1. Ausgangslage:
Mit Beschluss Nr.:
172/2020 wurde durch den Wirtschafts- und Vergabeausschuss die Auftragsvergabe
zur Pflege und Unterhaltung der ehemaligen LAGA-Flächen der Stadt Burg an die
Firma Grewe & Jäger Magdeburg GmbH beschlossen. Dieser Auftrag war 2 Jahre,
bis Ende 2022, gültig. Im August 2022 wurde der Auftrag mit der bestehenden
Option, Verlängerung des Angebotes für 1 Jahr, bis 31.12.2023, erteilt.
Es ist geplant die
notwendige Ausschreibung vorzubereiten, da ab 31.12.2023 der Pflegeauftrag mit
dem Garten- und Landschaftsbaubetrieb ausläuft. Entsprechend der
Kostenschätzung für die auszuschreibenden Pflegeleistungen sind diese Arbeiten
mit insgesamt 380.00000 €/Jahr im Haushaltsentwurf für das Jahr 2023 und die
fortfolgenden Jahre veranschlagt.
Die Flächen der
Landesgartenschau 2018 in der Stadt Burg sind mit Unterstützung der nachfolgend
genannten Förderungen angelegt worden:
GRW –
Zuwendungsbescheid
- Zweckbindung 15
Jahre
- Mitteleinsatz im
Goethepark, historischer Teil
MULE-Mittel –
Zuwendungsbecheid
- Zweckbindung 5
Jahre – läuft in diesem Jahr ab
- zusätzliche
Auflage „Landschaftsteile dauerhaft zu erhalten“
- Mitteleinsatz im
Goethepark sowie Flickschupark
Städtebaufördermittel
– Zuwendungsbescheide
- Zweckbindung 25
Jahre
Mitteleinsatz im
Weinberg und den Ihlegärten
Alle
Zuwendungsbescheide geben der Stadt Burg auf, den Pflegezustand zu erhalten.
Eine Festlegung, ob ein Garten- und Landschaftsbaubetrieb dies erledigen muss,
ist in keinem der Fördermittelbescheide enthalten.
In die Parkanlagen
wurde für die Landesgartenschau 2018 und für die Dauernutzung insgesamt ca. 17
Mio. EUR investiert. Diese Anlagenwerte sind zu erhalten. Es gibt ein vom
Stadtrat nach intensiver Beratung geschlossenes Nachnutzungskonzept aus dem
Jahre 2019. Eine Arbeitsgruppe hat auch die Empfehlung für die Nachnutzung
ausgesprochen, die Pflege mit Fachfirmen durchzuführen. Nach der
Landesgartenschau, ab dem Jahre 2019 wurde die Pflege der Anlagen auch auf
einem niedrigeren Niveau ausgeschrieben, als zur Landesgartenschau selbst.
Maßgeblich ist der zu erzielende Pflegeaufwand.
Neben der Bedeutung
der Parkanlagen der ehemaligen LAGA-Flächen als Freizeits-, Erholungs- und
Aufenthaltsort der Bürger ergibt sich eine große Außenwirkung über die Stadt
Burg hinaus.
Die Stadt Burg ist
mit ihren Parkanlagen seit der Landesgartenschau 2018 Mitglied in einer
touristischen Markensäule des Landes Sachsen-Anhalt, im Netzwerk
„Gartenträume“. Aus dieser Mitgliedschaft resultieren Kriterien an die
Unterhaltung und Pflege der Parkanlagen und durch die dauerhafte überregionale
Werbung für diese touristische Markensäule tourismusgebundene Vorteile für die
Stadt Burg.
Alle
Gartenträume-Parkanlagen des Netzwerks werden geprüft. Ein ungenügender
Pflegezustand ist ein Ausschlusskriterium. Mitglied des Netzwerkes zu sein ist
für die touristische Entwicklung der Stadt Burg unabdingbar. Es werden u.a.
Werbemaßnahmen umgesetzt, welche die Stadt Burg alleinig in Ressourcen Kosten,
Zeit und Know-How nicht umsetzen könnte.
Nach folgenden
Kriterien werden Bewerberparks begutachtet:
• denkmalgeschützter Park mit hoher
historischer Bedeutung
• Einzigartigkeit im Projekt
Gartenträume
• hohe Erscheinungsqualität der
Anlage
• Pflege (möglichst) langfristig
abgesichert
• denkmalpflegerische
Rahmenkonzeption liegt vor oder kann durch den Eigentümer kurzfristig beauftragt werden
• optimal: Betreuungsvertrag mit
Planern
• touristisch erschlossen
(Parkplätze, WC, nach Möglichkeit Gastronomie, usw.)
• touristische Angebote vorhanden oder
geplant (Führungen, Veranstaltungen, Pauschalen)
• Bereitschaft zur
Mitarbeit/Einbringung im Netzwerk Gartenträume (mind. Mitgliedschaft im Gartenträume e. V.).
Bestehende
Parks werden nach folgenden Kriterien beurteilt:
• Öffnungszeiten des Parks
• sehr gutes
Erscheinungsbild/Pflegezustand der Anlage
• Maßnahmen/Pflege in der Anlage nach
gartendenkmalpflegerischen Maßstäben
• touristische Zusatzangebote
(Führungen, Gastronom, usw.)
• Bereitschaft zur
Mitarbeit/Einbringung im Netzwerk Gartenträume.
Weiterhin hat die
Stadt Burg zusammen deutschlandweit erstmalig mit den anderen ehemaligen
Gartenschau-Standorten des Landes Sachsen-Anhalt ein Marketing-Netzwerk
gegründet. Über den jeweiligen guten bis sehr guten Pflegezustand sowie die
gemeinsamen Marketing-Kooperationen sollen Touristen im Land Sachsen-Anhalt zu
einem Besuch der Standorte animiert werden.
2. Sachverhalt
Der Fachbereich
Bauen und Stadtentwicklung sieht diese Aufgabe der Fortführung der Pflege der
ehemaligen LAGA-Flächen als pflichtige Aufgabe der Stadt Burg zum Erhalt der
geschaffenen Vermögenswerte von ca. 17 Mio. € an. Die aktuell zu pflegenden
gärtnerischen Anlagen umfassen einen Teil der getätigten Investitionen.
Eine Entscheidung
zur Fortführung der Pflegemaßnahmen ist erforderlich, um einen Wertverlust der
zu pflegenden Anlagenbestandteile durch Vernachlässigung, Verwilderung,
Überwucherung, Fehlentwicklung oder gar teilweise Abgang zu verhindern.
Bei nicht
sachgerechter Pflege droht eine Rückzahlung von Fördermitteln von mehreren
Millionen EUR. Eine Reduzierung des Pflegaufwandes und damit verbundene
Kosteneinsparung ist seit 2019 bereits erfolgt, da ein Los - die
Papierkorbleerung und Spielplatzreinigung - bereits durch den Bauhof ausgeführt
wird. Ab 2024 beabsichtigt die Stadt Burg auch die Einstellung der
Videoüberwachung, um finanzielle Mittel einzusparen. Eine Beschlussvorlage für
diesen Sachverhalt liegt dem Stadtrat vor.
Hinsichtlich der der
Ausführung dieser Pflegearbeiten bestehen zwei Varianten:
a) Pflege durch den
Bauhof der Stadt Burg oder
b) Pflege durch
einen leistungsfähigen Garten- und Landschaftsbaubetrieb.
Zu a) Beurteilung
der Pflege durch den Bauhof:
Der Bauhof ist
personell und auch technisch in der aktuellen Ausstattung nicht in der Lage,
die zusätzlichen Aufgaben innerhalb der ehemaligen LAGA-Flächen zu übernehmen.
Die Übertragung der Aufgabe an den Bauhof bedeutet, die Einstellung von
Fachpersonal und den Erwerb von notwendiger Technik. Im Bereich der Technik
müssten Aufwendungen im investiven Bereich (dauerhafter Erwerb) im Umfang von
ca. 32.000 € und im konsumtiven Bereich (Betriebsmittel und Leasing) Umfang von
ca. 21.000 € getätigt werden. Insbesondere die vorhandene Technik zur Pflege
von Rasenflächen ist auf den aktuellen Personalbestand des Bauhofes
ausgerichtet.
Die aktuell
vorhandene Personalausstattung und die bei Übernahme der Pflege der ehemaligen
LAGA -Flächen insgesamt durch den Bauhof zu pflegenden Flächen in der Stadt
Burg stehen in einem nicht adäquaten Verhältnis. Es wird eingeschätzt, dass
aufgrund der Zunahme an zu pflegenden Beständen vier Vollzeit- und zwei
Saisonkräfte notwendig werden können. Aufgrund des Zuwachses von Beschäftigten
besteht eine weitere zusätzliche Anforderung in der Bereitstellung von
Aufenthalts- bzw. Umkleideräumen am Standort des Bauhofes. Hinsichtlich der zu
erwartenden Personalkosten für die Vollzeit- und Saisonkräfte wird mit einem
Aufwand von 255.750,00 €/Jahr gerechnet.
Bei Übertragung der
Aufgabe an den Bauhof würden zu den bereits genannten Kosten auch weitere
zusätzliche Kosten (Anmietung eines Interims-Standortes für zusätzliches
Personal und Technik, Ausstattung der neuen Mitarbeiter) anfallen.
Es ist demzufolge
davon auszugehen, dass diese
Gesamtkosten über dem Budget der externen Fachfirma liegen.
Aufgrund der
aktuellen Haushaltssituation ist davon auszugehen, dass hinsichtlich der
notwendigen Aufwendungen im technischen Bereich eine Einzelkreditgenehmigung
der Kommunalaufsicht des Landkreises Jerichower Land (siehe Hinweis zu § 104
KVG) eingeholt werden müsste.
Da der Bauhof in
seiner aktuellen Ausstattung weder personell noch technisch zur Ausführung der
zusätzlichen Pflegeleistungen in der Lage ist bleibt nur die Variante, eine
Vergabe der Leistung an Dritte vorzunehmen.
Zu b) Beurteilung
der Pflege durch einen leistungsfähigen Garten- und Landschaftsbetrieb
Die Kosten beliefen
sich in den Jahren 2021 und 2022 auf 350.000,00 €/Jahr. Die Verwaltung hat 2023
eine Wirtschaftlichkeitsbetrachtung zur Untersuchung der unterschiedlichen
Varianten der Durchführung der Pflegeleistungen durch den Bauhof oder durch
Dritte in Auftrag gegeben.
Diese
Wirtschaftlichkeitsbetrachtung/-prüfung bewertete in der Gesamtschau die
Vergabe an externe Firmen wirtschaftlicher als die Eigenbewirtschaftung durch
den Bauhof.
Eine Anfrage mit
Aussage der Investitionsbank zur notwendigen Vergabe der Pflege der geförderten
Parkanlagen ist als Anlage beigefügt.
Weiterhin wurde die
Kommunalaufsicht hinsichtlich der Unabweisbarkeit um Stellungnahme gebeten,
diese ergab, dass die Stadt Burg prüfen soll, ob die Vergabe der
Pflegeleistungen mit der Unaufschiebbarkeit nach §104 Abs. 1 Nr. 1 KVG LSA
begründet werden kann.
§ 104 KVG LSA
-Vorläufige Haushaltsführung- besagt:
„Ist die
Haushaltssatzung bei Beginn des Haushaltsjahres noch nicht erlassen, darf die
Kommune
1. Aufwendungen entstehen lassen und
Auszahlungen leisten, zu deren Leistung sie rechtlich
verpflichtet ist oder die für die Weiterführung notwendiger Aufgaben unaufschiebbar sind; sie darf
insbesondere Bauten, Beschaffungen und sonstige Investitionsleistungen, für die im Haushaltsplan eines Vorjahres
Finanzposten oder Verpflichtungsermächtigungen
vorgesehen waren, fortsetzen, …“
Dieser Aspekt ist
hier gegeben. Die Ausschreibung ist unaufschiebbar und notwendig.
Anlagen:
-Schreiben
Investitionsbank
Der Stadtrat beschließt:
1. die Fortführung der Maßnahme „Pflege der Parkanlagen der ehemaligen LAGA-Flächen“ durch externe Fachfirmen und
2. beauftragt zu diesem Zweck die Verwaltung aufgrund des bestehenden Leistungsverzeichnisses zur Durchführung einer Ausschreibung.
Finanzielle Auswirkungen ?
X |
ja |
|
|
nein |
1 |
Gesamtkosten der Maßnahmen
(Beschaffungs- Herstellkosten) |
2 |
davon Zuschüsse: |
3 |
jährliche Folgekosten/-lasten |
|
380.000,00 EUR |
|
Land: EUR |
|
EUR |
|
|
|
Sonstige: EUR |
|
|
Veranschlagung
im Teilhaushalt
Nr. |
HH-Jahr: |
2023
EUR |
Produktsachkonto |
|
3 |
|
Folgejahr: |
2024
EUR |
551101400543156 |
Verfahrensweise gegenüber der Kommunalaufsicht
Genehmigung |
|
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|
X nicht erforderlich |