Betreff
Abschluss einer Zweckvereinbarung mit dem Wasserverband Burg zur gemeinsamen Nutzung der Zentralen Vergbestelle der Stadt Burg
Vorlage
071/2024
Art
Beschlussvorlage

Gesetzliche Grundlage:
Gesetz über kommunale Gemeinschaftsarbeit (GKG LSA)

Gegenstand der Vereinbarung ist die Übertragung aller förmlichen Vergabeverfahren nach den Vorschriften der VgV, UVgO, TVergG Sachsen-Anhalt, VOB/A bzw. VOB/A-EU sowie aller weiteren etwa für derartige Verfahren zu beachtenden Vorschriften zur Besorgung.

Aufgabe der gemeinsamen Zentralen Vergabestelle ist die Durchführung aller förmlichen Vergabeverfahren nach der Vergabeverordnung (VgV), Unterschwellenvergabeordnung (UVgO), Tariftreue – und Vergabegesetz Sachsen-Anhalt (TVergG LSA), Vertragsordnung (VOB/A bzw. VOB/A-EU) sowie aller weiteren etwa für derartige Verfahren zu beachtenden Vorschriften.

In Einzelfällen werden nach Absprache zwischen den Vertragspartnern auch nichtförmliche Vergabeverfahren (freihändige Vergaben) durch die zentrale Vergabestelle abgewickelt.


Anlagen:

Anlage 1 – Entwurf der Zweckvereinbarung

Anlage 2 – Entwurf der Ausführungsvereinbarung

 


1. Der Stadtrat der Stadt Burg beschließt gemäß den §§ 1 bis 5 des Gesetzes über kommunale Gemeinschaftsarbeit (GKG LSA) vom 26.Februar 1998 (GVBl.LSA S.81) in der jeweils geltenden Fassung eine Zweckvereinbarung (Anlage 1) mit dem Wasserverband Burg zur gemeinsamen Nutzung der Zentralen Vergabestelle der Stadt Burg zu schließen.

2. Der Bürgermeister wird bevollmächtigt, die notwendige Zweckvereinbarung und Ausführungsvereinbarung mit dem Wasserverband abzuschließen und ggf. redaktionelle Änderungen am Vertragsentwurf durchzuführen.


Finanzielle Auswirkungen ?

x

ja

nein

1

Gesamtkosten der Maßnahmen (Beschaffungs- Herstellkosten)

2

davon Zuschüsse:

3

jährliche Folgekosten/-lasten

                                          EUR

Land:                                    EUR

                                           EUR

                                               

Sonstige:                              EUR

Veranschlagung im

Teilhaushalt Nr.

HH-Jahr 2024:

10.000           EUR

Produktsachkonto

BM

Folgejahr 2025:

15.000           EUR

111340000448300 (Einnahme)

 

Verfahrensweise gegenüber der Kommunalaufsicht

  Genehmigung

  Anzeige

  nicht erforderlich