hier: Beschluss über die Einleitung des Verfahrens
1. Derzeitiger Stand des Verfahrens
Mit
Schreiben vom 16. Mai 2017 hat der
Antragsteller (Anlage 1- 2 Seiten) bei der Stadt Burg einen Antrag
auf die Einleitung eines Aufstellungsverfahrens für einen Bebauungsplan
beantragt.
Nach Prüfung der beabsichtigten Nutzungen soll der Bebauungsplan die Ausweisung eines „Gewerbegebietes“ i.S. des § 8 BauNVO erhalten.
Der in der
Anlage 2 dargestellte räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplanes wird das Plangebiet an die
öffentliche Straße „Niegripper Chaussee Siedlung“ anschließen.
Der
Antragsteller wurde bereits mündlich darauf hingewiesen, dass über einen noch
abzuschließenden städtebaulichen Vertrag alle für die Erarbeitung der Planung
erforderlichen Kosten und die Kosten für die
Durchführung des Verfahrens durch ihn zu übernehmen sind.
Die
Verwaltung hat die Darstellungen der Antragsteller bewertet und kommt aus
städtebaulichem Grund zu dem Ergebnis, dass der Vorschlag zur Eröffnung der
Planverfahren angenommen werden sollte und die entsprechenden Planverfahren
eröffnet werden sollten.
Der
Antragsteller beabsichtigt
eine Kombination aus Wohn- und
Geschäftshaus zu errichten. Weiterhin soll ein umfangreicher Mustergarten mit
Schwimmteich, Ausstellung von Regenwasserspeicheranlagen und
Materialienausstellung u.a. zur besseren Veranschaulichung verschiedenster
Gestaltungsmöglichkeiten entstehen. Die Anzucht von Gehölzen soll ebenfalls durchgeführt
werden.
Die
Gründe für eine Beplanung sind im Wesentlichen die:
1.
effektivere
Nutzung der vorhandenen Erschließungsanlagen,
2.
die
Inanspruchnahme von innerhalb der Ortslage liegenden Flächen für eine
kombinierte Nutzung aus Wohnbebauung und gewerblicher Nutzung für einen
Gartenbaufachbetrieb und
3.
soweit möglich
die Einbeziehung des vorhandenen Bewuchses.
Mit der Bebauung wird die Möglichkeit einer
effektiveren Nutzung der vorhandenen Erschließungsanlage eröffnet. Das
Grundstück befindet sich in der Ortslage der Stadt Burg und stellt eine
Abrundungsfläche dar. Es entsteht kostengünstig gewerblich nutzbares Bauland
für einen nicht störenden Gewerbebetrieb mit einem größeren Flächenbedarf für
Musterausstellungen. Das Grundstück ist von Bebauungen mit Wohngebäuden und
gewerblichen Nutzungen umgeben.
Die
Aufstellung des Bebauungsplanes ist vertretbar, da nur über dieses Instrument
die Baurechte für das Grundstück gesichert werden können.
Der
Flächennutzungsplan der Stadt Burg stellt dieses Grundstück als Grünfläche dar.
Eine Änderung des Flächennutzungsplanes ist aufgrund der Erarbeitung eines
Bebauungsplanes der Innenentwicklung im beschleunigten Verfahren nicht
notwendig. Der Flächennutzungsplan wird im Wege der Berichtigung nach § 13 a
Abs. 2 Nr. 2 BauGB angepasst.
2. Erläuterungen zum Inhalt der
Beschlussfassung
Mit
dem Beschluss über die Einleitung des Aufstellungsverfahrens beginnt die
Erarbeitungsphase. Nach Beschlussfassung wird dem Antragsteller der
städtebauliche Vertrag im Entwurf unterbreitet. Sofern dieser unterzeichnet
ist, sollte seitens des Antragstellers mit der Bearbeitung der
Planungsunterlagen begonnen werden.
Nach
Fertigstellung des Entwurfes wird dieser dem Bau- und
Umweltausschuss zur Beratung/Erörterung vorgelegt. Danach schließen sich die
frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit entsprechend § 3 Abs. 1 BauGB und die Beteiligung der Behörden und sonstigen
Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB an.
3. Weitere Verfahrensweise
Nach der Durchführung der
Beteiligung der Öffentlichkeit entsprechend § 3 Abs. 2 BauGB für die Dauer eines Monats und der Beteiligung der
Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB wird die Verwaltung mit den Antragstellern und mit dem
durch sie beauftragten Planungsbüro die eingegangenen Stellungnahmen bewerten
und Festlegungen zur Ausarbeitung der Planentwürfe abstimmen.
Anlagen:
Anlage 1 – Antrag
zur Einleitung des Verfahrens
Anlage 2 –
Darstellung des räumlichen Geltungsbereiches des Bebauungsplanes
1.
Für den
in der Anlage 2 dargestellten Bereich des Flurstücks 2265/295 mit einer Größe
von 6.992 m² in der Flur 26 der
Gemarkung Burg soll ein Bebauungsplan der Innenentwicklung nach § 13a BauGB im
vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB aufgestellt werden. Der Bebauungsplan
soll auf dem Flurstück die Bebauung mit einem Wohn- und Geschäftshaus und umfangreichen
Außenanlagen für eine gewerbliche Nutzung ermöglichen. Der Inhalt des
Bebauungsplanes soll für das Grundstück mit der Ausweisung eines
„Gewerbegebietes“ nach § 8 BauNVO ausgestaltet werden.
2.
Mit dem
Antragsteller (siehe Anlage 1) ist ein städtebaulicher Vertrag zu schließen,
der die Zuständigkeiten im Planungsverfahren zuordnet und Regelungen zur
Übernahme von Planungs- sowie Verfahrenskosten trifft.
3.
Der
durch das vom Antragsteller beauftragte Büro zu erarbeitenden Planentwurf soll
dem Bau- und Umweltausschuss des Stadtrates zur Beratung/Erörterung vorgelegt
werden.
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ja |
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x |
nein |
1 |
Gesamtkosten der Maßnahmen (Beschaffungs- Herstellkosten) |
2 |
davon Zuschüsse: |
3 |
jährliche
Folgekosten/-lasten |
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Land: EUR |
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EUR |
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Sonstige: EUR |
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Veranschlagung im Teilhaushalt Nr. |
HH-Jahr: |
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Produktsachkonto |
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Folgejahr: |
EUR |
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Verfahrensweise gegenüber der Kommunalaufsicht
Genehmigung |
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