Bei der Vermietung der Stadthalle sind vermehrt Situationen
aufgetreten, welche nicht durch die derzeit gültigen Allgemeinen
Geschäftsbedingungen für die Nutzung der Stadthalle Burg (AGB-N)
(Stadtratsbeschluss 073/2023 vom 15.06.2023) geregelt werden. Zusammen mit den
geplanten Anpassungen der Entgeltordnung der Stadthalle (Stadtratsbeschluss
079/2024) ist demnach eine Aktualisierung folgender Inhalte erforderlich:
- Genauere Erläuterungen zur End- und Sonderreinigung (§3 Abs. 9 & §6 Abs. 6-7)
- Besuchergarderobe und Garderobenservice (§3 Abs. 5)
-
Ergänzende Regelungen zur gastronomischen Bewirtschaftung (§9 Abs.
1-3)
Die restlichen Inhalte der AGB-N bleiben
unverändert. Die Änderungen sind in der Anlage 1 grün hinterlegt.
Anlagen:
Der Stadtrat beschließt Änderungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen für die Nutzung der Stadthalle Burg (AGB-N).
Finanzielle Auswirkungen ?
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ja |
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x |
nein |
1 |
Gesamtkosten der Maßnahmen
(Beschaffungs- Herstellkosten) |
2 |
davon Zuschüsse: |
3 |
jährliche Folgekosten/-lasten |
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EUR |
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Land: EUR |
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EUR |
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Sonstige: EUR |
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Veranschlagung
im Teilhaushalt
Nr. |
HH-Jahr: |
EUR |
Produktsachkonto |
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Folgejahr: |
EUR |
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Verfahrensweise gegenüber der Kommunalaufsicht
Genehmigung |
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Anzeige |
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nicht erforderlich |