Die
Haushaltssatzung zählt zu den Pflichtsatzungen, die die Gemeinden gem. §100 KVG
LSA zu erlassen haben. Die Haushaltssatzung nebst Haushaltsplan ermächtigt die
Verwaltung, entsprechend der veranschlagten Haushaltsansätze, die für die
Aufgabenerfüllung notwendigen ergebnis- und finanzrelevanten Aktivitäten
umzusetzen. Der Haushaltplan ist damit die Grundlage für die
Haushaltswirtschaft und im Innenverhältnis für die Gemeinde verbindlich. Neben
dem eigentlichen Haushaltsplanjahr wird zusätzlich die mittelfristige Ergebnis-
und Finanzplanung einbezogen. Der Haushaltsplan beinhaltet die voraussichtlich
eingehenden Erträge und Einzahlungen sowie Aufwendungen und Auszahlungen sowie
die notwendigen Verpflichtungsermächtigungen.
Ab
dem Haushaltsjahr 2024 erhält die Stadt Burg deutlich höhere
Schlüsselzuweisungen (siehe Vorbericht Seite V44). Dies ist auf die Umschichtung von Mitteln aus dem
Finanzausgleich (FAG-Mittel) zugunsten der Mittelzentren zurückzuführen. Zudem
erhöhen sich die Anteile an der Einkommens- und Umsatzsteuer. Insgesamt
verbessert sich die finanzielle Lage der Stadt Burg deutlich. Der Haushalt 2024
kann ausgeglichen dargestellt werden. Der Ergebnisplan stellt einen Jahresüberschuss
in Höhe von 731.500 EUR in Aussicht. Der Finanzplan prognostiziert für
das Haushaltsjahr 2024 einen Finanzmittelüberschuss in Höhe von 6.600 EUR.
Mit diesem Ergebnis gelingt es, den weiteren Anstieg des Liquiditätskredites zu
stoppen. Gleichwohl sind für die Investitionsmaßnahmen Kreditaufnahmen in
Höhe von 859.100 EUR
im Jahr 2024 notwendig. Unter den gegenwärtigen Rahmenbedingungen können Zins
und Tilgung über die langfristige Betrachtung hinaus sichergestellt werden. Im
Rahmen der Investitionstätigkeit sind auch im Jahr 2024 Verpflichtungsermächtigungen
für die Folgejahre notwendig. Sie werden in Höhe von 18.467.100 EUR
veranschlagt.
Für
das Haushaltsjahr 2024 ist theoretisch ein Liquiditätskreditrahmen in Höhe von 17.800.000 EUR nötig, um jederzeit die
Zahlungsfähigkeit zu gewährleisten. Erfahrungsgemäß wird der Liquiditätsrahmen
nicht dauerhaft ausgeschöpft. Die Ursachen dafür sind zum einen in den
restriktiven Bedingungen der Haushaltsführung und zum anderen in einem
Sondereffekt, der durch verzögerte Umsetzungen von Investitionen aus Vorjahren
entsteht, zu finden. Der verzögerte Abfluss der aufgenommenen Kreditmittel
unterstützt so unbeabsichtigt den Liquiditätsbedarf (Vorbericht Seite V68). Unter den aktuellen Planungsvoraussetzungen kann die Stadt
Burg die Genehmigungsfreigrenze für Liquiditätskredite erst im Jahr 2029
erreichen. Trotz Verstoß gegen diese haushaltsrechtliche Bedingung ist ein
sukzessiver und deutlicher Abbau des kumulierten Fehlbetrages erkennbar. Da die
Genehmigungsgrenze nicht innerhalb des gesetzlich definierten Zeitraums
erfolgen kann, bleibt die Stadt Burg in der Pflicht ein
Haushaltskonsolidierungskonzept (siehe Anlage) aufzustellen. Im Jahr 2023
wurden umfangreiche Maßnahmen beschlossen, die zunächst ihre Wirkung entfalten
müssen. Aus diesem Grund wurde zunächst auf neue Maßnahmen verzichtet, da auch
das Ziel der Konsolidierung, unter den gegenwärtigen Rahmenbedingungen, in
greifbare Nähe rückt.
Jahresabschlüsse
Der verkürzte Jahresabschluss 2016 wird
voraussichtlich zum 15. Februar 2024 zur Prüfung angemeldet. Auf Grund der
Haushaltsplanung 2023 und Haushaltsschiene 2023 gab es einen erheblichen Verzug
in der Abarbeitung. Nunmehr ist geplant, mindestens die Jahresabschlüsse für
die Jahre 2017 und 2018 bis zum Ende des Jahres 2024 zu realisieren. In den
Folgejahren, ab dem Jahr 2025, sollen mindestens drei Jahresabschlüsse je Jahr
nachgeholt werden, bis ein fristgerechter Jahresabschluss vorlegt werden kann.
Das wurde mit der Kommunalaufsicht und dem Rechnungsprüfungsamt in einem
gemeinsamen Termin mit dem Landrat und Bürgermeister im Januar 2024 erörtert.
Dabei wurden die nachstehenden Rahmenbedingungen thematisiert.
Rahmenbedingungen: Die
Erstellung der Jahresabschlüsse wird begleitet und beeinflusst von der
Umstellung des Haushaltsprogramms in 2015 zu 2016 (Softwarewechsel),
Personalfluktuation, Fachkräftemangel und Fortbildung von neuen Beschäftigten.
Das sind Argumente die bei einer Bewertung eines fortgeschrittenen
Abarbeitungsstands zu berücksichtigen sind. Weiterhin ist zu beachten, dass die
Landesgartenschau im Jahr 2018 ein hohes Investitionsvolumen ausweist, was
keiner Regelkommune gleicher Größenklasse entspricht, sodass auch hier ein
enormer und nicht üblicher Mehraufwand besteht und ein Vergleich mit dem
Fortschritt anderer Kommunen nicht zulässt.
Anlagen:
Haushaltsplan und
Haushaltssatzung
Haushaltskonsolidierungskonzept
Beteiligungsbericht
Der Stadtrat beschließt die Haushaltssatzung mit dem Haushaltsplan (nebst Anlagen) der Stadt Burg für das Haushaltsjahr 2024, das Konsolidierungsprogramm 2024 und nimmt den Beteiligungsbericht zur Kenntnis.
Finanzielle Auswirkungen ?
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x |
ja |
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nein |
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1 |
Gesamtkosten der Maßnahmen
(Beschaffungs- Herstellkosten) |
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davon Zuschüsse: |
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jährliche Folgekosten/-lasten |
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Land: EUR |
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EUR |
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Sonstige: EUR |
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Veranschlagung
im Teilhaushalt
Nr. |
HH-Jahr: |
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Produktsachkonto |
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Folgejahr: |
EUR |
Grundsatzbeschluss |
Verfahrensweise gegenüber der Kommunalaufsicht
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T Genehmigung |
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nicht erforderlich |
