowie eine Informationsveranstaltung für interessierte Bürgerinnen und Bürger beinhalten wird. Das Antragsverfahren soll möglichst einfach gehalten werden, sodass die Hemmschwelle zur Beantragung der Fördermittel gering ist und das Programm einer breiten Bürgerschaft zugänglich gemacht werden kann.

 

Finanzierung:

Die Maßnahme wurde im Rahmen der Städtebauförderung über den Programmjahresantrag 2022 beantragt und bewilligt. Dementsprechend stehen insgesamt 50.000 EUR in den Jahren 2023, 2024 und 2025 für die Umsetzung der Maßnahme zur Verfügung, wobei die Stadt lediglich einen Anteil von 1/3 aus dem Haushalt erbringen muss. Die Mittel teilen sich wie folgt auf die Jahre 2023 bis 2025 auf:

Der erste Teilbetrag zur Umsetzung der Maßnahme wurde abgerufen und ist lt. Zahlungsplan im Dezember 2023 zur Auszahlung an die Stadt Burg vorgesehen. Obwohl die Maßnahme keine pflichtige Ausgabe darstellt, ist eine Umsetzung anzustreben, sodass die übrigen Maßnahmen im Rahmen der Städtebauförderung nicht gefährdet werden.


Anlagen: Förderrichtlinie Gebäudebegrünung Burg

 


Der Stadtrat beschließt die Richtlinie der Stadt Burg über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Gebäude- und Hofbegründung in der Stadt Burg.

Die Verwaltung wird beauftragt, das kommunale Förderprogramm zu veröffentlichen und ab 31.01.2024 für Anträge zu öffnen.


Finanzielle Auswirkungen ?

X

ja

nein

1

Gesamtkosten der Maßnahmen (Beschaffungs- Herstellkosten)

2

davon Zuschüsse:

3

jährliche Folgekosten/-lasten

50.000,00                            EUR

Land: 33.333,33                     EUR

                                           EUR

                                               

Sonstige:                              EUR

Veranschlagung im

Teilhaushalt Nr.

HH-Jahr:

2023             EUR

Produktsachkonto

Folgejahr:

2024-2025     EUR

51120.0000.781800

51120.0000.531800

Verfahrensweise gegenüber der Kommunalaufsicht

  Genehmigung

  Anzeige

  nicht erforderlich