Betreff
Prioritätenliste Hochbau 2025 und 2026
Vorlage
036/2025
Art
Beschlussvorlage
Untergeordnete Vorlage(n)

Die finanzielle Leistungsfähigkeit der Stadt Burg ist nicht gegeben. Aufgrund dessen befindet sich die Stadt seit ca. 10 Jahren in der HH-Konsolidierung. Zur Aufstellung des HH 2025 und 2026 soll der Stadtrat vorab eine Prioritätenliste bestätigen. Gleichfalls ist die Stadtpersonell nicht so ausgestattet, dass alle Maßnahme parallel umgesetzt werden können. Aus haushaltsrechtlicher und personeller Sicht muss eine Rang- und Reihenfolge festgelegt werden.

Folgende Maßnahmen:

1.            Breiter Weg 27 Rathaus Sanierung - ALT

Die Umsetzung der Maßnahme muss zeitnah erfolgen. Die Finanzierung erfolgt aus Haushaltsresten der Vorjahre. Der Baustopp in 2022/23 und der Hausschwammbefall haben zu erheblichen Verzug in dieser Maßnahme geführt. Es sind bereits Mehrkosten absehbar. Die Mehrkosten sind zu beziffern und werden im Haushalt 2025/26 angemeldet.

2.            Breiter Weg 27 Rathaus Sicherung - ALT

Die Fördermittel wurden bewilligt und werden in den 2025 in Anspruch genommen. Die Sicherung muss zeitnah umgesetzt werden, um den Verzug der Sanierungsmaßnahme einzugrenzen.

3.            Berliner Torturm - ALT

Die Maßnahme wird zu 100 Prozent gefördert. Die Einnahme der Zuwendungen erfolgte in den Jahren 2011-2013. Entsprechende Umbewilligungen und Umbuchungen sind erfolgt. Zur vollständigen Abdeckung der Kosten im Auszahlungskonto wird der Fehlbetrag von 14.922,85 € im Haushalt 25 angemeldet.

4.            Neubau Fahrzeughalle Bauhof - NEU

Der Beschluss des SR über die Durchführung der Maßnahme steht noch aus. Die Kosten und Erträge lt. Machbarkeitsstudie werden als Ansätze im Haushalt 2026 angemeldet.

5.            FFW Burg - NEU

Die Stadt Burg hat am 10.12.24 den beantragten Zuwendungsbescheid erhalten. Die Durchführung der Maßnahme hat zu diesem Zeitpunkt aufgrund des VZM bereits begonnen und wird sich voraussichtlich bis ins Jahr 2027 erstrecken. Änderungen der bisherigen Kostenplanung sind absehbar und werden im Haushalt 2025/26 angemeldet. Baubeginn ist Ende 2. Quartal 2025.

6.            FFW Ihleburg - NEU

Der Förderantrag wurde bewilligt. Die Durchführung ist gem. Zuwendungsbescheid in den Jahren 2026/27 geplant. Die Fördermittel stehen 2027 zur Verfügung. Änderungen der bisherigen Kostenplanung sind absehbar und werden im Haushalt 2025/26 angemeldet.

7.            GS Pestalozzi - NEU

Der Förderantrag zu den Planungsleistungen im PJ 23 wurde abgelehnt. Die Maßnahme ist dringend erforderlich, kann aufgrund begrenzter Kapazitäten im SG Hochbau derzeit nicht prioritär abgearbeitet werden. Eine Einordnung kann ab 2027 erfolgen. 

Die Planungsmittel aus den HHR zum Erweiterungsbau Schule/Hort Pestalozzi werden daher nicht weiter übertragen und für 2027 neu eingestellt.

8.            Sanierung GS Niegripp - NEU

Die Maßnahme zur Sanierung der Grundschule Niegripp ist erforderlich und ist im Haushalt nicht abbildbar, kann jedoch auch aufgrund begrenzter Kapazitäten im SG Hochbau derzeit nicht prioritär abgearbeitet werden. Eine Einordnung kann ab 2028 erfolgen. Mögliche Fördermittel sind nicht erkennbar. Der Demographie-Scheck wird nicht bestanden. Aus Sicht der Hochbauingenieure besteht derzeit keine Standsicherheitsproblematik im Bereich der Dachkonstruktion.

Die Mittel aus den HHR zum Erweiterungsbau Schule Niegripp werden daher nicht weiter übertragen und für 2028 neu eingestellt.

9.            Friedhofskapelle Burg - ALT

Die verfügbaren Mittel werden vollständig an HHJ 25 übertragen. Es sind seitens Hochbaus weitere Investitionskosten geplant, die in 2025 ausgeführt werden müssen. Hierzu bestehen Verpflichtungen aus Arbeitsschutz und Arbeitssicherheit.

10.          Kita Parchau Gerätehaus Spielplatz - ALT

Der Haushaltsrest wurde nicht verausgabt. Die Umsetzung des Vorhabens ist nicht erfolgt. Der HHR ist zu bilden, um 2025 die Maßnahme umzusetzen.

11.          Trauerhalle Reesen - NEU

Der Förderantrag zum Neubau der Trauerhalle Reesen wurde gestellt. Voraussetzung der Bewilligung ist die kommunalaufsichtliche Stellungnahme zum Förderantrag in Zusammenhang mit dem Haushalt 2025/26. Aus förderrechtlicher Sicht ist die Maßnahme gem. Förderantrag in den Jahren 2026/27 ist anzumelden. Die Förderquote betrifft 80 % und führt zur Erhöhung des Anlagevermögens der Stadt Burg. Die Nutzung der alten Trauerhalle ist zunehmend risikobehaftet.

Die Maßnahmen unter ALT sind begonnen und müssen beendet werden. (lfd. Nr. 1,2,3,9,10)

Die Maßnahmen unter NEU sind in folgender Reihenfolge abzuarbeiten:

1.            Neubau FFW Burg 2025/26

2.            Neubau Fahrzeughalle Bauhof 2027

3.            Neubau Feuerwehr Ihleburg 2027

4.            Trauerhalle Reesen 2026/27

5.            Grundschule Pestalozzi 2028

6.            Grundschule Niegripp 2028

Folgende Überlegungen liegen der Reihenfolge zu Grunde:

Der Neubau der Feuerwehr ist eine Pflichtaufgabe und beschlossen, die finanziellen Mittel sind dem Grund nach gesichert, der Fördermittelbescheid liegt vor.

Der Neubau der Fahrzeughalle ist für die Zentralisierung unerlässlich und für die Aufrechterhaltung des Dienstbetriebes. Der Beschluss zur Zentralisierung liegt vor und der Neubau wird als Ersatzinvestition dargestellt. Die Aufnahme in den HH 2025/26 ist zu prüfen.

Der Neubau der Feuerwehr in Ihleburg ist eine Pflichtaufgabe und beschlossen, die finanziellen Mittel sind dem Grund nach gesichert, die Mehrkosten sind in den HH 2025/26 einzustellen, der Fördermittelbescheid liegt vor.

Die Trauerhalle Reesen ist in einen desolaten Zustand, Der Bauantrag ist gestellt. Die Förderung über leader in Höhe von 80 % ist in Aussicht gestellt, ein ehrenamtliches Engagement ist in geplant, der Abriss der alten Bausubstanz erfolgt dadurch.

Die Grundschule Pestalozzi ist teilsaniert. Ein Planungsbüro sollte gesamtheitlich das Objekt betrachten und die ggf. noch notwendigen offenen Aufgaben. Die bestehenden finanziellen Mittel sind dem HH zuzuführen. Eine Bachelor-Arbeit sollte die Aufgabenstellung definieren um dann die finanziellen Mittel erneut über Städtebauförderung einzuwerben. Kapazitätsmäßig ist ein Umsatz zurzeit nicht möglich.

In der Grundschule Niegripp besteht derzeitig kein akuter Handlungsbedarf. Fördermittel sind nicht in Sicht. Der Demografiescheck wird nicht bestanden. Kapazitätsmäßig kann die Maßnahme auch derzeitig nicht umgesetzt werden.


Anlagen:


Der Stadtrat der Stadt Burg beschließt die folgende Reihenfolge und damit die Priorität:

1.            Neubau FFW Burg 2025/26

2.            Neubau Fahrzeughalle Bauhof 2027

3.            Neubau Feuerwehr Ihleburg 2027

4.            Trauerhalle Reesen 2026/27

5.            Grundschule Pestalozzi 2028

6.            Grundschule Niegripp 2028


Finanzielle Auswirkungen ?

X

ja

nein

1

Gesamtkosten der Maßnahmen (Beschaffungs- Herstellkosten)

2

davon Zuschüsse:

3

jährliche Folgekosten/-lasten

                                          EUR

Land:                                    EUR

                                           EUR

                                               

Sonstige:                              EUR

Veranschlagung im

Teilhaushalt Nr.

HH-Jahr:

                     EUR

Produktsachkonto

Folgejahr:

                     EUR

                                             

 

Verfahrensweise gegenüber der Kommunalaufsicht

  Genehmigung

  Anzeige

  nicht erforderlich