Der stellv.
Ortswehrleiter wird nach § 15 Abs. 3 Brandschutz- und Hilfeleistungsgesetz des
Landes Sachsen-Anhalt (BrSchG) auf Vorschlag der Ortsfeuerwehr durch den Träger
der Feuerwehr für die Dauer von sechs Jahren in das Ehrenbeamtenverhältnis
berufen.
Er muss ein
fachlich geeignetes, aktives Mitglied der Feuerwehr sein. Die aktiven
Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehr Detershagen haben den Kameraden
Bartningkat in ihrer Mitgliederversammlung am 25.01.2024 einstimmig als
stellvertretenden Ortswehrleiter vorgeschlagen.
Gemäß § 3 Abs.
4 Laufbahnverordnung für Mitglieder Freiwilliger Feuerwehren (LVO-FF) ist der
erfolgreiche Abschluss des Lehrgangs „Leiter einer Feuerwehr“ und ein Jahr
Dienst in der Funktion „Gruppenführer“ die Voraussetzung zur Ernennung.
Der Lehrgang
„Leiter einer ‚Feuerwehr“ lag zunächst nicht vor, so dass gemäß Pkt 1.5
Feuerwehr-Dienstvorschrift 2 eine befristete Funktionsübertrag bis zum
15.02.2026 vorgenommen wurde. Im Zeitraum vom 22.04.2024 bis 25.04.2024 wurde
der geforderte Lehrgang erfolgreich abgeschlossen.
Somit sind die
fachlichen Voraussetzungen zur Ernennung des Kameraden Ronny Bartningkat zum
stellvertretenden Ortswehrleiters gegeben.
Die notwendige
Anhörung des Kreisbrandmeister wurde durchgeführt.
Anlagen:
Der Stadtrat der Stadt Burg beschließt die Ernennung des Kameraden Ronny
Bartningkat zum stellvertretenden Ortswehrleiter der Ortsfeuerwehr Detershagen
unter Berufung in das Beamtenverhältnis als Ehrenbeamter für die Dauer von
sechs Jahren.
Finanzielle
Auswirkungen ?
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ja |
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x |
nein |
1 |
Gesamtkosten der Maßnahmen (Beschaffungs-
Herstellkosten) |
2 |
davon Zuschüsse: |
3 |
jährliche
Folgekosten/-lasten |
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EUR |
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Land: EUR |
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EUR |
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Sonstige: EUR |
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Veranschlagung im Teilhaushalt Nr. |
HH-Jahr: |
EUR |
Produktsachkonto |
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Folgejahr: |
EUR |
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Verfahrensweise gegenüber der Kommunalaufsicht
Genehmigung |
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