Seit 2020 ist die
Stadt Burg im Programm der Städtebauförderung – Förderung des Wachstums und der
nachhaltigen Erneuerung Programmbereich Aufwertung. Zum 30.11. eines jeden
Jahres besteht die Möglichkeit neue Maßnahmen zur Förderung für das
Programmjahr des Folgejahres zu beantragen. Somit besteht bis zum 30.11. 2025
die Möglichkeit Maßnahmen zur Förderung ab 2026 neu zu beantragen. Diese
Vorschläge sind mit dieser Vorlage unterbreitet. Es handelt sich um Maßnahmen,
die zum Teil mit 100 % gefördert werden, als auch um Maßnahmen mit der normalen
2/3 Förderung. Die Stadt Burg hat ihren Anteil in Höhe von 1/3 im HH
darzustellen. Die o.g. Maßnahmen ist entsprechend der Priorität aufgelistet, d.
h. die Reihenfolge legt auch die Priorität fest. In dieser Reihenfolge muss die
finanzielle Möglichkeit der Darstellung im HH geprüft werden.
Eine
Kurzbeschreibung der Maßnahmeninhalte befindet sich in Anlage 1 zu diesem
Beschluss.
Anlage1 -
Kurzbeschreibung der Maßnahmen"
Der Stadtrat der Stadt Burg beschließt die folgende Reihenfolge und damit die Prioritätenlisten für die Antragsstellung:
1. Aufkauf und Sicherung Magdeburger Straße 5 und 6
2. Fortschreibung ISEK Burg 2040
3. Öffentlichkeitsarbeit und Monitoring
4. Umgestaltung Rolandplatz – Planung, VgV
5. Quartiersmanagement Altstadt
6. Grundschule Pestalozzi
7. Quartiersentwicklung Martin-Luther-Straße
Finanzielle Auswirkungen ?
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X |
ja |
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nein |
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1 |
Gesamtkosten der Maßnahmen
(Beschaffungs- Herstellkosten) |
2 |
davon Zuschüsse: |
3 |
jährliche Folgekosten/-lasten |
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EUR |
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Land: EUR |
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EUR |
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Sonstige: EUR |
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Veranschlagung
im Teilhaushalt
Nr. |
HH-Jahr: |
EUR |
Produktsachkonto |
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Folgejahr: |
EUR |
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Verfahrensweise gegenüber der Kommunalaufsicht
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Genehmigung |
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