Betreff
Sicherung historisches Rathaus, Beseitigung Hausschwamm und Wiederhestellung des Daches, Breiter Weg 27, 39288 Burg Ermächtigung des Bürgermeisters zur Umsetzung der Maßnahme
Vorlage
115/2024
Art
Beschlussvorlage

Die Stadt Burg hat am 28. November 2023 für die Einzelmaßnahme „Sicherung Rathaus, Beseitigung Hausschwamm und Wiederherstellung des Daches“ einen Antrag auf Programmfortführung für das Programm Wachstum und Erneuerung, Programmbereich Aufwertung für die Gesamtmaßnahme „Innenstadt/West/Süd“ gestellt Gleichzeitig wurde ein Antrag auf förderunschädlichen vorzeitigen Maßnahmebeginn gestellt.

Der Stadt Burg liegt nunmehr für diesen Antrag auf Zuwendung eine Genehmigung auf vorzeitigen Maßnahmebeginn vor.

Der vorzeitige Maßnahmebeginn stellt keinen Anspruch auf die Gewährung einer Zuwendung dar, bekundet aber den positiven Willen des Landes zum Gesamtvorhaben.

Das historische Rathaus weist im Bereich des Daches und den damit verbundenen Hausschwammbefall massive bauliche Mängel auf. Die Sofortsicherung sollte schnellstmöglich begonnen und realisiert werden.

Die Deckung der Kosten von 385.000,- € erfolgt aus dem Konto 785100 im Produkt 511200000. Demgegenüber steht die Einnahme von Fördermitteln des Landesverwaltungsamtes in derselben Höhe (100 % Förderung) auf dem Konto 681100. Beide Ansätze sind in der Finanzplanung zur Realisierung in 2024 vorgesehen. Der Haushalt wird demnach durch diese Maßnahme nicht belastet, sofern der Programmjahresantrag 2024 wie beantragt, bewilligt wird.

Der förderunschädliche vorzeitige Maßnahmebeginn ist nicht als Zusage der Zuwendungen zu werten, noch kann daraus ein Rechtsanspruch abgeleitet werden. Bei Versagung der Zuwendungen vom Landesverwaltungsamt, müsste die Stadt Burg den entstehenden Fehlbetrag in der Finanzierung von 385.000,00 € vollständig aus Eigenmitteln finanzieren. Das Risiko dieses erheblichen wirtschaftlichen Schadens trägt die Stadt Burg. Jedoch hat das Ministerium den eindeutigen Willen bekundet, die Maßnahme zu fördern. Es liegen jedoch noch nicht die Voraussetzungen zur Bewilligung der Fördermittel beim Land vor. Diese Bewilligungen sind erfahrungsgemäß erst zum Ende eines jeden Jahres zu erwarten.

 

Der Stadtrat wird um Bestätigung gebeten.

Hinweis:

Die Umsetzung der Sofortsicherung ist Grundvorrausetzung für eine weitere Sanierung.


Anlagen: keine

 


Der Stadtrat ermächtigt den Bürgermeister zur Umsetzung der Sofortsicherungsmaßnahme Rathaus.


Finanzielle Auswirkungen ?

x

ja

nein

1

Gesamtkosten der Maßnahmen (Beschaffungs- Herstellkosten)

2

davon Zuschüsse:

3

jährliche Folgekosten/-lasten

                        385.000,00 EUR

Land:                  385.000,00 EUR

                                           EUR

                                               

Sonstige:                              EUR

Veranschlagung im

Teilhaushalt Nr.

 

HH-Jahr:24

   385. 000,00EUR

Produktsachkonto

                 FB 3

Folgejahr:

0,00              EUR

                   51120000.785100

 

Verfahrensweise gegenüber der Kommunalaufsicht

  Genehmigung

  Anzeige

  nicht erforderlich