Die bisherige Feuerwehrsatzung der Stadt Burg stammt aus dem Jahr 2018 und entsprach in Teilen nicht mehr den aktuellen rechtlichen Vorgaben und praktischen Erfordernissen des Feuerwehrdienstes. Die nun vorliegende Neufassung berücksichtigt insbesondere die geänderten Vorschriften des Brandschutz- und Hilfeleistungsgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt (BrSchG LSA) sowie der Laufbahnverordnung für Mitglieder Freiwilliger Feuerwehren (LVO-FF LSA). Zudem wurden organisatorische Abläufe, Wahl- und Berufungsverfahren, Zuständigkeiten, Regelungen zur Jugendfeuerwehr, Alters- und Ehrenabteilung sowie Pflichten und Rechte der Mitglieder aktualisiert und präzisiert. Damit wird die Rechts-sicherheit erhöht und die Einsatzbereitschaft der Freiwilligen Feuerwehr langfristig gesichert.
Im Rahmen der Erarbeitung der Satzung wurden alle Ortswehrleitungen beteiligt.
Anlagen:
Der Stadtrat
beschließt die als Anlage beigefügte Neufassung der Satzung für die Freiwillige
Feuerwehr der Stadt Burg (Feuerwehrsatzung).
Finanzielle Auswirkungen ?
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ja |
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X |
nein |
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1 |
Gesamtkosten der Maßnahmen
(Beschaffungs- Herstellkosten) |
2 |
davon Zuschüsse: |
3 |
jährliche Folgekosten/-lasten |
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EUR |
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Land: EUR |
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EUR |
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Sonstige: EUR |
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Veranschlagung
im Teilhaushalt
Nr. |
HH-Jahr: |
EUR |
Produktsachkonto |
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Folgejahr: |
EUR |
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Verfahrensweise gegenüber der Kommunalaufsicht
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Genehmigung |
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