Betreff
Ernennung einer Kameradin der Ortsfeuerwehr Ihleburg zur stellvertretenden Ortswehrleiterin unter Berufung in das Beamtenverhältnis als Ehrenbeamtin
Vorlage
097/2024
Art
Beschlussvorlage

Der stellvertretende Ortswehrleiter wird nach § 15 Abs. 3 Brandschutz- und Hilfeleistungsgesetz des Landes Sachsen-Anhalt (BrSchG) auf Vorschlag der Ortsfeuerwehr durch den Träger der Feuerwehr für die Dauer von sechs Jahren in das Ehrenbeamtenverhältnis berufen.

Er muss ein fachlich geeignetes, aktives Mitglied der Feuerwehr sein. Die aktiven Mitglieder der Ortsfeuerwehr Ihleburg haben die Kameradin Edwina Treulieb in ihrer Mitgliederversammlung am 21.06.2024 mehrheitlich als stellvertretende Ortswehrleiterin vorgeschlagen.

Die Kameradin Treulieb hat gemäß § 3 Abs. 4 Laufbahnverordnung für Mitglieder Freiwilliger Feuerwehren (LVO-FF) die Gruppenführerausbildung, den Lehrgang „Leiter einer Feuerwehr“ erfolgreich abgeschlossen und die erforderliche einjährige Dienstzeit absolviert.

Damit sind die fachlichen Voraussetzungen zur Ernennung der Kameradin Edwina Treulieb zur stellvertretenden Ortswehrleiterin gegeben.

Die notwendige Anhörung des Kreisbrandmeister wurde durchgeführt.


Anlagen:


Der Stadtrat der Stadt Burg beschließt die Ernennung der Kameradin Edwina Treulieb zur stellvertretenden Ortswehrleiterin der Ortsfeuerwehr Ihleburg unter Berufung in das Beamtenverhältnis als Ehrenbeamtin für die Dauer von sechs Jahren.


Finanzielle Auswirkungen ?

x

ja

nein

Kam. Treulieb erhält derzeit eine Aufwandsentschädigung i.H.v. 80,00 €/mtl. für die Ausübung der Funktion der Jugendfeuerwehrwartin der Ortsfeuerwehr Ihleburg. Gemäß § 14 Abs. 1 c Entschädigungssatzung der Stadt Burg besteht zukünftig Anspruch auf die höhere Entschädigung von monatlich 91,00 €. Somit entstehen Mehrkosten von 11,00 €/mtl.

1

Gesamtkosten der Maßnahmen (Beschaffungs- Herstellkosten)

2

davon Zuschüsse:

3

jährliche Folgekosten/-lasten

                                        EUR

Land:                                 EUR

                                         EUR

                                               

Sonstige:                           EUR

Veranschlagung im

Teilhaushalt Nr.

HH-Jahr:

                   EUR

Produktsachkonto

Folgejahr:

                   EUR

              12610.6301.542100

 

Verfahrensweise gegenüber der Kommunalaufsicht

  Genehmigung

  Anzeige

  nicht erforderlich