1. Derzeitiger Stand des Verfahrens
Mit dem Beschluss über die Einleitung der 20.
Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Burg wird das Planverfahren
eröffnet.
2. Erläuterungen zum Inhalt der Beschlussfassung
Mit Schreiben vom 23.02.2024 hat der Antragsteller (siehe Anlage 1) bei der Stadt Burg die Einleitung der 3. Änderung
des Bebauungsplanes Nr. 32 des „Siedlung Ost-Ihletal“ beantragt. Da die 3.
Änderung des Bebauungsplanes Nr. 32 die Inanspruchnahme von aktuell
dargestellten Grünflächen zum Zwecke der Ausweisung eines Wohngebietes zum
Inhalt hat und diese Grünflächen im Flächennutzungsplan als solche festgesetzt
sind ergibt sich die Notwendigkeit, parallel zur 3. Änderung des
Bebauungsplanes ebenfalls den Flächennutzungsplan an die neue Situation
anzupassen.
Weiterhin wird im räumlichen Umfeld des Bebauungsplanes Nr 32 „Siedlung
Ost-Ihletal“ auch die 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 32 bearbeitet. Hierzu
ist allerdings die Änderung des Flächennutzungsplanes nicht erforderlich.
Insgesamt
sind in die Planung der 20. Änderung des Flächennutzungsplanes 8 Flurstücke der
Gemarkung Burg in der Flur 37 involviert, die Größe des geplanten räumlichen
Geltungsbereiches der 20. Änderung des Flächennutzungsplanes beträgt ca. 2,8
ha.
Der
Änderungsinhalt besteht im Wechsel einer deckungsgleichen Darstellung von
aktuell dargestellten Grünflächen in eine Wohnbaufläche. Diese Änderungsinhalte
sind in der Anlage 2 dargestellt.
In
der Anlage 3 sind der Umfang sowie
der Detaillierungsrad der Ermittlung der Belange für die Abwägung dargestellt.
Anlage 4 beschreibt die Einschätzungen der Verwaltung bzgl. der Klimarelevanz
der Bauleitplanung zum Zeitpunkt des Aufstellungsbeschlusses.
Der
Aufstellungsbeschluss eröffnet formell das Verfahren.
3. Weitere Verfahrensweise
Mit dem Beschluss über
die Einleitung des Aufstellungsverfahrens beginnt die Erarbeitungsphase des Vorentwurfs
der 19 Änderung des Flächennutzungsplans.
Mit dem
Antragsteller soll ein städtebaulicher Vertrag über die Durchführung der 2.
und 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr.
32 „Siedlung Ost-Ihletal“ sowie der Durchführung
der 20. Änderung des Flächennutzungsplanes geschlossen werden, in dem die Verfahrens-
und Zuständigkeitsfragen innerhalb der Aufstellungsverfahrens
geregelt werden sollen. Zugleich übernimmt der Antragsteller die Kosten
für die Verfahrensdurchführung und die Verfahrensbetreuung. Die Arbeiten am Planwerk der 20. Änderung des Flächennutzungsplanes
bearbeitet der Antragsteller selbst bzw. beauftragt Gutachter bzw. Fachplaner
auf eigene Rechnung.
Der geprüfte Vorentwurf
der 20. Änderung des Flächennutzungsplanes wird dem
Umweltausschuss, dem Bau- und Ordnungsausschuss sowie dem Wirtschafts- und Vergabeausschuss
erörtert. Danach werden die betroffenen Behörden und sonstigen Träger
öffentlicher Belange zur Stellungnahme innerhalb angemessener Frist
aufgefordert und die Öffentlichkeit durch Auslegung des Entwurfes
einschließlich der zugehörigen Dokumente beteiligt.
Nach
der Durchführung der Beteiligung der Öffentlichkeit entsprechend § 3 Abs. 1
BauGB für die Dauer von einem Monat und der Beteiligung der
Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB wird
die Verwaltung mit dem Antragsteller die eingegangenen
Stellungnahmen bewerten und Festlegungen zur Ausarbeitung der Planentwürfe
abstimmen.
Anlagen:
Anlage 1: Antrag auf
Einleitung des Verfahrens zur Änderung des Flächennutzungsplanes
Anlage 2: Übersichtsplan zum geplanten Inhalt der Änderung mit
Konkretisierung des geplanten räumlichen Geltungsbereiches
Anlage 3: Festlegung des Umfanges und des Detaillierungsgrades für die
Ermittlung der Belange für die Abwägung (Anwendung des § 2 Abs. 4 Satz 2 BauGB)
Anlage 4: Bewertung der Klimarelevanz der beabsichtigten Planung zum
Zeitpunkt des Aufstellungsbeschlusses
1. Der Stadtrat der Stadt Burg
beschließt auf Antrag (siehe Anlage 1)
die Aufstellung der 20. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Burg im
Bereich der Siedlung Ost - Ihletal.
2. Die Änderungsabsicht besteht in der Darstellung von
„Wohnbaufläche“ gem. § 5 Abs. 2 Nr.1 BauGB i.V.m. § 1 Abs. 1 Nr. 1 BauNVO. Der
aktuelle Inhalt des Flächennutzungsplanes und der geplante räumliche Umfang des
Gebietes der 20. Änderung ist im als Anlage
2 beiliegenden Auszug des Flächennutzungsplanes in der Fassung der
Neubekanntmachung vom Juni 2021 dargestellt.
3. In Anwendung des § 2 Abs. 4
Satz 2 BauGB werden der Umfang und der Detaillierungsgrad der Ermittlung der
Belange für die Abwägung wie in Anlage 3
dargestellt zur Kenntnis genommen.
4. In der Anlage 4 ist die Bewertung der Klimarelevanz der beabsichtigten Planung zum Zeitpunkt des Aufstellungsbeschlusses enthalten.
5. Nachdem der Vorentwurf der
20. Änderung des Flächennutzungsplanes einschl. der zugehörigen Dokumente
erstellt wurden, ist dieser dem Umweltausschuss, dem Bau- und Ordnungsausschuss
und dem Wirtschafts- und Vergabeausschuss des Stadtrates vorzustellen und zu
erörtern.
6.
Die Beteiligung der Öffentlichkeit im Rahmen des frühzeitigen Beteiligungsverfahrens
nach § 3 Abs. 1 BauGB soll nach ortsüblicher Bekanntmachung
(gem. § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB) durch die öffentliche Auslegung des Vorentwurfes
der 20. Änderung des Flächennutzungsplanes für die Dauer von einem Monat erfolgen.
Finanzielle Auswirkungen ?
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ja |
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nein |
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Gesamtkosten der Maßnahmen
(Beschaffungs- Herstellkosten) |
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jährliche Folgekosten/-lasten |
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Folgejahr: |
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Verfahrensweise gegenüber der Kommunalaufsicht
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Genehmigung |
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