Betreff
Ermächtigungsbeschluss zur Klageerhebung gegen die Festsetzung der Kreisumlage 2025
Vorlage
056/2025
Art
Beschlussvorlage

Für das Haushaltsjahr 2025 ist auf Grundlage der vorläufigen Eckdaten davon auszugehen, dass die Kreisumlage durch den Landkreis Jerichower Land mit einem Hebesatz von voraussichtlich 41 % festgesetzt wird. Dies würde für die Stadt Burg eine Umlagezahlung in Höhe von 13.232.354 € bedeuten. Nach Einschätzung des Sachgebietes Finanzen und Steuern liegt die finanzielle Leistungsfähigkeit der Stadt derzeit lediglich bei rund 25,5 %, was einem Umlagebetrag von geschätzten 8.229.878,82 € entspräche. Die Differenz zur erwarteten Umlage beträgt somit rund 5.002.475 €. Eine Umlage auf Basis von 41 % würde die Handlungsfähigkeit der Stadt Burg erheblich beeinträchtigen und könnte eine Verletzung des kommunalen Selbstverwaltungsrechts darstellen. Mit dem vorliegenden Ermächtigungsbeschluss soll sichergestellt werden, dass der Bürgermeister im Falle einer tatsächlich erlassenen und als rechtswidrig oder unverhältnismäßig bewerteten Umlagefestsetzung umgehend rechtliche Schritte einleiten kann – insbesondere durch die Erhebung einer Klage vor dem Verwaltungsgericht, um die Einhaltung der verfassungsrechtlich garantierten finanziellen Mindestausstattung nach Art. 28 Abs. 2 GG zu sichern. Der Beschluss dient der Fristwahrung (§ 74 VwGO: Klagefrist 1 Monat) und schafft die formale Grundlage für eine etwaige Klageerhebung ohne erneuten Ratsbeschluss.

Kostenhinweis:

Im Falle eines unterliegenden Klageverfahrens ist mit einem Prozesskostenrisiko in Höhe von rund 160.400 € zu rechnen (1. Instanz). Dieser Betrag umfasst sämtliche Anwalts- und Gerichtskosten, berechnet auf Basis eines Streitwerts von 5.002.475 € (vgl. juris RVG-Kalkulator) Siehe Anlage.

Finanzielle Auswirkungen:

Mögliche Klagekosten (1. Instanz): ca. 160.400 €

Ziel: Reduzierung der Kreisumlage um ca. 5 Mio. €


Anlagen:
Vorläufige Festsetzung der Kreisumlage für das Haushaltsjahr 2025

Verfahrenskosten-Klage-Kreisumlage


Der Stadtrat ermächtigt den Bürgermeister, Klage gegen die Festsetzung der Kreisumlage 2025 beim zuständigen Verwaltungsgericht zu erheben, sofern dies zur Wahrung der finanziellen Interessen der Stadt Burg erforderlich ist. Der Bürgermeister wird zugleich ermächtigt, zur Vorbereitung und Durchführung eines möglichen Klageverfahrens rechtlichen Beistand in Anspruch zu nehmen.


Finanzielle Auswirkungen ?

x

ja

nein

1

Gesamtkosten der Maßnahmen (Beschaffungs- Herstellkosten)

2

davon Zuschüsse:

3

jährliche Folgekosten/-lasten

ca. 160.400 EUR

Land:                                    EUR

                                           EUR

                                               

Sonstige:                              EUR

Veranschlagung im

Teilhaushalt Nr.

HH-Jahr:

                     EUR

Produktsachkonto

Folgejahr:

                     EUR

                                             

 

Verfahrensweise gegenüber der Kommunalaufsicht

  Genehmigung

  Anzeige

  nicht erforderlich