Betreff
Beschluss zur Pflege der Parkanlagen durch den städtischen Bauhof
Vorlage
138/2024
Art
Beschlussvorlage

Bereits Ende 2023 hat der Stadtrat entschieden, dass nach der letztmaligen Ausschreibung der Pflegeleistungen für ein Jahr, der Bauhof die Pflege in eigener Verantwortung übernimmt.

Die Parkanlagen bestehen aus 4 Teilflächen, die für die Landesgartenschau 2018

neugestaltet wurden.

Es handelt sich um folgende Flächen:

             Goethepark       8,7 ha

             Weinberg            1,65 ha

             Ihlegärten           0,8 ha

             Flickschupark     4,6 ha

Die durchzuführenden Pflegegänge erfordern aufgrund der besonderen und aufwändigen Kombination der unterschiedlichsten Pflanzenarten und Sorten ein fachlich fundiertes, gut organisiertes und sensibles Pflegemanagement.

Die Pflegegänge sind deshalb in entsprechender Häufigkeit und Intensität durchzuführen. Die Pflege erfolgt nach DIN18916 und umfasst alle Leistungen nach der Pflanzarbeit, die zur Erzielung eines abnahmefähigen bzw. repräsentativen Zustandes der Pflanzung erforderlich sind.

Bisher wurden die Arbeiten extern ausgeschrieben. Es handelt sich um folgende Arbeiten:

Schmuckstaudenpflege, Gehölzpflege, Pflege der Rasenflächen, Pflege der wassergebundenen Flächen, Pflaster- und Plattenbelagspflege, Aufnahme von Laub, Bewässerung der Flächen und Anlage betriebsbereit halten, Heckenblöcke schneiden (Oberfläche erfolgt über Bauhof), Heckenschnitt, Wässern der Gehölze, Pflege der Bäume, Düngung der Pflanzflächen, Mähgänge, Fungizidbekämpfung, Schädlingsbekämpfung, Entsorgung des Mähgutes und des Weiteren organischen Materials, Rasenschäden ausbessern.

Die Ausschreibung erfolgte in 4 Losen. Ca. 340.000,00 EUR Brutto sind für die Parkanlagen derzeitig jährlich zu veranschlagen. Es erfolgte die Vergabe Los 1 Goethepark an eine Pflegefirma und Los 2-4 an die zweite Pflegefirma. Das Los 5 die Papierkorblehrung wurde bereits nach der ersten Ausschreibung herausgelöst und die Aufgabe durch den Bauhof übernommen.

Nach mündlichen Informationen rechnen die Pflegefirmen mit ca. 6500 h im Jahr. Bei einem 8 h-Tag ergeben sich dann 812 Tage. Rechnet man mit ca. 210 Arbeitstagen pro Arbeitskraft und Jahr, ergibt dies ca. 4 Arbeitskräfte mit denen die Pflegefirmen arbeiten und rechnen.

Der Bauhof braucht zur Durchführung dieser Arbeiten 4 Arbeitskräfte. Für einen Landschaftsgärtner werden - mit der EG 5 und der Erfahrungsstufe 6 - jährlich 57.541,19 EUR pro AK gezahlt. Bei der Annahme von 4 AK wären dies maximal 230.164,76 EUR jährlich. Dazu kommen die Kosten für Technik in Höhe von ca. 91.000,00 EUR einmalig und ca. 26.000,00 EUR jährlich für Unterhaltungsleistungen.

für die zukünftige Pflege werden folgende investive Mittel benötigt:

1.            80.000€ Kommunaltraktor mit Mähwerk (2024 im HH eingestellt)

2.            5.000€ Anhänger

3.            2.000€ 2 Handrasenmäher (2024 im HH eingestellt)

4.            2.000€ 2 Freischneider (2024 im HH eingestellt)

5.            1.000€ 2 Laubpuster (2024 im HH eingestellt)

6.            1.000€ 2 Heckenscheren

7.                            3 Garagen

Weiterhin sind folgende konsumtive Mittel notwendig:

1.            12.000€ Leasing 2 Transporter

2.            4.000€ Kraftstoffkosten

3.            4.000€ Wartung/ Reparaturen

4.            1.000€ Arbeitsschutzausrüstung

5.            5.000€ Entsorgungskosten

Hinzu kommen auch die Kosten für Dünger und die anderen Pflanzenschutzmittel.

Der Haushalt der Stadt 2024 hat derzeitig diese Mittel nur teilweise berücksichtigt. Im Stellenplan zum Haushalt sind die zusätzlichen Stellen nicht Inhalt. Aus diesem Grunde besteht derzeitig nur die Möglichkeit der befristeten Ausschreibung dieser Stellen für 2 Jahre mit der Option der Übernahme bei Schaffung der haushaltsrechtlichen Voraussetzungen. Dies wäre die Einstellung von den 4 Stellen in den Stellenplan zum Haushalt 2025. Da der Haushalt 2025 erst Ende des Jahres 2025 zur Beratung und Entscheidung ansteht, gibt es keine andere Möglichkeit. Da eine Ausschreibung erst nach Beschlussfassung dieser Vorlage am 05.12 2024 möglich ist, besteht auch ein Risiko, Fachkräfte rechtzeitig zu gewinnen, neben dem Problem der Befristung der Stellen. Anzumerken wäre, dass die Einstellung ggf. dazu führt, dass die Fachkräfte der heimischen Wirtschaft entzogen werden.

Eine weitere Variante wäre die theoretische Option der Verlängerung der Pflegaufträge der Dritten und die langfristige Vorbereitung der Übernahme der Pflegearbeiten durch den Bauhof.


Anlagen:


Der Stadtrat beschließt,

1.            dass 4 Arbeitskräfte befristet für 2 Jahre mit der Option der unbefristeten Beschäftigung in der Stadt Burg eingestellt werden,

2.            für den Haushalt 2025 und folgende Jahre werden 4 Stellen im Bauhof für die Pflege der Parkanlagen im Stellenplan aufgenommen,

3.            für den Haushalt 2025 wird die notwendige Technik angemeldet und eingestellt,

4.            die absolut notwendige Technik ist in der Folge der Übernahme der Aufgaben 2024 als pflichtige Aufgabe sofort zu beschaffen,

5.            die Nutzung des Sozialtraktes im neuen Standort des Bauhofes Blumenthaler Str. ist für die Mitarbeiter zwingend erforderlich und

6.            die Anschaffung von 3 Garagen am Standort Blumenthaler Straße ist sofort notwendig.


Finanzielle Auswirkungen ?

x

ja

nein

1

Gesamtkosten der Maßnahmen (Beschaffungs- Herstellkosten)

2

davon Zuschüsse:

3

jährliche Folgekosten/-lasten

                                          EUR

Land:                                    EUR

                                           EUR

                                               

Sonstige:                              EUR

Veranschlagung im

Teilhaushalt Nr.

HH-Jahr:

                     EUR

Produktsachkonto

Folgejahr:

                     EUR

                                             

 

Verfahrensweise gegenüber der Kommunalaufsicht

  Genehmigung

  Anzeige

  nicht erforderlich