Betreff
Haushaltsvorgriff auf Deckungsmittel des Haushaltsjahres 2025
Vorlage
035/2025
Art
Beschlussvorlage

Gemäß § 105 Abs. 2 KVG LSA können für Investitionen und Investitionsfördermaßnahmen, die im folgenden Jahr fortgesetzt werden überplanmäßige Auszahlungen zulässig sein, wenn ihre Deckung im folgenden Jahr gewährleistet ist. Diese bedürfen der Zustimmung der Vertretung. Diese Maßnahme ist eng mit der Maßnahme Neubau Feuerwehrgerätehaus verknüpft, da die Straßenanbindung eine wesentliche Voraussetzung für den Neubau darstellt. Aus diesem Grund ist von einer Fortsetzung der Maßnahme im Jahr 2025 auszugehen.  Im Jahr 2022 wurde mit der Maßnahme begonnen. Das Investitionsvolumen wurde mit einem Gesamtbetrag von 1.367.000 Euro geplant, wobei 680.000,00 € dem Jahr 2025 zugeordnet wurden. Gleichzeitig wurde für das Jahr 2025 in dieser Höhe eine Verpflichtungsermächtigung gebildet. Auf Grund einer frühzeitigen Fertigstellung der Straße sind in 2024 Mehraufwendungen in Höhe von 459.330,49 € entstanden. Diese können zum Teil durch die geplanten Auszahlungen in 2025 gedeckt werden. Hierfür ist der vorgenannte Haushaltsvorgriff nach § 105 Abs. 2 KVG LSA notwendig.


Anlagen:


Der Stadtrat beschließt gemäß § 105 Abs. 2 KVG LSA den Vorgriff auf Deckungsmittel des Jahres 2025 für die Maßnahme Zufahrt Feuerwehr Burg, Neuendorfer/Bürgermarkstr.(5411022002).


Finanzielle Auswirkungen ?

x

ja

nein

1

Gesamtkosten der Maßnahmen (Beschaffungs- Herstellkosten)

2

davon Zuschüsse:

3

jährliche Folgekosten/-lasten

                           1.367.000EUR

Land:                            0            EUR

                   Nicht absehbar EUR

                                               

Sonstige:                              EUR

Veranschlagung im

Teilhaushalt Nr.

HH-Jahr:

                     EUR

Produktsachkonto

Folgejahr:

                     EUR

                54110.0000.785200
Maßnahme: 5411022002

 

Verfahrensweise gegenüber der Kommunalaufsicht

  Genehmigung

  Anzeige

  nicht erforderlich