Vorgeschichte:
Mit den Beschlüssen 188/2019 sowie 207/2021 ist der Stadtrat dem
Vorschlag der Verwaltung zur Neukonzeption der Veranstaltung „Rolandfest“ sowie
Ausschreibung der Veranstaltungsorganisation- und Durchführung an externe
Dienstleister (Agentur) gefolgt.
Für die Jahre 2023, 2025, 2027 wurde ein externer Dienstleister
beauftragt. Nach stattgefundenem Rolandfest 2023 beauftragte der Stadtrat die
Verwaltung zur Prüfung, ob der Vertrag gekündigt wer-den kann. Dies wurde durch
die Verwaltung vollzogen (siehe dazu Anlage 01 - Sprechzettel Stadtrat
14.09.2023).
Im Jahr 2025 wäre turnusmäßig die Ausrichtung des Rolandfestes
festgesetzt. Der Bürgermeister in-formierte über den Sachstand und, dass eine
Ausrichtung im Jahr 2025 nicht möglich ist (siehe dazu Anlage 02 – Sprechzettel
Stadtrat 05.03.2025).
Rolandfest 2026:
Mitglieder der AG Haushalt (Termin 10.03.2025) sprachen sich zuletzt für
den Vorschlag der Verwaltung aus. Dieser besagt in Anbetracht der derzeitigen
personellen (unbesetzte Personalstelle Sachgebietsleitung Kultur) sowie
finanziellen Situation (kein verfügbarer Haushalt 2025, keine Finanzierung über
Spenden/Sponsoring in benötigter Höhe) dafür aus das Rolandfest ab 2026 im
beschlossenen Zweijahresturnus fortzuführen (2026, 2028 + Stadtjubiläum, 2030
fortlaufend). Entsprechend wurde dieser Vorschlag im Konsolidierungskonzept der
Stadt Burg aufgenommen.
Um das Burger Stadtfest „Rolandfest“ im Jahr 2026 stattfinden zu lassen
ist eine Vorbereitungszeit von mindestens einem Jahr nötig. Bereits im März
2025 begann die Verwaltung mit der Eruierung erster Kosten sowie Wertung
veränderter Bedingungen an ein Stadtfest dieser Größe (z.B.
Sicherheitskonzept). Ziel ist die Ausrichtung eines erfolgreichen und
rechtssicheren Rolandfestes.
Hierfür benötigt die Verwaltung, ergänzend zum gültigen Beschluss
(207/2021) des Konzeptes Rolandfest, die Zustimmung zu folgenden Änderungen:
1. Ausrichtung des Rolandfestes im Jahr 2026 und Folgejahre durch die
Verwaltung.
Begründung:
Die verfassungsrechtlich garantierte Selbstverwaltung (Art. 28 Abs. 2 GG,
Art. 87 Abs. 1 Verf. LSA) umfasst ausdrücklich die Wahrnehmung kultureller
Aufgaben. Dazu zählt u.a. auch die Ausrichtung des Rolandfestes als etabliertes
Stadtfest der Stadt Burg. Regionalität und Qualität sind dabei entscheidend für
ein gelungenes Stadtfest und dürfen nicht wirtschaftlichen Aspekten weichen.
Gestiegene Preise, Imageschäden aus den Jahren 2023, 2025 und erhöhte
Sicherheitsanforderungen machen dies jedoch für einen externen Veranstalter annährend
unmöglich, weswegen von einer erneuten Ausschreibung und Vergabe abgesehen
werden sollte. Ebenso bewies die Verwaltung im Jahr 2021, dass sie in der Lage
ist, das Fest erfolgreich auszurichten (siehe dazu Anlage 03 – Artikel
Volksstimme 07.09.2021).
2. Die erforderlichen Mittel zur Veranstaltungsdurchführung i.H. von
50.000 € je Jahr werden im Haushalt 2026 angemeldet.
Begründung:
Das Rolandfest 2021 mit drei Veranstaltungstagen hat in Summe ca. 40.500
€ gekostet. Die Beträge aus Sachsponsoring sind hier noch nicht berücksichtigt.
Eine vergleichbare Produktion (ohne Sponsoring) würde im Jahr 2026 geschätzt
60.000-65.000 € kosten. Diese Summe setzt sich wie folgt zusammen:
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Annahme 3 Tage
(Fr-So) |
2021 |
2026 |
|
Bühne, Technik,
Infrastruktur: |
9.000,00 € |
18.000,00 € |
|
Sanitätsdienst: |
500,00 € |
1.500,00 € |
|
Sicherheitsdienst: |
7.000,00 € |
9.500,00 € |
|
GEMA: |
1.600,00 € |
1.600,00 € |
|
Vertragsnebenleistungen:
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3.700,00 € |
3.500,00 € |
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Honorare
(Programm): |
18.700,00 € |
27.000,00 € |
|
Marketing: |
0,00 € |
3.400,00 € |
|
Summe: |
40.500,00 € |
64.500,00 € |
|
Annahme 2 Tage
(Sa-So) |
|
2026 |
|
Bühne, Technik,
Infrastruktur: |
|
15.000,00 € |
|
Sanitätsdienst: |
|
1.500,00 € |
|
Sicherheitsdienst: |
|
7.000,00 € |
|
GEMA: |
|
1.000,00 € |
|
Vertragsnebenleistungen:
|
|
3.500,00 € |
|
Honorare
(Programm): |
|
20.000,00 € |
|
Marketing: |
|
2.000,00 € |
|
Summe: |
|
50.000,00 € |
Grund hierfür sind die gestiegenen Anforderungen an Veranstaltungen
(siehe Punkt 3) und die generell gestiegenen Preise im Veranstaltungsbereich.
Es werden Maßnahmen (siehe Punkt 4) ergriffen, um die Kosten zu senken und das
Fest könnte durch einen ausgelagerten Freitag gegenfinanziert (siehe Punkt 5)
werden.
3. Erstellung eines Sicherheitskonzeptes für die Veranstaltung
Rolandfest durch die Verwaltung mit der Option zur externen Beauftragung und
der damit verbundenen Mittelanmeldung im Haus-halt 2026 in Höhe von 6.000 €.
Begründung:
Gemäß Versammlungsstättenverordnung des Landes Sachsen-Anhalt muss ab
einer gleichzeitig an-wesenden Personenzahl von 5.000 Besuchern ein
Sicherheitskonzept im Einvernehmen mit den Sicherheitsbehörden erstellt werden.
Diese Personenzahl wird mit hoher Wahrscheinlichkeit erreicht, wenn bereits
2021 mit der Hemmschwelle der „Corona 3G-Regelung“ am Samstagabend 3.000
Besucher gleichzeitig anwesend waren. Die inhäusige Erstellung des
Sicherheitskonzeptes wäre hierbei der Ausschreibung dieser Dienstleistung
vorzuziehen, um Kosten zu sparen und eine flexible Anpassung der Anforderungen
im Planungsprozess bis kurz vor der Veranstaltung sicherzustellen. Da diese
Aufgabe zum aktuellen Zeitpunkt nur durch eine Person im Sachgebiet bearbeitet
werden kann und für die Durchführung der Veranstaltung zwingend erforderlich
(Pflichtaufgabe) ist, muss diese Aufgabe bei einer möglichen unvorhersehbaren
Nichterfüllung extern vergeben werden können.
4. Keine Durchführung von Programm durch die Verwaltung am Freitag.
Begründung:
Durch den Wegfall des Bühnenprogramms am Freitag können schätzungsweise
10.000 bis 15.000 €. Produktionskosten eingespart werden. Würde dem zugestimmt,
ergäbe sich demnach im Vergleich 2021 zum Jahr 2026 eine gemilderte
Preiserhöhung.
5. Kooperation mit externen Veranstaltern zur Durchführung einer
eintrittspflichtigen Veranstaltung am Freitagabend auf dem Festgelände.
Begründung:
Die veranstaltungsbezogene Infrastruktur ist ein wesentlicher Kostenpunkt
bei Veranstaltungen. Die Nutzung dieser Infrastruktur am Vorabend durch einen
externen Konzertveranstalter kann, je nach Vereinbarung, die Produktionskosten
senken. Demzufolge kann dem Besucher am Freitagabend eben-falls ein
Bühnenprogramm angeboten werden, ohne hierfür die vollständigen Kosten durch
die Verwaltung tragen zu müssen. Der Mehrwert liegt darin, Kosten zu sparen und
gleichzeitig die Qualität und Quantität (Programm) zu halten. Ebenfalls wäre
ein Rolandfest mit zwei Programmabenden ein Mehrwert in Bezug zur Sicherung
eines geeigneten gastronomischen Partners (zwei Abende Einnahmen für
Gastronom). Kann kein externer Veranstalter akquiriert werden, entfällt der
Freitag als Programmtag (folglich Rolandfest Samstag und Sonntag).
6. Ausschreibung eines gastronomischen Kooperationspartners
(Exklusivrecht) für das Jahr 2026 mit der Option zur einmaligen Verlängerung.
Begründung:
Die Ausschreibung eines gastronomischen Kooperationspartners mit Übergabe
eines Exklusivrechtes bietet Zahlreiche Vorteile wie zum Beispiel:
Einheitliches Konzept (abgestimmtes gastronomisches Konzept mit Vielfalt und
harmonisches Gesamtbild), effiziente Organisation für Verwaltung (effiziente
Gestaltung logistischer Prozesse – Minderung Aufwand mit einem Vertragspartner
anstatt vielen Vertragspartnern), Planungssicherheit für Gastronom (kein
„Konkurrenzgeschäft“ unterhalb gastronomischer Anbieter sowie
Marketing/Promotion (etablierte gastronomische Partner können durch ihre
Bekanntheit und Netzwerk zur Bewerbung des Stadtfestes beitragen). Der Vertrag
soll für das Jahr 2026 mit der Option zur einmaligen Verlängerung (Rolandfest
2028) gelten. Die Option kann genutzt werden, wenn beide Vertragspartner sich
über eine Zusammenarbeit einig werden und vor allem die Auftraggeberin mit der
Leistung zufrieden ist. Änderung gemäß Kultur-,
Tourismus- und Sozialausschuss vom 15.05.2025 (KTS/038/2025): Weiterhin soll
die die Einbindung von regionalen, nicht kommerziellen Anbietern (z.B.
Vereinen) in die gastronomische Versorgung ermöglicht werden. Um die Interessen
des gastronomischen Kooperationspartners dennoch zu wahren, soll die
Koordination des gastronomischen Angebots beim Kooperationspartner liegen.
Anlagen:
Der Stadtrat stimmt den Änderungen Nummer 1 bis 6 dieser Vorlage zu.
Finanzielle Auswirkungen ?
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x |
ja |
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|
nein |
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1 |
Gesamtkosten der Maßnahmen
(Beschaffungs- Herstellkosten) |
2 |
davon Zuschüsse: |
3 |
jährliche Folgekosten/-lasten |
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56.000
EUR |
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Land: EUR |
|
EUR |
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|
Sonstige: EUR |
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|
|
Veranschlagung
im Teilhaushalt
Nr. |
HH-Jahr: |
2026
EUR |
Produktsachkonto |
|
|
|
4 |
Folgejahr: |
EUR |
281000000 |
Verfahrensweise gegenüber der Kommunalaufsicht
|
Genehmigung |
|
Anzeige |
|
nicht erforderlich |
