Einleitung

Eine wesentliche Aufgabe der Stadt Burg ist die strategische Planung der Kindertageseinrichtungen im gesamten Stadtgebiet einschließlich der Ortschaften. Ziel ist es, eine bedarfsgerechte und zukunftsfähige Entwicklung der Kindertageseinrichtungen sicherzustellen, sowohl hinsichtlich der Qualität und der Quantität der Betreuungsplätze für Krippenkinder (0-2 Jahre), Kindergartenkinder (3-5 Jahre) und Hortkinder (6-9 Jahre), basierend auf dem Kinderförderungsgesetz des Landes Sachsen-Anhalt (KiFöG LSA) sowie dem „Bildungsprogramm Elementar – Bildung von Anfang an“.

Für die Aufgaben der Tageseinrichtungen nach § 5 KiFöG LSA, insbesondere alters- und entwicklungsspezifischen Betreuungs-, Bildungs- und Erziehungsauftrag, Förderung der Gemeinschaftsfähigkeit und Ausgleich von Benachteiligungen, sollen hierbei bestmögliche Voraussetzungen geschaffen werden, um den Erwerb sozialer Kompetenzen, wie Selbständigkeit, Verantwortungsbereitschaft und Gemeinschaftsfähigkeit, Toleranz und Akzeptanz gegenüber anderen Menschen, Kulturen und Lebensweisen, interkulturelle Kompetenz und Sensibilität, sowie die Ausbildung von geistigen und körperlichen Fähigkeiten, insbesondere zum Erwerb von Wissen und Können, einschließlich der Gestaltung von Lernprozessen, zu fördern.

Unter diesen Maßgaben sind die Kindertageseinrichtungen entsprechend ihrer Quantität so vorzuhalten, dass dem Betreuungsanspruch nach § 3 KiFöG LSA ganzheitlich entsprochen werden kann. Der Anspruch nach gilt als erfüllt, wenn ein Platz in einer für Kinder zumutbar erreichbaren Tageseinrichtung oder unter den Voraussetzungen des § 24 Abs. 2 bis 4 des Achten Buches Sozialgesetzbuch in einer Tagespflegestelle angeboten werden kann.

Aufgrund steigender und unterschiedlicher Bedarfe an Krippen, Kita, Hort und Schulplätzen in der Stadt Burg verursacht durch Migrationsbewegungen 2015 und ab 2022 sowie insbesondere in der Ortschaft Niegripp durch Zuzugsfamilien in einem neuen Baugebiet wurde die vorhandene Bevölkerungsprognose bis 2035 aus dem Integrierten Stadtentwicklungskonzept durch das Büro Simon Schulz aktualisiert. Der Bericht wurde der Stadt Burg im Juni 2024 vorgelegt (siehe Anlage). Eine Vorstellung der Inhalte erfolgte in einer Informationsveranstaltung am 18.09.2024. Geladen waren Stadträte, Ortschaftsräte sowie Kita-, Hort-, und Schulleiter. Zu diesem Termin gab es seitens der Räte keine Anmerkungen.

Bevölkerungsentwicklung allgemein

Die Bevölkerung der Stadt Burg wuchs 2021 bis 2023 aufgrund der Zuwanderung zunächst moderat, dennoch bleibt die natürliche Bevölkerungsentwicklung weiterhin klar negativ. Im Jahr 2023 standen 136 Geburten 435 Sterbefällen gegenüber – ein Verhältnis von etwa 1:3. Dies stellt die niedrigste Geburtenrate seit 2010 dar.

Besondere Bedeutung bei der Gesamtentwicklung kommt der Migration zu: Der Anteil der Bürger ohne deutschen Pass ist von 6,3 % auf 10,4 % im Jahr 2023 gestiegen. Diese Entwicklung hat kurzfristig zur Stabilisierung der Einwohnerzahlen beigetragen, wird jedoch langfristig nicht ausreichen, um den allgemeinen Bevölkerungsschwund auszugleichen.

Die rückläufigen Geburtenzahlen werden in den kommenden Jahren Auswirkungen auf die Kapazitäten der städtischen Kinderbetreuungseinrichtungen haben. Die Stadtverwaltung geht davon aus, dass der Bedarf an Kita- und später Schulplätzen insbesondere für die Altersgruppen der unter Dreijährigen zurückgehen wird. Allerdings ist der Bedarf in bestimmten Ortsteilen, wie beispielsweise Niegripp, durch den Zuzug junger Familien aktuell hoch. Langfristig wird jedoch erwartet, dass auch hier der Wachstumsimpuls abebbt.

Bevölkerungsentwicklung 0-9-jährige

Planungsraum Burg

Bei der Entwicklung der Kinderzahlen für die Stadt Burg ist festzustellen, dass mittelfristig bis 2028 Mehrbedarfe an Hortplätzen (6-9-jährige) bestehen (aktuelle Auslastung 110%), diese jedoch aufgrund sinkender Kinderzahlen um 21% nicht nachhaltig sind und sich ab 2029 auf eine Auslastung von 97% reduzieren. Im Bereich Kindergarten (3–5-jährige) besteht aktuell eine Auslastung von 107%, welche sich aufgrund sinkender Kinderzahlen bis 2035 um 17% reduziert und ab 2025 bereits ausreichend Betreuungsplätze zur Verfügung stehen. Im Bereich Kinderkrippe (0–2-jährige) besteht aktuell eine Auslastung von 72%, welche sich bis 2035 auf gleichem Niveau fortschreibt.

Ergebnis Burg:

Entsprechend besteht für den gesamtstädtischen Planungsraum in Bezug auf die Erweiterung oder Minimierung von Kindertageseinrichtungen grundsätzlich kein Handlungsbedarf.

Planungsraum Niegripp

Aufgrund der gegenwärtigen und prognostizierten Entwicklung der Kinderzahlen und anderer Faktoren wie der Erweiterung des Baugebiets war eine genauere Untersuchung der Kita-, Hort- und Grundschulkapazitäten in Niegripp notwendig.

Die zur Verfügung stehenden Betreuungsplätze der Kindertageseinrichtung Niegripp im Krippenbereich im Alter von 0-2 Jahren sind aktuell überzeichnet, weisen jedoch bereits ab 2025 wieder ausreichende Kapazitäten auf. Der Bedarf kann jedoch aufgrund der aufgewachsenen Warteliste (angemeldete Kinder aus Vorjahren) kurzfristig zum Teil nicht bedarfsgerecht in der Niegripper Kindertageseinrichtung gedeckt werden. Erst ab 2032 sind wieder steigende Kinderzahlen prognostiziert, welche, unter der Voraussetzung einer gleichbleibenden Inanspruchnahme, die Kapazitäten voraussichtlich übersteigen werden.

 

Jedoch kann die Kindertageseinrichtung Niegripp mittelfristig den Bedarf an Kindergartenplätzen im Alter von 3-5 Jahren aus der Ortschaft Niegripp nicht decken. Bis 2030 und wieder ab 2033 besteht ein Mehrbedarf von Ø 3 Kindergartenplätzen (min 0, max. 9 pro Jahr), siehe Seite 9 der Präsentation.

Ebenso sind die Hortplätze der Kita Niegripp mittelfristiger überzeichnet. Hier besteht bis 2033 ein Mehrbedarf von Ø 10 Hortplätzen (min. 2 bis max. 22). Jedoch ist auch dieser Mehrbedarf nicht nachhaltig. Für einen Demografie-Check (Nachweis für die nachhaltige Bestandssicherheit der Einrichtung auf Grundlage der demografischen Entwicklung auf welchem Fördermittel für Investitionen beantragt werden können) ist in einem Planungszeitraum von 15 Jahren ein Mehrbedarf festzustellen. Dies ist nicht der Fall (siehe S. 10 der Präsentation).

Ergebnis Niegripp:

Aus diesen Erkenntnissen der Bevölkerungsprognose wurden seitens der Verwaltung 5 Varianten erarbeitet und in der Informationsveranstaltung Einwohnerprognose am 18.09.2024 den Stadträten und Ortschaftsräten sowie Kita-, Hort-, und Schulleitern vorgestellt.

Nach erfolgten Abwägungsprozess zwischen sozialer Verträglichkeit und finanzieller Leistungsfähigkeit der Stadt Bug (Seite 20 der Präsentation) ist festzustellen, dass lediglich die Variante 5 „Zustand belassen und Überbedarf Kita im Stadtgebiet decken, bzw. Überbedarf Hort Doppelnutzung Klassenräume oder kein Angebot, ggf. Sanierung Dach der Grundschule ohne Erweiterung in 2027/28 tragfähig ist.

Bei der Abwägung der Varianten für die Variante 5 ist insbesondere der Umstand maßgeblich, dass eine Umsetzung der Variante 2 „Ausbau Dachgeschoss Schule“ aus haushalterischer und planerischer Betrachtung frühestens 2026/27 und damit zum Scheitelpunkt der Kinderzahlen in Niegripp realisierbar ist. Eine Fertigstellung käme also hier zu spät. Auch scheidet die Beantragung von Förderungen zur Sanierung oder Ausbau von zusätzlichen Kapazitäten aufgrund der demografischen Prognose aus. Eine Baumaßnahme müsste vollständig aus eigenen Haushaltsmitteln finanziert werden. Diese stehen absehbar mind. 2025 nicht zur Verfügung.

Gleichzeitig sind die in der Stadtlage Burg (siehe Planungsraum Burg) vorhandenen räumlichen Ressourcen nicht in der Gesamtbetrachtung nicht überzeichnet, bzw. werden mittelfristig nicht vollständig genutzt. Die Entscheidung zur Erweiterung der Kindertageseinrichtung Niegripp ist entsprechend gegenwärtig nicht pflichtig, da eine Versorgung mit Plätzen in der Stadt Burg gegeben ist. Ferner ist sie nicht wirtschaftlich, da sie den gesamtplanerischen Grundsätzen entgegensteht insofern ein Platz in einer für Kinder zumutbar erreichbaren Tageseinrichtung angeboten werden kann.

Ebenso bilden die Variante 1 „Container“, Variante 3 „temporäre Betreuung der Krippe in einer Burger Einrichtung“ und Variante 4 „Schließung der Grundschule Niegripp“ unverhältnismäßig viele Nachteile im Verhältnis zum zu erzielenden Ergebnis.

Die jeweiligen detaillierten Begründungen zu den Varianten sind der Präsentation auf den Seiten 15 bis 19 zu entnehmen.

Gesamtergebnis und Beschlussvorschlag

Unter Abwägung aller Fakten kann seitens der Verwaltung, in Anbetracht der finanziellen Ressourcen sowie zeitlichen Fortschreitung, nur die Variante 5 der Präsentation zum Umgang mit dem zeitweisen Überbedarf von Kita und Hort Niegripp zur Bestätigung empfohlen werden.


Anlagen:

 

Präsentation Kita/Hort/Schule

Präsentation Einwohnerentwicklung

Fortschreibung der Bevölkerungsprognose 2024


Der Stadtrat der Stadt Burg

  1. nimmt die Bevölkerungsprognose zur Kenntnis.
  2.  beschließt aufgrund der haushalterischen Bedingungen und der prognostizierten demografischen Entwicklung die Variante 5 „Zustand belassen und den kurz-bis mittelfristigen Überbedarf an Kita-Plätzen im Stadtgebiet decken, bzw. Überbedarf Hort Doppelnutzung Klassenräume oder kein Angebot, ggf. Sanierung Dach der Grundschule ohne Erweiterung in 2027/28“ S. 21 der Präsentation, zum Umgang mit dem zeitweisen Überbedarf von Kita und Hort Niegripp.


Finanzielle Auswirkungen ?

ja

nein

1

Gesamtkosten der Maßnahmen (Beschaffungs- Herstellkosten)

2

davon Zuschüsse:

3

jährliche Folgekosten/-lasten

                                          EUR

Land:                                    EUR

                                           EUR

                                               

Sonstige:                              EUR

Veranschlagung im

Teilhaushalt Nr.

HH-Jahr:

                     EUR

Produktsachkonto

Folgejahr:

                     EUR

                                             

 

Verfahrensweise gegenüber der Kommunalaufsicht

  Genehmigung

  Anzeige

  nicht erforderlich