Betreff
2. Änderungssatzung zur Entgeltordnung für die Stadthalle Burg
Vorlage
079/2024
Art
Beschlussvorlage

Wie im Stadtratsbeschluss (BV 22/2019) festgelegt, betreibt die Stadt Burg die Stadthalle eigenständig. Am 14. September 2024 wurde die derzeit gültige Entgeltordnung beschlossen (BV 143/2023)

Die 2. Änderungssatzung reduziert die inkludierte Nutzungsdauer der Stadthalle. Darüber hinaus wird eindeutiger formuliert, für welche Punkte der Entgeltordnung Preisaufschläge anfallen und welche Preise als Tagessätze/Pauschalen zu verstehen sind.

Hierfür wurde die Tabelle, sowie die Punkte 1 und 2 unter §1 Entgelte wie folgt aktualisiert:

-       Die Überschrift der Tabelle ändert sich von „Mietobjekte“ zu „Grundmiete“

-       Der Unterpunkt „1. Grundmiete“ ändert sich zu „1. Mietobjekte“

-       Die Position „1.8 Garderobe (im Untergeschoss)“ wird in „1.8 Besuchergarderobe im Untergeschoss (ohne Service)“ umbenannt. Dieser Punkt soll verdeutlichen, dass bei einer Anmietung der Besuchergarderobe kein Garderobenservice inbegriffen ist.

-       Der Unterpunkt „3. Weitere Leistungen“ wird hinzugefügt

-       Die Position 2.12 wird in „3.1 Veranstaltungstechnische Betreuung (nur bei entsprechender Nutzung)“ umbenannt und weiter unter „3. Weitere Leistungen“ geführt. Die Umbenennung soll Unklarheiten beseitigen, was die Position beinhaltet. Die bisherige Bezeichnung hat den personellen Faktor nicht hinreichend beschrieben.


-       Die Position „3.2 Besuchergarderobe im Untergeschoss mit Garderobenservice – Tagessatz (nur wenn kostenlose Nutzung für Besucher gewünscht)“ i.H.v. 130,00 € wird ergänzt. Das ist notwendig, um die hieraus entstehenden Personalkosten an den Mieter weiterberechnen zu können, wenn dieser eine kostenfreie Garderobe für die Besucher wünscht.

-       § 1 Punkt 1: Die Grundmiete für Mietobjekte (1.) wird berechnet, wenn die Nutzungsdauer (Veranstaltung einschließlich Auf- und Abbauzeiten, Proben o.Ä.) 10,0 Stunden nicht überschreitet. Hier wird der Punkt um die oben genannten Namensänderungen aktualisiert.

Im Stadtratsbeschluss 048/2023 wurde die Erhöhung der Grundmietdauer von 8,0h auf 12,0h beschlossen. Diese Erhöhung führt in der Veranstaltungspraxis allerdings dazu, dass die Personalplanung deutlich erschwert wird und punktuell auf externe Dienstleister zurückgegriffen werden muss. Daher wird die Grundmietdauer der Stadthalle auf 10,0h reduziert. Die Anpassung der Grundmietdauer hat eine Komprimierung der Zeitabläufe bei Einmietungen zufolge, welche für die Mieter anhand von Erfahrungswerten umsetzbar ist. Zusätzliche Personalausgaben für Veranstaltungen > 10,0h bei Hinzunahme externer Dienstleister werden durch die anfallenden Zeitzuschläge (§1 (2)) querfinanziert.

-       § 1 Punkt 2: Überschreitet die Nutzungsdauer 10,0 Stunden, wird jede weitere angefangene Stunde mit einem Preisaufschlag von 15% der jeweils anfallenden Mietobjekte berechnet. Technisches Zubehör (2.) und weitere Leistungen (3.) verstehen sich als Tagessätze/Pauschalen.

In der Praxis hat sich gezeigt, dass bei einer Verlängerung der Mietdauer nur die Räumlichkeiten, nicht jedoch das technische Zubehör länger genutzt werden. Somit ist dieser Zeitzuschlag nicht länger notwendig und kann als Tagessatz/Pauschalpreis berechnet werden. Die unter „3. Weitere Leistungen“ aufgeführten Punkte sind Tagessätze, welche durch die Stadt Burg beauftragt werden und auch nur als solche weiterberechnet werden können. Weiterhin werden die oben genannten Namensänderungen aktualisiert.

-       § 1 Punkt 7: Bietet die Stadt Burg bei Veranstaltungen in der Stadthalle einen kostenpflichtigen Garderobenservice an, so kann pro Bekleidungsstück (Jacke, Mantel o.Ä.) ein Entgelt in Höhe von 1,00 EUR erhoben werden. Für sonstige Gegenstände wie Taschen, Beutel o.Ä., die abgegeben werden, aber nicht auf dem Garderobenhaken Platz finden, kann ebenfalls ein Entgelt in Höhe von 0,50 EUR erhoben werden. Bei Verlust der Garderobenmarke werden dem Besucher 5,00 EUR berechnet. Grundlage hierfür ist eine Garderobenpflicht, welche deutlich zur Erhöhung der Veranstaltungssicherhit hinsichtlich des Brandschutzes beiträgt.

Der kostenpflichtige Garderobenservice durch die Stadt Burg wird überwiegend bei Konzertveranstaltungen, Comedy, Kabarett, Vorlesungen o.ä. zum Einsatz kommen.

Das hierfür benötigte Personal wird extern eingekauft. Bei den oben genannten Veranstaltungstypen fallen für gewöhnlich 5 Personalstunden und damit 65,- € pro Termin an Kosten an. Bei den oben beschriebenen Veranstaltungstypen lassen sich die anfallenden Personalkosten aufgrund der Besucherzahlen (i.d.R. über 100 Besucher) schnell vollständig refinanzieren. In einem durchschnittlichen Veranstaltungsjahr ist mit mind. 10 Einsätzen der Besuchergarderobe zu rechnen.


Anlagen:


Der Stadtrat beschließt die 2. Änderungssatzung der Entgeltordnung für die Stadthalle Burg


Finanzielle Auswirkungen ?

x

ja

nein

1

Gesamtkosten der Maßnahmen (Beschaffungs- Herstellkosten)

2

davon Zuschüsse:

3

jährliche Folgekosten/-lasten

1.000,00                             EUR

Land:                                    EUR

1.000,00                              EUR

                                               

Sonstige:                              EUR

Veranschlagung im

Teilhaushalt Nr.

HH-Jahr:

                     EUR

Produktsachkonto

Folgejahr:

                     EUR

573111413.501908                 

 

Verfahrensweise gegenüber der Kommunalaufsicht

  Genehmigung

  Anzeige

  nicht erforderlich