hier: Feststellungsbeschluss
Der Stadtrat der Stadt Burg hat in seiner öffentlichen Sitzung am
08.12.2022 die Einleitung der 17. Änderung des Flächennutzungsplanes der
Stadt Burg mit den Ortschaften Detershagen, Ihleburg, Niegripp, Parchau, und
Schartau beschlossen.
Für das Vorhaben, Installation
einer Freiflächenphotovoltaikanlage als eigenständige Nutzung, ist die
Erteilung einer Baugenehmigung erforderlich. Mit dieser eigenständigen Nutzung
als solches entfällt die gelegentlich vorhandene Privilegierung im Außenbereich
nach § 35 BauGB für einen standortgebundenen Gewerbebetrieb des Bodenabbaus
bzw. der Abfallwirtschaft. Somit bedarf das Vorhaben der planungsrechtlichen
Steuerung durch die kommunale Bauleitplanung. Auf der Stufe der vorbereitenden
Bauleitplanung muss der Flächennutzungsplan durch die zu erarbeitende 17.
Änderung an diese Planungsziele angepasst werden, die eigentliche
Baurechtsicherung erfolgt durch die Aufstellung eines Bebauungsplanes.
Innerhalb des räumlichen Bereichs des Gewerbestandort „Am Reesener Triftweg“ wurde zuletzt auf der Ebene der Flächennutzungsplanung die 13. Änderung des Flächennutzungsplanes durchgeführt. Die aktuellen Darstellungen, welche jetzt mit der 17. Änderung verändert werden sollen, belaufen sich auf:
· Darstellungen von Flächen für Abgrabungen (Sandtagebau Reesen) und
· Darstellungen für Aufschüttungen und Ablagerungen (Bereich zukünftige Deponie DK 1).
Die Planungsaufgabe besteht in
einer formulierungsgestützten Darstellung der zeitlichen Abfolge der sich
räumlich überlagernden Nutzungen unter Berücksichtigung der
Darstellungsmöglichkeiten im Flächennutzungsplan nach den Inhalten des § 5
BauGB.
Zum Zwecke der Beteiligung der
Öffentlichkeit i.S. des § 3 Abs. 1 BauGB an der Planaufstellung hat der
Vorentwurf des Planes sowie die dazugehörige Begründung einschließlich
Umweltbericht in der Zeit vom 01.02.2023 bis zum 15.02.2023 zu jedermanns
Einsicht öffentlich ausgelegen, die Möglichkeit der Erörterung wurde gegeben.
Die frühzeitige öffentliche Auslegung wurde im Amtsblatt der Stadt Burg mit den
Ortschaften Detershagen, Ihleburg, Niegripp, Parchau, Reesen und Schartau vom
23.01.2023 ortsüblich bekanntgemacht.
Der Öffentlichkeit wurde gemäß § 3 Abs. 2 BauGB in Form einer
Öffentlichkeitsbeteiligung für die Dauer eines Monats die Möglichkeit zur
Abgabe einer Stellungnahme gegeben. Dazu lagen der Planentwurf, die
dazugehörige Begründung (Stand: August 2023) einschließlich Umweltbericht sowie
umweltrelevante Stellungnahmen von Behörden und sonstigen Träger öffentlicher
Belange in der Zeit vom 04.12.2023 bis zum 05.01.2024 zur Einsichtnahme
öffentlich in der Stadtverwaltung Burg aus.
Auf die Öffentlichkeitsbeteiligung wurde ortsüblich mit Bekanntmachung im
„Amtsblatt der Stadt Burg mit den Ortschaften Detershagen, Ihleburg, Niegripp,
Parchau, Reesen und Schartau“ 27. Jahrgang, Nr. 38 vom 27.11.2023 hingewiesen.
Die im Rahmen dieses Planverfahrens gem. § 4 (2) BauGB zu beteiligenden der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange sind mit Schreiben der Stadt Burg vom 30.11.2023 angeschrieben und zur Abgabe einer Stellungnahme bis zum 15.01.2024 aufgefordert worden.
Die im Rahmen der Beteiligungsverfahren eingegangenen Stellungnahmen
sind seitens der Verwaltung geprüft worden.
Aus der Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB ist keine
Stellungnahme eingegangen.
Die Hinweise aus den Beteiligungsverfahren der Behörden und sonstigen
Träger öffentlicher Belange der umliegenden Gemeinden sowie die Abstimmung der
Bauleitplanung mit den Zielen der Raumordnung und Landesplanung sind, soweit es
erforderlich war, geprüft, bewertet und ggf. in klarstellender Art und Weise
zur Einarbeitung in den Plan, die Begründung bzw. den Umweltbericht
vorgeschlagen worden. Die durch den Stadtrat zu treffenden Entscheidungen sind
unter der Beachtung des Abwägungsgrundsatzes, die gewerteten und geprüften
Stellungnahmen untereinander und gegeneinander gerecht abzuwägen, getroffen
worden.
Der Stadtrat hat in seiner Sitzung am 12.06.2024 die Vorschläge der
Verwaltung zum Umgang mit den relevanten Stellungnahmen beraten, geprüft und
entsprechend entschieden. Die Ergebnisse der Abwägung sind mitzuteilen. Gemäß
Beschluss des Stadtrates sind die Ergebnisse der Entscheidungen zu den
geprüften und bewerteten Stellungnahmen bei Notwendigkeit in die Planunterlagen
eingearbeitet.
2. Erläuterungen zum Inhalt
der Beschlussfassung
Der Feststellungsbeschluss nach § 6 (5) BauGB schließt das
Aufstellungsverfahren der 17. Änderung des Flächennutzungsplanes formal ab.
3. Weitere Verfahrensweise
Im Anschluss an
den seitens des Stadtrates gefassten Feststellungsbeschluss der 17. Änderung
wird die Verwaltung den Antrag auf Genehmigung gemäß § 6 Abs. 1 BauGB
vorbereiten und beim Landkreis Jerichower Land einreichen. Die Erteilung der Genehmigung ist
ortsüblich bekannt zu machen, die 17. Änderung des Flächennutzungsplans wird
mit dem Tag der Bekanntmachung wirksam.
Anlagen:
Anlage 1.1 Planzeichnung der 17. Änderung des
Flächennutzungsplanes
(Stand:
Februar 2024)
Anklage 1.2 Begründung der 17. Änderung des
Flächennutzungsplanes einschl. des zugehörigen
Umweltberichts (Stand: Februar 2024)
2.
Die Verwaltung wird beauftragt, gemäß § 6 Abs. 1
BauGB für die 17. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Burg die
Genehmigung zu beantragen. Die Erteilung der Genehmigung ist ortsüblich bekannt
zu machen.
3.
Die 17. Änderung des Flächennutzungsplanes der
Stadt Burg wird mit der ortsüblichen Bekanntmachung der erteilten Genehmigung
gemäß § 6 Abs. 5 Satz 2 BauGB wirksam.
Finanzielle Auswirkungen ?
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ja |
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Gesamtkosten der Maßnahmen
(Beschaffungs- Herstellkosten) |
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jährliche Folgekosten/-lasten |
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Folgejahr: |
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Verfahrensweise gegenüber der Kommunalaufsicht
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Genehmigung |
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