Aufgrund des Wegfalls einer Jugendeinrichtung Jugendclub Siedlung Ost „Kinderjarten“ und des desolaten baulichen Zustandes des Objektes Jugendclub/Bolzplatz am Sportplatz Fläming (Bismarckturm) Neuenzinnen 7 in 39288 Burg war eine neue soziale Infrastruktur für die offene Kinder- und Jugendarbeit unumgänglich anzustreben. Als Ersatz für die entfallenden Standorte konnte das Objekt „Freibank – ehemaliger Schlachthof“ in der Blumenthaler Straße 35d in 39288 Burg gewonnen werden. Diese entspricht aufgrund seiner Lage in der Nähe der Innenstadt dem festgestellten Bedarf. Die Jugendhilfeplanung unterstützt diese Planungen mit der Feststellung, der mit Abstand höchsten Belastung im Landkreis durch die prägend hohe Arbeitslosigkeit und Kriminalität im Sozialraum Burg. Die Förderung bestehender Einrichtungen sollte unter Beachtung der zukünftigen Qualitätsstandards auf mindestens gleichem Niveau beibehalten werden. Dem Aufruf durch Veröffentlichung des Interessenbekundungsverfahrens folgten 2 mögliche Betreiber und reichten die erforderlichen Unterlagen fristgerecht ein.

Mit Beschluss 205/2021 vom 08.12.2021 bestätigte der Stadtrat die Unterzeichnung der Nutzungsvereinbarung sowie der Zuwendungsvereinbarung durch den Bürgermeister mit der Jugendwerk Rolandmühle gGmbH. Einer beabsichtigten nachträglichen Änderung des Zuschusses konnte der Stadtrat mit Vorlagennummer 025/2023 nicht zustimmen, so dass die Jugendwerk Rolandmühle gGmbH im Ergebnis von ihrem Angebot zur Betreibung der Jugendeinrichtung abstand nahm.

Die Verwaltung wurde entsprechend beauftragt mit dem weiteren Bewerber aus dem Interessenbekundungsverfahren, dem Landesjugendwerk der AWO Sachsen-Anhalt e.V., die Verhandlungen aufzunehmen.

Das Ergebnis der Vertragsverhandlungen ist dieser Vorlage in Form der Nutzungsvereinbarung sowie der Zuwendungsvereinbarung als Anlage beigefügt. Die Nutzungsvereinbarung regelt Nutzungsgegenstand, Verwendungszweck, Nutzungsdauer, Nutzungsentgelt, etc. zum Objekt. Die Zuwendungsvereinbarung regelt die inhaltlichen Leistungen zur Betreibung einer Jugendeinrichtung, Zuwendungsdauer, Zuwendungshöhe, etc.

Aufgrund der zeitlichen Verzögerung der Inbetriebnahme der Einrichtung sowie des Betreiberwechselns haben sich folgende Änderungen in den Vertragsentwürfen ergeben:

Nutzungsvereinbarung

-       § 1 Nr. 1 Ergänzung Außengelände und Nr. 3 Schlüssel/Transponder auch für EMA

-       § 5 Nr. 2 Erhöhung der Betriebskostenvorauszahlung von 2,00 Euro auf 3,50 Euro je qm – monatl. Von 510,00 Euro auf 892,50 Euro

-       § 8 Nr. 3 Einweisung durch den Brandschutzbeauftragten

-       § 9 Nr. 1 Übergabe der Pläne nach § 8, Nr. 3 Übergabe Sicherheitsdatenblätter und Reinigungsempfehlung, sowie Nr. 5 Ergänzung Kontaktdaten

-       Erklärung der Anlagen 1 bis 5 (Baugenehmigung, Grundrisse, Außenplan, Betriebskostenverordnung, Übergabeprotokoll) zum Bestandteil der Nutzungsvereinbarung

Zuwendungsvereinbarung

-       § 1 Nr. 3 Grundlage Konzepte des Landesjugendwerk der AWO Sachsen-Anhalt e.V.

-       § 2 Nr. 1 Beginn und Ende der Zuwendungsvereinbarung

-       § 3 Nr. 2 Ergänzung anteilige Zuwendung bei unterjähriger Nutzungsaufnahme und -beendigung,

-       § 3 Nr. 3 Aktualisierung der Zuschusshöhe

-       § 3 Nr. 4 Aktualisierung der Kosten und Leistungen

Für die Betreibung der Jugendeinrichtung Blumenthaler Straße 35 D durch das Landesjugendwerk der AWO Sachsen-Anhalt e.V. besteht ein Zuschussbedarf von jährlich 63.889,67 EUR. Die Betreibung des Objektes als Jugendeinrichtung soll zum 01.07.2024 beginnen. Dadurch verringert sich der Zuschussbedarf für 2024 um 50% auf ca. 32.000,00 Euro.

Der Beschluss steht unter Haushaltsvorbehalt.

Änderung des Zuschussbetrages aufgrund Anpassung der Betriebskostenvorauszahlung. Mündl. zu Protokoll in den vorberatenden Ausschüssen sowie im Stadtrat angesagt.


Anlagen:


Der Stadtrat bestätigt die Unterzeichnung der Nutzungsvereinbarung sowie der Zuwendungsvereinbarung durch den Bürgermeister mit dem Landesjugendwerk der AWO Sachsen-Anhalt e.V. zur Betreibung der Jugendeinrichtung in der Blumenthaler Straße 35D


Finanzielle Auswirkungen ?

X

ja

nein

1

Gesamtkosten der Maßnahmen (Beschaffungs- Herstellkosten)

2

davon Zuschüsse:

3

jährliche Folgekosten/-lasten

                          96.291,84 EUR

                      100.881.84 EUR

Land:                                    EUR

                           63.889,67 EUR

                         68.479,67 EUR

                                               

Sonstige:                              EUR

Veranschlagung im

Teilhaushalt Nr.

HH-Jahr:

32.000,00 34.300,00  EUR

Produktsachkonto

Folgejahr:

           64.000,00 68.500,00 EUR

366110000.531800                 

Verfahrensweise gegenüber der Kommunalaufsicht

  Genehmigung

  Anzeige

  nicht erforderlich