Aufgrund des Wegfalls einer Jugendeinrichtung Jugendclub Siedlung Ost „Kinderjarten“ und des desolaten baulichen Zustandes des Objektes Jugendclub/Bolzplatz am Sportplatz Fläming (Bismarckturm) Neuenzinnen 7 in 39288 Burg war eine neue soziale Infrastruktur für die offene Kinder- und Jugendarbeit unumgänglich anzustreben. Als Ersatz für die entfallenden Standorte konnte das Objekt „Freibank – ehemaliger Schlachthof“ in der Blumenthaler Straße 35d in 39288 Burg gewonnen werden. Diese entspricht aufgrund seiner Lage in der Nähe der Innenstadt dem festgestellten Bedarf. Die Jugendhilfeplanung unterstützt diese Planungen mit der Feststellung, der mit Abstand höchsten Belastung im Landkreis durch die prägend hohe Arbeitslosigkeit und Kriminalität im Sozialraum Burg. Die Förderung bestehender Einrichtungen sollte unter Beachtung der zukünftigen Qualitätsstandards auf mindestens gleichem Niveau beibehalten werden. Dem Aufruf durch Veröffentlichung des Interessenbekundungsverfahrens folgten 2 mögliche Betreiber und reichten die erforderlichen Unterlagen fristgerecht ein.
Mit
Beschluss 205/2021 vom 08.12.2021 bestätigte der Stadtrat die Unterzeichnung
der Nutzungsvereinbarung sowie der Zuwendungsvereinbarung durch den
Bürgermeister mit der Jugendwerk Rolandmühle gGmbH. Einer beabsichtigten
nachträglichen Änderung des Zuschusses konnte der Stadtrat mit Vorlagennummer
025/2023 nicht zustimmen, so dass die Jugendwerk Rolandmühle gGmbH im Ergebnis
von ihrem Angebot zur Betreibung der Jugendeinrichtung abstand nahm.
Die
Verwaltung wurde entsprechend beauftragt mit dem weiteren Bewerber aus dem
Interessenbekundungsverfahren, dem Landesjugendwerk der AWO Sachsen-Anhalt
e.V., die Verhandlungen aufzunehmen.
Das
Ergebnis der Vertragsverhandlungen ist dieser Vorlage in Form der
Nutzungsvereinbarung sowie der Zuwendungsvereinbarung als Anlage beigefügt. Die
Nutzungsvereinbarung regelt Nutzungsgegenstand, Verwendungszweck,
Nutzungsdauer, Nutzungsentgelt, etc. zum Objekt. Die Zuwendungsvereinbarung
regelt die inhaltlichen Leistungen zur Betreibung einer Jugendeinrichtung,
Zuwendungsdauer, Zuwendungshöhe, etc.
Aufgrund
der zeitlichen Verzögerung der Inbetriebnahme der Einrichtung sowie des
Betreiberwechselns haben sich folgende Änderungen in den Vertragsentwürfen ergeben:
Nutzungsvereinbarung
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§
1 Nr. 1 Ergänzung Außengelände und Nr. 3 Schlüssel/Transponder auch für EMA
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§
5 Nr. 2 Erhöhung der Betriebskostenvorauszahlung von 2,00 Euro auf 3,50 Euro je
qm – monatl. Von 510,00 Euro auf 892,50 Euro
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§
8 Nr. 3 Einweisung durch den Brandschutzbeauftragten
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§
9 Nr. 1 Übergabe der Pläne nach § 8, Nr. 3 Übergabe Sicherheitsdatenblätter und
Reinigungsempfehlung, sowie Nr. 5 Ergänzung Kontaktdaten
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Erklärung
der Anlagen 1 bis 5 (Baugenehmigung, Grundrisse, Außenplan, Betriebskostenverordnung,
Übergabeprotokoll) zum Bestandteil der Nutzungsvereinbarung
Zuwendungsvereinbarung
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§
1 Nr. 3 Grundlage Konzepte des Landesjugendwerk der AWO Sachsen-Anhalt e.V.
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§
2 Nr. 1 Beginn und Ende der Zuwendungsvereinbarung
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§
3 Nr. 2 Ergänzung anteilige Zuwendung bei unterjähriger Nutzungsaufnahme und
-beendigung,
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§
3 Nr. 3 Aktualisierung der Zuschusshöhe
-
§
3 Nr. 4 Aktualisierung der Kosten und Leistungen
Für
die Betreibung der Jugendeinrichtung Blumenthaler Straße 35 D durch das
Landesjugendwerk der AWO Sachsen-Anhalt e.V. besteht ein Zuschussbedarf von
jährlich 63.889,67 EUR. Die Betreibung des Objektes als Jugendeinrichtung soll
zum 01.07.2024 beginnen. Dadurch verringert sich der Zuschussbedarf für 2024 um
50% auf ca. 32.000,00 Euro.
Der
Beschluss steht unter Haushaltsvorbehalt.
Änderung des Zuschussbetrages aufgrund Anpassung der
Betriebskostenvorauszahlung. Mündl. zu Protokoll in den vorberatenden
Ausschüssen sowie im Stadtrat angesagt.
Anlagen:
Der Stadtrat bestätigt die Unterzeichnung der Nutzungsvereinbarung sowie der Zuwendungsvereinbarung durch den Bürgermeister mit dem Landesjugendwerk der AWO Sachsen-Anhalt e.V. zur Betreibung der Jugendeinrichtung in der Blumenthaler Straße 35D
Finanzielle Auswirkungen ?
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X |
ja |
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nein |
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1 |
Gesamtkosten der Maßnahmen
(Beschaffungs- Herstellkosten) |
2 |
davon Zuschüsse: |
3 |
jährliche Folgekosten/-lasten |
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100.881.84 EUR |
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Land: EUR |
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68.479,67 EUR |
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Sonstige: EUR |
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Veranschlagung
im Teilhaushalt
Nr. |
HH-Jahr: |
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Produktsachkonto |
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Folgejahr: |
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366110000.531800 |
Verfahrensweise gegenüber der Kommunalaufsicht
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Genehmigung |
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