Betreff
Benennung von Vertretern der Stadt Burg für die Mitgliederversammlung des Unterhaltungsverbandes "Stremme/Fiener Bruch"
Vorlage
123/2024
Art
Beschlussvorlage

Die Stadt Burg ist gemäß § 54 Wassergesetz für das Land Sachsen-Anhalt (WG-LSA) Pflichtmitglied im Unterhaltungsverband (UHV) „Stremme/Fiener Bruch“ mit Sitz in Genthin.

Dem UHV obliegt die Unterhaltung der Gewässer II. Ordnung in seinem Verbandsgebiet. Im Rahmen dieser gesetzlichen Verpflichtung hat der UHV zur Durchführung dieser Aufgabe einen Vorstand und eine Mitgliederversammlung als Organe.

Die Verbandswahlen, sind lt. Satzung des UHV, in Anlehnung an die Amtszeit der Gemeinderäte durchzuführen. Hier kann die Stadt Burg als Mitglied der Mitgliederversammlung u.a. Kandidaten vorschlagen.


Anlagen:


Der Stadtrat der Stadt Burg beschließt, folgende Personen als Vertreter der Stadt Burg in der Mitgliederversammlung des Unterhaltungsverbandes „Stremme/Fiener Bruch“

Herr Philipp Stark, Bürgermeister:                                                          als Mitglied

Herr Harald Gräb, Angestellter der Stadt Burg:                  als stellvertretendes Mitglied


Finanzielle Auswirkungen?

ja

X

nein

1

Gesamtkosten der Maßnahmen (Beschaffungs- Herstellkosten)

2

davon Zuschüsse:

3

jährliche Folgekosten/-lasten

                                          EUR

Land:                                    EUR

                                           EUR

                                               

Sonstige:                              EUR

Veranschlagung im

Teilhaushalt Nr.

HH-Jahr:

                     EUR

Produktsachkonto

Folgejahr:

                     EUR

                                             

 

Verfahrensweise gegenüber der Kommunalaufsicht

  Genehmigung

  Anzeige

X nicht erforderlich