Betreff
Wahlen 2024 im Unterhaltungsverband "Stremme/Fiener Bruch"
Vorlage
122/2024
Art
Beschlussvorlage

Der UHV SFB hat basierend auf den § 54 Abs. 3 Wassergesetz Land Sachsen-Anhalt (WG-LSA) und entsprechend seiner Satzung einen Vorstand und einen Ausschuss.

Nach § 12 Abs. 1 und § 15 Abs. 1 der Satzung des UHV SFB entspricht die Amtszeit des Vorstandes und des Ausschusses der Amtszeit der Gemeinderäte/Stadträte entsprechend des Kommunalverfassungsgesetzes des Landes Sachsen-Anhalts.

Nach § 13 der Verbandssatzung besteht der Vorstand aus 5 tätigen Personen und 5 persönliche Stellvertreter.

Nach § 8 der Verbandssatzung setzt sich der Ausschuss aus 11 ordentlichen Ausschussmitgliedern und 11 persönlichen Vertretern zusammen. Hieraus ergeben sich 32 Personen, die für den Vorstand und Ausschuss durch die Mitglieder des UHV SFB tätig werden sollen. Für eine flächendeckende Beteiligung schlägt der UVH SFB vor, dass aus den Mitgliedsgemeinden entsprechend des Beitragsaufkommens die Personenzahl durch Beschluss der Stadträte berufen werden.

Für die Stadt Burg sollten mindestens 3 Personen berufen werden, die in dem Vorstand oder Ausschuss des UHV SFB tätig werden.

Nach Eingang aller berufenen Personen im UHV SFB für den Vorstand und den Ausschuss führt der UHV SFB die Wahl durch.


Anlagen:


Der Stadtrat beschließt die Entsendung von drei Vertretern der Mitgliedsgemeinde Burg zur Wahl für den Vorstand und Ausschuss des Unterhaltungsverbandes „Stremme/Fiener Bruch“ (UHV SFB).

Vorstand:                                           Gerd Ernst (Ihleburg)

Stellvertreter Vorstand: Lutz Wernecke (Parchau)

Ausschussmitglied:                        Philipp Stark (Bürgermeister)


Finanzielle Auswirkungen ?

ja

X

nein

1

Gesamtkosten der Maßnahmen (Beschaffungs- Herstellkosten)

2

davon Zuschüsse:

3

jährliche Folgekosten/-lasten

                                          EUR

Land:                                    EUR

                                           EUR

                                               

Sonstige:                              EUR

Veranschlagung im

Teilhaushalt Nr.

HH-Jahr:

                     EUR

Produktsachkonto

Folgejahr:

                     EUR

                                             

 

Verfahrensweise gegenüber der Kommunalaufsicht

  Genehmigung

  Anzeige

X nicht erforderlich