Nach Bestätigung der
Beschlussvorlage 117-2022 durch den Stadtrat am 15.09.2022 wurde das
Unternehmen seecon Ingenieure GmbH nach erfolgter Ausschreibung der Leistungen
mit der Erstellung Standortkonzeptes für Photovoltaik-Freiflächenanlagen in
Burg am 27.01.2023 beauftragt. Die Erstellung des Konzeptes wurde im Februar
2024 abgeschlossen.
Hintergrund der
Konzepterstellung ist der steigende Druck auf die Gemeinden, den Ausbau der
erneuerbaren Energien zu unterstützen und zu beschleunigen. Gleichzeitig will
die Stadt Burg die Energiewende auf dem Gemeindegebiet aktiv gestalten. Die
Anfragen von Flächenbesitzern und Investoren nach geeigneten Flächen in Burg
steigen stetig an. Um nicht jede Fläche einer Einzelfallentscheidung
unterziehen zu müssen, und den Ausbau strategisch zu planen, weißt das Konzept
sowohl geeignete Flächen als auch Ausschlussflächen aus.
Hierdurch soll
insbesondere Nutzungskonkurrenzen vorgebeugt werden. Die unterschiedlichen
Anforderungen an den Raum sollen geeignet aufeinander abgestimmt werden, um
somit die um die Fläche konkurrierenden Belange, wie Wohnen und Siedlungsraum,
Energieversorgung, Natur- und Artenschutz, Kultur- und Landschaftspflege
miteinander in Einklang zu bringen. Eine Steuerung auf kommunaler Ebene ist
unentbehrlich. Das Konzept soll einen entscheidenden Beitrag zur Vermeidung von
Raumnutzungskonflikten leisten und der Akzeptanzsteigerung in der Bevölkerung
dienen.
Methodik:
Die Bewertung der
Flächen erfolgte anhand einer Vielzahl von Positiv-, Negativ- und Ausschlusskriterien.
Festgelegt wurden die Kriterien durch den Stadtratsbeschluss 117-2022 sowie
durch die Verwaltung der Stadt Burg in Absprache mit seecon Ingenieure GmbH.
Die Kriterien können im Einzelnen dem Konzept entnommen werden (siehe Anlage
1).
Zunächst ergaben
sich durch Anwendung der Kriterien umfangreiche Ausschlussgebiete:

Anschließend wurden
konkrete Flächenvorschläge in den besonders geeigneten Gebieten erarbeitet,
geprüft und bei vorhandener Eignung in eine Positiv-Liste von Potentialflächen
übernommen. Diese Positivliste wird im Konzept im Einzelnen per Steckbrief
vorgestellt. Insgesamt wurden Anhand der Kriterien 20 Potentialflächen
identifiziert und als geeignet bewertet (Flächen A bis T). Diese Potentialflächen sind weder
abschließend, noch ist der Bau einer PV-Anlage auf diesen Flächen zwingend
umzusetzen. Die Potentialflächen dienen der Vereinfachung und Beschleunigung
des Genehmigungsprozesses und als Orientierung für besonders geeignete Flächen
für Investoren und Flächeneigentümer.

Die Gesamtfläche der
Potentialflächen im Gemeindegebiet beträgt ca. 234,71 ha, die mögliche
installierte Leistung ca. 211,08 MWP und der jährliche Ertrag ca. 221,6 GWh bei
vollständiger Ausschöpfung. Bei einem erwarteten jährlichen Stromverbrauch von
495 GWh im Jahr 2035 entspricht dies ca. 45% der benötigten Menge. Dies
bedeutet, dass die Gemeinde im Jahr 2035 knapp die Hälfte des eigenen
Stromverbrauchs durch eigene Erzeugung im Gemeindegebiet decken könnte. Die
einzelnen Flächen sowie die genannten Zahlen und Berechnungsgrundlagen können
dem Entwurf des Standortkonzepts entnommen werden. Das Konzept trägt somit dazu
bei, die Energieautarkie im Gemeindegebiet zu fördern und die Wertschöpfung im
Zusammenhang mit der Stromerzeugung lokal zu halten. Weiterhin wird die
Gemeinde selbst mit 0,2 ct je erzeugter Kilowattstunde Strom vergütet, womit
die Gemeinde zusätzlich zur Gewerbesteuer finanziell profitiert.
Die Beteiligung der
Behörden und Träger öffentlicher Belange erfolgte vom 24.01.2024 bis zum 24.02.2024
analog zum Beteiligungsverfahren der
Bauleitplanung nach § 4 (2) BauGB. Die Stadtwerke Burg als Mitauftraggeber
wurden während der Erarbeitung des Konzeptes umfassend einbezogen. Eine
Auswertung des Beteiligungsverfahrens ist als Anlage 2 beigefügt. 46 TÖB wurden
in das Verfahren einbezogen. Mit Stand 27. Februar 2024 gingen 33
Stellungnahmen bzw. Rückmeldungen ein. Die TÖB haben sich überwiegend
dahingehend geäußert, dass eine Einbeziehung in den weiteren Bebauungsplänen
erfolgen soll. Dies entspricht auch der empfohlenen weiteren Vorgehensweise, da
das Konzept die Bauleitplanung auf den einzelnen Potentialflächen nicht
ersetzen, sondern nur beschleunigen soll.
Die einzelnen
Wertungen der Stellungnahmen können der Anlage 2 entnommen werden. Im Folgenden
erfolgt eine Zusammenfassung der Stellungnahmen mit Bedenken oder erheblichen
Bedenken sowie einiger besonderer Hinweise.
Die Teilfläche J
befindet sich im Februar 2024 bereits in einem Verfahren zur FNP Änderung und
zur Aufstellung eines Bebauungsplans zum Bau einer PV-Freiflächenanlage.
Aufgrund der Stellungnahme der Stadtwerke Burg wird zum Zeitpunkt der
Beschlussvorlagenerstellung eine Erweiterung der Fläche J auf die konkret
vorliegende Antragslage des Vorhabenträgers (IIP in Kooperation mit Stadtwerken)
geprüft.
Für alle Flächen
außer E wurden Bedenken aus Sicht des Landesamts für Denkmalpflege und
Archäologie angemeldet. Der Bereich Bodendenkmalpflege weißt auf zahlreiche
archäologische Kulturdenkmale im gesamten Untersuchungsgebiet hin. Voraussichtlich muss ein fachgerechtes und
repräsentatives Dokumentationsverfahren zur Qualifizierung und Quantifizierung
der archäologischen Evidenz (Magnetometerprospektion mit Bodenaufschlüssen für
Referenzdokumentation) den Baumaßnahmen vorgeschaltet werden. Ein
entsprechender Hinweis wird in die Steckbriefe aufgenommen und das Landesamt
für Denkmalpflege im Falle eines konkreten Bauvorhabens einbezogen. Die
Detailprüfung einschließlich der ggf. zu beantragenden denkmalrechtlichen
Genehmigung des Vorhabens erfolgt im Zusammenhang mit zukünftigen
Bauleitplanverfahren.
Das Landesamt für
Denkmalpflege und Archäologie, Bereich Bau- und Kunstdenkmalpflege macht
erhebliche Bedenken bezüglich der Flächen Q und F in unmittelbarer Umgebung des
Denkmals „Gut Lüben“ geltend. Die denkmalfachlichen Bedenken sollen in die
Steckbriefe aufgenommen werden. Die
Detailprüfung einschließlich der ggf. zu beantragenden denkmalrechtlichen
Genehmigung des Vorhabens erfolgt im Zusammenhang mit zukünftigen
Bauleitplanverfahren.
Das Amt für Landwirtschaft, Flurneuordnung und Forsten
Altmark sowie der Bauernverband haben Bedenken bezüglich der Ackerzahlen auf
mehreren Potentialflächen geltend gemacht und gleichzeitig Alternativflächen
vorgeschlagen. Die Hinweise und Vorschläge werden im Zuge der weiteren
Bearbeitung des Konzepts geprüft.
Die Bundesanstalt
für Immobilienaufgaben meldete Bedenken bezüglich Fläche B an. Hier ist mit
einer zukünftigen Erweiterung einer benachbarten Liegenschaft zu rechnen. Der
Einwand wird Zuge der weiteren Bearbeitung des Konzepts geprüft.
Alle weiteren
Hinweise aus dem Beteiligungsverfahren können der Abwägung der Anlage 2
entnommen werden. Zusätzlich werden umfangreiche Stellungnahmen ebenfalls dem
Anhang beigefügt.
Dieser Beschluss hat
keine finanziellen Auswirkungen auf die Kommune, da die Erstellung im Zuge der
BV 117-2022 erfolgte und mittlerweile abgeschlossen ist.
Im Anschluss an den
vorliegenden Beschluss werden die Abwägungen entsprechend der Anlage in das
Konzept eingearbeitet nach Einarbeitung der Ergebnisse wird das Konzept zur
Beschlussfassung dem Stadtrat zur Entscheidung vorgelegt. Vor dem Beschluss des
Stadtrats erfolgt eine noch zu terminierende öffentliche Veranstaltung zur
Vorstellung des Konzepts, voraussichtlich in KW 16 bzw. KW 17.
Anlagen:
- Standortkonzept für Photovoltaik Freiflächenanlagen in Burg, Stand
03.02.2024
- Abwägung Beteiligungsverfahren 024/2024, Stand 27.02.2024
- Übersicht der Stellungnahmen mit behandlungsbedürftigen
Hinweisen 024/2024
- Übersicht über
beteiligte Träger öffentlicher Belange 024/2024
1. Der Stadtrat nimmt den als Anlage 1 beiliegenden Entwurf des „Standortkonzepts für Photovoltaik Freiflächenanlagen in Burg“ (Stand 03.02.2024) zur Kenntnis.
2.
Über die
während der Beteiligungsverfahrens zum Entwurf des „Standortkonzepts für
Photovoltaik Freiflächenanlagen in Burg“ vorgebrachten Stellungnahmen der
Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange wird, wie in der Anlage 2
dargestellt, entschieden. Die Entscheidungen sind mitzuteilen.
3. Das „Standortkonzepts für Photovoltaik Freiflächenanlagen in Burg“ ist dem Ergebnis der Entscheidungen über die Stellungnahmen anzupassen. Die Verwaltung wird beauftragt, die überarbeitete Fassung des „Standortkonzepts für Photovoltaik Freiflächenanlagen in Burg“ dem Stadtrat zum abschließenden Beschluss vorzulegen.
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Finanzielle Auswirkungen ?
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ja |
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nein |
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Gesamtkosten der Maßnahmen
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jährliche Folgekosten/-lasten |
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- EUR |
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Sonstige: - EUR |
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Veranschlagung
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Produktsachkonto |
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Folgejahr: |
EUR |
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Verfahrensweise gegenüber der Kommunalaufsicht
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Genehmigung |
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