Der Stadtrat der Stadt Burg hat auf seiner Sitzung vom 23. April 2025 dem
Beschluss 012/2025 zur Neufassung der Friedhofsgebührensatzung der Stadt Burg
und den Ortschaften Niegripp, Schartau, Ihleburg, Reesen und der Feierhalle
Detershagen mit Änderungen zugestimmt. In dieser Stadtratssitzung wurde der
Antrag gestellt, die derzeit noch geltenden Gebührenarten nur um 50% zu
erhöhen.
Mit Schreiben vom 04. März 2025 hat die Kommunalaufsicht des LK JL
bereits darauf hingewiesen, dass eine jährliche schrittweise Anpassung der
kalkulierten Gebühren bis Ende des Kalkulationszeitraumes 2027 in Betracht
gezogen werden soll. Nur somit kann eine zukünftige Kostendeckung herbeigeführt
werden (§ 5 Abs. 1 Satz 2).
Um eine nachhaltige Finanzierung sicherzustellen und somit auch
zukünftige Haushaltsbelastungen zu vermeiden, passt die Stadt Burg die Gebühren
in der 1. Änderungssatzung der Satzung der Stadt Burg über die Gebühren für die
Benutzung des städtischen Friedhofes Burg – Ost, sowie den Ortschaften
Niegripp, Schartau, Ihleburg, Reesen und der Feierhalle Detershagen der
Kalkulation an. Gemäß § 6 des KAG LSA sind Benutzungsgebühren für öffentliche
Einrichtungen, wie kommunale Friedhöfe kostendeckend zu erheben.
Alternativ kann durch den Stadtrat der Stadt Burg über eine schrittweise
Anpassung der Friedhofsgebühren abgestimmt und beschlossen werden.
Anlagen: Anlage 1: Art. I –
Satzungsänderung
Anlage 2: 1. Änderungssatzung
Anlage 3: Erhöhung zur
Gebühr für 2026
Anlage
4: Schreiben Kommunalaufsicht
Der Stadtrat der Stadt Burg beschließt die in Anlage 1 beigefügte 1. Änderungssatzung der Satzung der Stadt Burg über die Gebühren für die Benutzung des städtischen Friedhofes Burg- Ost, sowie den Ortschaften Niegripp, Schartau, Ihleburg, Reesen und der Feierhalle Detershagen - Friedhofsgebührensatzung
Finanzielle Auswirkungen ?
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x |
ja |
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nein |
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1 |
Gesamtkosten der Maßnahmen
(Beschaffungs- Herstellkosten) |
2 |
davon Zuschüsse: |
3 |
jährliche Folgekosten/-lasten |
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EUR |
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Land: EUR |
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EUR |
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Sonstige: EUR |
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Veranschlagung
im Teilhaushalt
Nr. 3 |
HH-Jahr: 2025 |
325.000,00 EUR |
Produktsachkonto |
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Folgejahr: 2026 |
415.000,00 EUR
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55130.1505. 432100 55310.1505.432110 (Erhöhung ca. 90.000,00 €) |
Verfahrensweise gegenüber der Kommunalaufsicht
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Genehmigung |
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nicht erforderlich |
