Gemäß
§ 11a KiFöG LSA hat der örtliche Träger der öffentlichen Jugendhilfe, hier: der
Landkreis
Jerichower Land, mit den Trägern von Tageseinrichtungen in
seinem Zuständigkeitsbereich Vereinbarungen über den Betrieb der
Tageseinrichtungen nach den §§ 78 b bis 78 e SGB VIII im Einvernehmen mit der
jeweiligen Gemeinde zu treffen.
Das
Cornelius-Werk
Diakonische Hilfen gGmbH, vertreten durch Herrn Stefan Böhme, Parchauer
Chaussee 1a in 39288 Burg, hat für das Haushaltsjahr 2026 zu
Neuverhandlungen aufgerufen.
Dazu
wurden dem Landkreis Jerichower Land die erforderlichen Kalkulationsunterlagen
durch den Träger der Kindertageseinrichtung „Evangelischer Schulhort“ übergeben.
Der Landkreis hat die Unterlagen gemäß der Richtlinie für den Abschluss von
Vereinbarungen über den Betrieb von Tageseinrichtungen und dem Kostenkatalog des
Landkreises Jerichower Land geprüft und die Leistungs-,
Qualitätsentwicklungs- und Entgeltvereinbarung entsprechend angepasst.
Für
die Entgeltvereinbarung wurden die tatsächlichen Ausgaben der Einrichtung aus
dem Haushaltsjahr 2024 unter Berücksichtigung der voraussichtlichen
Durchschnittsbelegung 2026 zugrunde gelegt. Dabei wurden insbesondere die Personalkosten
unter Einhaltung des gesetzlich vorgeschriebenen Mindestpersonalschlüssels,
die Kosten
für pädagogische Arbeit, die Sach- und Bewirtschaftungskosten
sowie die Verwaltungskosten
berücksichtigt.
Auf
Grundlage dieser geprüften Kalkulationen wurde die beigefügte
Entgeltvereinbarung für den Betrieb des „Evangelischen Schulhortes“ durch den Landkreis
Jerichower Land zur Erklärung des kommunalen Einvernehmens zur Verfügung
gestellt.
Die
Stadt Burg wurde im Rahmen des Verfahrens beteiligt und hat die Unterlagen
insbesondere hinsichtlich der Angemessenheit der Kosten geprüft.
Die
Leistungs- und Qualitätsbeschreibung für das Jahr 2026 entspricht im
Wesentlichen der des Vorjahres. Änderungen am Leistungsumfang oder am
pädagogischen Konzept mit kostenrelevanten Auswirkungen ergeben sich nicht. Die
geplante Belegung liegt mit durchschnittlich 88 Kindern unterhalb der mit
Ausnahmegenehmigung genehmigten Kapazität (90 Plätze).
Der
gesetzlich vorgeschriebene Mindestpersonalschlüssel gemäß § 21 KiFöG LSA wird
eingehalten. Die Personalkostenentwicklung ist moderat und im Wesentlichen
tariflich bedingt. Die Aufteilung der Leitungsanteile sowie die Zuordnung der
pädagogischen Fachkräfte sind nachvollziehbar dargestellt.
Im
Rahmen der Kostenprüfung wurden insbesondere die Bewirtschaftungskosten sowie
die Abschreibungen vertieft betrachtet. Die Bewirtschaftungskosten ergeben sich
aus einer aktualisierten Flächen- und Nutzungsaufteilung auf Grundlage eines
neuen Entwurfs der Nutzungsvereinbarung mit der Evangelischen
Johannis-Schulstiftung sowie aus einer detaillierten Nebenkostenkalkulation.
Die Kostensteigerungen wurden plausibel mit gestiegenen Energie-, Wartungs- und
Prüfkosten begründet.
Die
Erhöhung der Abschreibungen resultiert aus konkret benannten,
betriebsnotwendigen Investitionen (u. a. Möbel, Küchenausstattung, technische
Geräte), die durch eine Abschreibungsvorausschau nachvollziehbar hinterlegt
sind. Aus Sicht der Stadt Burg bestehen gegen diese Kostenansätze keine
Einwände.
Laut
Finanzierungsvereinbarung hat der Träger der Kindertageseinrichtung der Stadt
Burg spätestens bis zum 5. eines Monats die Anzahl der im Vormonat tatsächlich
belegten Plätze getrennt nach Betreuungsform und Betreuungsstunden zu melden.
Der Finanzierungsbedarf wird monatlich durch die Stadt Burg auf Grundlage der
mit dem Landkreis Jerichower Land vereinbarten Entgelte anhand der gemeldeten
Inanspruchnahme ermittelt und bis zum 15. eines Monats an den Träger
überwiesen.
Diese Modalitäten sind in einer gesonderten Finanzierungsvereinbarung geregelt.
Entwicklung der Entgelte
|
Betreuungszeit |
Kinder während
der Ferienzeit |
Kinder während der Schulzeit |
||
|
2025 |
2026 |
2025 |
2026 |
|
|
4 Stunden |
|
|
321,40 € |
327,83 € |
|
5 Stunden |
357,83 € |
366,28 € |
357,83 € |
366,28 € |
|
6 Stunden |
394,25 € |
404,74 € |
394,25 € |
404,74 € |
|
7 Stunden |
430,67 € |
443,19 € |
|
|
|
8 Stunden |
467,10 € |
481,65 € |
|
|
|
9 Stunden |
503,52 € |
520,10 € |
|
|
|
10 Stunden |
539,94 € |
558,55 € |
|
|
Der Anstieg
von Ø ca. 3
% gegenüber dem Vorjahr entspricht der allgemeinen Tarif- und
Preisentwicklung und ist sachlich nachvollziehbar.
Im Jahr 2025
wurden im Durchschnitt 84 Kinder betreut. Für das Jahr 2026 wird
eine durchschnittliche Belegung von 88 Kindern erwartet.
Entwicklung des verbleibenden Finanzbedarfs abzüglich
Landes-/Landkreiszuweisungen:
|
Haushaltsjahr |
Verbleibender Finanzbedarf |
|
2025 |
239.253,63 € |
|
2026 (Prognose) |
246.110,34 € |
Anlagen:
Der Stadtrat stimmt der Erklärung des erforderlichen Einvernehmens gemäß § 11a Abs. 1 KiFöG LSA zu der als Anlage beigefügten Leistungs-, Qualitätsentwicklungs- und Entgeltvereinbarung für den Betrieb des „Evangelischen Schulhortes“ zu.
Finanzielle Auswirkungen ?
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X |
ja |
|
|
nein |
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1 |
Gesamtkosten der Maßnahmen
(Beschaffungs- Herstellkosten) |
2 |
davon Zuschüsse: |
3 |
jährliche Folgekosten/-lasten |
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246.200,00 EUR |
|
Land: EUR |
|
EUR |
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|
|
Sonstige: EUR |
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Veranschlagung
im Teilhaushalt
Nr. |
HH-Jahr: |
2026
EUR |
Produktsachkonto |
|
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|
Folgejahr: |
EUR |
36510 8405 531810 |
Verfahrensweise gegenüber der Kommunalaufsicht
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Genehmigung |
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