Betreff
Entlassung eines Kameraden der Freiwilligen Feuerwehr der Stadt Burg aus dem Beamtenverhältnis als Ehrenbeamter unter Abberufung aus der Funktion des Stadtwehrleiters
Vorlage
104/2024
Art
Beschlussvorlage

Der Stadtwehrleiter kann gemäß § 15 Abs. 3 Brandschutz- und Hilfeleistungsgesetz des Landes Sachsen-Anhalt (BrSchG) durch den Träger der Feuerwehr vor Ablauf seiner Amtszeit abberufen werden.

Der Kamerad Maik Friedrich hat mit Wirkung zum 18.04.2024 seine Funktion als Stadtwehrleiter der Freiwilligen Feuerwehr der Stadt Burg niedergelegt. Aus diesem Grund wird er aus dem Beamtenverhältnis als Ehrenbeamter unter Abberufung aus der Funktion des Stadtwehrleiters entlassen.


Anlagen:


Der Stadtrat der Stadt Burg beschließt die Entlassung des Kameraden Maik Friedrich aus dem Beamtenverhältnis als Ehrenbeamter unter Abberufung aus der Funktion des Stadtwehrleiters


Finanzielle Auswirkungen ?

ja

x

nein

1

Gesamtkosten der Maßnahmen (Beschaffungs- Herstellkosten)

2

davon Zuschüsse:

3

jährliche Folgekosten/-lasten

                                        EUR

Land:                                 EUR

                                         EUR

                                               

Sonstige:                           EUR

Veranschlagung im

Teilhaushalt Nr.

HH-Jahr:

                   EUR

Produktsachkonto

Folgejahr:

                   EUR

                                             

 

Verfahrensweise gegenüber der Kommunalaufsicht

  Genehmigung

  Anzeige

  nicht erforderlich