Der Stadtrat hat mit der Beschlussvorlage 117-2022 am 15.09.2022 die
Stadtverwaltung mit der Erstellung eines Standortkonzeptes für
Photovoltaik-Freiflächenanlagen in Burg beauftragt und gleichzeitig wesentliche
Kriterien für die Erstellung beschlossen. Nach der externen Ausschreibung der
Leistung im Januar 2023 erteilte die Stadt dem Unternehmen seecon Ingenieure
GmbH den Auftrag für die Erstellung des Konzepts.
Eine Entwurfsfassung des Konzepts wurde im Februar 2024 erstellt und dem
Stadtrat zur Kenntnisnahme und Entscheidung über die vorgebrachten
Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange mit der Beschlussvorlage
024/2024 vorgelegt.
Änderungen an der Entwurfsfassung wurden entsprechend dem
Stadtratsbeschluss umgesetzt und eine finale Version des Konzepts erstellt (Anlage 1).
Wesentliche Änderungen zur Entwurfsfassung aus der BV 024/2024 sind:
·
der
Entfall der Fläche Q aufgrund denkmalfachlicher Hinweise (der Buchstabe Q wird
nicht neu vergeben),
·
ein
neuer Zuschnitt der Fläche S,
·
der
Entfall der Flächenpriorisierung
·
und die
Aufnahme wesentlicher Hinweise zu einzelnen Potentialflächen in die
Steckbriefe.
Hintergrund der Konzepterstellung ist der steigende Druck auf die
Gemeinden, den Ausbau der erneuerbaren Energien zu unterstützen und zu beschleunigen.
Gleichzeitig will die Stadt Burg die Energiewende auf dem Gemeindegebiet aktiv
gestalten. Die Anfragen von Flächenbesitzern und Investoren nach geeigneten
Flächen in Burg steigen stetig an. Die lokale Industrie sucht ebenfalls nach
Flächen, um verbindliche Energieziele erreichen und langfristig planen zu
können. Um nicht jede Fläche einer Einzelfallentscheidung unterziehen zu
müssen, und den Ausbau strategisch zu planen, weißt das Konzept sowohl
geeignete Flächen als auch Ausschlussflächen aus.
Hierdurch soll insbesondere Nutzungskonkurrenzen vorgebeugt werden. Die
unterschiedlichen Anforderungen an den Raum sollen geeignet aufeinander
abgestimmt werden, um somit die um die Fläche konkurrierenden Belange, wie
Wohnen und Siedlungsraum, Energieversorgung, Natur- und Artenschutz, Kultur-
und Landschaftspflege miteinander in Einklang zu bringen. Eine Steuerung auf
kommunaler Ebene ist unentbehrlich. Das Konzept soll einen entscheidenden
Beitrag zur Vermeidung von Raumnutzungskonflikten leisten und der Akzeptanzsteigerung
in der Bevölkerung dienen.
Methodik und Ergebnisse:
Die Bewertung der Flächen erfolgte anhand einer Vielzahl von Positiv-,
Negativ- und Ausschlusskriterien. Festgelegt wurden die Kriterien durch den
Stadtratsbeschluss 117-2022 sowie durch die Verwaltung der Stadt Burg in
Absprache mit seecon Ingenieure GmbH. Die Kriterien können im Einzelnen dem
Konzept entnommen werden (siehe Anlage 1).
Zunächst ergaben sich durch Anwendung der Kriterien umfangreiche
Ausschlussgebiete:
Anschließend wurden konkrete Flächenvorschläge in den besonders
geeigneten Gebieten erarbeitet, geprüft und bei vorhandener Eignung in eine
Positiv-Liste von Potentialflächen übernommen. Diese Positivliste wird im
Konzept im Einzelnen per Steckbrief vorgestellt. Insgesamt wurden Anhand der
Kriterien 19 Potentialflächen identifiziert und als geeignet bewertet (Flächen
A bis T). Diese Potentialflächen
sind weder abschließend, noch ist der Bau einer PV-Anlage auf diesen Flächen
zwingend umzusetzen. Die Potentialflächen dienen der Vereinfachung und
Beschleunigung des Genehmigungsprozesses und als Orientierung für besonders
geeignete Flächen für Investoren und Flächeneigentümer.
Die Gesamtfläche der Potentialflächen im Gemeindegebiet beträgt ca.
227,24 ha, die mögliche installierte Leistung ca. 204,18 MWP und der jährliche
Ertrag ca. 214,4 GWh bei vollständiger Ausschöpfung. Bei einem erwarteten
jährlichen Stromverbrauch von 495 GWh im Jahr 2035 entspricht dies ca. 43% der
benötigten Menge. Dies bedeutet, dass die Gemeinde im Jahr 2035 knapp die
Hälfte des eigenen Stromverbrauchs durch eigene Erzeugung im Gemeindegebiet
decken könnte. Die einzelnen Flächen sowie die genannten Zahlen und
Berechnungsgrundlagen können dem Entwurf des Standortkonzepts entnommen werden.
Das Konzept trägt somit dazu bei, die Energieautarkie im Gemeindegebiet zu
fördern und die Wertschöpfung im Zusammenhang mit der Stromerzeugung lokal zu
halten. Weiterhin wird die Gemeinde selbst mit 0,2 ct je erzeugter
Kilowattstunde Strom vergütet, womit die Gemeinde zusätzlich zur Gewerbesteuer
finanziell profitiert.
Beteiligungsverfahren
Nach Abschluss des Beteiligungsverfahrens am 24.02.2024 eingegangene
Stellungnahmen konnten in der Beschlussvorlage 024/2024 nicht berücksichtigt
werden. Eine Abwägung der verspätet eingegangenen Stellungnahmen ist in Anlage 2 zu finden. Ein erneuter, wesentlicher Änderungsbedarf des Konzepts kann
aus den Stellungsnahmen nicht abgeleitet werden. In der Anlage 2 werden nur die
verspäteten Stellungnahmen behandelt. Der Umgang mit fristgemäß eingegangenen
Stellungnahmen wurde bereits mit der Beschlussvorlage 024/2024 beschlossen.
Die Stellungnahme des Landkreises Jerichower Land beinhaltet mehrere
behandlungsbedürftige Hinweise. Die Hinweise des unteren Denkmalschutzbehörde
entsprechen denen des Landesamts für Denkmalpflege und wurden bereits in der BV
024/2024 behandelt. Behandlungsbedürftig sind weiterhin die Hinweise der
unteren Naturschutzbehörde:
·
Es
werden landwirtschaftlich genutzte Moorböden als Potentialflächen ausgewiesen.
·
Es sind
Kompensationsflächen des Windparks Grabow-Reesen als Potentialflächen
ausgewiesen
·
Weitere
Hinweise bezüglich einzelner Wald- und Schilfflächen sowie zur Priorisierung
Die untere Bodenschutzbehörde des Landkreises Jerichower Land weist auf
die alleinige Nutzung der Ackerzahl als Kriterium der Bodenfunktion hin. Die
vollständige Nutzung des Bodenbewertungsverfahrens ergibt ein Konfliktpotential
bei Fläche I bezüglich der Wassernutzung. Ein Lösungsvorschlag hierfür ist aus
Sicht der unteren Naturschutzbehörde ein erhöhter Reihenabstand der
Modulreihen.
Alle weiteren nachträglich eingegangenen Hinweise aus dem
Beteiligungsverfahren können der Abwägung der Anlage 2 entnommen werden.
Dieser Beschluss hat keine finanziellen Auswirkungen auf die Kommune, da
die Erstellung im Zuge der BV 117-2022 erfolgte und mittlerweile abgeschlossen
ist.
Anlagen:
1. Standortkonzept PV-Freiflächenanlagen, Stand 08.04.2024
- Abwägung Beteiligungsverfahren 063/2024, Stand 23.04.2024
- Karte Potentialflächen
1. Der Stadtrat beschließt den Umgang mit den nach Fristablauf des Beteiligungsverfahrens eingegangenen Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wie in Anlage 2 beschrieben
2. Der Stadtrat beschließt das als Anlage 1 beiliegende „Standortkonzept für Photovoltaik Freiflächenanlagen in Burg“ und beauftragt die Stadtverwaltung mit der Veröffentlichung des Konzepts.
Finanzielle Auswirkungen ?
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ja |
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x |
nein |
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Gesamtkosten der Maßnahmen
(Beschaffungs- Herstellkosten) |
2 |
davon Zuschüsse: |
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jährliche Folgekosten/-lasten |
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Land: EUR |
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EUR |
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Sonstige: EUR |
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Veranschlagung
im Teilhaushalt
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HH-Jahr: |
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Produktsachkonto |
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Folgejahr: |
EUR |
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Verfahrensweise gegenüber der Kommunalaufsicht
Genehmigung |
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