Einleitung
Eine wesentliche Aufgabe der Stadt Burg ist die strategische Planung der
Kindertageseinrichtungen im gesamten Stadtgebiet einschließlich der
Ortschaften. Ziel ist es, eine bedarfsgerechte und zukunftsfähige Entwicklung
der Kindertageseinrichtungen sicherzustellen, sowohl hinsichtlich der Qualität
und der Quantität der Betreuungsplätze für Krippenkinder (0-2 Jahre),
Kindergartenkinder (3-5 Jahre) und Hortkinder (6-9 Jahre), basierend auf dem
Kinderförderungsgesetz des Landes Sachsen-Anhalt (KiFöG LSA) sowie dem
„Bildungsprogramm Elementar – Bildung von Anfang an“.
Für die Aufgaben der Tageseinrichtungen nach § 5 KiFöG LSA, insbesondere
alters- und entwicklungsspezifischen Betreuungs-, Bildungs- und
Erziehungsauftrag, Förderung der Gemeinschaftsfähigkeit und Ausgleich von
Benachteiligungen, sollen hierbei bestmögliche Voraussetzungen geschaffen
werden, um den Erwerb sozialer Kompetenzen, wie Selbständigkeit,
Verantwortungsbereitschaft und Gemeinschaftsfähigkeit, Toleranz und Akzeptanz
gegenüber anderen Menschen, Kulturen und Lebensweisen, interkulturelle
Kompetenz und Sensibilität, sowie die Ausbildung von geistigen und körperlichen
Fähigkeiten, insbesondere zum Erwerb von Wissen und Können, einschließlich der
Gestaltung von Lernprozessen, zu fördern.
Unter diesen Maßgaben sind die Kindertageseinrichtungen entsprechend
ihrer Quantität so vorzuhalten, dass dem Betreuungsanspruch nach § 3 KiFöG LSA
ganzheitlich entsprochen werden kann. Der Anspruch nach gilt als erfüllt, wenn
ein Platz in einer für Kinder zumutbar erreichbaren Tageseinrichtung oder unter
den Voraussetzungen des § 24 Abs. 2 bis 4 des Achten Buches Sozialgesetzbuch in
einer Tagespflegestelle angeboten werden kann.
Aufgrund steigender und unterschiedlicher Bedarfe an Krippen, Kita, Hort
und Schulplätzen in der Stadt Burg verursacht durch Migrationsbewegungen 2015
und ab 2022 sowie insbesondere in der Ortschaft Niegripp durch Zuzugsfamilien
in einem neuen Baugebiet wurde die vorhandene Bevölkerungsprognose bis 2035 aus
dem Integrierten Stadtentwicklungskonzept durch das Büro Simon Schulz
aktualisiert. Der Bericht wurde der Stadt Burg im Juni 2024 vorgelegt (siehe
Anlage). Eine Vorstellung der
Inhalte erfolgte in einer Informationsveranstaltung am 18.09.2024. Geladen
waren Stadträte, Ortschaftsräte sowie Kita-, Hort-, und Schulleiter. Zu diesem
Termin gab es seitens der Räte keine Anmerkungen.
Bevölkerungsentwicklung allgemein
Die Bevölkerung der Stadt Burg wuchs 2021 bis 2023 aufgrund der Zuwanderung zunächst moderat, dennoch bleibt die natürliche Bevölkerungsentwicklung weiterhin klar negativ. Im Jahr 2023 standen 136 Geburten 435 Sterbefällen gegenüber – ein Verhältnis von etwa 1:3. Dies stellt die niedrigste Geburtenrate seit 2010 dar.
Besondere Bedeutung bei der Gesamtentwicklung kommt der Migration zu: Der
Anteil der Bürger ohne deutschen Pass ist von 6,3 % auf 10,4 % im Jahr 2023
gestiegen. Diese Entwicklung hat kurzfristig zur Stabilisierung der
Einwohnerzahlen beigetragen, wird jedoch langfristig nicht ausreichen, um den
allgemeinen Bevölkerungsschwund auszugleichen.
Die rückläufigen Geburtenzahlen werden in den kommenden Jahren
Auswirkungen auf die Kapazitäten der städtischen Kinderbetreuungseinrichtungen
haben. Die Stadtverwaltung geht davon aus, dass der Bedarf an Kita- und später
Schulplätzen insbesondere für die Altersgruppen der unter Dreijährigen
zurückgehen wird. Allerdings ist der Bedarf in bestimmten Ortsteilen, wie
beispielsweise Niegripp, durch den Zuzug junger Familien aktuell hoch.
Langfristig wird jedoch erwartet, dass auch hier der Wachstumsimpuls abebbt.
Bevölkerungsentwicklung 0-9-jährige
Planungsraum Burg
Bei der Entwicklung der Kinderzahlen für die Stadt Burg ist
festzustellen, dass mittelfristig bis 2028 Mehrbedarfe an Hortplätzen
(6-9-jährige) bestehen (aktuelle Auslastung 110%), diese jedoch aufgrund
sinkender Kinderzahlen um 21% nicht nachhaltig sind und sich ab 2029 auf eine
Auslastung von 97% reduzieren. Im Bereich Kindergarten (3–5-jährige) besteht
aktuell eine Auslastung von 107%, welche sich aufgrund sinkender Kinderzahlen
bis 2035 um 17% reduziert und ab 2025 bereits ausreichend Betreuungsplätze zur
Verfügung stehen. Im Bereich Kinderkrippe (0–2-jährige) besteht aktuell eine
Auslastung von 72%, welche sich bis 2035 auf gleichem Niveau fortschreibt.
Ergebnis Burg:
Entsprechend besteht für den gesamtstädtischen Planungsraum in Bezug auf
die Erweiterung oder Minimierung von Kindertageseinrichtungen grundsätzlich
kein Handlungsbedarf.
Planungsraum Niegripp
Aufgrund der gegenwärtigen und prognostizierten Entwicklung der
Kinderzahlen und anderer Faktoren wie der Erweiterung des Baugebiets war eine
genauere Untersuchung der Kita-, Hort- und Grundschulkapazitäten in Niegripp
notwendig.
Die zur Verfügung stehenden Betreuungsplätze der Kindertageseinrichtung
Niegripp im Krippenbereich im Alter von 0-2 Jahren sind aktuell überzeichnet,
weisen jedoch bereits ab 2025 wieder ausreichende Kapazitäten auf. Der Bedarf
kann jedoch aufgrund der aufgewachsenen Warteliste (angemeldete Kinder aus
Vorjahren) kurzfristig zum Teil nicht bedarfsgerecht in der Niegripper
Kindertageseinrichtung gedeckt werden. Erst ab 2032 sind wieder steigende
Kinderzahlen prognostiziert, welche, unter der Voraussetzung einer
gleichbleibenden Inanspruchnahme, die Kapazitäten voraussichtlich übersteigen werden.
Jedoch kann die Kindertageseinrichtung Niegripp mittelfristig den Bedarf
an Kindergartenplätzen im Alter von 3-5 Jahren aus der Ortschaft Niegripp nicht
decken. Bis 2030 und wieder ab 2033 besteht ein Mehrbedarf von Ø 3
Kindergartenplätzen (min 0, max. 9 pro Jahr), siehe Seite 9 der Präsentation.
Ebenso sind die Hortplätze der Kita Niegripp mittelfristiger
überzeichnet. Hier besteht bis 2033 ein Mehrbedarf von Ø 10 Hortplätzen (min. 2
bis max. 22). Jedoch ist auch dieser Mehrbedarf nicht nachhaltig. Für einen
Demografie-Check (Nachweis für die nachhaltige
Bestandssicherheit der Einrichtung auf Grundlage der demografischen Entwicklung
auf welchem Fördermittel für
Investitionen beantragt werden können) ist in einem Planungszeitraum von 15
Jahren ein Mehrbedarf festzustellen. Dies ist nicht der Fall (siehe S. 10 der
Präsentation).
Ergebnis Niegripp:
Aus diesen Erkenntnissen der Bevölkerungsprognose wurden seitens der
Verwaltung 5 Varianten erarbeitet und in der Informationsveranstaltung
Einwohnerprognose am 18.09.2024 den Stadträten und Ortschaftsräten sowie Kita-,
Hort-, und Schulleitern vorgestellt.
Nach erfolgten Abwägungsprozess zwischen sozialer Verträglichkeit und
finanzieller Leistungsfähigkeit der Stadt Bug (Seite 20 der Präsentation) ist
festzustellen, dass lediglich die Variante
5 „Zustand belassen und Überbedarf Kita im Stadtgebiet decken, bzw.
Überbedarf Hort Doppelnutzung Klassenräume oder kein Angebot, ggf. Sanierung
Dach der Grundschule ohne Erweiterung in 2027/28“ tragfähig ist.
Bei der Abwägung der Varianten für die Variante 5 ist insbesondere der
Umstand maßgeblich, dass eine Umsetzung der Variante 2 „Ausbau Dachgeschoss
Schule“ aus haushalterischer und planerischer Betrachtung frühestens 2026/27
und damit zum Scheitelpunkt der Kinderzahlen in Niegripp realisierbar ist. Eine
Fertigstellung käme also hier zu spät. Auch scheidet die Beantragung von
Förderungen zur Sanierung oder Ausbau von zusätzlichen Kapazitäten aufgrund der
demografischen Prognose aus. Eine Baumaßnahme müsste vollständig aus eigenen
Haushaltsmitteln finanziert werden. Diese stehen absehbar mind. 2025 nicht zur
Verfügung.
Gleichzeitig sind die in der Stadtlage Burg (siehe Planungsraum Burg)
vorhandenen räumlichen Ressourcen nicht in der Gesamtbetrachtung nicht überzeichnet,
bzw. werden mittelfristig nicht vollständig genutzt. Die Entscheidung zur
Erweiterung der Kindertageseinrichtung Niegripp ist entsprechend gegenwärtig
nicht pflichtig, da eine Versorgung mit Plätzen in der Stadt Burg gegeben ist.
Ferner ist sie nicht wirtschaftlich, da sie den gesamtplanerischen Grundsätzen
entgegensteht insofern ein Platz in einer für Kinder zumutbar erreichbaren
Tageseinrichtung angeboten werden kann.
Ebenso bilden die Variante 1 „Container“, Variante 3 „temporäre Betreuung
der Krippe in einer Burger Einrichtung“ und Variante 4 „Schließung der
Grundschule Niegripp“ unverhältnismäßig viele Nachteile im Verhältnis zum zu
erzielenden Ergebnis.
Die jeweiligen detaillierten Begründungen zu den Varianten sind der
Präsentation auf den Seiten 15 bis 19 zu entnehmen.
Gesamtergebnis und Beschlussvorschlag
Unter Abwägung aller Fakten kann seitens der Verwaltung, in Anbetracht
der finanziellen Ressourcen sowie zeitlichen Fortschreitung, nur die
Variante 5 der Präsentation zum Umgang
mit dem zeitweisen Überbedarf von Kita und Hort Niegripp zur Bestätigung
empfohlen werden.
Anlagen:
Präsentation
Kita/Hort/Schule
Präsentation
Einwohnerentwicklung
Fortschreibung
der Bevölkerungsprognose 2024
Der Stadtrat der Stadt Burg
- nimmt die Bevölkerungsprognose zur Kenntnis.
- beschließt aufgrund der haushalterischen Bedingungen und der prognostizierten demografischen Entwicklung die Variante 5 „Zustand belassen und den kurz-bis mittelfristigen Überbedarf an Kita-Plätzen im Stadtgebiet decken, bzw. Überbedarf Hort Doppelnutzung Klassenräume oder kein Angebot, ggf. Sanierung Dach der Grundschule ohne Erweiterung in 2027/28“ S. 21 der Präsentation, zum Umgang mit dem zeitweisen Überbedarf von Kita und Hort Niegripp.
Finanzielle Auswirkungen ?
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ja |
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nein |
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Gesamtkosten der Maßnahmen
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jährliche Folgekosten/-lasten |
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Land: EUR |
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Sonstige: EUR |
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Veranschlagung
im Teilhaushalt
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Produktsachkonto |
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Folgejahr: |
EUR |
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Verfahrensweise gegenüber der Kommunalaufsicht
Genehmigung |
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