Gesetzliche Grundlagen

Der vorliegende Haushaltsplan ist nach den Vorschriften des Kommunalverfassungsgesetzes Sachsen-Anhalt aufgestellt worden. Das Kommunalverfassungsgesetz (KVG LSA) wurde durch Bekanntmachung des Kommunalrechtsreformgesetzes im Gesetz- und Verordnungsblatt Sachsen-Anhalt vom 17. Juni 2014 (GVBl. LSA S. 288) mit Wirkung vom 01.07.2014 in Kraft gesetzt

(Artikel 23 Abs.1 Kommunalrechtsreformgesetz). Die Verordnung über die Aufstellung und Ausführung des Haushaltsplanes der Gemeinden, Landkreise und Verbandsgemeinden im Land Sachsen-Anhalt nach den Grundsätzen der doppelten Buchführung (Kommunalhaushaltsverordnung - KomHVO) wurde berücksichtigt.

Der Ergebnisplan des Haushaltsjahres 2018 weist ein positives Ergebnis in Höhe von 576.100 Euro aus. Ausschlaggebend für das positive Ergebnis sind die erhöhten Zahlungen aus den Gemeindeanteilen der Einkommensteuer, Umsatzsteuer und den zu erwartenden Schlüsselzuweisungen im Jahr 2018.

Im Finanzplan wird ein Saldo aus laufender Verwaltungstätigkeit in Höhe von 463.400 Euro ausgewiesen. Auch zahlungsmäßig greifen hier die hohen Steuern und Zuwendungen.

Der Saldo aus Investitionstätigkeit weist einen Betrag in Höhe von 1.384.600 Euro aus. Es ist im Haushaltsjahr 2018 keine neue Kreditaufnahme erforderlich.

Zur Absicherung der laufenden Zahlungsverpflichtungen wird es notwendig sein, Liquiditätskredite aufzunehmen. Der nach KomHVO genehmigungsfreie Anteil beträgt 1/5 der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit. Demnach sind das für das Haushaltsjahr 2018 für die Stadt Burg 7.339.800 Euro. Die Stadt Burg schätzt ein, dass der Liquiditätsbedarf in der Spitze bei ca. 19 Mio Euro liegen wird. Der dem genehmigungsfreien Anteil übersteigende Betrag in Höhe von 11.660.200 Euro ist durch die Kommunalaufsicht zu genehmigen. In diesem Zusammenhang wird auf die Ausführungen unter Punkt 3.4 des Vorberichtes verwiesen.

Neben dem Haushaltskonsolidierungskonzept ist dem Haushalt 2018 ein Tilgungs-konzept als weiterführendes Konzept zum Abbau des kumulierten Defizites beigefügt. Unter den gegenwärtigen Rahmenbedingungen wird es möglich sein, den Haushalt innerhalb des gesetzlichen Rahmens zu konsolidieren und die dauerhafte Leistungsfähigkeit sicherzustellen.


Anlagen:

 

Haushaltsplan

Konsolidierungsprogramm

Beteiligungsbericht


Der Stadtrat beschließt den Haushalt der Stadt Burg, das Konsolidierungsprogramm für das Haushaltsjahr 2018 und nimmt den Beteiligungsbericht zur Kenntnis.


Finanzielle Auswirkungen ?

x

ja

nein

1

Gesamtkosten der Maßnahmen (Beschaffungs- Herstellkosten)

2

davon Zuschüsse:

3

jährliche Folgekosten/-lasten

                                                   EUR

Land:                                         EUR

                                                    EUR

                                                                       

Sonstige:                                EUR

Veranschlagung im

Teilhaushalt Nr.

HH-Jahr:

                   EUR

Produktsachkonto

Folgejahr:

                   EUR

Grundsatzbeschluss                       

 

Verfahrensweise gegenüber der Kommunalaufsicht

  Genehmigung

  Anzeige

  nicht erforderlich