Die Grundlagen der Aktivierung und Bewertung des Vermögens sind über
gesetzliche Regelungen und Verordnungen geregelt (KVG LSA, Bewertungsrichtlinie
LSA usw.). Der Gesetzgeber räumt den Kommunen diverse Gestaltungs- und
Bewertungsspielräume ein. Auf diesen Grundlagen können interne Aktivierungs-
und Bewertungsrichtlinien erlassen werden, die sich zum einen an die
Beschäftigten der Stadt Burg, den Rechnungsprüfungsbehörden und zum anderen an
den Stadtrat richten. Während die Aktivierungsrichtlinie für die Beschäftigten
als Arbeits-, Handlungs- und Umsetzungsrichtlinie gilt, informiert sie die
Prüfungsbehörden und den Stadtrat über die Herangehensweise hinsichtlich der
Aktivierung und Bewertung des kommunalen Vermögens. Diese Richtlinie dient der
Sicherstellung einer einheitlichen und nachvollziehbaren Handhabung der
Aktivierung und Bewertung von Vermögensgegenständen der Stadt Burg. Die
Aktivierungs- und Bewertungsrichtlinie nimmt damit wesentlichen Einfluss auf
die Jahresabschlüsse der Stadt Burg und ist zudem notwendige Formalie.
Diese Richtlinie löst die interne Aktivierungs- und Bewertungsrichtlinie
in der Fassung vom 11.05.2021 ab.
Anlagen:
Interne
Aktivierungs- und Bewertungsrichtlinie der Stadt Burg
Der Stadtrat beschließt die interne Aktivierungs- und Bewertungsrichtlinie (IAB) der Stadt Burg in der Fassung vom 25.April 2025.
Finanzielle Auswirkungen ?
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ja |
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x |
nein |
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1 |
Gesamtkosten der Maßnahmen
(Beschaffungs- Herstellkosten) |
2 |
davon Zuschüsse: |
3 |
jährliche Folgekosten/-lasten |
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EUR |
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Land: EUR |
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EUR |
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Sonstige: EUR |
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Veranschlagung
im Teilhaushalt
Nr. |
HH-Jahr: |
EUR |
Produktsachkonto |
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Folgejahr: |
EUR |
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Verfahrensweise gegenüber der Kommunalaufsicht
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Genehmigung |
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