Sachverhalt:
Die Prüfung des Jahresabschlusses
2016 erfolgte nach den Vorgaben des Runderlasses des Ministeriums für Inneres
und Sport vom 22.04.2022 in Ergänzung zum Runderlass vom 15.10.2020 in
verkürzter Darstellung.
Der Stadtrat hat mit den Beschlüssen 031/2021 und 079/2022 den Erleichterungserlassen zugestimmt, die Jahresabschlüsse ab 2014 in verkürzter/vereinfachter Form aufzustellen. Im Rahmen dieser Erlassermächtigung hat die Stadt Burg den Jahresabschluss 2016 aufgestellt. Mit Schreiben vom 12. Februar 2024 hat die Stadt Burg die Prüfbereitschaft beim zuständigen Rechnungsprüfungsamt angemeldet. Die Prüfung erfolgte nach den Vorgaben der Erlasse im Zeitraum 06.03.2024 bis 14.03.2024 durch das Rechnungsprüfungsamt. Dieser verkürzt aufgestellte JA 2016, der unter Anwendung der rechtmäßigen Erleichterungen aufgestellt wurde, gilt nicht als vollständiger Jahresabschluss im Sinne des § 118 KVG LSA und ist daher nicht vollumfänglich von der Prüfungsbehörde anzuerkennen.
Daher wurde kein Bestätigungsvermerk durch das RPA erteilt.
Derzeit ist der Jahresabschluss 2017 in Bearbeitung und bis zum 30.06.2024 ist das Ziel das Jahr 2017 in verkürzter Form zur Prüfung anzumelden, welches dem Zeitplan nach dem Beschluss 016/2024 entspricht.
Die Verwaltung informiert über die Prüfung des Jahresabschlusses 2016
Finanzierung:
Durch die Ausführung des
vorgeschlagenen Beschlusses entstehen folgende Auswirkungen auf den Haushalt:
keine
