Für das Haushaltsjahr 2025 ist auf Grundlage der vorläufigen Eckdaten
davon auszugehen, dass die Kreisumlage durch den Landkreis Jerichower Land mit
einem Hebesatz von voraussichtlich 41 % festgesetzt wird. Dies würde für
die Stadt Burg eine Umlagezahlung in Höhe von 13.232.354 € bedeuten. Nach
Einschätzung des Sachgebietes Finanzen und Steuern liegt die finanzielle
Leistungsfähigkeit der Stadt derzeit lediglich bei rund 25,5 %, was einem
Umlagebetrag von geschätzten 8.229.878,82 € entspräche. Die Differenz zur
erwarteten Umlage beträgt somit rund 5.002.475 €. Eine Umlage auf Basis
von 41 % würde die Handlungsfähigkeit der Stadt Burg erheblich
beeinträchtigen und könnte eine Verletzung des kommunalen
Selbstverwaltungsrechts darstellen. Mit dem vorliegenden Ermächtigungsbeschluss
soll sichergestellt werden, dass der Bürgermeister im Falle einer tatsächlich
erlassenen und als rechtswidrig oder unverhältnismäßig bewerteten
Umlagefestsetzung umgehend rechtliche Schritte einleiten kann – insbesondere
durch die Erhebung einer Klage vor dem Verwaltungsgericht, um die Einhaltung
der verfassungsrechtlich garantierten finanziellen Mindestausstattung nach
Art. 28 Abs. 2 GG zu sichern. Der Beschluss dient der Fristwahrung
(§ 74 VwGO: Klagefrist 1 Monat) und schafft die formale Grundlage für
eine etwaige Klageerhebung ohne erneuten Ratsbeschluss.
Kostenhinweis:
Im Falle eines unterliegenden Klageverfahrens ist mit einem
Prozesskostenrisiko in Höhe von rund 160.400 € zu rechnen (1. Instanz).
Dieser Betrag umfasst sämtliche Anwalts- und Gerichtskosten, berechnet auf
Basis eines Streitwerts von 5.002.475 € (vgl. juris RVG-Kalkulator) Siehe
Anlage.
Finanzielle Auswirkungen:
Mögliche Klagekosten (1. Instanz): ca. 160.400 €
Ziel: Reduzierung der Kreisumlage um ca. 5 Mio. €
Anlagen:
Vorläufige Festsetzung der Kreisumlage für das Haushaltsjahr 2025
Verfahrenskosten-Klage-Kreisumlage
Der Stadtrat ermächtigt den Bürgermeister, Klage gegen die Festsetzung der Kreisumlage 2025 beim zuständigen Verwaltungsgericht zu erheben, sofern dies zur Wahrung der finanziellen Interessen der Stadt Burg erforderlich ist. Der Bürgermeister wird zugleich ermächtigt, zur Vorbereitung und Durchführung eines möglichen Klageverfahrens rechtlichen Beistand in Anspruch zu nehmen.
Finanzielle Auswirkungen ?
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x |
ja |
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nein |
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1 |
Gesamtkosten der Maßnahmen
(Beschaffungs- Herstellkosten) |
2 |
davon Zuschüsse: |
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jährliche Folgekosten/-lasten |
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ca. 160.400 EUR |
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Land: EUR |
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EUR |
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Sonstige: EUR |
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Veranschlagung
im Teilhaushalt
Nr. |
HH-Jahr: |
EUR |
Produktsachkonto |
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Folgejahr: |
EUR |
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Verfahrensweise gegenüber der Kommunalaufsicht
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Genehmigung |
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