Betreff
Stundenverrechnungssatz des Bauhofes der Stadt Burg
Vorlage
149/2024
Art
Beschlussvorlage

Die Stundenverrechnungssätze des Bauhofes bilden die Grundlage zur Verrechnung der erbrachten Leistungen für die Fachbereiche (Innere Verrechnung).

Der Beschluss Nr. 2014/002 legte am 26.02.2014 den Stundenverrechnungssatz auf 32,00 Euro je geleistete Arbeitsstunde fest.

Bedingt durch die steigenden Betriebskosten (Strom, Kraftstoff, Heizkosten aber auch Ersatzteile und Reparaturkosten etc.) in den letzten Jahren sowie die Anpassung der Gehälter an den TVÖD macht eine Überarbeitung des Stundenverrechnungssatzes für den Bauhof der Stadt Burg notwendig.

Bei der Berechnung des Stundenverrechnungssatzes dienen als Grundlage die geleisteten Arbeitsstunden inkl. der Stunden für die Rufbereitschaft, die Gesamtbruttobezüge inkl. dem Arbeitgeberaufwand sowie der Gemeinkostenzuschlag. Das Zahlenwerk bezieht sich auf das Jahr 2023. Die Gemeinkostenkalkulation erfolgte ohne Einbezug der Abschreibung und der Verzinsung.

Die Einsatzstunden variieren je nach Auftragserteilungen durch die Fachbereiche und der daraus resultierenden Arbeitsaufgaben mit den entsprechenden Hilfsmitteln.


Anlagen: Berechnung des Stundenverrechnungssatzes

               Berechnung der geleisteten Arbeitsstunden

               Berechnung des Gemeinkostenzuschlages 


  1. Der Stadtrat der Stadt Burg beschließt den Stundenverrechnungssatz des Bauhofes der Stadt Burg zur Inneren Verrechnung mit Wirkung zum 01.Januar 2025 gemäß beiliegender Anlage.
  2. Gleichzeitig tritt der Stundenverrechnungssatz des Bauhofes der Stadt Burg mit Beschluss vom 26.02.2014 außer Kraft.
  3. Die bisher geltenden Maschinenverrechnungssätze bleiben von diesem Beschluss unberührt und gelten ab 01.Januar 2025 weiter.


Finanzielle Auswirkungen ?

X

ja

nein

1

Gesamtkosten der Maßnahmen (Beschaffungs- Herstellkosten)

2

davon Zuschüsse:

3

jährliche Folgekosten/-lasten

                                          EUR

Land:                                    EUR

                                           EUR

                                               

Sonstige:                              EUR

Veranschlagung im

Teilhaushalt Nr.

HH-Jahr: 2025 ff

                     EUR

Produktsachkonto

Folgejahr:

                     EUR

xxxxx.xxxx.581110

xxxxx.xxxx.481110                  

 

Verfahrensweise gegenüber der Kommunalaufsicht

  Genehmigung

  Anzeige

  nicht erforderlich