Betreff
Standortkonzept für Photovoltaik Freiflächenanlagen in Burg / 2. Abwägung und Beschluss
Vorlage
063/2024
Art
Beschlussvorlage

Der Stadtrat hat mit der Beschlussvorlage 117-2022 am 15.09.2022 die Stadtverwaltung mit der Erstellung eines Standortkonzeptes für Photovoltaik-Freiflächenanlagen in Burg beauftragt und gleichzeitig wesentliche Kriterien für die Erstellung beschlossen. Nach der externen Ausschreibung der Leistung im Januar 2023 erteilte die Stadt dem Unternehmen seecon Ingenieure GmbH den Auftrag für die Erstellung des Konzepts.

Eine Entwurfsfassung des Konzepts wurde im Februar 2024 erstellt und dem Stadtrat zur Kenntnisnahme und Entscheidung über die vorgebrachten Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange mit der Beschlussvorlage 024/2024 vorgelegt.

Änderungen an der Entwurfsfassung wurden entsprechend dem Stadtratsbeschluss umgesetzt und eine finale Version des Konzepts erstellt (Anlage 1).

Wesentliche Änderungen zur Entwurfsfassung aus der BV 024/2024 sind:

·         der Entfall der Fläche Q aufgrund denkmalfachlicher Hinweise (der Buchstabe Q wird nicht neu vergeben),

·         ein neuer Zuschnitt der Fläche S,

·         der Entfall der Flächenpriorisierung

·         und die Aufnahme wesentlicher Hinweise zu einzelnen Potentialflächen in die Steckbriefe.

Hintergrund der Konzepterstellung ist der steigende Druck auf die Gemeinden, den Ausbau der erneuerbaren Energien zu unterstützen und zu beschleunigen. Gleichzeitig will die Stadt Burg die Energiewende auf dem Gemeindegebiet aktiv gestalten. Die Anfragen von Flächenbesitzern und Investoren nach geeigneten Flächen in Burg steigen stetig an. Die lokale Industrie sucht ebenfalls nach Flächen, um verbindliche Energieziele erreichen und langfristig planen zu können. Um nicht jede Fläche einer Einzelfallentscheidung unterziehen zu müssen, und den Ausbau strategisch zu planen, weißt das Konzept sowohl geeignete Flächen als auch Ausschlussflächen aus.

Hierdurch soll insbesondere Nutzungskonkurrenzen vorgebeugt werden. Die unterschiedlichen Anforderungen an den Raum sollen geeignet aufeinander abgestimmt werden, um somit die um die Fläche konkurrierenden Belange, wie Wohnen und Siedlungsraum, Energieversorgung, Natur- und Artenschutz, Kultur- und Landschaftspflege miteinander in Einklang zu bringen. Eine Steuerung auf kommunaler Ebene ist unentbehrlich. Das Konzept soll einen entscheidenden Beitrag zur Vermeidung von Raumnutzungskonflikten leisten und der Akzeptanzsteigerung in der Bevölkerung dienen.

Methodik und Ergebnisse:

Die Bewertung der Flächen erfolgte anhand einer Vielzahl von Positiv-, Negativ- und Ausschlusskriterien. Festgelegt wurden die Kriterien durch den Stadtratsbeschluss 117-2022 sowie durch die Verwaltung der Stadt Burg in Absprache mit seecon Ingenieure GmbH. Die Kriterien können im Einzelnen dem Konzept entnommen werden (siehe Anlage 1).

Zunächst ergaben sich durch Anwendung der Kriterien umfangreiche Ausschlussgebiete:

Anschließend wurden konkrete Flächenvorschläge in den besonders geeigneten Gebieten erarbeitet, geprüft und bei vorhandener Eignung in eine Positiv-Liste von Potentialflächen übernommen. Diese Positivliste wird im Konzept im Einzelnen per Steckbrief vorgestellt. Insgesamt wurden Anhand der Kriterien 19 Potentialflächen identifiziert und als geeignet bewertet (Flächen A bis T). Diese Potentialflächen sind weder abschließend, noch ist der Bau einer PV-Anlage auf diesen Flächen zwingend umzusetzen. Die Potentialflächen dienen der Vereinfachung und Beschleunigung des Genehmigungsprozesses und als Orientierung für besonders geeignete Flächen für Investoren und Flächeneigentümer.

Die Gesamtfläche der Potentialflächen im Gemeindegebiet beträgt ca. 227,24 ha, die mögliche installierte Leistung ca. 204,18 MWP und der jährliche Ertrag ca. 214,4 GWh bei vollständiger Ausschöpfung. Bei einem erwarteten jährlichen Stromverbrauch von 495 GWh im Jahr 2035 entspricht dies ca. 43% der benötigten Menge. Dies bedeutet, dass die Gemeinde im Jahr 2035 knapp die Hälfte des eigenen Stromverbrauchs durch eigene Erzeugung im Gemeindegebiet decken könnte. Die einzelnen Flächen sowie die genannten Zahlen und Berechnungsgrundlagen können dem Entwurf des Standortkonzepts entnommen werden. Das Konzept trägt somit dazu bei, die Energieautarkie im Gemeindegebiet zu fördern und die Wertschöpfung im Zusammenhang mit der Stromerzeugung lokal zu halten. Weiterhin wird die Gemeinde selbst mit 0,2 ct je erzeugter Kilowattstunde Strom vergütet, womit die Gemeinde zusätzlich zur Gewerbesteuer finanziell profitiert.

Beteiligungsverfahren

Nach Abschluss des Beteiligungsverfahrens am 24.02.2024 eingegangene Stellungnahmen konnten in der Beschlussvorlage 024/2024 nicht berücksichtigt werden. Eine Abwägung der verspätet eingegangenen Stellungnahmen ist in Anlage 2 zu finden. Ein erneuter, wesentlicher Änderungsbedarf des Konzepts kann aus den Stellungsnahmen nicht abgeleitet werden. In der Anlage 2 werden nur die verspäteten Stellungnahmen behandelt. Der Umgang mit fristgemäß eingegangenen Stellungnahmen wurde bereits mit der Beschlussvorlage 024/2024 beschlossen.

Die Stellungnahme des Landkreises Jerichower Land beinhaltet mehrere behandlungsbedürftige Hinweise. Die Hinweise des unteren Denkmalschutzbehörde entsprechen denen des Landesamts für Denkmalpflege und wurden bereits in der BV 024/2024 behandelt. Behandlungsbedürftig sind weiterhin die Hinweise der unteren Naturschutzbehörde:

·         Es werden landwirtschaftlich genutzte Moorböden als Potentialflächen ausgewiesen.

·         Es sind Kompensationsflächen des Windparks Grabow-Reesen als Potentialflächen ausgewiesen

·         Weitere Hinweise bezüglich einzelner Wald- und Schilfflächen sowie zur Priorisierung

Die untere Bodenschutzbehörde des Landkreises Jerichower Land weist auf die alleinige Nutzung der Ackerzahl als Kriterium der Bodenfunktion hin. Die vollständige Nutzung des Bodenbewertungsverfahrens ergibt ein Konfliktpotential bei Fläche I bezüglich der Wassernutzung. Ein Lösungsvorschlag hierfür ist aus Sicht der unteren Naturschutzbehörde ein erhöhter Reihenabstand der Modulreihen.

Alle weiteren nachträglich eingegangenen Hinweise aus dem Beteiligungsverfahren können der Abwägung der Anlage 2 entnommen werden.

Dieser Beschluss hat keine finanziellen Auswirkungen auf die Kommune, da die Erstellung im Zuge der BV 117-2022 erfolgte und mittlerweile abgeschlossen ist.


Anlagen:

 

1.    Standortkonzept PV-Freiflächenanlagen, Stand 08.04.2024

  1. Abwägung Beteiligungsverfahren 063/2024, Stand 23.04.2024
  2. Karte Potentialflächen

 


1.    Der Stadtrat beschließt den Umgang mit den nach Fristablauf des Beteiligungsverfahrens eingegangenen Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wie in Anlage 2 beschrieben

2.    Der Stadtrat beschließt das als Anlage 1 beiliegende „Standortkonzept für Photovoltaik Freiflächenanlagen in Burg“ und beauftragt die Stadtverwaltung mit der Veröffentlichung des Konzepts.


Finanzielle Auswirkungen ?

ja

x

nein

1

Gesamtkosten der Maßnahmen (Beschaffungs- Herstellkosten)

2

davon Zuschüsse:

3

jährliche Folgekosten/-lasten

                                          EUR

Land:                                    EUR

                                           EUR

                                               

Sonstige:                              EUR

Veranschlagung im

Teilhaushalt Nr.

HH-Jahr:

                     EUR

Produktsachkonto

Folgejahr:

                     EUR

                                             

 

Verfahrensweise gegenüber der Kommunalaufsicht

  Genehmigung

  Anzeige

  nicht erforderlich