Aktuell liegt der Stadt Burg eine gültige Entgelt- und Geschäftsordnung aus dem Jahr 2023 für Stadtführungen und die Besichtigung musealer Objekte vor.

Bestandteil dieser Entgelt- und Geschäftsordnung für touristische Leistungen sind die Allgemeinen Geschäftsbedingungen für den Betrieb der Tourist-Information (AGB Tourist-Information).

Die vorliegende Entgelt- und Geschäftsordnung für touristische Leistungen untergliedert die Tarife für Gruppenbuchungen (private Gästeführungen für Gruppen), Tarife für Individualleistungen (öffentliche Gästeführungen für Individualbesucher) sowie die Tarife für Führungen in der Erinnerungsstätte Carl von Clausewitz.

Mit Wirkung zum 1. Januar 2025 sollen die Preise für Gruppenbuchungen um 10,00 € angehoben werden sowie die Tarife für Individualleistungen um 1,00 € angehoben werden. Die Preisanpassung begründet sich durch die erhöhte Nachfrage bei privaten Gruppenbuchungen. Durch die Übernahme der Stadttürme im September 2023 ist die Nachfrage nach der Führung „Altstadt & Türme“ hoch.    Weitere Gründe sind wirtschaftliche Faktoren, vor allem die Einnahmengenerierung für den städtischen Haushalt sowie die Anpassung an marktübliche Preise in der Region.

Die Zusammenarbeit mit den ausgebildeten Gästeführern beruht auf bestehenden Honorarverträgen (privatrechtlich). Aktuell sind sieben Gästeführer im Auftrag der Stadt Burg aktiv.

Detailinformationen zu allen Gästeführungen befinden sich im Reiseplaner 2024 (als Anhang 03 beigefügt).

Überblick:

Private Gruppenbuchungen (Veranstalter Tourist-Information) im Jahr 2023:

Anzahl: 40 (3.200,00 EUR Einnahmen), geschätzte Mehreinnahmen: 800,00 EUR.

Öffentliche Gästeführungen (Veranstalter Tourist-Information) im Jahr 2023:

Anzahl 11 (1.050,00 EUR Einnahmen), geschätzte Mehreinnahmen: 190,00 EUR.


Anlagen:


Der Stadtrat beschließt die 1. Änderung der Entgelt- und Geschäftsordnung für touristische Leistungen der Tourist-Information der Stadt Burg gemäß der Anlage.


Finanzielle Auswirkungen ?

x

ja

nein

1

Gesamtkosten der Maßnahmen (Beschaffungs- Herstellkosten)

2

davon Zuschüsse:

3

jährliche Folgekosten/-lasten

                                          EUR

Land:                                    EUR

                                           EUR

                                               

Sonstige:                              EUR

Veranschlagung im

Teilhaushalt Nr.

HH-Jahr:

                     EUR

Produktsachkonto

Folgejahr:

990,00           EUR

575101400/ 442116               

 

Verfahrensweise gegenüber der Kommunalaufsicht

  Genehmigung

  Anzeige

  nicht erforderlich