Betreff
Bauleitplanung der Stadt Burg / 20. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Burg am Standort "Siedlung Ost - Ihletal" zur ergänzenden Ausweisung von Wohnbauflächen, hier: Einleitung des Änderungsverfahrens gemäß § 2 Abs. 1 BauGB
Vorlage
029/2024
Aktenzeichen
51.10.13.2024.0002 20.
Art
Beschlussvorlage

1. Derzeitiger Stand des Verfahrens

Mit dem Beschluss über die Einleitung der 20. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Burg wird das Planverfahren eröffnet.

2. Erläuterungen zum Inhalt der Beschlussfassung

Mit Schreiben vom 23.02.2024 hat der Antragsteller (siehe Anlage 1) bei der Stadt Burg die Einleitung der 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 32 des „Siedlung Ost-Ihletal“ beantragt. Da die 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 32 die Inanspruchnahme von aktuell dargestellten Grünflächen zum Zwecke der Ausweisung eines Wohngebietes zum Inhalt hat und diese Grünflächen im Flächennutzungsplan als solche festgesetzt sind ergibt sich die Notwendigkeit, parallel zur 3. Änderung des Bebauungsplanes ebenfalls den Flächennutzungsplan an die neue Situation anzupassen.

Weiterhin wird im räumlichen Umfeld des Bebauungsplanes Nr 32 „Siedlung Ost-Ihletal“ auch die 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 32 bearbeitet. Hierzu ist allerdings die Änderung des Flächennutzungsplanes nicht erforderlich.

Insgesamt sind in die Planung der 20. Änderung des Flächennutzungsplanes 8 Flurstücke der Gemarkung Burg in der Flur 37 involviert, die Größe des geplanten räumlichen Geltungsbereiches der 20. Änderung des Flächennutzungsplanes beträgt ca. 2,8 ha.

Der Änderungsinhalt besteht im Wechsel einer deckungsgleichen Darstellung von aktuell dargestellten Grünflächen in eine Wohnbaufläche. Diese Änderungsinhalte sind in der Anlage 2 dargestellt.

In der Anlage 3 sind der Umfang sowie der Detaillierungsrad der Ermittlung der Belange für die Abwägung dargestellt.

Anlage 4 beschreibt die Einschätzungen der Verwaltung bzgl. der Klimarelevanz der Bauleitplanung zum Zeitpunkt des Aufstellungsbeschlusses.

Der Aufstellungsbeschluss eröffnet formell das Verfahren.

3. Weitere Verfahrensweise

Mit dem Beschluss über die Einleitung des Aufstellungsverfahrens beginnt die Erarbeitungsphase des Vorentwurfs der 19 Änderung des Flächennutzungsplans.

Mit dem Antragsteller soll ein städtebaulicher Vertrag über die Durchführung der 2. und 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 32 „Siedlung Ost-Ihletal“ sowie der Durchführung der 20. Änderung des Flächennutzungsplanes geschlossen werden, in dem die Verfahrens- und Zuständigkeitsfragen innerhalb der Aufstellungsverfahrens geregelt werden sollen. Zugleich übernimmt der Antragsteller die Kosten für die Verfahrensdurchführung und die Verfahrensbetreuung. Die Arbeiten am Planwerk der 20. Änderung des Flächennutzungsplanes bearbeitet der Antragsteller selbst bzw. beauftragt Gutachter bzw. Fachplaner auf eigene Rechnung.

Der geprüfte Vorentwurf der 20. Änderung des Flächennutzungsplanes wird dem Umweltausschuss, dem Bau- und Ordnungsausschuss sowie dem Wirtschafts- und Vergabeausschuss erörtert. Danach werden die betroffenen Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange zur Stellungnahme innerhalb angemessener Frist aufgefordert und die Öffentlichkeit durch Auslegung des Entwurfes einschließlich der zugehörigen Dokumente beteiligt.

Nach der Durchführung der Beteiligung der Öffentlichkeit entsprechend § 3 Abs. 1 BauGB für die Dauer von einem Monat und der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB wird die Verwaltung mit dem Antragsteller die eingegangenen Stellungnahmen bewerten und Festlegungen zur Ausarbeitung der Planentwürfe abstimmen.


Anlagen:

 

Anlage 1:          Antrag auf Einleitung des Verfahrens zur Änderung des Flächennutzungsplanes

Anlage 2:          Übersichtsplan zum geplanten Inhalt der Änderung mit Konkretisierung des geplanten räumlichen Geltungsbereiches

Anlage 3:          Festlegung des Umfanges und des Detaillierungsgrades für die Ermittlung der Belange für die Abwägung (Anwendung des § 2 Abs. 4 Satz 2 BauGB)

Anlage 4:          Bewertung der Klimarelevanz der beabsichtigten Planung zum Zeitpunkt des Aufstellungsbeschlusses


1.       Der Stadtrat der Stadt Burg beschließt auf Antrag (siehe Anlage 1) die Aufstellung der 20. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Burg im Bereich der Siedlung Ost - Ihletal.

2.     Die Änderungsabsicht besteht in der Darstellung von „Wohnbaufläche“ gem. § 5 Abs. 2 Nr.1 BauGB i.V.m. § 1 Abs. 1 Nr. 1 BauNVO. Der aktuelle Inhalt des Flächennutzungsplanes und der geplante räumliche Umfang des Gebietes der 20. Änderung ist im als Anlage 2 beiliegenden Auszug des Flächennutzungsplanes in der Fassung der Neubekanntmachung vom Juni 2021 dargestellt.

3.       In Anwendung des § 2 Abs. 4 Satz 2 BauGB werden der Umfang und der Detaillierungsgrad der Ermittlung der Belange für die Abwägung wie in Anlage 3 dargestellt zur Kenntnis genommen.

4.       In der Anlage 4 ist die Bewertung der Klimarelevanz der beabsichtigten Planung zum Zeitpunkt des Aufstellungsbeschlusses enthalten.

5.       Nachdem der Vorentwurf der 20. Änderung des Flächennutzungsplanes einschl. der zugehörigen Dokumente erstellt wurden, ist dieser dem Umweltausschuss, dem Bau- und Ordnungsausschuss und dem Wirtschafts- und Vergabeausschuss des Stadtrates vorzustellen und zu erörtern.

6.        Die Beteiligung der Öffentlichkeit im Rahmen des frühzeitigen Beteiligungsverfahrens nach § 3 Abs. 1 BauGB soll nach ortsüblicher Bekanntmachung (gem. § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB) durch die öffentliche Auslegung des Vorentwurfes der 20. Änderung des Flächennutzungsplanes für die Dauer von einem Monat erfolgen.


Finanzielle Auswirkungen ?

ja

x

nein

1

Gesamtkosten der Maßnahmen (Beschaffungs- Herstellkosten)

2

davon Zuschüsse:

3

jährliche Folgekosten/-lasten

                                          EUR

Land:                                    EUR

                                           EUR

                                               

Sonstige:                              EUR

Veranschlagung im

Teilhaushalt Nr.

HH-Jahr:

                     EUR

Produktsachkonto

Folgejahr:

                     EUR

                                             

 

Verfahrensweise gegenüber der Kommunalaufsicht

  Genehmigung

  Anzeige

  nicht erforderlich