Betreff
Prioritätenliste Städtebauförderung, Antrag Programmjahr 2026
Vorlage
037/2025
Art
Beschlussvorlage
Untergeordnete Vorlage(n)

Seit 2020 ist die Stadt Burg im Programm der Städtebauförderung – Förderung des Wachstums und der nachhaltigen Erneuerung Programmbereich Aufwertung. Zum 30.11. eines jeden Jahres besteht die Möglichkeit neue Maßnahmen zur Förderung für das Programmjahr des Folgejahres zu beantragen. Somit besteht bis zum 30.11. 2025 die Möglichkeit Maßnahmen zur Förderung ab 2026 neu zu beantragen. Diese Vorschläge sind mit dieser Vorlage unterbreitet. Es handelt sich um Maßnahmen, die zum Teil mit 100 % gefördert werden, als auch um Maßnahmen mit der normalen 2/3 Förderung. Die Stadt Burg hat ihren Anteil in Höhe von 1/3 im HH darzustellen. Die o.g. Maßnahmen ist entsprechend der Priorität aufgelistet, d. h. die Reihenfolge legt auch die Priorität fest. In dieser Reihenfolge muss die finanzielle Möglichkeit der Darstellung im HH geprüft werden.

Eine Kurzbeschreibung der Maßnahmeninhalte befindet sich in Anlage 1 zu diesem Beschluss.


Anlage1 - Kurzbeschreibung der Maßnahmen"


Der Stadtrat der Stadt Burg beschließt die folgende Reihenfolge und damit die Prioritätenlisten für die Antragsstellung:

1.            Aufkauf und Sicherung Magdeburger Straße 5 und 6

2.            Fortschreibung ISEK Burg 2040

3.            Öffentlichkeitsarbeit und Monitoring

4.            Umgestaltung Rolandplatz – Planung, VgV

5.            Quartiersmanagement Altstadt

6.            Grundschule Pestalozzi

7.            Quartiersentwicklung Martin-Luther-Straße


Finanzielle Auswirkungen ?

X

ja

nein

1

Gesamtkosten der Maßnahmen (Beschaffungs- Herstellkosten)

2

davon Zuschüsse:

3

jährliche Folgekosten/-lasten

                                          EUR

Land:                                    EUR

                                           EUR

                                               

Sonstige:                              EUR

Veranschlagung im

Teilhaushalt Nr.

HH-Jahr:

                     EUR

Produktsachkonto

Folgejahr:

                     EUR

                                             

 

Verfahrensweise gegenüber der Kommunalaufsicht

  Genehmigung

  Anzeige

  nicht erforderlich