Gesetzliche Grundlagen
Der vorliegende Haushaltsplan ist nach den Vorschriften des
Kommunalverfassungsgesetzes Sachsen-Anhalt aufgestellt worden. Das
Kommunalverfassungsgesetz (KVG LSA) wurde durch Bekanntmachung des
Kommunalrechtsreformgesetzes im Gesetz- und Verordnungsblatt Sachsen-Anhalt vom
17. Juni 2014 (GVBl. LSA S. 288) mit Wirkung vom 01.07.2014 in Kraft
gesetzt
(Artikel 23 Abs.1 Kommunalrechtsreformgesetz). Die Verordnung über die
Aufstellung und Ausführung des Haushaltsplanes der Gemeinden, Landkreise und
Verbandsgemeinden im Land Sachsen-Anhalt nach den Grundsätzen der doppelten
Buchführung (Kommunalhaushaltsverordnung - KomHVO) wurde berücksichtigt.
Der Ergebnisplan
des Haushaltsjahres 2018 weist ein positives Ergebnis in Höhe von 576.100 Euro
aus. Ausschlaggebend für das positive Ergebnis sind die erhöhten Zahlungen aus
den Gemeindeanteilen der Einkommensteuer, Umsatzsteuer und den zu erwartenden
Schlüsselzuweisungen im Jahr 2018.
Im Finanzplan
wird ein Saldo aus laufender Verwaltungstätigkeit in Höhe von 463.400 Euro
ausgewiesen. Auch zahlungsmäßig greifen hier die hohen Steuern und Zuwendungen.
Der Saldo aus
Investitionstätigkeit weist einen Betrag in Höhe von 1.384.600 Euro aus. Es ist
im Haushaltsjahr 2018 keine neue Kreditaufnahme erforderlich.
Zur Absicherung der
laufenden Zahlungsverpflichtungen wird es notwendig sein, Liquiditätskredite
aufzunehmen. Der nach KomHVO genehmigungsfreie Anteil beträgt 1/5 der
Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit. Demnach sind das für das
Haushaltsjahr 2018 für die Stadt Burg 7.339.800 Euro. Die Stadt Burg schätzt
ein, dass der Liquiditätsbedarf in der Spitze bei ca. 19 Mio Euro liegen wird.
Der dem genehmigungsfreien Anteil übersteigende Betrag in Höhe von 11.660.200
Euro ist durch die Kommunalaufsicht zu genehmigen. In diesem Zusammenhang wird
auf die Ausführungen unter Punkt 3.4 des Vorberichtes verwiesen.
Neben dem Haushaltskonsolidierungskonzept
ist dem Haushalt 2018 ein Tilgungs-konzept als weiterführendes Konzept
zum Abbau des kumulierten Defizites beigefügt. Unter den gegenwärtigen
Rahmenbedingungen wird es möglich sein, den Haushalt innerhalb des gesetzlichen
Rahmens zu konsolidieren und die dauerhafte Leistungsfähigkeit sicherzustellen.
Anlagen:
Haushaltsplan
Konsolidierungsprogramm
Beteiligungsbericht
Der Stadtrat beschließt den Haushalt der Stadt Burg, das Konsolidierungsprogramm für das Haushaltsjahr 2018 und nimmt den Beteiligungsbericht zur Kenntnis.
Finanzielle Auswirkungen ?
x |
ja |
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nein |
1 |
Gesamtkosten
der Maßnahmen (Beschaffungs- Herstellkosten) |
2 |
davon
Zuschüsse: |
3 |
jährliche Folgekosten/-lasten |
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EUR |
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Land: EUR |
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EUR |
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Sonstige: EUR |
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Veranschlagung
im Teilhaushalt
Nr. |
HH-Jahr: |
EUR |
Produktsachkonto |
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Folgejahr: |
EUR |
Grundsatzbeschluss |
Verfahrensweise gegenüber der Kommunalaufsicht
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nicht erforderlich |