Das Friedhofs- und Bestattungswesen unterliegt gemäß der im Grundsatz
festgelegten Kompetenzverteilung der ausschließlichen Gesetzgebungsbefugnis der
Bundesländer. Von den Gemeinden ist die Einrichtung und Betreibung der
Friedhöfe als Pflichtausgabe wahrzunehmen und die Benutzung durch eine Satzung
zu regeln. Gemäß § 99 Abs. 2 Kommunalverfassungsgesetz (KVG LSA) hat die
Gemeinde die zur Erfüllung ihrer Aufgaben erforderlichen Einnahmen, soweit
vertretbar und geboten, aus Entgelten für ihre Leistungen zu beschaffen, sofern
die sonstigen Einnahmen nicht ausreichen.
Ziel bei der Gebührenerhöhung ist, die Kostendeckung zu erreichen und
keine Kostenüberschüsse zu planen. Das Kostendeckungsprinzip verlangt, die
Gebühren so zu kalkulieren, dass das veranschlagte Gebührenaufkommen die
voraussichtlichen Kosten der Einrichtung nicht übersteigt. Nach § 5 Absatz 1
Satz 2 KAG LSA soll das Gebührenaufkommen die Kosten der jeweiligen Einrichtung
decken. § 5 Absatz 3 Satz 3 KAG LSA erlaubt die Berücksichtigung sozialer
Gesichtspunkte, soweit ein öffentliches Interesse besteht.
Die Kalkulation der Friedhofsgebühren der Stadt Burg sowie den
Ortschaften Niegripp, Schartau, Ihleburg, Reesen und der Feierhalle Detershagen
wurde zum ersten Mal durch einen externen Dienstleister vergeben.
Die Firma KEM – Kommunalentwicklung Mitteldeutschland GmbH, Am
Waldschlösschen 4, 01099 Dresden hat nach Auftragserteilung durch die Stadt
Burg die Gebührenkalkulation übernommen.
Die Stadt Burg hat im Rahmen der Kalkulation Zuarbeiten von Ertragsergebnissen
sowie sämtlichen Aufwendungen des Jahres 2021 zugearbeitet.
Zielstellung war eine Friedhofsgebührenvorauskalkulation für den Zeitraum
2024 – 2027.
Anlagen:
Der Stadtrat der Stadt Burg beschließt die in Anlage 1 beigefügte 2. Änderungssatzung der Satzung der Stadt Burg über die Gebühren für die Benutzung des städtischen Friedhofes Burg-Ost, sowie den Ortschaften Niegripp, Schartau, Ihleburg, Reesen und der Feierhalle Detershagen - Friedhofsgebührensatzung
Finanzielle Auswirkungen ?
x |
ja |
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nein |
1 |
Gesamtkosten der Maßnahmen
(Beschaffungs- Herstellkosten) |
2 |
davon Zuschüsse: |
3 |
jährliche Folgekosten/-lasten |
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Land: EUR |
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EUR |
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Sonstige: EUR |
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Veranschlagung
im Teilhaushalt
Nr. |
HH-Jahr:2024 |
EUR |
Produktsachkonto |
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Folgejahr: |
EUR |
55310.1505.432100/432110 55310.3502.432100/432110 55310.2502.432100/432110 55310.6502.432100/432110 55310.7502.432100/432110 |
Verfahrensweise gegenüber der Kommunalaufsicht
Genehmigung |
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x Anzeige |
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nicht erforderlich |