Nach Bestätigung der Beschlussvorlage 117-2022 durch den Stadtrat am 15.09.2022 wurde das Unternehmen seecon Ingenieure GmbH nach erfolgter Ausschreibung der Leistungen mit der Erstellung Standortkonzeptes für Photovoltaik-Freiflächenanlagen in Burg am 27.01.2023 beauftragt. Die Erstellung des Konzeptes wurde im Februar 2024 abgeschlossen.

Hintergrund der Konzepterstellung ist der steigende Druck auf die Gemeinden, den Ausbau der erneuerbaren Energien zu unterstützen und zu beschleunigen. Gleichzeitig will die Stadt Burg die Energiewende auf dem Gemeindegebiet aktiv gestalten. Die Anfragen von Flächenbesitzern und Investoren nach geeigneten Flächen in Burg steigen stetig an. Um nicht jede Fläche einer Einzelfallentscheidung unterziehen zu müssen, und den Ausbau strategisch zu planen, weißt das Konzept sowohl geeignete Flächen als auch Ausschlussflächen aus.

Hierdurch soll insbesondere Nutzungskonkurrenzen vorgebeugt werden. Die unterschiedlichen Anforderungen an den Raum sollen geeignet aufeinander abgestimmt werden, um somit die um die Fläche konkurrierenden Belange, wie Wohnen und Siedlungsraum, Energieversorgung, Natur- und Artenschutz, Kultur- und Landschaftspflege miteinander in Einklang zu bringen. Eine Steuerung auf kommunaler Ebene ist unentbehrlich. Das Konzept soll einen entscheidenden Beitrag zur Vermeidung von Raumnutzungskonflikten leisten und der Akzeptanzsteigerung in der Bevölkerung dienen.

Methodik:

Die Bewertung der Flächen erfolgte anhand einer Vielzahl von Positiv-, Negativ- und Ausschlusskriterien. Festgelegt wurden die Kriterien durch den Stadtratsbeschluss 117-2022 sowie durch die Verwaltung der Stadt Burg in Absprache mit seecon Ingenieure GmbH. Die Kriterien können im Einzelnen dem Konzept entnommen werden (siehe Anlage 1).

Zunächst ergaben sich durch Anwendung der Kriterien umfangreiche Ausschlussgebiete:

Anschließend wurden konkrete Flächenvorschläge in den besonders geeigneten Gebieten erarbeitet, geprüft und bei vorhandener Eignung in eine Positiv-Liste von Potentialflächen übernommen. Diese Positivliste wird im Konzept im Einzelnen per Steckbrief vorgestellt. Insgesamt wurden Anhand der Kriterien 20 Potentialflächen identifiziert und als geeignet bewertet (Flächen A bis T). Diese Potentialflächen sind weder abschließend, noch ist der Bau einer PV-Anlage auf diesen Flächen zwingend umzusetzen. Die Potentialflächen dienen der Vereinfachung und Beschleunigung des Genehmigungsprozesses und als Orientierung für besonders geeignete Flächen für Investoren und Flächeneigentümer.

 

Die Gesamtfläche der Potentialflächen im Gemeindegebiet beträgt ca. 234,71 ha, die mögliche installierte Leistung ca. 211,08 MWP und der jährliche Ertrag ca. 221,6 GWh bei vollständiger Ausschöpfung. Bei einem erwarteten jährlichen Stromverbrauch von 495 GWh im Jahr 2035 entspricht dies ca. 45% der benötigten Menge. Dies bedeutet, dass die Gemeinde im Jahr 2035 knapp die Hälfte des eigenen Stromverbrauchs durch eigene Erzeugung im Gemeindegebiet decken könnte. Die einzelnen Flächen sowie die genannten Zahlen und Berechnungsgrundlagen können dem Entwurf des Standortkonzepts entnommen werden. Das Konzept trägt somit dazu bei, die Energieautarkie im Gemeindegebiet zu fördern und die Wertschöpfung im Zusammenhang mit der Stromerzeugung lokal zu halten. Weiterhin wird die Gemeinde selbst mit 0,2 ct je erzeugter Kilowattstunde Strom vergütet, womit die Gemeinde zusätzlich zur Gewerbesteuer finanziell profitiert.

Die Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange erfolgte vom 24.01.2024 bis zum 24.02.2024 analog zum Beteiligungsverfahren der Bauleitplanung nach § 4 (2) BauGB. Die Stadtwerke Burg als Mitauftraggeber wurden während der Erarbeitung des Konzeptes umfassend einbezogen. Eine Auswertung des Beteiligungsverfahrens ist als Anlage 2 beigefügt. 46 TÖB wurden in das Verfahren einbezogen. Mit Stand 27. Februar 2024 gingen 33 Stellungnahmen bzw. Rückmeldungen ein. Die TÖB haben sich überwiegend dahingehend geäußert, dass eine Einbeziehung in den weiteren Bebauungsplänen erfolgen soll. Dies entspricht auch der empfohlenen weiteren Vorgehensweise, da das Konzept die Bauleitplanung auf den einzelnen Potentialflächen nicht ersetzen, sondern nur beschleunigen soll.

Die einzelnen Wertungen der Stellungnahmen können der Anlage 2 entnommen werden. Im Folgenden erfolgt eine Zusammenfassung der Stellungnahmen mit Bedenken oder erheblichen Bedenken sowie einiger besonderer Hinweise.

Die Teilfläche J befindet sich im Februar 2024 bereits in einem Verfahren zur FNP Änderung und zur Aufstellung eines Bebauungsplans zum Bau einer PV-Freiflächenanlage. Aufgrund der Stellungnahme der Stadtwerke Burg wird zum Zeitpunkt der Beschlussvorlagenerstellung eine Erweiterung der Fläche J auf die konkret vorliegende Antragslage des Vorhabenträgers (IIP in Kooperation mit Stadtwerken) geprüft.

Für alle Flächen außer E wurden Bedenken aus Sicht des Landesamts für Denkmalpflege und Archäologie angemeldet. Der Bereich Bodendenkmalpflege weißt auf zahlreiche archäologische Kulturdenkmale im gesamten Untersuchungsgebiet hin. Voraussichtlich muss ein fachgerechtes und repräsentatives Dokumentationsverfahren zur Qualifizierung und Quantifizierung der archäologischen Evidenz (Magnetometerprospektion mit Bodenaufschlüssen für Referenzdokumentation) den Baumaßnahmen vorgeschaltet werden. Ein entsprechender Hinweis wird in die Steckbriefe aufgenommen und das Landesamt für Denkmalpflege im Falle eines konkreten Bauvorhabens einbezogen. Die Detailprüfung einschließlich der ggf. zu beantragenden denkmalrechtlichen Genehmigung des Vorhabens erfolgt im Zusammenhang mit zukünftigen Bauleitplanverfahren.

Das Landesamt für Denkmalpflege und Archäologie, Bereich Bau- und Kunstdenkmalpflege macht erhebliche Bedenken bezüglich der Flächen Q und F in unmittelbarer Umgebung des Denkmals „Gut Lüben“ geltend. Die denkmalfachlichen Bedenken sollen in die Steckbriefe aufgenommen werden. Die Detailprüfung einschließlich der ggf. zu beantragenden denkmalrechtlichen Genehmigung des Vorhabens erfolgt im Zusammenhang mit zukünftigen Bauleitplanverfahren.

Das Amt für Landwirtschaft, Flurneuordnung und Forsten Altmark sowie der Bauernverband haben Bedenken bezüglich der Ackerzahlen auf mehreren Potentialflächen geltend gemacht und gleichzeitig Alternativflächen vorgeschlagen. Die Hinweise und Vorschläge werden im Zuge der weiteren Bearbeitung des Konzepts geprüft.

Die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben meldete Bedenken bezüglich Fläche B an. Hier ist mit einer zukünftigen Erweiterung einer benachbarten Liegenschaft zu rechnen. Der Einwand wird Zuge der weiteren Bearbeitung des Konzepts geprüft.

Alle weiteren Hinweise aus dem Beteiligungsverfahren können der Abwägung der Anlage 2 entnommen werden. Zusätzlich werden umfangreiche Stellungnahmen ebenfalls dem Anhang beigefügt.

Dieser Beschluss hat keine finanziellen Auswirkungen auf die Kommune, da die Erstellung im Zuge der BV 117-2022 erfolgte und mittlerweile abgeschlossen ist.

Im Anschluss an den vorliegenden Beschluss werden die Abwägungen entsprechend der Anlage in das Konzept eingearbeitet nach Einarbeitung der Ergebnisse wird das Konzept zur Beschlussfassung dem Stadtrat zur Entscheidung vorgelegt. Vor dem Beschluss des Stadtrats erfolgt eine noch zu terminierende öffentliche Veranstaltung zur Vorstellung des Konzepts, voraussichtlich in KW 16 bzw. KW 17.


Anlagen:

 

  1. Standortkonzept für Photovoltaik Freiflächenanlagen in Burg, Stand 03.02.2024
  2. Abwägung Beteiligungsverfahren 024/2024, Stand 27.02.2024
  3. Übersicht der Stellungnahmen mit behandlungsbedürftigen Hinweisen 024/2024
  4. Übersicht über beteiligte Träger öffentlicher Belange 024/2024


1.    Der Stadtrat nimmt den als Anlage 1 beiliegenden Entwurf des „Standortkonzepts für Photovoltaik Freiflächenanlagen in Burg“ (Stand 03.02.2024) zur Kenntnis.

2.    Über die während der Beteiligungsverfahrens zum Entwurf des „Standortkonzepts für Photovoltaik Freiflächenanlagen in Burg“ vorgebrachten Stellungnahmen der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange wird, wie in der Anlage 2 dargestellt, entschieden. Die Entscheidungen sind mitzuteilen.

3.    Das „Standortkonzepts für Photovoltaik Freiflächenanlagen in Burg“ ist dem Ergebnis der Entscheidungen über die Stellungnahmen anzupassen. Die Verwaltung wird beauftragt, die überarbeitete Fassung des „Standortkonzepts für Photovoltaik Freiflächenanlagen in Burg“ dem Stadtrat zum abschließenden Beschluss vorzulegen.

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Finanzielle Auswirkungen ?

ja

x

nein

1

Gesamtkosten der Maßnahmen (Beschaffungs- Herstellkosten)

2

davon Zuschüsse:

3

jährliche Folgekosten/-lasten

                                               

Land:                                 - EUR

- EUR

                                               

Sonstige:                            - EUR

Veranschlagung im

Teilhaushalt Nr.

HH-Jahr:

                     EUR

Produktsachkonto

Folgejahr:

                     EUR

                                             

 

Verfahrensweise gegenüber der Kommunalaufsicht

  Genehmigung

  Anzeige

  nicht erforderlich