Gemäß § 11a KiFöG LSA hat der örtliche Träger der
öffentlichen Jugendhilfe, hier: Landkreis Jerichower Land (LK JL), mit den
Trägern von Tageseinrichtungen in seinem Zuständigkeitsbereich Vereinbarungen
über den Betrieb von Tageseinrichtungen nach den §§ 78b bis 78e
Sozialgesetzbuch (SGB) Achtes Buch (VIII) im Einvernehmen der Gemeinde für das
Jahr 2021 abgeschlossen. Die Cornelius-Werk Diakonische Hilfen gGmbH, vertreten
durch Herrn Stefan Böhme, Parchauer Chaussee 1a in 39288 Burg fordert für das
Jahr 2025 zu Neuverhandlungen auf.
Dazu wurden dem Landkreis Jerichower Land entsprechende
Unterlagen durch den Träger der Tageseinrichtung „Evangelischer Schulhort“
übergeben.
Auf Grundlage der vorgelegten Kalkulationsblätter für den
Betrieb der oben genannten Kindertageseinrichtung hat der Landkreis Jerichower
Land die Entgelt-, Leistungs- und Qualitätsentwicklungsvereinbarungen
erarbeitet.
Für die Entgeltvereinbarungen wurden die Ausgaben der
jeweiligen Kindertageseinrichtung für das Haushaltsjahr 2023 unter
Berücksichtigung der voraussichtlichen Durchschnittsbelegung 2025 zu Grunde
gelegt. Bei den Ausgaben wurden u.a. die Personalkosten unter Berücksichtigung
des gesetzlich vorgeschriebenen Mindestpersonalschlüssels, Kosten für die
pädagogische Arbeit, Sach- und Bewirtschaftungskosten für das Grundstück und
Gebäude, Ersatzbeschaffungen sowie Verwaltungskosten erfasst.
Auf Grundlage dieser Kalkulationen wurde die beigefügte
Entgeltvereinbarung für den Betrieb der Tageseinrichtung Kindertagesstätte
„Evangelischer Schulhort“ durch den LK JL zur Erklärung des Einvernehmens zur
Verfügung gestellt.
Laut Finanzierungsvereinbarung hat der Träger der
Kindertageseinrichtung der Stadt Burg spätestens zum 5. eines Monats die Anzahl
der im Monat zuvor tatsächlich in Anspruch genommenen Plätze getrennt nach
Betreuungsform und Betreuungsstunden zu melden.
Der Finanzierungsbedarf wird monatlich durch die Stadt
Burg auf Grundlage der mit dem Landkreis Jerichower Land vereinbarten Entgelte
anhand der gemeldeten Inanspruchnahme von Betreuungsplätzen ermittelt. Der
ermittelte Finanzbedarf wird dem Träger der Kindertagesstätte zum 15. jeden
Monats durch die Stadt Burg überwiesen. Diese Zahlungsmodalitäten sind in einer
Finanzierungsvereinbarung geregelt.
Entwicklung
verbleibender Finanzbedarf abzüglich der Landes-/ Landkreiszuweisung.
Festsetzung Entgelt: Vgl. 2022/2025
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Betreuungsumfang |
Während der Ferienzeit 2022 |
Während der Schulzeit 2022 |
Während der Ferienzeit 2025 |
Während der Schulzeit 2025 |
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4 Stunden |
|
300,14 |
|
321,40 € |
|
5 Stunden |
329,83 |
329,83 |
357,83 € |
357,83 € |
|
6 Stunden |
359,52 |
359,52 |
394,25 € |
394,25 € |
|
7 Stunden |
389,22 |
|
430,67 € |
|
|
8 Stunden |
418,91 |
|
467,10 € |
|
|
9 Stunden |
448,60 |
|
503,52 € |
|
|
10 Stunden |
478,30 |
|
539,94 € |
|
Die Entgelte setzen sich wie folgt zusammen:
Im Jahr 2022 wurde mit einer durchschnittlichen Betreuung von 65 Kindern
geplant. Im Jahr 2025 sollen im Durchschnitt
85 Kinder betreut werden.
Entwicklung verbleibender Finanzbedarf abzüglich der
Landes-/ Landkreiszuweisung:
2022 = 205.744,93
€
2025 = 255.049,30
€
Anlagen:
Der Stadtrat stimmt der Erklärung des erforderlichen Einvernehmens gemäß § 11a Abs. 1 KiFöG LSA zu der als Anlage beigefügten Entgelt-, Leistungs- und Qualitätsentwicklungsvereinbarung für den Betrieb der Tageseinrichtung „Evangelischer Schulhort“ zu.
Finanzielle Auswirkungen ?
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x |
ja |
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nein |
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1 |
Gesamtkosten der Maßnahmen
(Beschaffungs- Herstellkosten) |
2 |
davon Zuschüsse: |
3 |
jährliche Folgekosten/-lasten |
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EUR |
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Land: EUR |
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EUR |
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Sonstige: EUR |
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Veranschlagung
im Teilhaushalt
Nr. |
HH-Jahr: |
EUR |
Produktsachkonto |
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Folgejahr: |
EUR |
36510 8405 531810 |
Verfahrensweise gegenüber der Kommunalaufsicht
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Genehmigung |
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Anzeige |
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nicht erforderlich |
