Betreff
Hebesatzsatzung ab 01.01.2025
Vorlage
144/2024
Art
Informationsvorlage

Sachverhalt:

Das Grundsteuer- Reformgesetz verlangt von den Kommunen, die neuen Bewertungsergebnisse in die örtlichen Steuersatzungen zu integrieren. Die Anpassung ist notwendig, um die gesetzliche Vorgabe fristgerecht zu erfüllen und rechtssichere Grundlagen für die Erhebung der Grundsteuer zu schaffen. Ab dem 01.01.2025 tritt das neue Grundsteuer-Reformgesetz in Kraft, das eine bundesweite Neubewertung aller Grundstücke und Immobilien vorsieht. Eine Änderung der Hebesätze wurde nicht vorgenommen.


Die als Anlage beigefügte Hebesatzsatzung wir zur Kenntnis genommen.


Finanzierung:

Durch die Ausführung des vorgeschlagenen Beschlusses entstehen folgende Auswirkungen auf den Haushalt: keine