Betreff
Abschluss von Vereinbarungen über den Betrieb von Kindertageseinrichtungen nach § 11a KiFöG LSA - Erklärung des Einvernehmens - evangelischer Schulhort
Vorlage
017/2026
Art
Beschlussvorlage

Gemäß § 11a KiFöG LSA hat der örtliche Träger der öffentlichen Jugendhilfe, hier: der Landkreis Jerichower Land, mit den Trägern von Tageseinrichtungen in seinem Zuständigkeitsbereich Vereinbarungen über den Betrieb der Tageseinrichtungen nach den §§ 78 b bis 78 e SGB VIII im Einvernehmen mit der jeweiligen Gemeinde zu treffen.

Das Cornelius-Werk Diakonische Hilfen gGmbH, vertreten durch Herrn Stefan Böhme, Parchauer Chaussee 1a in 39288 Burg, hat für das Haushaltsjahr 2026 zu Neuverhandlungen aufgerufen.

Dazu wurden dem Landkreis Jerichower Land die erforderlichen Kalkulationsunterlagen durch den Träger der Kindertageseinrichtung „Evangelischer Schulhort übergeben.
Der Landkreis hat die Unterlagen gemäß der Richtlinie für den Abschluss von Vereinbarungen über den Betrieb von Tageseinrichtungen und dem Kostenkatalog des Landkreises Jerichower Land geprüft und die Leistungs-, Qualitätsentwicklungs- und Entgeltvereinbarung entsprechend angepasst.

Für die Entgeltvereinbarung wurden die tatsächlichen Ausgaben der Einrichtung aus dem Haushaltsjahr 2024 unter Berücksichtigung der voraussichtlichen Durchschnittsbelegung 2026 zugrunde gelegt. Dabei wurden insbesondere die Personalkosten unter Einhaltung des gesetzlich vorgeschriebenen Mindestpersonalschlüssels, die Kosten für pädagogische Arbeit, die Sach- und Bewirtschaftungskosten sowie die Verwaltungskosten berücksichtigt.

Auf Grundlage dieser geprüften Kalkulationen wurde die beigefügte Entgeltvereinbarung für den Betrieb des „Evangelischen Schulhortes durch den Landkreis Jerichower Land zur Erklärung des kommunalen Einvernehmens zur Verfügung gestellt.

Die Stadt Burg wurde im Rahmen des Verfahrens beteiligt und hat die Unterlagen insbesondere hinsichtlich der Angemessenheit der Kosten geprüft.

Die Leistungs- und Qualitätsbeschreibung für das Jahr 2026 entspricht im Wesentlichen der des Vorjahres. Änderungen am Leistungsumfang oder am pädagogischen Konzept mit kostenrelevanten Auswirkungen ergeben sich nicht. Die geplante Belegung liegt mit durchschnittlich 88 Kindern unterhalb der mit Ausnahmegenehmigung genehmigten Kapazität (90 Plätze).

Der gesetzlich vorgeschriebene Mindestpersonalschlüssel gemäß § 21 KiFöG LSA wird eingehalten. Die Personalkostenentwicklung ist moderat und im Wesentlichen tariflich bedingt. Die Aufteilung der Leitungsanteile sowie die Zuordnung der pädagogischen Fachkräfte sind nachvollziehbar dargestellt.

Im Rahmen der Kostenprüfung wurden insbesondere die Bewirtschaftungskosten sowie die Abschreibungen vertieft betrachtet. Die Bewirtschaftungskosten ergeben sich aus einer aktualisierten Flächen- und Nutzungsaufteilung auf Grundlage eines neuen Entwurfs der Nutzungsvereinbarung mit der Evangelischen Johannis-Schulstiftung sowie aus einer detaillierten Nebenkostenkalkulation. Die Kostensteigerungen wurden plausibel mit gestiegenen Energie-, Wartungs- und Prüfkosten begründet.

Die Erhöhung der Abschreibungen resultiert aus konkret benannten, betriebsnotwendigen Investitionen (u. a. Möbel, Küchenausstattung, technische Geräte), die durch eine Abschreibungsvorausschau nachvollziehbar hinterlegt sind. Aus Sicht der Stadt Burg bestehen gegen diese Kostenansätze keine Einwände.

Laut Finanzierungsvereinbarung hat der Träger der Kindertageseinrichtung der Stadt Burg spätestens bis zum 5. eines Monats die Anzahl der im Vormonat tatsächlich belegten Plätze getrennt nach Betreuungsform und Betreuungsstunden zu melden.
Der Finanzierungsbedarf wird monatlich durch die Stadt Burg auf Grundlage der mit dem Landkreis Jerichower Land vereinbarten Entgelte anhand der gemeldeten Inanspruchnahme ermittelt und bis zum 15. eines Monats an den Träger überwiesen.
Diese Modalitäten sind in einer gesonderten Finanzierungsvereinbarung geregelt.

Entwicklung der Entgelte

Betreuungszeit

Kinder

während der Ferienzeit

Kinder

während der Schulzeit

2025

2026

2025

2026

4 Stunden

321,40 €

327,83 €

5 Stunden

357,83 €

366,28 €

357,83 €

366,28 €

6 Stunden

394,25 €

404,74 €

394,25 €

404,74 €

7 Stunden

430,67 €

443,19 €

8 Stunden

467,10 €

481,65 €

9 Stunden

503,52 €

520,10 €

10 Stunden

539,94 €

558,55 €

Der Anstieg von Ø ca. 3 % gegenüber dem Vorjahr entspricht der allgemeinen Tarif- und Preisentwicklung und ist sachlich nachvollziehbar.

Im Jahr 2025 wurden im Durchschnitt 84 Kinder betreut. Für das Jahr 2026 wird eine durchschnittliche Belegung von 88 Kindern erwartet.

Entwicklung des verbleibenden Finanzbedarfs abzüglich Landes-/Landkreiszuweisungen:

Haushaltsjahr

Verbleibender Finanzbedarf

2025

239.253,63

2026 (Prognose)

246.110,34


Anlagen:


Der Stadtrat stimmt der Erklärung des erforderlichen Einvernehmens gemäß § 11a Abs. 1 KiFöG LSA zu der als Anlage beigefügten Leistungs-, Qualitätsentwicklungs- und Entgeltvereinbarung für den Betrieb des „Evangelischen Schulhortes“ zu.


Finanzielle Auswirkungen ?

X

ja

nein

1

Gesamtkosten der Maßnahmen (Beschaffungs- Herstellkosten)

2

davon Zuschüsse:

3

jährliche Folgekosten/-lasten

                        246.200,00 EUR

Land:                                    EUR

                                           EUR

                                               

Sonstige:                              EUR

Veranschlagung im

Teilhaushalt Nr.

HH-Jahr:

            2026 EUR

Produktsachkonto

Folgejahr:

                     EUR

36510 8405 531810                

 

Verfahrensweise gegenüber der Kommunalaufsicht

  Genehmigung

  Anzeige

  nicht erforderlich