Bereits mit Datum
vom 15.05.2014 existiert ein Konzept zur Weiterentwicklung des städtischen
Bauhofes. Damit hat sich der Stadtrat in der Folge beschäftigt und den
Beschluss 054/2014/1 gefasst. Folgende Ziele waren im Konzept für den Bauhof
enthalten.
8. Ziele:
● Fachpersonal und
Verjüngung des Personalbestandes
● Gärtner oder
Saisonkräfte für den Bereich Grünanlagen
● Zentrales Objekt im
Bereich Schlachthof ab 2016 beginnend
● Eingliederung der
Gemeindearbeiter als Pool in den Bauhof
● Erneuerung der Technik
nach Bedarf
● Ständige Weiterbildung
● Interkommunale
Zusammenarbeit, soweit das keine Einbahnstraße ist.
Viele Punkte konnten
bereits umgesetzt oder die Umsetzung eingeleitet werden.
Der Punkt zentralen
Objekt im Bereich des alten Schlachthofes (Blumenthaler Straße) wurde begonnen,
jedoch nicht bis zur Vollendung umgesetzt. Zur Landesgartenschau Burg 2018
konnte das Grundstück ersteigert werden, es erfolgte der Abriss und die Nutzung
als Parkplatz für die Durchführung der Gartenschau 2018. Die Entscheidung zur
Zentralisierung des Bauhofes an diesem Standort führte dazu, dass über die
Städtebauförderung der Stadt erhebliche finanzielle Mittel durch das Land
Sachsen-Anhalt zur Umsetzung der Maßnahme bereitgestellt wurden. Das Verwaltungsobjekt
ist voll saniert und einsatzfähig. Derzeitig wird es durch das Standesamt der
Stadt als Ausweichquartier genutzt.
Zur Nutzung des
Objektes als zentraler Bauhof ist es unerlässlich, dass die Fahrzeughalle am
Standort errichtet wird. Nur dann ist die Nutzung sinnvoll, da ansonsten die
Wege zwischen den Objekten Blumenthaler Straße und Rosenstraße und die
Zeitverluste zu erheblichen Mehraufwand führen. Die Gestaltung der Außenanlagen
soll weitestgehend durch Eigenleistungen des Bauhofes realisiert werden.
Die Notwendigkeit
der Maßnahme ergibt sich aus verschiedenen Gründen. Dazu zählen unter anderem:
• Arbeitsschutzrechtliche
Anforderungen bei der Gestaltung der Sanitär- und Umkleideräume (aktuell keine
Möglichkeit, weitere MA für Laga-Flächen unterzubringen) sowie
• das
Arbeiten mit speziellen motorbetriebenen Geräten, wie Freischneider,
Kettensägen usw.
• Durch
die Zentralisierung ergeben sich kurze Wege und ein effektiverer Einsatz der
Mitarbeiter und der Technik
• Verringerung
der Anzahl der Fahrzeuge und Geräte durch Zusammenlegung der Gemeindearbeiter
zu Trupps
Die Hauptaufgaben
des Bauhofes sind:
• Unterhaltung der Straßen, Wege und
Plätze,
• Verkehrsbeschilderung /
Verkehrsleiteinrichtungen,
• Straßenreinigung und Winterdienst,
• Reinigung der Regeneinläufe,
Regenrinnen und Straßengräben,
• Grünflächenunterhaltung und
Friedhöfe,
• Baumpflege und Baumschnittarbeiten,
• Unterhaltung, Reinigung, Reparatur
der Spielplätze
• Gebäudeunterhaltung,
• Überprüfung
ortsver. elektrischer Betriebsmittel, Spielplätze, Sportgeräte, Leitern und
Tritte u.ä. Handwerker- und Transportleistungen,
• Durchführung
der Rufbereitschaft außerhalb der Dienstzeit zur Gefahrenabwehr gem. § 87
i.V.m. § 89 SOG LSA
• Absicherung bei Veranstaltungen der
Stadt Burg,
• Einsatz
bei Havarien und unvorhersehbaren Schadenslagen, z. B Hochwasser, Waldbrände
etc.
Zum Baurecht ist folgendes
auszuführen:
• Eine
Kontaktaufnahme mit dem Bauordnungsamt des Landkreises Jerichower Land ergab im
Dezember 2023 die Auskunft, dass der Standort des zukünftigen Bauhofes der
Stadt Burg im unbeplanten Innenbereich gem. § 34 Abs. 1 BauGB.
• Das
Gebiet ist geprägt durch eine bereits bestehende Gemengelage. Die Ausweisung
als gemischte Baufläche gem. § 1 Abs. 1 Nr. 2 BauNVO ist ausreichend.
• Das
geplante Bauvorhaben „Neuanlage städtischer Bauhof“ ist nach Ermessen der
Kreisverwaltung nicht raumbedeutsam.
• Der
geplante Bauhof würde sich aus Sicht städtebaurechtlicher Ordnung am genannten
Standort nicht verschlechternd für das betroffene Gebiet auswirken.
• Inwiefern
Belange des Bodenschutzes, des Abfall- oder des Immissionsschutzrechtes betroffen
sind bleibt der Einzelfallprüfung im Baugenehmigungsverfahrens vorbehalten.
• Fazit:
• Im
Rahmen der Änderungen des Flächennutzungsplanes wird eine entsprechende
Darstellung als gemischte Baufläche vorgenommen.
Eine umfängliche
Konzentration des Personals für die vorgesehene Zusammenlegung der Standorte
des Bauhofes am Standort in der Rosenstraße scheitert an der aktuell
verfügbaren Nutzfläche des vorhandenen Gebäudes.
Bei der Überlegung,
ggf. an das vorhandene Gebäude anzubauen bzw. einen umfassenden Neubau am
Standort in der Rosenstraße zu realisieren, stößt das vorhandene Grundstück
schnell an seine bauplanungs- und bauordnungsrechtlich gegebenen Grenzen.
Der Verwaltung ist
der Auffassung, dass ein den aktuellen Vorschriften entsprechender Anbau zur
Unterbringung der sich zukünftig ergebenden Personalstärke sich aus
Flächengründen (Größe der Grundfläche bei 2-geschossiger Ausführung)
hinsichtlich der sich bauordnungsrechtlich ergebenden Abstandsflächen zu den
Nachbargrundstücken nicht realisieren lässt.
Bei dieser Lösung
ist eine Unterbringung der Technik einschl. Werkstatt usw. vor Ort in der
Rosenstraße ohnehin nicht möglich. Zudem bleibt offen, wie der entstehende
Stellplatzbedarf der Beschäftigten auf dem Grundstück nachgewiesen werden soll.
Es wären dauerhaft
eine räumliche Trennung zwischen Personal und Technik und die sich daraus
zukünftig ergebenden organisatorischen und logistischen Unzulänglichkeiten
vorhanden.
Es bleibt nur die
alternativlose Aufgabe der baulichen Nutzung am Standort Rosenstraße und der
Umzug auf das Gelände des ehem. Schlachthofes. Derzeitig wird von einer
Investitionssumme von ca. 1.946.761,03 EUR ausgegangen. Im besten Fall kann mit
einer Einnahme in Höhe von 994.280,00 EUR gerechnet werden. Damit müssen ca. 1.000.000.00
EUR finanziert werden. Die Einnahmen setzen sich zusammen aus den
Grundstücksverkäufen, Einsparungen und Eigenleistungen. Mit Fördermitteln kann
nicht gerechnet werden.
Auf der Seite 47 der
Anlage ist die SWOT-Analyse, auf die noch einmal verwiesen wird. Über die
Nutzwertanalyse auf der Seite 48 der Anlage wird noch einmal eine nicht
monetäre Entscheidungsfindung angeboten. Die Nutzwertanalyse ist eine nicht
monetäre Methode zur Entscheidungsfindung anhand von relevanten
Entscheidungskriterien, die sich aus der SWOT-Analyse ergeben. Die Kriterien
werden nach Relevanz für die subjektiven Ziele der Stadt Burg gewichtet.
Hiernach ist dem Neubau der Vorrang zu geben.
Bei einer Zustimmung
zur Vorlage soll die Verwaltung die Möglichkeit einer Finanzierung und
Darstellung im Haushalt der Stadt prüfen und ausweisen, mit dem Ziel der
Zentralisierung des städtischen Bauhofes am Standort Blumenthaler Straße 35 d.
Die
Beschlussvorlage 009/2025 ergab sich aus der Notwendigkeit, dass die Vorlage im
Hauptausschuss am XX.11.2024 zurückgestellt wurde, um mit den
Ortsbürgermeistern die Zentralisierung auch der Gemeindearbeiter am Standort
Burg zu besprechen und eine Lösung herbeizuführen. In den
Gebietsänderungsvereinbarungen wurde den Gemeinden der Gemeindearbeiter je
Ortschaft zugesichert. Dazu soll es auch keine Änderung geben, die Zusage
besteht weiterhin. Es haben mehrere Beratungen mit den Ortsbürgermeistern
stattgefunden und im Ergebnis wurde eine Regelung gefunden, die den Abschnitt
Gemeindearbeiter der Gebietsänderungsvereinbarungen weiter spezifiziert und
auslegt. Hierzu ist die Vorlage 008/2025 in der Beratungsschiene.
Anlagen: Beschluss 127/2024
Power Point Vortrag
Der Stadtrat beschließt:
1. Die Zentralisierung des Bauhofes am Standort Blumenthaler Straße 35 d.
2. Die Verwaltung wird beauftragt die entsprechenden notwendigen Schritte einzuleiten.
3. Der Neubau der Fahrzeughalle hat Priorität, er ist im Haushalt der Stadt Burg darzustellen, eine Finanzierung hat zu erfolgen.
Finanzielle Auswirkungen ?
x |
ja |
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|
nein |
1 |
Gesamtkosten der Maßnahmen
(Beschaffungs- Herstellkosten) |
2 |
davon Zuschüsse: |
3 |
jährliche Folgekosten/-lasten |
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1.946.761,03 EUR |
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Land: EUR |
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EUR |
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Sonstige: EUR |
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Veranschlagung
im Teilhaushalt
Nr. |
HH-Jahr: |
EUR |
Produktsachkonto |
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Folgejahr: |
EUR |
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Verfahrensweise gegenüber der Kommunalaufsicht
Genehmigung |
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Anzeige |
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nicht erforderlich |