Die
Stundenverrechnungssätze des Bauhofes bilden die Grundlage zur Verrechnung der
erbrachten Leistungen für die Fachbereiche (Innere Verrechnung).
Der Beschluss Nr.
2014/002 legte am 26.02.2014 den Stundenverrechnungssatz auf 32,00 Euro je
geleistete Arbeitsstunde fest.
Bedingt durch die
steigenden Betriebskosten (Strom, Kraftstoff, Heizkosten aber auch Ersatzteile
und Reparaturkosten etc.) in den letzten Jahren sowie die Anpassung der
Gehälter an den TVÖD macht eine Überarbeitung des Stundenverrechnungssatzes für
den Bauhof der Stadt Burg notwendig.
Bei der Berechnung
des Stundenverrechnungssatzes dienen als Grundlage die geleisteten
Arbeitsstunden inkl. der Stunden für die Rufbereitschaft, die
Gesamtbruttobezüge inkl. dem Arbeitgeberaufwand sowie der Gemeinkostenzuschlag.
Das Zahlenwerk bezieht sich auf das Jahr 2023. Die Gemeinkostenkalkulation
erfolgte ohne Einbezug der Abschreibung und der Verzinsung.
Die Einsatzstunden
variieren je nach Auftragserteilungen durch die Fachbereiche und der daraus
resultierenden Arbeitsaufgaben mit den entsprechenden Hilfsmitteln.
Anlagen:
Berechnung des Stundenverrechnungssatzes
Berechnung der geleisteten
Arbeitsstunden
Berechnung des
Gemeinkostenzuschlages
- Der Stadtrat der Stadt Burg beschließt den Stundenverrechnungssatz des Bauhofes der Stadt Burg zur Inneren Verrechnung mit Wirkung zum 01.Januar 2025 gemäß beiliegender Anlage.
- Gleichzeitig tritt der Stundenverrechnungssatz des Bauhofes der Stadt Burg mit Beschluss vom 26.02.2014 außer Kraft.
- Die bisher geltenden Maschinenverrechnungssätze bleiben von diesem Beschluss unberührt und gelten ab 01.Januar 2025 weiter.
Finanzielle Auswirkungen ?
X |
ja |
|
|
nein |
1 |
Gesamtkosten der Maßnahmen
(Beschaffungs- Herstellkosten) |
2 |
davon Zuschüsse: |
3 |
jährliche Folgekosten/-lasten |
|
EUR |
|
Land: EUR |
|
EUR |
|
|
|
Sonstige: EUR |
|
|
Veranschlagung
im Teilhaushalt
Nr. |
HH-Jahr: 2025 ff |
EUR |
Produktsachkonto |
|
|
|
Folgejahr: |
EUR |
xxxxx.xxxx.581110 xxxxx.xxxx.481110 |
Verfahrensweise gegenüber der Kommunalaufsicht
Genehmigung |
|
Anzeige |
|
nicht erforderlich |