Wie im
Stadtratsbeschluss (BV 22/2019) festgelegt, betreibt die Stadt Burg die
Stadthalle eigenständig. Am 14. September 2024 wurde die derzeit gültige
Entgeltordnung beschlossen (BV 143/2023)
Die 2.
Änderungssatzung reduziert die inkludierte Nutzungsdauer der Stadthalle.
Darüber hinaus wird eindeutiger formuliert, für welche Punkte der
Entgeltordnung Preisaufschläge anfallen und welche Preise als
Tagessätze/Pauschalen zu verstehen sind.
Hierfür wurde die Tabelle, sowie die Punkte 1 und 2 unter §1 Entgelte wie folgt aktualisiert:
- Die Überschrift der Tabelle ändert sich von „Mietobjekte“ zu „Grundmiete“
- Der Unterpunkt „1. Grundmiete“ ändert sich zu „1. Mietobjekte“
- Die Position „1.8 Garderobe (im Untergeschoss)“ wird in „1.8 Besuchergarderobe im Untergeschoss (ohne Service)“ umbenannt. Dieser Punkt soll verdeutlichen, dass bei einer Anmietung der Besuchergarderobe kein Garderobenservice inbegriffen ist.
- Der Unterpunkt „3. Weitere Leistungen“ wird hinzugefügt
- Die Position 2.12 wird in „3.1 Veranstaltungstechnische Betreuung (nur bei entsprechender Nutzung)“ umbenannt und weiter unter „3. Weitere Leistungen“ geführt. Die Umbenennung soll Unklarheiten beseitigen, was die Position beinhaltet. Die bisherige Bezeichnung hat den personellen Faktor nicht hinreichend beschrieben.
- Die Position „3.2 Besuchergarderobe im Untergeschoss mit Garderobenservice – Tagessatz (nur wenn kostenlose Nutzung für Besucher gewünscht)“ i.H.v. 130,00 € wird ergänzt. Das ist notwendig, um die hieraus entstehenden Personalkosten an den Mieter weiterberechnen zu können, wenn dieser eine kostenfreie Garderobe für die Besucher wünscht.
- § 1 Punkt 1: Die
Grundmiete für Mietobjekte (1.) wird berechnet, wenn die Nutzungsdauer (Veranstaltung
einschließlich Auf- und Abbauzeiten, Proben o.Ä.) 10,0 Stunden nicht
überschreitet. Hier wird der Punkt um die oben genannten Namensänderungen
aktualisiert.
In der Praxis hat sich gezeigt, dass bei
einer Verlängerung der Mietdauer nur die Räumlichkeiten, nicht jedoch das
technische Zubehör länger genutzt werden. Somit ist dieser Zeitzuschlag nicht
länger notwendig und kann als Tagessatz/Pauschalpreis berechnet werden. Die
unter „3. Weitere Leistungen“ aufgeführten Punkte sind Tagessätze,
welche durch die Stadt Burg beauftragt werden und auch nur als solche
weiterberechnet werden können. Weiterhin werden die oben genannten
Namensänderungen aktualisiert.
-
§ 1 Punkt 7: Bietet die Stadt Burg bei Veranstaltungen in der Stadthalle einen
kostenpflichtigen Garderobenservice an, so kann pro Bekleidungsstück (Jacke,
Mantel o.Ä.) ein Entgelt in Höhe von 1,00 EUR erhoben werden. Für sonstige
Gegenstände wie Taschen, Beutel o.Ä., die abgegeben werden, aber nicht auf dem
Garderobenhaken Platz finden, kann ebenfalls ein Entgelt in Höhe von 0,50 EUR
erhoben werden. Bei Verlust der Garderobenmarke werden dem Besucher 5,00 EUR
berechnet. Grundlage
hierfür ist eine Garderobenpflicht, welche deutlich zur Erhöhung der
Veranstaltungssicherhit hinsichtlich des Brandschutzes beiträgt.
Der kostenpflichtige Garderobenservice durch
die Stadt Burg wird überwiegend bei Konzertveranstaltungen, Comedy, Kabarett,
Vorlesungen o.ä. zum Einsatz kommen.
Das hierfür benötigte Personal wird extern
eingekauft. Bei den oben genannten Veranstaltungstypen fallen für gewöhnlich 5
Personalstunden und damit 65,- € pro Termin an Kosten an. Bei den oben
beschriebenen Veranstaltungstypen lassen sich die anfallenden Personalkosten
aufgrund der Besucherzahlen (i.d.R. über 100 Besucher) schnell vollständig
refinanzieren. In einem durchschnittlichen Veranstaltungsjahr ist mit mind. 10
Einsätzen der Besuchergarderobe zu rechnen.
Anlagen:
Der Stadtrat beschließt die 2. Änderungssatzung der Entgeltordnung für die Stadthalle Burg
Finanzielle Auswirkungen ?
x |
ja |
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nein |
1 |
Gesamtkosten der Maßnahmen
(Beschaffungs- Herstellkosten) |
2 |
davon Zuschüsse: |
3 |
jährliche Folgekosten/-lasten |
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1.000,00 EUR |
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Land: EUR |
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1.000,00 EUR |
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Sonstige: EUR |
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Veranschlagung
im Teilhaushalt
Nr. |
HH-Jahr: |
EUR |
Produktsachkonto |
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Folgejahr: |
EUR |
573111413.501908 |
Verfahrensweise gegenüber der Kommunalaufsicht
Genehmigung |
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Anzeige |
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nicht erforderlich |