Sachverhalt:
Bereits heute sind Auswirkungen des Klimawandels in Sachsen-Anhalt und
auch in Burg zu spüren. Höhere Temperaturen im Sommer, geringere
Niederschlagsmengen bei gleichzeitig vermehrten Starkregenereignissen und
stärkere Stürme sind aktuell häufig auftretende Phänomene. Insbesondere in
urbanen Räumen, die von einer hohen Versiegelung gekennzeichnet sind, können
diese Extremereignisse schnell lebensbedrohlich werden. Zeuge dessen sind
jährlich steigende Zahlen der Hitzetoten in Deutschland und Überschwemmungen in
urbanen Räumen.
Um diesen Entwicklungen ein Stück weit entgegenzuwirken, sind lokale
Klimaanpassungsmaßnahmen wichtiger denn je. Hierzu gehören insbesondere die
Reduzierung versiegelter Räume und die Begrünung dieser. Da im Straßenraum
aufgrund beengter Verhältnisse für verschiedene Nutzungen und des fehlenden
Platzes für großflächige Baumpflanzungen eine Begrünung nur bedingt möglich
ist, müssen andere Maßnahmen ergriffen werden, die einen ähnlichen Effekt
erzielen können. Einen positiven Beitrag kann hier die Gebäudebegrünung
leisten. Im klassischen Sinne wird unter Gebäudebegrünung die
(intensive/extensive) Dachbegrünung sowie die Fassadenbegrünung
verstanden.
Mit einer Gebäudebegrünung oder Entsiegelung können private Gebäudeeigentümer
einen positiven Beitrag zur Verbesserung des städtischen Mikroklimas leisten
und gleichzeitig auch private Interessen, wie eine Wertsteigerung der Immobilie
sowie Energieeinsparung, Dämmung, Kühlung und Verschattung, verfolgen. Für die
Gesellschaft stehen jedoch folgende positiven Aspekte der Gebäudebegrünung im
Vordergrund:
-
Starkregen-
und Überflutungsvorsorge
-
Erhalt
des natürlichen Wasserhaushalts
-
Hitzevorsorge
-
Verbesserung
des Stadtbildes und der Aufenthaltsqualität
-
Förderung
der Biodiversität
-
Verbesserung
der Luftqualität
-
Lärmminderung
-
Reduktion
von CO₂
Um an diesem Punkt auf kommunaler Ebene anzusetzen, hat die Stadt Burg
die Möglichkeit, Anreize zu schaffen, um Privateigentümer zur Begrünung ihrer
Immobilien zu animieren.
Dazu hat die Stadt Burg im Rahmen der Städtebauförderung im
Programmjahresantrag 2022 ein kommunales Förderprogramm für
Gebäudebegrünungsmaßnahmen beantragt. Wie alle Maßnahmen im Rahmen der
Städtebauförderung, wird die Maßnahme zu 1/3 vom Bund und zu 1/3 vom Land
bezuschusst, sodass sich die Ausgaben der Stadt erheblich reduzieren und nur
1/3 aus dem städtischen Haushalt zu zahlen ist.
Das kommunale Förderprogramm
dient im Rahmen der Städtebauförderung als Klimaschutzmaßnahme. Eine solche
Klimaschutzmaßnahme ist inzwischen für jeden Programmjahresantrag
verpflichtend, um Mittel aus den Töpfen der Städtebauförderung zu erhalten.
Gemäß Förderrichtlinie werden Mittel aus der Städtebauförderung lediglich
gewährt, wenn mindestens eine Klimaschutzmaßnahme pro Programmjahresantrag
durchgeführt wird:
Städtebauförderrichtlinie,
Abschnitt A, Nr. 5, Buchstabe h): „Städtebauförderungsmittel werden unter den
Voraussetzungen gewährt, dass Maßnahmen des Klimaschutzes oder zur Anpassung an
den Klimawandel, insbesondere durch Verbesserung der grünen Infrastruktur,
umgesetzt werden […]. Maßnahmen nach Satz 1 müssen in angemessenem Umfang
erfolgen. Als angemessen gilt mindestens eine Maßnahme im Zuwendungszeitraum
des Programmjahres.“
Durch das Fehlen der Klimaanpassungs- bzw. Klimaschutzmaßnahme fehlt eine
der Voraussetzungen für eine Bewilligung von Mitteln über die
Städtebauförderung. Ein Widerruf des geltenden Zuwendungsbescheides für das
Programmjahr 2022 und eine Versagung künftiger Bescheide ist zu befürchten.
Folgende Maßnahmen sind in Folge einer Nicht-Umsetzung dieser
Klimaschutzmaßnahme gefährdet:
-
Programmjahr
2022 à Sicherung ehem. Brauerei (Förderquote 100%)
-
Programmjahr
2023 à Grundschule Pestalozzi, Planungsleistungen (beantragt)
à Sanierung Ihlebrücke Breiter Weg (beantragt)
à Rückbau Fritz-Ebert Str. 1-3 (beantragt)
Förderkulisse ist die klassische Gebietskulisse der Städtebauförderung,
bestehend aus den Teilbereichen Innenstadt, West und Süd. In diesen Gebieten
sollen die Bürgerinnen und Bürger mithilfe des kommunalen Förderprogrammes die
Möglichkeit erhalten, Zuschüsse für Maßnahmen der Gebäudebegrünung (Dach- und
Fassadenbegrünung) sowie der Hofentsiegelung und -begrünung zu beantragen.
Die Förderquote beträgt maximal 50 Prozent der förderfähigen Kosten. Die
maximal förderfähigen Kosten sind je nach Fördergegenstand unterschiedlich hoch
und sind in der Förderrichtlinie aufgeschlüsselt (siehe Anlage).
Je nach Art des Begrünungsvorhabens können die Kosten der Projekte sehr
unterschiedlich ausfallen. Insbesondere großflächige Vorhaben an
Mehrfamilienhäusern könnten die vorgehaltenen Mittel zügig aufzehren. Je nach
Umfang des Vorhabens kann die Stadt Burg entscheiden, ggf. eine gesonderte
Maßnahme beim Landesverwaltungsamt zu beantragen.
Sofern das Angebot auf Zustimmung bei den Bürgerinnen und Bürgern trifft
und erkennbar ist, dass die vorgehaltenen Mittel ausgeschöpft oder sogar
überzeichnet werden, ist langfristig eine Verstetigung der Förderung mit der
jährlichen Beantragung weiterer Tranchen beim Landesverwaltungsamt anzustreben.
Über die Entwicklungen in Zusammenhang mit dem Förderprogramm sind
Berichte auf dem Weg regelmäßiger Informationsvorlagen im Umwelt- und
Bauausschuss geplant.
Nach Beschluss des Förderprogrammes durch den Stadtrat, kann mit der
Bekanntmachung begonnen werden, was den Druck von Informationsmaterial, die
Informationsverteilung auf der Webseite sowie eine Informationsveranstaltung
für interessierte Bürgerinnen und Bürger beinhalten wird. Das Antragsverfahren
soll möglichst einfach gehalten werden, sodass die Hemmschwelle zur Beantragung
der Fördermittel gering ist und das Programm einer breiten Bürgerschaft
zugänglich gemacht werden kann.
Finanzierung:
Die Maßnahme wurde im Rahmen der Städtebauförderung über den
Programmjahresantrag 2022 beantragt und bewilligt. Dementsprechend stehen
insgesamt 50.000 EUR in den Jahren 2023, 2024 und 2025 für die Umsetzung der
Maßnahme zur Verfügung, wobei die Stadt lediglich einen Anteil von 1/3 aus dem
Haushalt erbringen muss. Die Mittel teilen sich wie folgt auf die Jahre 2023
bis 2025 auf:
Der erste Teilbetrag zur Umsetzung der Maßnahme wurde abgerufen und ist
lt. Zahlungsplan im Dezember 2023 zur Auszahlung an die Stadt Burg vorgesehen.
Obwohl die Maßnahme keine pflichtige Ausgabe darstellt, ist eine Umsetzung
anzustreben, sodass die übrigen Maßnahmen im Rahmen der Städtebauförderung
nicht gefährdet werden.
Anlagen: Förderrichtlinie Gebäudebegrünung Burg
Der Stadtrat beschließt die
Richtlinie der Stadt Burg über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von
Gebäude- und Hofbegründung in der Stadt Burg.
Die Verwaltung wird beauftragt,
das kommunale Förderprogramm zu veröffentlichen und ab 31.01.2024 für Anträge
zu öffnen.
Finanzielle Auswirkungen ?
X |
ja |
|
|
nein |
1 |
Gesamtkosten der Maßnahmen
(Beschaffungs- Herstellkosten) |
2 |
davon Zuschüsse: |
3 |
jährliche Folgekosten/-lasten |
|
50.000,00 EUR |
|
Land: 33.333,33 EUR |
|
EUR |
|
|
|
Sonstige: EUR |
|
|
Veranschlagung
im Teilhaushalt
Nr. |
HH-Jahr: |
2023 EUR |
Produktsachkonto |
|
|
|
Folgejahr: |
2024-2025 EUR |
51120.0000.781800 51120.0000.531800 |
Verfahrensweise gegenüber der Kommunalaufsicht
Genehmigung |
|
Anzeige |
|