Die Haushaltssatzung zählt zu den Pflichtsatzungen, die die Gemeinden gem. §100 KVG LSA zu erlassen haben. Die Haushaltssatzung nebst Haushaltsplan ermächtigt die Verwaltung, entsprechend der veranschlagten Haushaltsansätze, die für die Aufgabenerfüllung notwendigen ergebnis- und finanzrelevanten Aktivitäten umzusetzen. Der Haushaltplan ist damit die Grundlage für die Haushaltswirtschaft und im Innenverhältnis für die Gemeinde verbindlich. Neben dem eigentlichen Haushaltsplanjahr wird zusätzlich die mittelfristige Ergebnis- und Finanzplanung einbezogen. Der Haushaltsplan beinhaltet die voraussichtlich eingehenden Erträge und Einzahlungen sowie Aufwendungen und Auszahlungen sowie die notwendigen Verpflichtungsermächtigungen.

Ab dem Haushaltsjahr 2024 erhält die Stadt Burg deutlich höhere Schlüsselzuweisungen (siehe Vorbericht Seite V44). Dies ist auf die Umschichtung von Mitteln aus dem Finanzausgleich (FAG-Mittel) zugunsten der Mittelzentren zurückzuführen. Zudem erhöhen sich die Anteile an der Einkommens- und Umsatzsteuer. Insgesamt verbessert sich die finanzielle Lage der Stadt Burg deutlich. Der Haushalt 2024 kann ausgeglichen dargestellt werden. Der Ergebnisplan stellt einen Jahresüberschuss in Höhe von 731.500 EUR in Aussicht. Der Finanzplan prognostiziert für das Haushaltsjahr 2024 einen Finanzmittelüberschuss in Höhe von 6.600 EUR. Mit diesem Ergebnis gelingt es, den weiteren Anstieg des Liquiditätskredites zu stoppen. Gleichwohl sind für die Investitionsmaßnahmen Kreditaufnahmen in Höhe von 859.100 EUR im Jahr 2024 notwendig. Unter den gegenwärtigen Rahmenbedingungen können Zins und Tilgung über die langfristige Betrachtung hinaus sichergestellt werden. Im Rahmen der Investitionstätigkeit sind auch im Jahr 2024 Verpflichtungsermächtigungen für die Folgejahre notwendig. Sie werden in Höhe von 18.467.100 EUR veranschlagt.

Für das Haushaltsjahr 2024 ist theoretisch ein Liquiditätskreditrahmen in Höhe von 17.800.000 EUR nötig, um jederzeit die Zahlungsfähigkeit zu gewährleisten. Erfahrungsgemäß wird der Liquiditätsrahmen nicht dauerhaft ausgeschöpft. Die Ursachen dafür sind zum einen in den restriktiven Bedingungen der Haushaltsführung und zum anderen in einem Sondereffekt, der durch verzögerte Umsetzungen von Investitionen aus Vorjahren entsteht, zu finden. Der verzögerte Abfluss der aufgenommenen Kreditmittel unterstützt so unbeabsichtigt den Liquiditätsbedarf (Vorbericht Seite V68). Unter den aktuellen Planungsvoraussetzungen kann die Stadt Burg die Genehmigungsfreigrenze für Liquiditätskredite erst im Jahr 2029 erreichen. Trotz Verstoß gegen diese haushaltsrechtliche Bedingung ist ein sukzessiver und deutlicher Abbau des kumulierten Fehlbetrages erkennbar. Da die Genehmigungsgrenze nicht innerhalb des gesetzlich definierten Zeitraums erfolgen kann, bleibt die Stadt Burg in der Pflicht ein Haushaltskonsolidierungskonzept (siehe Anlage) aufzustellen. Im Jahr 2023 wurden umfangreiche Maßnahmen beschlossen, die zunächst ihre Wirkung entfalten müssen. Aus diesem Grund wurde zunächst auf neue Maßnahmen verzichtet, da auch das Ziel der Konsolidierung, unter den gegenwärtigen Rahmenbedingungen, in greifbare Nähe rückt.

Jahresabschlüsse

Der verkürzte Jahresabschluss 2016 wird voraussichtlich zum 15. Februar 2024 zur Prüfung angemeldet. Auf Grund der Haushaltsplanung 2023 und Haushaltsschiene 2023 gab es einen erheblichen Verzug in der Abarbeitung. Nunmehr ist geplant, mindestens die Jahresabschlüsse für die Jahre 2017 und 2018 bis zum Ende des Jahres 2024 zu realisieren. In den Folgejahren, ab dem Jahr 2025, sollen mindestens drei Jahresabschlüsse je Jahr nachgeholt werden, bis ein fristgerechter Jahresabschluss vorlegt werden kann. Das wurde mit der Kommunalaufsicht und dem Rechnungsprüfungsamt in einem gemeinsamen Termin mit dem Landrat und Bürgermeister im Januar 2024 erörtert. Dabei wurden die nachstehenden Rahmenbedingungen thematisiert.

Rahmenbedingungen: Die Erstellung der Jahresabschlüsse wird begleitet und beeinflusst von der Umstellung des Haushaltsprogramms in 2015 zu 2016 (Softwarewechsel), Personalfluktuation, Fachkräftemangel und Fortbildung von neuen Beschäftigten. Das sind Argumente die bei einer Bewertung eines fortgeschrittenen Abarbeitungsstands zu berücksichtigen sind. Weiterhin ist zu beachten, dass die Landesgartenschau im Jahr 2018 ein hohes Investitionsvolumen ausweist, was keiner Regelkommune gleicher Größenklasse entspricht, sodass auch hier ein enormer und nicht üblicher Mehraufwand besteht und ein Vergleich mit dem Fortschritt anderer Kommunen nicht zulässt.


Anlagen:

Haushaltsplan und Haushaltssatzung

Haushaltskonsolidierungskonzept

Beteiligungsbericht


Der Stadtrat beschließt die Haushaltssatzung mit dem Haushaltsplan (nebst Anlagen) der Stadt Burg für das Haushaltsjahr 2024, das Konsolidierungsprogramm 2024 und nimmt den Beteiligungsbericht zur Kenntnis.


Finanzielle Auswirkungen ?

x

ja

nein

1

Gesamtkosten der Maßnahmen (Beschaffungs- Herstellkosten)

2

davon Zuschüsse:

3

jährliche Folgekosten/-lasten

                                          EUR

Land:                                    EUR

                                           EUR

                                               

Sonstige:                              EUR

Veranschlagung im

Teilhaushalt Nr.

HH-Jahr:

                     EUR

Produktsachkonto

Folgejahr:

                     EUR

Grundsatzbeschluss                

 

Verfahrensweise gegenüber der Kommunalaufsicht

T

  Genehmigung

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  nicht erforderlich