Gesetzliche
Grundlage:
Gesetz über kommunale
Gemeinschaftsarbeit (GKG LSA)
Gegenstand der Vereinbarung ist die
Übertragung aller förmlichen Vergabeverfahren nach den Vorschriften der VgV,
UVgO, TVergG Sachsen-Anhalt, VOB/A bzw. VOB/A-EU sowie aller weiteren etwa für
derartige Verfahren zu beachtenden Vorschriften zur Besorgung.
Aufgabe der gemeinsamen Zentralen Vergabestelle ist die Durchführung aller förmlichen Vergabeverfahren nach der Vergabeverordnung (VgV), Unterschwellenvergabeordnung (UVgO), Tariftreue – und Vergabegesetz Sachsen-Anhalt (TVergG LSA), Vertragsordnung (VOB/A bzw. VOB/A-EU) sowie aller weiteren etwa für derartige Verfahren zu beachtenden Vorschriften.
In Einzelfällen werden nach Absprache zwischen den Vertragspartnern auch nichtförmliche Vergabeverfahren (freihändige Vergaben) durch die zentrale Vergabestelle abgewickelt.
Anlagen:
Anlage 1 – Entwurf der
Zweckvereinbarung
Anlage 2 – Entwurf
der Ausführungsvereinbarung
1. Der Stadtrat der Stadt Burg beschließt gemäß den §§ 1 bis 5 des Gesetzes über kommunale Gemeinschaftsarbeit (GKG LSA) vom 26.Februar 1998 (GVBl.LSA S.81) in der jeweils geltenden Fassung eine Zweckvereinbarung (Anlage 1) mit der Gemeinde Möser zur gemeinsamen Nutzung der Zentralen Vergabestelle der Stadt Burg zu schließen.
2. Der Bürgermeister wird bevollmächtigt, die notwendige Zweckvereinbarung und Ausführungsvereinbarung mit der Gemeinde Möser abzuschließen und ggf. redaktionelle Änderungen am Vertragsentwurf durchzuführen
Finanzielle Auswirkungen ?
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x |
ja |
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nein |
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1 |
Gesamtkosten der Maßnahmen
(Beschaffungs- Herstellkosten) |
2 |
davon Zuschüsse: |
3 |
jährliche Folgekosten/-lasten |
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EUR |
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Land: EUR |
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EUR |
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Sonstige: EUR |
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Veranschlagung
im Teilhaushalt
Nr. |
HH-Jahr:2024 |
7.5000 EUR |
Produktsachkonto |
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BM |
Folgejahr: |
10.000 EUR |
111340000448300 (Einnahme) |
Verfahrensweise gegenüber der Kommunalaufsicht
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Genehmigung |
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nicht erforderlich |
