Die Stadt Burg ist
gemäß § 54 Wassergesetz für das Land Sachsen-Anhalt (WG-LSA) Pflichtmitglied im
Unterhaltungsverband (UHV) „Stremme/Fiener Bruch“ mit Sitz in Genthin.
Dem UHV obliegt die
Unterhaltung der Gewässer II. Ordnung in seinem Verbandsgebiet. Im Rahmen
dieser gesetzlichen Verpflichtung hat der UHV zur Durchführung dieser Aufgabe
einen Vorstand und eine Mitgliederversammlung als Organe.
Die Verbandswahlen,
sind lt. Satzung des UHV, in Anlehnung an die Amtszeit der Gemeinderäte
durchzuführen. Hier kann die Stadt Burg als Mitglied der Mitgliederversammlung
u.a. Kandidaten vorschlagen.
Anlagen:
Der Stadtrat der Stadt Burg beschließt, folgende Personen als Vertreter der Stadt Burg in der Mitgliederversammlung des Unterhaltungsverbandes „Stremme/Fiener Bruch“
Herr Philipp Stark, Bürgermeister: als Mitglied
Herr Harald Gräb, Angestellter der Stadt Burg: als stellvertretendes Mitglied
Finanzielle Auswirkungen?
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ja |
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X |
nein |
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1 |
Gesamtkosten der Maßnahmen
(Beschaffungs- Herstellkosten) |
2 |
davon Zuschüsse: |
3 |
jährliche Folgekosten/-lasten |
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EUR |
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Land: EUR |
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EUR |
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Sonstige: EUR |
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Veranschlagung
im Teilhaushalt
Nr. |
HH-Jahr: |
EUR |
Produktsachkonto |
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Folgejahr: |
EUR |
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Verfahrensweise gegenüber der Kommunalaufsicht
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Genehmigung |
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Anzeige |
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X nicht erforderlich |
