Die Neufassung der Entschädigungssatzung der Stadt Burg wird notwendig,
um aktuelle gesetzliche und wirtschaftliche Entwicklungen zu berücksichtigen
und die Entschädigungen den realen Bedingungen anzupassen. Besonders
hervorzuheben ist die Berücksichtigung der Änderungen der
Kommunal-Entschädigungsverordnung (KomEVO), die am 1. Juli 2024 in Kraft
getreten ist. Diese Verordnung hebt die Höchstbeträge für Entschädigungen um
21 % für kommunale Ehrenämter an, basierend auf der allgemeinen Verbraucherpreisentwicklung,
wodurch eine gerechtere Entschädigung der ehrenamtlichen Tätigkeiten in der
Stadt Burg gewährleistet wird.
Die Anpassung der Entschädigungssätze ist ebenfalls eine Antwort auf die
gestiegenen Lebenshaltungskosten, was sich besonders in der Erhöhung der
Pauschalbeträge für Mitglieder des Stadtrates sowie der Ortschaftsräte
widerspiegelt. Beispielsweise erhalten die Mitglieder des Stadtrates nun eine
monatliche Pauschale von 161 EUR, während die Ortsbürgermeister, abhängig von
der Einwohnerzahl, zwischen 211 EUR und 441 EUR monatlich an Entschädigung
beziehen.
Die Einbeziehung der Anpassungen der Entschädigungen der Freiwilligen
Feuerwehren in diese Satzung ist besonders wichtig, da die Neufassung auch die
gestiegenen Lebenshaltungskosten im Hinblick auf das Ehrenamt bei der
Freiwilligen Feuerwehr berücksichtigt. Dies entspricht auch den Vorschlägen des
Städte- und Gemeindebundes Sachsen-Anhalt, der eine angemessene Entschädigung
für sicherheitsrelevante Funktionen forderte.
Die Stadt Burg gewährleistet somit eine zeitgemäße und gesetzeskonforme
Anpassung, die den rechtlichen Anforderungen und den Bedürfnissen der
ehrenamtlich Tätigen entspricht.
Anlagen:
Der Stadtrat der Stadt Burg beschließt die in der Anlage 1 beigefügte Neufassung der Satzung der Stadt Burg über die Gewährung von Entschädigung für in ein Ehrenamt oder zu sonstiger ehrenamtlicher Tätigkeit Berufene - Entschädigungssatzung der Stadt Burg
Finanzielle Auswirkungen ?
X |
ja |
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nein |
1 |
Gesamtkosten der Maßnahmen
(Beschaffungs- Herstellkosten) |
2 |
davon Zuschüsse: |
3 |
jährliche Folgekosten/-lasten |
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45.500 EUR Erhöhung der
HH-Ansätze |
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Land: EUR |
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EUR |
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Sonstige: EUR |
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Veranschlagung
im Teilhaushalt
Nr. |
HH-Jahr: |
EUR |
Produktsachkonto |
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Folgejahr: |
EUR |
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Verfahrensweise gegenüber der Kommunalaufsicht
Genehmigung |
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nicht erforderlich |