Die finanzielle
Leistungsfähigkeit der Stadt Burg ist nicht gegeben. Aufgrund dessen befindet
sich die Stadt seit ca. 10 Jahren in der HH-Konsolidierung. Zur Aufstellung des
HH 2025 und 2026 soll der Stadtrat vorab eine Prioritätenliste bestätigen. Gleichfalls
ist die Stadtpersonell nicht so ausgestattet, dass alle Maßnahme parallel
umgesetzt werden können. Aus haushaltsrechtlicher und personeller Sicht muss
eine Rang- und Reihenfolge festgelegt werden.
Folgende Maßnahmen:
1. Breiter Weg 27 Rathaus Sanierung -
ALT
Die Umsetzung der
Maßnahme muss zeitnah erfolgen. Die Finanzierung erfolgt aus Haushaltsresten
der Vorjahre. Der Baustopp in 2022/23 und der Hausschwammbefall haben zu
erheblichen Verzug in dieser Maßnahme geführt. Es sind bereits Mehrkosten
absehbar. Die Mehrkosten sind zu beziffern und werden im Haushalt 2025/26
angemeldet.
2. Breiter Weg 27 Rathaus Sicherung -
ALT
Die Fördermittel
wurden bewilligt und werden in den 2025 in Anspruch genommen. Die Sicherung
muss zeitnah umgesetzt werden, um den Verzug der Sanierungsmaßnahme
einzugrenzen.
3. Berliner Torturm - ALT
Die Maßnahme wird zu
100 Prozent gefördert. Die Einnahme der Zuwendungen erfolgte in den Jahren
2011-2013. Entsprechende Umbewilligungen und Umbuchungen sind erfolgt. Zur
vollständigen Abdeckung der Kosten im Auszahlungskonto wird der Fehlbetrag von
14.922,85 € im Haushalt 25 angemeldet.
4. Neubau Fahrzeughalle Bauhof - NEU
Der Beschluss des SR
über die Durchführung der Maßnahme steht noch aus. Die Kosten und Erträge lt.
Machbarkeitsstudie werden als Ansätze im Haushalt 2026 angemeldet.
5. FFW Burg - NEU
Die Stadt Burg hat
am 10.12.24 den beantragten Zuwendungsbescheid erhalten. Die Durchführung der
Maßnahme hat zu diesem Zeitpunkt aufgrund des VZM bereits begonnen und wird sich
voraussichtlich bis ins Jahr 2027 erstrecken. Änderungen der bisherigen
Kostenplanung sind absehbar und werden im Haushalt 2025/26 angemeldet.
Baubeginn ist Ende 2. Quartal 2025.
6. FFW Ihleburg - NEU
Der Förderantrag
wurde bewilligt. Die Durchführung ist gem. Zuwendungsbescheid in den Jahren
2026/27 geplant. Die Fördermittel stehen 2027 zur Verfügung. Änderungen der
bisherigen Kostenplanung sind absehbar und werden im Haushalt 2025/26
angemeldet.
7. GS Pestalozzi - NEU
Der Förderantrag zu
den Planungsleistungen im PJ 23 wurde abgelehnt. Die Maßnahme ist dringend
erforderlich, kann aufgrund begrenzter Kapazitäten im SG Hochbau derzeit nicht
prioritär abgearbeitet werden. Eine Einordnung kann ab 2027 erfolgen.
Die Planungsmittel
aus den HHR zum Erweiterungsbau Schule/Hort Pestalozzi werden daher nicht
weiter übertragen und für 2027 neu eingestellt.
8. Sanierung GS Niegripp - NEU
Die Maßnahme zur
Sanierung der Grundschule Niegripp ist erforderlich und ist im Haushalt nicht
abbildbar, kann jedoch auch aufgrund begrenzter Kapazitäten im SG Hochbau
derzeit nicht prioritär abgearbeitet werden. Eine Einordnung kann ab 2028
erfolgen. Mögliche Fördermittel sind nicht erkennbar. Der Demographie-Scheck
wird nicht bestanden. Aus Sicht der Hochbauingenieure besteht derzeit keine
Standsicherheitsproblematik im Bereich der Dachkonstruktion.
Die Mittel aus den
HHR zum Erweiterungsbau Schule Niegripp werden daher nicht weiter übertragen
und für 2028 neu eingestellt.
9. Friedhofskapelle Burg - ALT
Die verfügbaren Mittel
werden vollständig an HHJ 25 übertragen. Es sind seitens Hochbaus weitere
Investitionskosten geplant, die in 2025 ausgeführt werden müssen. Hierzu
bestehen Verpflichtungen aus Arbeitsschutz und Arbeitssicherheit.
10. Kita Parchau Gerätehaus Spielplatz -
ALT
Der Haushaltsrest
wurde nicht verausgabt. Die Umsetzung des Vorhabens ist nicht erfolgt. Der HHR
ist zu bilden, um 2025 die Maßnahme umzusetzen.
11. Trauerhalle Reesen - NEU
Der Förderantrag zum
Neubau der Trauerhalle Reesen wurde gestellt. Voraussetzung der Bewilligung ist
die kommunalaufsichtliche Stellungnahme zum Förderantrag in Zusammenhang mit
dem Haushalt 2025/26. Aus förderrechtlicher Sicht ist die Maßnahme gem.
Förderantrag in den Jahren 2026/27 ist anzumelden. Die Förderquote betrifft 80
% und führt zur Erhöhung des Anlagevermögens der Stadt Burg. Die Nutzung der
alten Trauerhalle ist zunehmend risikobehaftet.
Die Maßnahmen unter
ALT sind begonnen und müssen beendet werden. (lfd. Nr. 1,2,3,9,10)
Die Maßnahmen unter
NEU sind in folgender Reihenfolge abzuarbeiten:
1. Neubau FFW Burg 2025/26
2. Neubau Fahrzeughalle Bauhof 2027
3. Neubau Feuerwehr Ihleburg 2027
4. Trauerhalle Reesen 2026/27
5. Grundschule Pestalozzi 2028
6. Grundschule Niegripp 2028
Folgende
Überlegungen liegen der Reihenfolge zu Grunde:
Der Neubau der
Feuerwehr ist eine Pflichtaufgabe und beschlossen, die finanziellen Mittel sind
dem Grund nach gesichert, der Fördermittelbescheid liegt vor.
Der Neubau der
Fahrzeughalle ist für die Zentralisierung unerlässlich und für die
Aufrechterhaltung des Dienstbetriebes. Der Beschluss zur Zentralisierung liegt
vor und der Neubau wird als Ersatzinvestition dargestellt. Die Aufnahme in den
HH 2025/26 ist zu prüfen.
Der Neubau der
Feuerwehr in Ihleburg ist eine Pflichtaufgabe und beschlossen, die finanziellen
Mittel sind dem Grund nach gesichert, die Mehrkosten sind in den HH 2025/26
einzustellen, der Fördermittelbescheid liegt vor.
Die Trauerhalle
Reesen ist in einen desolaten Zustand, Der Bauantrag ist gestellt. Die
Förderung über leader in Höhe von 80 % ist in Aussicht gestellt, ein
ehrenamtliches Engagement ist in geplant, der Abriss der alten Bausubstanz
erfolgt dadurch.
Die Grundschule
Pestalozzi ist teilsaniert. Ein Planungsbüro sollte gesamtheitlich das Objekt
betrachten und die ggf. noch notwendigen offenen Aufgaben. Die bestehenden
finanziellen Mittel sind dem HH zuzuführen. Eine Bachelor-Arbeit sollte die
Aufgabenstellung definieren um dann die finanziellen Mittel erneut über
Städtebauförderung einzuwerben. Kapazitätsmäßig ist ein Umsatz zurzeit nicht
möglich.
In der Grundschule
Niegripp besteht derzeitig kein akuter Handlungsbedarf. Fördermittel sind nicht
in Sicht. Der Demografiescheck wird nicht bestanden. Kapazitätsmäßig kann die
Maßnahme auch derzeitig nicht umgesetzt werden.

Anlagen:
Der Stadtrat der Stadt Burg beschließt die folgende Reihenfolge und damit die Priorität:
1. Neubau FFW Burg 2025/26
2. Neubau Fahrzeughalle Bauhof 2027
3. Neubau Feuerwehr Ihleburg 2027
4. Trauerhalle Reesen 2026/27
5. Grundschule Pestalozzi 2028
6. Grundschule Niegripp 2028
Finanzielle Auswirkungen ?
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X |
ja |
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nein |
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1 |
Gesamtkosten der Maßnahmen
(Beschaffungs- Herstellkosten) |
2 |
davon Zuschüsse: |
3 |
jährliche Folgekosten/-lasten |
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EUR |
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Land: EUR |
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EUR |
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Sonstige: EUR |
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Veranschlagung
im Teilhaushalt
Nr. |
HH-Jahr: |
EUR |
Produktsachkonto |
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Folgejahr: |
EUR |
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Verfahrensweise gegenüber der Kommunalaufsicht
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Genehmigung |
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