Betreff
1. Änderungssatzung der Satzung der Stadt Burg über die Gebühren für die Benutzung des städtischen Friedhofes Burg- Ost, sowie den Ortschaften Niegripp, Schartau, Ihleburg, Reesen und der Feierhalle Detershagen - Friedhofsgebührensatzung
Vorlage
105/2025
Art
Beschlussvorlage

Der Stadtrat der Stadt Burg hat auf seiner Sitzung vom 23. April 2025 dem Beschluss 012/2025 zur Neufassung der Friedhofsgebührensatzung der Stadt Burg und den Ortschaften Niegripp, Schartau, Ihleburg, Reesen und der Feierhalle Detershagen mit Änderungen zugestimmt. In dieser Stadtratssitzung wurde der Antrag gestellt, die derzeit noch geltenden Gebührenarten nur um 50% zu erhöhen.

Mit Schreiben vom 04. März 2025 hat die Kommunalaufsicht des LK JL bereits darauf hingewiesen, dass eine jährliche schrittweise Anpassung der kalkulierten Gebühren bis Ende des Kalkulationszeitraumes 2027 in Betracht gezogen werden soll. Nur somit kann eine zukünftige Kostendeckung herbeigeführt werden (§ 5 Abs. 1 Satz 2).

Um eine nachhaltige Finanzierung sicherzustellen und somit auch zukünftige Haushaltsbelastungen zu vermeiden, passt die Stadt Burg die Gebühren in der 1. Änderungssatzung der Satzung der Stadt Burg über die Gebühren für die Benutzung des städtischen Friedhofes Burg – Ost, sowie den Ortschaften Niegripp, Schartau, Ihleburg, Reesen und der Feierhalle Detershagen der Kalkulation an. Gemäß § 6 des KAG LSA sind Benutzungsgebühren für öffentliche Einrichtungen, wie kommunale Friedhöfe kostendeckend zu erheben.

Alternativ kann durch den Stadtrat der Stadt Burg über eine schrittweise Anpassung der Friedhofsgebühren abgestimmt und beschlossen werden.


Anlagen:                                                             Anlage 1:              Art. I – Satzungsänderung

                                                                               Anlage 2:                1. Änderungssatzung

                                                                               Anlage 3:              Erhöhung zur Gebühr für 2026

                                                                               Anlage 4:                Schreiben Kommunalaufsicht


Der Stadtrat der Stadt Burg beschließt die in Anlage 1 beigefügte 1. Änderungssatzung der Satzung der Stadt Burg über die Gebühren für die Benutzung des städtischen Friedhofes Burg- Ost, sowie den Ortschaften Niegripp, Schartau, Ihleburg, Reesen und der Feierhalle Detershagen - Friedhofsgebührensatzung


Finanzielle Auswirkungen ?

x

ja

nein

1

Gesamtkosten der Maßnahmen (Beschaffungs- Herstellkosten)

2

davon Zuschüsse:

3

jährliche Folgekosten/-lasten

                                          EUR

Land:                                    EUR

                                           EUR

                                               

Sonstige:                              EUR

Veranschlagung im

Teilhaushalt Nr. 3

HH-Jahr:   2025

325.000,00    EUR

Produktsachkonto

Folgejahr: 2026

415.000,00 EUR           

55130.1505. 432100

55310.1505.432110

(Erhöhung ca. 90.000,00 €)      

 

Verfahrensweise gegenüber der Kommunalaufsicht

  Genehmigung

  Anzeige

  nicht erforderlich