Aktuell liegt der Stadt Burg eine gültige Entgelt- und Geschäftsordnung aus dem Jahr 2023 für Stadtführungen und die Besichtigung musealer Objekte vor.
Bestandteil dieser Entgelt- und Geschäftsordnung für touristische Leistungen sind die Allgemeinen Geschäftsbedingungen für den Betrieb der Tourist-Information (AGB Tourist-Information).
Die vorliegende Entgelt- und Geschäftsordnung für touristische Leistungen untergliedert die Tarife für Gruppenbuchungen (private Gästeführungen für Gruppen), Tarife für Individualleistungen (öffentliche Gästeführungen für Individualbesucher) sowie die Tarife für Führungen in der Erinnerungsstätte Carl von Clausewitz.
Mit Wirkung zum 1. Januar 2025
sollen die Preise für Gruppenbuchungen um 10,00 € angehoben werden sowie die
Tarife für Individualleistungen um 1,00 € angehoben werden. Die Preisanpassung
begründet sich durch die erhöhte Nachfrage bei privaten Gruppenbuchungen. Durch
die Übernahme der Stadttürme im September 2023 ist die Nachfrage nach der
Führung „Altstadt & Türme“ hoch.
Weitere Gründe sind wirtschaftliche Faktoren, vor allem die
Einnahmengenerierung für den städtischen Haushalt sowie die Anpassung an
marktübliche Preise in der Region.
Die Zusammenarbeit mit den ausgebildeten Gästeführern beruht auf bestehenden Honorarverträgen (privatrechtlich). Aktuell sind sieben Gästeführer im Auftrag der Stadt Burg aktiv.
Detailinformationen zu allen Gästeführungen befinden sich im Reiseplaner 2024 (als Anhang 03 beigefügt).
Überblick:
Private Gruppenbuchungen (Veranstalter Tourist-Information) im Jahr 2023:
Anzahl: 40 (3.200,00 EUR Einnahmen), geschätzte Mehreinnahmen: 800,00 EUR.
Öffentliche Gästeführungen (Veranstalter Tourist-Information) im Jahr 2023:
Anzahl 11 (1.050,00 EUR Einnahmen), geschätzte Mehreinnahmen: 190,00 EUR.
Anlagen:
Der Stadtrat beschließt die 1. Änderung der Entgelt- und Geschäftsordnung für touristische Leistungen der Tourist-Information der Stadt Burg gemäß der Anlage.
Finanzielle Auswirkungen ?
x |
ja |
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nein |
1 |
Gesamtkosten der Maßnahmen
(Beschaffungs- Herstellkosten) |
2 |
davon Zuschüsse: |
3 |
jährliche Folgekosten/-lasten |
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EUR |
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Land: EUR |
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EUR |
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Sonstige: EUR |
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Veranschlagung
im Teilhaushalt
Nr. |
HH-Jahr: |
EUR |
Produktsachkonto |
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Folgejahr: |
990,00 EUR |
575101400/ 442116 |
Verfahrensweise gegenüber der Kommunalaufsicht
Genehmigung |
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