Die Grundlagen der Aktivierung und Bewertung des Vermögens sind über gesetzliche Regelungen und Verordnungen geregelt (KVG LSA, Bewertungsrichtlinie LSA usw.). Der Gesetzgeber räumt den Kommunen diverse Gestaltungs- und Bewertungsspielräume ein. Auf diesen Grundlagen können interne Aktivierungs- und Bewertungsrichtlinien erlassen werden, die sich zum einen an die Beschäftigten der Stadt Burg, den Rechnungsprüfungsbehörden und zum anderen an den Stadtrat richten. Während die Aktivierungsrichtlinie für die Beschäftigten als Arbeits-, Handlungs- und Umsetzungsrichtlinie gilt, informiert sie die Prüfungsbehörden und den Stadtrat über die Herangehensweise hinsichtlich der Aktivierung und Bewertung des kommunalen Vermögens. Diese Richtlinie dient der Sicherstellung einer einheitlichen und nachvollziehbaren Handhabung der Aktivierung und Bewertung von Vermögensgegenständen der Stadt Burg. Die Aktivierungs- und Bewertungsrichtlinie nimmt damit wesentlichen Einfluss auf die Jahresabschlüsse der Stadt Burg und ist zudem notwendige Formalie.

Diese Richtlinie löst die interne Aktivierungs- und Bewertungsrichtlinie in der Fassung vom 11.05.2021 ab.


Anlagen:

Interne Aktivierungs- und Bewertungsrichtlinie der Stadt Burg

 


Der Stadtrat beschließt die interne Aktivierungs- und Bewertungsrichtlinie (IAB) der Stadt Burg in der Fassung vom 25.April 2025.


Finanzielle Auswirkungen ?

ja

x

nein

1

Gesamtkosten der Maßnahmen (Beschaffungs- Herstellkosten)

2

davon Zuschüsse:

3

jährliche Folgekosten/-lasten

                                          EUR

Land:                                    EUR

                                           EUR

                                               

Sonstige:                              EUR

Veranschlagung im

Teilhaushalt Nr.

HH-Jahr:

                     EUR

Produktsachkonto

Folgejahr:

                     EUR

                                             

 

Verfahrensweise gegenüber der Kommunalaufsicht

  Genehmigung

  Anzeige

  nicht erforderlich