Die Stadt Burg hat am 28. November 2023 für die Einzelmaßnahme „Sicherung
Rathaus, Beseitigung Hausschwamm und Wiederherstellung des Daches“ einen Antrag
auf Programmfortführung für das Programm Wachstum und Erneuerung,
Programmbereich Aufwertung für die Gesamtmaßnahme „Innenstadt/West/Süd“
gestellt Gleichzeitig wurde ein Antrag auf förderunschädlichen vorzeitigen
Maßnahmebeginn gestellt.
Der Stadt Burg liegt nunmehr für diesen Antrag auf Zuwendung eine
Genehmigung auf vorzeitigen Maßnahmebeginn vor.
Der vorzeitige Maßnahmebeginn stellt keinen Anspruch auf die Gewährung
einer Zuwendung dar, bekundet aber den positiven Willen des Landes zum
Gesamtvorhaben.
Das historische Rathaus weist im Bereich des Daches und den damit
verbundenen Hausschwammbefall massive bauliche Mängel auf. Die Sofortsicherung
sollte schnellstmöglich begonnen und realisiert werden.
Die Deckung der Kosten von 385.000,- € erfolgt aus dem Konto 785100 im
Produkt 511200000. Demgegenüber steht die Einnahme von Fördermitteln des
Landesverwaltungsamtes in derselben Höhe (100 % Förderung) auf dem Konto
681100. Beide Ansätze sind in der Finanzplanung zur Realisierung in 2024
vorgesehen. Der Haushalt wird demnach durch diese Maßnahme nicht belastet,
sofern der Programmjahresantrag 2024 wie beantragt, bewilligt wird.
Der förderunschädliche vorzeitige
Maßnahmebeginn ist nicht als Zusage der Zuwendungen zu werten, noch kann daraus
ein Rechtsanspruch abgeleitet werden. Bei Versagung der Zuwendungen vom
Landesverwaltungsamt, müsste die Stadt Burg den entstehenden Fehlbetrag in der
Finanzierung von 385.000,00 € vollständig aus Eigenmitteln finanzieren. Das
Risiko dieses erheblichen wirtschaftlichen Schadens trägt die Stadt Burg.
Jedoch hat das Ministerium den eindeutigen Willen bekundet, die Maßnahme zu
fördern. Es liegen jedoch noch nicht die Voraussetzungen zur Bewilligung der
Fördermittel beim Land vor. Diese Bewilligungen sind erfahrungsgemäß erst zum
Ende eines jeden Jahres zu erwarten.
Der Stadtrat wird um Bestätigung gebeten.
Hinweis:
Die Umsetzung der Sofortsicherung ist Grundvorrausetzung für eine
weitere Sanierung.
Anlagen: keine
Der Stadtrat ermächtigt den Bürgermeister zur Umsetzung der Sofortsicherungsmaßnahme Rathaus.
Finanzielle Auswirkungen ?
x |
ja |
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nein |
1 |
Gesamtkosten der Maßnahmen
(Beschaffungs- Herstellkosten) |
2 |
davon Zuschüsse: |
3 |
jährliche Folgekosten/-lasten |
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385.000,00 EUR |
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Land: 385.000,00 EUR |
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EUR |
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Sonstige: EUR |
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Veranschlagung
im Teilhaushalt
Nr. |
HH-Jahr:24 |
385. 000,00EUR |
Produktsachkonto |
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FB 3 |
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Folgejahr: |
0,00 EUR |
51120000.785100 |
Verfahrensweise gegenüber der Kommunalaufsicht
Genehmigung |
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Anzeige |
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nicht erforderlich |