Betreff
Bauleitplanung der Stadt Burg/Aufstellungsverfahren/Bebauungsplan Nr. 92 "An der Paddenmühle"
hier: Beschluss über die Einleitung des Verfahrens
Vorlage
142/2017
Art
Beschlussvorlage

1. Derzeitiger Stand des Verfahrens

Mit Schreiben vom 16. Mai 2017 hat der Antragsteller (Anlage 1- 2 Seiten) bei der Stadt Burg einen Antrag auf die Einleitung eines Aufstellungsverfahrens für einen Bebauungsplan beantragt. Nach Prüfung der beabsichtigten Nutzungen soll der Bebauungsplan die Ausweisung eines „Gewerbegebietes“ i.S. des § 8 BauNVO erhalten.

Der in der Anlage 2 dargestellte räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplanes wird das Plangebiet an die öffentliche Straße „Niegripper Chaussee Siedlunganschließen.

Der Antragsteller wurde bereits mündlich darauf hingewiesen, dass über einen noch abzuschließenden städtebaulichen Vertrag alle für die Erarbeitung der Planung erforderlichen Kosten und die Kosten für die Durchführung des Verfahrens durch ihn zu übernehmen sind.

Die Verwaltung hat die Darstellungen der Antragsteller bewertet und kommt aus städtebaulichem Grund zu dem Ergebnis, dass der Vorschlag zur Eröffnung der Planverfahren angenommen werden sollte und die entsprechenden Planverfahren eröffnet werden sollten.

Der Antragsteller beabsichtigt eine Kombination aus  Wohn- und Geschäftshaus zu errichten. Weiterhin soll ein umfangreicher Mustergarten mit Schwimmteich, Ausstellung von Regenwasserspeicheranlagen und Materialienausstellung u.a. zur besseren Veranschaulichung verschiedenster Gestaltungsmöglichkeiten entstehen. Die Anzucht von Gehölzen soll ebenfalls durchgeführt werden.

Die Gründe für eine Beplanung sind im Wesentlichen die:

1.     effektivere Nutzung der vorhandenen Erschließungsanlagen,

2.     die Inanspruchnahme von innerhalb der Ortslage liegenden Flächen für eine kombinierte Nutzung aus Wohnbebauung und gewerblicher Nutzung für einen Gartenbaufachbetrieb und

3.     soweit möglich die Einbeziehung des vorhandenen Bewuchses.

Mit der Bebauung wird die Möglichkeit einer effektiveren Nutzung der vorhandenen Erschließungsanlage eröffnet. Das Grundstück befindet sich in der Ortslage der Stadt Burg und stellt eine Abrundungsfläche dar. Es entsteht kostengünstig gewerblich nutzbares Bauland für einen nicht störenden Gewerbebetrieb mit einem größeren Flächenbedarf für Musterausstellungen. Das Grundstück ist von Bebauungen mit Wohngebäuden und gewerblichen Nutzungen umgeben.

Die Aufstellung des Bebauungsplanes ist vertretbar, da nur über dieses Instrument die Baurechte für das Grundstück gesichert werden können.

Der Flächennutzungsplan der Stadt Burg stellt dieses Grundstück als Grünfläche dar. Eine Änderung des Flächennutzungsplanes ist aufgrund der Erarbeitung eines Bebauungsplanes der Innenentwicklung im beschleunigten Verfahren nicht notwendig. Der Flächennutzungsplan wird im Wege der Berichtigung nach § 13 a Abs. 2 Nr. 2 BauGB angepasst.

2. Erläuterungen zum Inhalt der Beschlussfassung

Mit dem Beschluss über die Einleitung des Aufstellungsverfahrens beginnt die Erarbeitungsphase. Nach Beschlussfassung wird dem Antragsteller der städtebauliche Vertrag im Entwurf unterbreitet. Sofern dieser unterzeichnet ist, sollte seitens des Antragstellers mit der Bearbeitung der Planungsunterlagen begonnen werden.

Nach Fertigstellung des Entwurfes wird dieser dem Bau- und Umweltausschuss zur Beratung/Erörterung vorgelegt. Danach schließen sich die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit entsprechend § 3 Abs. 1 BauGB und die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB an.

3. Weitere Verfahrensweise

Nach der Durchführung der Beteiligung der Öffentlichkeit entsprechend § 3 Abs. 2 BauGB für die Dauer eines Monats und der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB wird die Verwaltung mit den Antragstellern und mit dem durch sie beauftragten Planungsbüro die eingegangenen Stellungnahmen bewerten und Festlegungen zur Ausarbeitung der Planentwürfe abstimmen.


Anlagen:

Anlage 1 – Antrag zur Einleitung des Verfahrens

Anlage 2 – Darstellung des räumlichen Geltungsbereiches des Bebauungsplanes


1.       Für den in der Anlage 2 dargestellten Bereich des Flurstücks 2265/295 mit einer Größe von  6.992 m² in der Flur 26 der Gemarkung Burg soll ein Bebauungsplan der Innenentwicklung nach § 13a BauGB im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB aufgestellt werden. Der Bebauungsplan soll auf dem Flurstück die Bebauung mit einem Wohn- und Geschäftshaus und umfangreichen Außenanlagen für eine gewerbliche Nutzung ermöglichen. Der Inhalt des Bebauungsplanes soll für das Grundstück mit der Ausweisung eines „Gewerbegebietes“ nach § 8 BauNVO ausgestaltet werden.

2.       Mit dem Antragsteller (siehe Anlage 1) ist ein städtebaulicher Vertrag zu schließen, der die Zuständigkeiten im Planungsverfahren zuordnet und Regelungen zur Übernahme von Planungs- sowie Verfahrenskosten trifft.

3.       Der durch das vom Antragsteller beauftragte Büro zu erarbeitenden Planentwurf soll dem Bau- und Umweltausschuss des Stadtrates zur Beratung/Erörterung vorgelegt werden.


Finanzielle Auswirkungen ?

ja

x

nein

1

Gesamtkosten der Maßnahmen (Beschaffungs- Herstellkosten)

2

davon Zuschüsse:

3

jährliche Folgekosten/-lasten

                                                   EUR

Land:                                         EUR

                                                    EUR

                                                                       

Sonstige:                                EUR

Veranschlagung im

Teilhaushalt Nr.

HH-Jahr:

                   EUR

Produktsachkonto

Folgejahr:

                   EUR

                                                                    

 

Verfahrensweise gegenüber der Kommunalaufsicht

  Genehmigung

  Anzeige

  nicht erforderlich