Betreff
Ernennung eines Kameraden der Ortsfeuerwehr Detershagen zum stellvertretenden Ortswehrleiter unter Berufung in das Beamtenverhältnis als Ehrenbeamter
Vorlage
101/2024
Aktenzeichen
101/2024
Art
Beschlussvorlage

Der stellv. Ortswehrleiter wird nach § 15 Abs. 3 Brandschutz- und Hilfeleistungsgesetz des Landes Sachsen-Anhalt (BrSchG) auf Vorschlag der Ortsfeuerwehr durch den Träger der Feuerwehr für die Dauer von sechs Jahren in das Ehrenbeamtenverhältnis berufen.

Er muss ein fachlich geeignetes, aktives Mitglied der Feuerwehr sein. Die aktiven Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehr Detershagen haben den Kameraden Bartningkat in ihrer Mitgliederversammlung am 25.01.2024 einstimmig als stellvertretenden Ortswehrleiter vorgeschlagen.

Gemäß § 3 Abs. 4 Laufbahnverordnung für Mitglieder Freiwilliger Feuerwehren (LVO-FF) ist der erfolgreiche Abschluss des Lehrgangs „Leiter einer Feuerwehr“ und ein Jahr Dienst in der Funktion „Gruppenführer“ die Voraussetzung zur Ernennung.

Der Lehrgang „Leiter einer ‚Feuerwehr“ lag zunächst nicht vor, so dass gemäß Pkt 1.5 Feuerwehr-Dienstvorschrift 2 eine befristete Funktionsübertrag bis zum 15.02.2026 vorgenommen wurde. Im Zeitraum vom 22.04.2024 bis 25.04.2024 wurde der geforderte Lehrgang erfolgreich abgeschlossen.

Somit sind die fachlichen Voraussetzungen zur Ernennung des Kameraden Ronny Bartningkat zum stellvertretenden Ortswehrleiters gegeben.

Die notwendige Anhörung des Kreisbrandmeister wurde durchgeführt.


Anlagen:


Der Stadtrat der Stadt Burg beschließt die Ernennung des Kameraden Ronny Bartningkat zum stellvertretenden Ortswehrleiter der Ortsfeuerwehr Detershagen unter Berufung in das Beamtenverhältnis als Ehrenbeamter für die Dauer von sechs Jahren.


Finanzielle Auswirkungen ?

ja

x

nein

1

Gesamtkosten der Maßnahmen (Beschaffungs- Herstellkosten)

2

davon Zuschüsse:

3

jährliche Folgekosten/-lasten

                                        EUR

Land:                                 EUR

                                         EUR

                                               

Sonstige:                           EUR

Veranschlagung im

Teilhaushalt Nr.

HH-Jahr:

                   EUR

Produktsachkonto

Folgejahr:

                   EUR

                                             

 

Verfahrensweise gegenüber der Kommunalaufsicht

  Genehmigung

  Anzeige

  nicht erforderlich